Kündigungsfrist beim Stromvertrag: So kündigen Sie Ihrem Stromanbieter

Die Kündigungsfrist beim Stromvertrag ist in mehreren Fällen interessant – z. B., wenn Sie dem Stromanbieter kündigen wollen, weil Sie den Anbieter wechseln möchten, weil Sie umziehen oder weil Ihre Preise erhöht wurden. Auch wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, sollten Sie unbedingt auf die Kündigungsfrist achten. Alles Wichtige zum Thema „Kündigungsfrist beim Stromvertrag“ und „Stromanbieter kündigen“ erfahren Sie in diesem Beitrag.

Sie suchen Infos zur Kündigungsfrist des Gasvertrags? Diese finden Sie hier.

Was bedeutet die Kündigungsfrist beim Strom?

Jeder Stromvertrag zwischen Energieversorger und Verbraucher hat eine Mindestvertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist. Je nach Anbieter variieren die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten von Stromverträgen. Doch was bedeuten die beiden Begriffe?

Als Kündigungsfrist wird der Zeitraum vor Vertragsende bezeichnet, in dem der Vertrag gekündigt werden muss, sodass er nicht automatisch verlängert wird. Mit anderen Worten: Wie viele Wochen vor Vertragsende muss die Kündigung eingereicht werden? Verpasst man die Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag um die Laufzeit, die in den AGB festgelegt ist, also z. B. um ein weiteres Jahr.

Wichtig: Bei allen neu abgeschlossenen Stromverträgen ab 01.03.2022 darf die Kündigungsfrist maximal 4 Wochen betragen (§ 309 Nr. 9 BGB).

Was bedeutet die Vertragslaufzeit beim Strom?

Die Vertragslaufzeit (auch: Mindestlaufzeit oder Ersvertragslaufzeit) des Stromvertrags bezeichnet die Vertragsdauer, also wie lange Sie an den Vertrag gebunden sind und dem Stromanbieter nicht kündigen können. Die Laufzeit hängt von den jeweiligen Vertragskonditionen ab.

Am häufigsten sind Vertragslaufzeiten von 1, 6, 12 oder 24 Monaten. Die Mehrheit der aktuellen Verträge hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten ist nicht empfehlenswert, da Sie damit die Flexibilität verlieren, bei Bedarf den Anbieter zu wechseln.

Wichtig: Seit dem 01.03.2022 gilt für neue Verträge, dass die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate betragen darf.

Infografik Stromanbieter kündigen: Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Strom?

Die Kündigungsfrist kann jeder Stromversorger frei festlegen; daher variiert sie nicht nur je nach Anbieter, sondern eventuell auch je nach Tarif.

Im Folgenden haben wir die Kündigungsfristen für verschiedene Fälle zusammengestellt. Wie lange Ihre Kündigungsfrist beim Strom ist, hängt unter anderem davon ab, ob Sie einen Grundversorgungstarif oder einen Tarif von einem alternativen Energieversorger auf dem Strommarkt nutzen.

Grundversorgung kündigen

Befinden Sie sich in der regionalen Grundversorgung und haben noch nie einen Tarifwechsel vorgenommen, können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Sie müssen also nicht das Monatsende abwarten.

Achtung: Falls Sie einen Sondertarif beim Grundversorger vereinbart haben, kann dieser längere Kündigungsfristen haben.

Alternativen Stromanbieter kündigen

Bei selbstgewählten Anbietern, d. h. in einem Sondertarif, beträgt die Kündigungsfrist i. d. R. zwischen 4 und 12 Wochen; bei neuen Verträgen ab 01.03.2022 höchstens 4 Wochen. Für ältere Verträge gelten die bisherigen Fristen. Informieren Sie sich am besten schon vor dem Wechsel über die entsprechenden Kündigungsfristen. Diese finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Hinweis: Bei älteren Tarifen mit längerer Kündigungsfrist (z. B. 3 Monate) ist es optimal, sich schon ca. 4 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit um die Kündigung zu kümmern und den Wechsel einzuleiten.

Stromanbieter kündigen wegen Preiserhöhung

Ein Sonderfall liegt vor, wenn Sie von Ihrem Stromanbieter über eine bevorstehende Preiserhöhung informiert wurden. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und sind nicht mehr an die Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit gebunden.

Über eine Preissteigerung muss Sie der Anbieter 6 Wochen im Voraus schriftlich informieren. Dann können Sie sofort, spätestens jedoch bis zum Tag des Inkrafttretens der Preiserhöhung kündigen, auch wenn der Vertrag noch eine längere Laufzeit hat (z. B. mehrere Monate).

Kündigen Sie Ihren Stromvertrag in diesem Fall schnellstmöglich schriftlich (nach Möglichkeit mindestens 2 Wochen vor Ablauf der Frist), um mit sofortiger Wirkung das Vertragsverhältnis zu beenden. Außerdem können Sie sich so bereits um einen neuen Anbieter kümmern, sodass ein problemloser Stromanbieterwechsel wahrscheinlicher wird. Die Kündigung muss beim Anbieter spätestens am Tag vor der Preisanpassung eingegangen sein.

Stromanbieter kündigen wegen Umzug

Bei einem Umzug gewähren viele Stromanbieter, jedoch nicht alle, ein Sonderkündigungsrecht. Reichen Sie Ihre Kündigung frühestmöglich ein, am besten ca. 4 Wochen vor dem Umzug.

Je nach Anbieter gelten unterschiedliche Fristen. Viele verlangen, dass Sie 2-4 Wochen vor dem Umzugstag (d. h. Schlüsselübergabe der alten Wohnung) die Kündigung einreichen. Sprechen Sie sich am besten mit Ihrem Anbieter ab, ob eine Kündigung auch nach Ablauf der Frist bis zum Umzugstag möglich ist.

Alternativ bieten einige Stromversorger an, dass Sie den alten Vertrag an die neue Adresse mitnehmen können. In der Regel lohnt es sich aber eher, den Anbieter im Rahmen des Umzugs zu wechseln.

Hinweis: cheapenergy24 übernimmt auch bei Ihrem Umzug die komplette Organisation Ihres Strom- oder Gastarifs – von der Kündigung bis zum Wechsel.

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Stromanbieter kündigen wegen Anbieterwechsel

Sie wollen einen neuen Stromvertrag abschließen und Ihrem alten Stromanbieter kündigen? Dann sollten Sie einerseits Ihre aktuelle Laufzeit und Kündigungsfrist beachten. Andererseits lohnt es sich, Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit des neuen Vertrags genau unter die Lupe zu nehmen, denn häufig sind die günstigsten Angebote mit langen Kündigungsfristen verbunden. Dadurch können Sie sich nicht spontan für ein besseres Angebot entscheiden.

Tipps zur Kündigungsfrist bei Stromanbieterwechsel:

  • Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist im bestehenden Vertrag.
  • Achten Sie beim Abschluss eines neuen Tarifes auf eine Mindestvertragslaufzeit, die optimalerweise nicht länger als 12 Monate ist. Die Kündigungsfrist darf ab 01.03.2022 bei allen neuen Verträgen max. 4 Wochen betragen.
  • Wählen Sie einen seriösen Stromanbieter aus: Unseriöse Anbieter fallen oft durch Verträge auf, die Kunden mehrere Jahre binden.

Wann muss ich meinen Strom kündigen?

Ihre Kündigungsfrist finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Normalerweise beträgt sie mindestens 4, maximal 12 Wochen. Aber Achtung: Wenn Sie nur einen Tag zu spät kündigen, kann der Versorger den Vertrag automatisch verlängern.

Anbei finden Sie ein Beispiel dafür, wie Sie den letzten möglichen Kündigungstermin ermitteln:

Beispiel: Kündigungsfrist

Vertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 4 Wochen
Vertragsbeginn: 01. Januar 2022
Nächstmögliches Vertragsende: 31. Dezember 2022

Somit muss die Kündigung bis spätestens 03.12.2022 (d. h. 31.12.2022 abzüglich 4 Wochen) beim Anbieter eingegangen sein, damit der Vertrag zum 31. Dezember 2020 beendet wird.

Muss ich dem Stromanbieter selbst kündigen?

In der Regel übernimmt Ihr neuer Anbieter nach Vertragsabschluss automatisch die Kündigung bei Ihrem alten Versorger. Dies soll einen reibungslosen Wechsel garantieren, während Sie wertvolle Zeit sparen.

Ausnahme: Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, sollten Sie die Kündigung selbst einreichen. So gehen Sie sicher, dass der Wechsel fristgerecht stattfinden kann.

Hier einige Tipps rund ums Thema „Stromanbieter selbst kündigen“:

  • Notieren Sie sich am besten gleich bei Vertragsabschluss die Fristen, um nicht den Überblick zu verlieren.
  • Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem neuen Anbieter, ob er für Sie kündigt oder Sie selbst kündigen müssen.
  • Sollten Sie Ihrem alten Anbieter bereits selbst gekündigt haben, informieren Sie Ihren neuen Versorger darüber.

Stromanbieter kündigen: Worauf muss ich achten?

Achten Sie bei der Strom-Kündigung auf die rechtliche Gültigkeit. Dies bezieht sich vor allem auf die (fristgerechte) Zusendung des Schreibens. Ob eine E-Mail ausreichend ist oder ob Sie per Brief kündigen müssen, hängt vom Datum Ihres Vertragsabschlusses ab:

  • Bei Verträgen, die vor dem bzw. bis zum 30.09.2016 abgeschlossen wurden, kann eine Kündigung in Schriftform erforderlich sein. Das bedeutet, dass Sie das Schreiben dem Anbieter per Postbrief und mit handschriftlicher Unterschrift zukommen lassen müssen.
    Nicht jeder Anbieter verlangt in diesem Fall auch eine postalische Kündigung, mit der Schriftform sind Sie aber grundsätzlich auf der sicheren Seite.
  • Bei Verträgen, die ab dem 01.10.2016 abgeschlossen wurden, genügt die Kündigung in Textform. Diese können Sie per E-Mail oder Fax versenden. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Lassen Sie sich den Eingang der Kündigung bestätigen.

Folgende Informationen sollten in Ihrem Kündigungsschreiben des Stromvertrags stehen:

  • Ihre Adresse
  • Ihre Kunden- oder Vertragsnummer
  • Zählernummer Ihres Stromzählers
  • Kündigungszeitpunkt (z. B. „Hiermit kündige ich fristgerecht zum xx.xx.xxxx.“)
  • Evtl. Anlass der Kündigung (v. a. bei Preiserhöhung/Sonderkündigungsrecht)
  • Aufhebung der Einzugsermächtigung
  • Bitte um Kündigungsbestätigung

Wir haben eine Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben erstellt. Sie können diese einfach herunterladen und die Felder mit Ihren entsprechenden Angaben ausfüllen.

Kündigungsfrist verpasst: Kann man den Stromanbieter trotzdem kündigen?

Es passiert sehr schnell, dass Verbraucher ihre Kündigungsfrist für den Stromtarif verpassen – egal ob es die reguläre Kündigungsfrist nach dem ersten Vertragsjahr ist oder das Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen oder einem Umzug.

Wenn Sie die Kündigungsfrist Ihres Stromvertrags verpasst haben, müssen Sie dies leider zunächst so akzeptieren. Ihr Vertrag verlängert sich nun automatisch um die Laufzeit, die in den AGB festgelegt ist. Das können z. B. 12 Monate sein.

Das ist besonders ärgerlich, weil viele Stromanbieter nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit und der Preisgarantie die Preise erhöhen. Somit verpassen Sie also nicht nur die Chance auf einen Wechselbonus, sondern hängen auch in einem teureren Tarif fest.

Wichtig: Bei Verträgen, die ab 01.03.2022 abgeschlossen wurden, ist keine automatische Verlängerung (z. B. um 12 Monate) mehr möglich. Stattdessen können Verbraucher dem Stromanbieter mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, auch wenn Sie es verpasst haben, zum Ende der Erstvertragslaufzeit zu kündigen.

Stromanbieter kündigen: Tipps zu bestimmten Stromversorgern

In Deutschland gibt es rund 1.000 Stromanbieter. Durch diese Vielzahl können sich natürlich auch Besonderheiten bei der Kündigung je nach Stromversorger ergeben. Aus diesem Grund haben wir wichtige Informationen, Tipps und Kündigungsvorlagen zu bestimmten Stromanbietern für Sie zusammengestellt. Zu den Seiten gelangen Sie über die folgenden Links:

cheapenergy24 überwacht Ihre Kündigungsfrist

Keine Lust auf Kündigungsformalitäten und Wechsel? Dann können Sie den Wechselservice von cheapenergy24 nutzen. Wir optimieren jährlich die Strom- und Gastarife unserer Kunden und übernehmen auch die gesamte Vertragsorganisation. Dabei kümmern wir uns frühzeitig um die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter und finden für Sie die besten Angebote. So können Sie nicht nur jedes Jahr mehrere hundert Euro sparen, sondern auch wertvolle Zeit!

Selbst wenn es bis zum möglichen Wechsel noch viele Monate dauert, können Sie bereits bei uns anfragen: Wir suchen für Sie den besten Tarif (rechtzeitig vor dem möglichen Wechsel) und achten auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. So sparen Sie frühestmöglich und ohne Stress.

Wenn Ihr bisheriger Anbieter die Preise erhöht, teilen Sie uns dies einfach mit – dann können wir direkt für Sie tätig werden und einen Wechsel zeitnah in die Wege leiten.

FAQ: Häufige Fragen zum Thema „Stromanbieter kündigen“

Haben Sie noch Fragen rund um die Kündigung des Stromanbieters? Hier haben wir für Sie die Antworten zu den häufigsten Verbraucherfragen zusammengestellt.

Das kommt darauf an, ob Sie in der Grundversorgung sind oder bei einem selbstgewählten freien Anbieter. In der Grundversorgung können Sie den Vertrag innerhalb von zwei Wochen beenden, während Sie bei alternativen Anbietern die Laufzeit und Kündigungsfrist beachten müssen (Ausnahme: Bei einer Preiserhöhung und ggf. bei einem Umzug ist eine vorzeitige Kündigung möglich).

Beim Grundversorger müssen Sie den Stromvertrag zwei Wochen im Voraus kündigen.

Bei einem anderen Anbieter hängt der Kündigungszeitpunkt von Ihrer Kündigungsfrist und Laufzeit ab.
Beispiel: Ihr Vertrag läuft bis 31.10. und hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Dann müssen Sie spätestens am 03.10. die Kündigung eingereicht haben.

Es ist empfehlenswert, nach Möglichkeit bereits mehrere Monate vor der geplanten Kündigung des Stromanbieters einen Blick in die Vertragsunterlagen zu werfen. Dort finden Sie Laufzeit und Kündigungsfrist.

Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Das ist bei Preiserhöhungen und meist auch bei Umzügen der Fall. Dann endet der Stromvertrag im Fall einer Kündigung normalerweise bereits zum Tag, bevor die neuen Preise wirksam werden, bzw. zum Auszugstag.

Eine Kündigung des Stromvertrags per Mail ist grundsätzlich kein Problem. Falls der Vertrag vor dem 30.09.2016 abgeschlossen wurde, kann der Anbieter eine Kündigung per Post mit handschriftlicher Unterschrift verlangen. Tipp: Kündigen Sie möglichst frühzeitig und lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen, sodass Sie notfalls noch zeitlichen Spielraum haben, falls die Kündigung per Mail nicht akzeptiert wird.
Die meisten Stromanbieter akzeptieren eine Kündigung aufgrund von Umzug. Klären Sie aber am besten mit Ihrem Versorger ab, ob eine Kündigung möglich ist und zu welchem Zeitpunkt sie wirksam wird. Kündigen Sie dem Stromanbieter optimalerweise schon vier Wochen vor dem Umzugstermin. Auch in diesem Fall kann eine schriftliche Bestätigung später hilfreich sein.
Normalerweise sind Mieter mit eigenem Stromzähler selbst dafür zuständig, den Strom beim Versorger abzumelden, wenn sie aus einer Wohnung ausziehen. Dies geschieht durch die Kündigung beim Stromanbieter. Sprechen Sie sich im Zweifelsfall mit dem Vermieter ab.
Falls Sie in der Grundversorgung durch die Stadtwerke sind, beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen. Wenn Sie bei den Stadtwerken einen Sondertarif abgeschlossen haben, müssen Sie sich an die vorgegebene Kündigungsfrist halten. Diese finden Sie online oder in Ihrem Vertrag.

Normalerweise müssen Sie Ihrem Stromversorger nicht selbst kündigen, da dies der neue Anbieter übernimmt. Ausnahme: Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben (bei einer Preiserhöhung oder evtl. bei einem Umzug), müssen Sie die Kündigung selbst übernehmen. So können Sie auch sicherzustellen, dass der Wechsel reibungslos klappt.

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