N-ERGIE kündigen – inkl. kostenloser Kündigungsvorlage

Sie möchten Ihren Strom- oder Gasvertrag bei N-ERGIE kündigen? Unter Beachtung einiger Schritte ist dies schnell und einfach erledigt. Wir erklären Ihnen, wie Sie bei einem Anbieterwechsel vorzugehen haben, aber auch, wie eine Sonderkündigung bei einer Preiserhöhung, einem Umzug oder in einem Todesfall geltend gemacht wird. Zudem finden Sie für Ihren Strom- oder Gasvertrag bei N-ERGIE Kündigungsvorlagen zum kostenlosen Download.

Wann kann ich N-ERGIE kündigen?

Sie möchten Ihren Vertrag bei N-ERGIE kündigen? Dann wollen Sie wahrscheinlich zunächst wissen, wie schnell eine Vertragsbeendigung möglich ist. Das hängt davon ab, in welcher Situation Sie aktuell sind.

Fall 1:

Sie können durch ein Sonderkündigungsrecht in einigen Situationen vorzeitig kündigen:

  • Preiserhöhung: N-ERGIE nimmt eine Preiserhöhung vor und Sie möchten die neuen Preise nicht akzeptieren? Wie Sie in einem solchen Fall kündigen, lesen Sie in diesem Abschnitt.
  • Umzug: Bei einem Umzug können Sie Ihren Strom- bzw. Gasvertrag bei N-ERGIE vorzeitig beenden. Im Abschnitt „N-ERGIE kündigen wegen Umzug“ finden Sie alle Infos.
  • Todesfall: Ein Angehöriger ist gestorben und hat einen Strom- oder Gasvertrag bei N-ERGIE? Wie Sie den Vertrag kündigen, erfahren Sie hier.

Fall 2:

Falls keiner dieser Fälle eintritt, müssen Sie die vertraglich vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist einhalten:

  • Anbieterwechsel: Mit einem regelmäßigen Wechsel Ihres Energieversorgers können Sie jährlich sparen. Lesen Sie zur Kündigung aufgrund eines Anbieterwechsels hier weiter.

Wie lange die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei N-ERGIE sind, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Laufzeiten und Kündigungsfristen bei N-ERGIE

Wenn Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag bei N-ERGIE kündigen möchten, ist es entscheidend, ob Sie die regionale Grundversorgung in Nürnberg durch N-ERGIE nutzen oder einen alternativen Tarif des Anbieters. Den Grundversorgungstarif können Sie innerhalb von 14 Tagen kündigen; bei einem Sondertarif müssen Sie die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist berücksichtigen.

Die Vertragslaufzeit bestimmt, wie lange der Vertrag zwischen Ihnen und N-ERGIE gültig ist. Während der Vertrag wirksam ist, muss N-ERGIE die Versorgung mit Strom oder Gas gewährleisten und Sie müssen Ihre Abschlagszahlungen pünktlich vornehmen. N-ERGIE hat Vertragsmodelle mit 12 Monaten Laufzeit und Verträge mit einer Laufzeit bis zu einem bestimmten Datum (beispielsweise bis zum 31.12. des Folgejahres, womit die Laufzeit mehr als 12 Monate umfasst). Welche Laufzeit Ihr Tarif hat, können Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der letzten Abrechnung nachlesen.

Die Kündigungsfrist bestimmt, wie viele Wochen Sie vor Vertragsende bei N-ERGIE kündigen müssen. Die Kündigungsfrist bei N-ERGIE beläuft sich auf 4 Wochen vor Laufzeitende.

Wird die Kündigungsfrist bei N-ERGIE nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

Die Neuregelung für Vertragsabschlüsse ab 01.03.2022 ist, dass automatisch verlängerte Verträge jederzeit mit einer 4-wöchigen Frist gekündigt werden können.

Wie kann man bei N-ERGIE kündigen?

Eine Kündigung hat immer in Textform zu erfolgen. Das bedeutet, Sie haben folgende Möglichkeiten, um bei N-ERGIE zu kündigen:

Für eine Kündigung per Brief, Fax oder E-Mail finden Sie hier die Kontaktinformationen von N-ERGIE.

Inhalt des Kündigungsschreibens bei N-ERGIE

Ein vollständiges Kündigungsschreiben ist sehr wichtig, da N-ERGIE eine unvollständige Kündigung ablehnen kann.

Erforderlicher Inhalt des Kündigungsschreibens an N-ERGIE:

  • N-ERGIE Kunden- bzw. Vertragsnummer
  • Zählernummer
  • Adresse (bei Umzug alte und neue Adresse)
  • Ggf. Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht (v. a. bei Preiserhöhungen)
  • Datum des Vertragsendes (Datums)
  • Bitte um Bestätigung der Kündigung inkl. Datum des Vertragsendes

Kostenlose N-ERGIE Kündigungsvorlagen

Wir haben für Sie einige Kündigungsmuster erstellt, welche Sie sich kostenlos herunterladen können. Wählen Sie den für Ihren Strom- oder Gasvertrag zutreffenden Kündigungsgrund aus und ergänzen Sie die Vorlage mit Ihren Vertragsdaten bei N-ERGIE. So ist Ihre Kündigung schnell und einfach erledigt und beinhaltet alle relevanten Informationen.

Die N-ERGIE Kündigungsvorlagen können Sie hier kostenlos downloaden:

N-ERGIE Kündigung Stromanbieter allgemein
N-ERGIE Kündigung Stromanbieter wegen Preiserhöhung
N-ERGIE Kündigung Stromanbieter wegen Umzug
N-ERGIE Kündigung Stromanbieter wegen Sterbefall

N-ERGIE Kündigung Gasanbieter allgemein
N-ERGIE Kündigung Gasanbieter wegen Preiserhöhung
N-ERGIE Kündigung Gasanbieter wegen Umzug
N-ERGIE Kündigung Gasanbieter wegen Sterbefall

N-ERGIE kündigen wegen Preiserhöhungen

Bei N-ERGIE Preisanpassungen (Erhöhungen und Senkungen) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Eine Preiserhöhung muss Ihnen N-ERGIE 4-6 Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich mitteilen. Die Sonderkündigung können Sie bis einen Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise bei N-ERGIE geltend machen. Der Vertrag endet dann einen Tag, bevor die neuen Preiskonditionen gelten. Sollten Sie Ihr Sonderkündigungsrecht beanspruchen wollen, raten wir dazu dies frühestmöglich vorzunehmen, da ein Anbieterwechsel immer eine gewisse Bearbeitungszeit erfordert. Auf unserer Seite zu N-ERGIE Preiserhöhungen erfahren Sie bei Interesse Genaueres.

Preiserhöhung: N-ERGIE kündigen und Anbieter wechseln

Grundsätzlich empfiehlt es sich bei einer Preiserhöhung, Tarifangebote zu vergleichen (s. Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich). Aufgrund von Neukunden- und Sofortboni, die Ihnen auf dem Energiemarkt angeboten werden, können Sie mit einem Wechsel meist viel Geld sparen.

Sobald Sie sich für die Kündigung bei N-ERGIE entschieden haben, sollten Sie das Kündigungsschreiben aufsetzen. Nennen Sie im Kündigungsschreiben Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung.

Tipp: Eine Sonderkündigung können nur Sie selbst vornehmen, diese kann nicht der neue Versorger für Sie übernehmen.

Sie brauchen Hilfe bei der Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags bei N-ERGIE, bei der Tarifauswahl und beim Wechsel zum neuen Anbieter? Gerne übernimmt cheapenergy24 alle erforderlichen Schritte für Sie.

N-ERGIE kündigen wegen Umzug

Bei einem Wohnortwechsel können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag bei N-ERGIE vorzeitig beenden. Alternativ können Sie Ihren bestehenden Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen auch mitnehmen. Kontaktieren Sie dafür N-ERGIE und klären Sie, zu welchen Konditionen eine Belieferung am neuen Wohnort möglich ist.

Bei einem Umzug haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und dadurch die Möglichkeit den Vertrag vor Laufzeitende zu kündigen. Hierfür müssen Sie eine Kündigungsfrist von 2 Wochen einhalten. Das bedeutet, Sie müssen N-ERGIE mindestens 2 Wochen vor dem Auszugstermin den Umzug melden. Der Vertrag mit N-ERGIE kann dann frühestens zum Auszugsdatum beendet werden.

N-ERGIE kündigen & Anbieterwechsel bei Umzug organisieren

In den meisten Fällen finden Sie einen billigeren Tarif für den neuen Wohnort, weswegen ein Anbieterwechsel bei einem Umzug ratsam ist. Prüfen Sie deswegen mindestens 2 Wochen im Voraus, welche anderen Angebote für Sie in Frage kommen und ob Ihr bisheriger Vertrag finanziell noch lohnenswert ist. Kündigen Sie ggf. Ihren Vertrag bei N-ERGIE fristgerecht.

Achten Sie bei Ihrem Kündigungsschreiben auf Vollständigkeit, sobald Sie sich zu einer N-ERGIE Kündigung entschlossen haben. Folgende Punkte sollte Ihre Kündigung enthalten:

  • N-ERGIE Kunden- oder Vertragsnummer
  • Alte und neue Adresse
  • Alte Zählernummer
  • Auszugs- und Einzugsdatum

Diese Daten sind für die Erstellung einer Abschlussrechnung für N-ERGIE erforderlich. Daneben benötigt N-ERGIE den Zählerstand an Ihrem Auszugtag, um den korrekten Verbrauch abzurechnen. Sollten Sie N-ERGIE keinen aktuellen Zählerstand übermitteln, wird Ihr Verbrauch für die Schlussrechnung geschätzt. Auch Ihr künftiger Energieversorger benötigt diese Daten für die spätere Rechnungsstellung.

Eine Belieferung pünktlich zum Einzugsdatum durch den neuen Anbieter ist wünschenswert, weswegen wir immer zu einer frühzeitigen Wechselbeauftragung raten.

N-ERGIE kündigen bei Umzug: Gesicherte Versorgung

Sollte etwas beim Anbieterwechsel schiefgehen, ist das zum Glück kein allzu großes Problem. Sollte die nahtlose Versorgung durch den neuen Anbieter nicht möglich sein, springt der Grundversorger Ihrer Region zwischenzeitlich bei der Versorgung ein.

Die Grundversorgung wird dann bedeutsam für Sie, wenn der Vertrag bei N-ERGIE gekündigt wurde, der neue Versorger allerdings nicht zum gewünschten Termin mit der Belieferung beginnen kann. Damit Sie in der Zwischenzeit Strom bzw. Gas haben, werden Sie vom Grundversorger versorgt.

Allerdings sind die Tarifpreise in der Grundversorgung verhältnismäßig teuer. Daher sollten Sie sich rechtzeitig um den Anbieterwechsel kümmern und sich den Lieferbeginn vom neuen Anbieter schriftlich bestätigen lassen, damit Sie die unnötig hohen Kosten umgehen können.

N-ERGIE kündigen wegen Anbieterwechsel

Bei einem Anbieterwechsel ist die Kündigung bei N-ERGIE unumgänglich. Der Wunsch nach einem anderen Anbieter kann aus unterschiedlichen Gründen hervorgerufen werden, z. B.:

  • Billigeres Angebot (z. B. durch Neukunden- oder Sofortbonus)
  • Wechsel zu einem reinen Ökoanbieter

Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist von N-ERGIE müssen Sie bei einem Anbieterwechsel einhalten. In den Vertragsunterlagen oder auf der letzten Abrechnung können Sie Laufzeiten und Fristen nachlesen. Nur bei einem Sonderkündigungsrecht entfalten weder Laufzeit noch Kündigungsfrist ihre Wirkung.

Meist übernimmt der neu gewählte Energieversorger die Kündigung beim bisherigen Anbieter.

Tipp: Einen Anbieterwechsel können Sie bereits mehrere Monate im Voraus beauftragen. Die verbleibende Vertragslaufzeit muss eingehalten werden, aber Sie müssen nicht mehr an die fristgerechte Kündigung denken und können sich im Idealfall günstige Preise sichern.

N-ERGIE kündigen bei Todesfall

Ein kürzlich Verstorbener hatte bei N-ERGIE einen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen und Sie wissen nicht, wie Sie diesen kündigen können? Als rechtlicher Nachfolger haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag bei N-ERGIE kündigen.

Für Ihre Kündigung bei einem Sterbefall sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Eine Kopie der Sterbeurkunde muss an N-ERGIE geschickt werden.
  • Weisen Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht im Sterbefall hin.
  • Durch eine möglichst frühzeitige Kündigung können Sie weitere Energiekosten verhindern. Jedoch ist es N-ERGIE überlassen, wie lange nach dem Sterbedatum die Kündigung angenommen wird.
  • Mit der Übermittlung des Zählerstands bei Wohnungsabgabe und des Datums der Wohnungsabgabe kann N-ERGIE eine korrekte Abschlussrechnung erstellen. Sollten Sie die Wohnung oder das Haus weiter nutzen, ist der Zählerstand an dem Tag zu übermitteln, bis zu welchem der alte Vertrag wirksam ist.
  • Zudem sollten Sie N-ERGIE Ihren Namen und Ihre Adresse für die Rechnungszusendung mitteilen.

N-ERGIE kündigen und Energiekosten sparen: So geht‘s

Wir übernehmen gerne die Kündigung bei N-ERGIE, vergleichen die Tarife und wechseln für Sie zum Anbieter mit dem besten Angebot.

Welcher Tarif am besten zu Ihnen passt, finden Sie ganz einfach und unverbindlich über unseren Tarifrechner heraus.

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Strom- und Gasanbieterwechsel mit cheapenergy24

Mit unserem Rundum-Sorglos-Service sparen Sie bis zu 900 Euro pro Jahr, indem wir für Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln. Wir optimieren jährlich Ihre Tarife und übernehmen die gesamte Vertragsorganisation – von der Rechnungsprüfung bis zum Wechsel.

Einmal pro Jahr erhalten Sie von uns eine Tarifempfehlung, die Sie nur noch bestätigen müssen – alles andere übernehmen wir kompetent und zuverlässig. Mit unserem Wechselassistenten für Strom und Gas sparen Sie ohne Aufwand Geld und wertvolle Zeit!