Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gewerbekunden

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich / B2B
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Cheapenergy24 GmbH, Theaterstr. 8, 86152 Augsburg (im Folgenden: Cheapenergy24), Geschäftsführer: Benjamin Reichenbach, Tilo Vieten, E-Mail: info@cheapenergy24.de, Registergericht: Amtsgericht Augsburg, HRB 36264, und Ihnen als gewerblicher Kunde. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

a. Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Unser Angebot richtet sich nur an Kunden mit einer Energieverbrauchsstelle in Deutschland.

b. Vertragsschluss
Bei der Beauftragung benötigen wir Ihre persönlichen Daten, Ihre Anschrift, Ihre Tarifinformationen und Ihre Zahlungsdaten sowie ein SEPA-Lastschriftmandat (vgl. hierzu 3.5). Zudem benötigen wir für die Optimierung Ihres Energievertrages, sowie möglicher Wechsel zu anderen Energielieferanten eine Vollmacht (vgl. hierzu 2.2). Mit der Bestellung erklären Sie verbindlich Ihr Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Beauftragung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Beauftragung dar. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eingang der Beauftragung per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande.

Der Vertragstext wird von uns gespeichert und Ihnen nach Absendung Ihrer Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt.

c. Kommunikation
Wir werden mit Ihnen grundsätzlich per E-Mail korrespondieren. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Sie über die hinterlegte E-Mail-Adresse zu erreichen sind und Ihnen unsere E-Mails zugehen. Bitte kontrollieren Sie daher regelmäßig Ihren SPAM-Ordner und stufen Sie Mails die Sie von uns erhalten richtig ein (z. B. durch Hinterlegung unserer Mail-Adresse in Ihrem Online-Adressbuch oder Einstufung unserer Mails als „sicher“). Über wichtige Vorgänge wie wesentlichen Vertragsvorgänge bzw. -änderungen, Erinnerungen, Wechselaufträge, etc. unterrichten wir Sie in Ausnahmefällen auch per Telefon, Fax oder Post.

d. Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Wir sind zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, insbesondere soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Die geänderten Bedingungen werden wir Ihnen spätestens einen Monat vor Inkrafttreten zusenden.

Eine solche nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Widersprechen Sie fristgemäß, können sowohl wir als auch Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit wir nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lassen.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Allgemein
Wir übernehmen für Sie die regelmäßige Prüfung Ihrer Verträge (Strom, Gas oder Wärme) und, soweit notwendig, die Optimierung der Verträge bei ihrem bestehenden Energielieferanten (vgl. 2.3). Ihre Beauftragung beinhaltet zudem einen voreingestellten automatischen Wechselservice, bei dem wir nach Ihren Präferenzen nach günstigeren Verträgen suchen und die für Sie vorteilhaften Wechsel eigenständig für Sie vornehmen (vgl. 2.4). Wir führen unsere Leistung stets nur nach Ihren Angaben und soweit uns mitgeteilten Präferenzen (z. B. Ökotarife) aus.

2.2 Vollmacht
Wir sind gemäß Ihrer Bevollmächtigung, die Sie uns mit Vertragsschluss erteilen, berechtigt, für Sie Energielieferverträge abzuschließen, falls dadurch Kosteneinsparungen für Sie möglich sind, Energielieferverträge zu kündigen, Ihre beim Energielieferanten hinterlegten Vertragsdaten einzusehen (z. B. Verbrauch, Laufzeit, Preise, Rechnungen) und Untervollmachten an andere Energielieferanten zu erteilen.

2.3 Tarifempfehlung
Vorab zu einer Optimierung bzw. einem Anbieterwechsel erhalten Sie eine für Sie vorteilhafte Tarifempfehlung per E-Mail. Diese Empfehlung erstellen wir nach bestem Wissen und Gewissen anhand Ihrer Angaben und Präferenzen, der Tarifkonditionen und -preise der Energielieferanten sowie deren Zuverlässigkeit, anhand von Kundenbewertungen sowie mittels unserer Expertise.

2.4 Automatischer Wechsel
Sofern wir innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der Tarifempfehlung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, somit weder eine Rückmeldung, dass Sie den Optimierungsvorschlag annehmen oder auch nicht annehmen möchten, veranlassen wir einen automatischen Wechsel, soweit dadurch Kosteneinsparungen für Sie möglich sind. Vergleichsbasis für die Kosteneinsparungen sind die Kosten des bestehenden Tarifs, die Ihnen im Vergleichszeitraum bei Fortführung des bestehenden Energieliefervertrages entstehen würden. Vor einem automatischen Wechsel werden Sie nochmals per E-Mail von uns informiert. Der automatische Wechsel wird dann frühestens 7 Tage nach dieser Benachrichtigung veranlasst. Somit haben Sie ausreichend Zeit zu reagieren, falls Sie trotz automatischem Wechselauftrag, keinen Wechsel wünschen. Sobald der automatische Wechsel eingeleitet wurde, erhalten Sie umgehend eine Auftragsbestätigung.

Den automatischen Wechselservice können Sie jederzeit abbestellen. In diesem Fall werden wir Sie jeweils nur über für Sie günstigere Vertragsoptionen informieren und die Optimierung / den Wechsel erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vornehmen.

2.5 Preiserhöhungen und Umzüge
Damit wir in Ihrem Interesse handeln und eine bestmögliche Vertragsoptimierung bzw. Wechsel durchführen können, ist es notwendig, dass Sie uns über angekündigte Preisanpassungen und vorgenommene Umzüge rechtzeitig vorab informieren, soweit uns dies nicht selbst ersichtlich ist. Sollte eine Preisänderung seitens des Energieversorgers erfolgen, bieten wir Ihnen an, Ihren Energielieferungsvertrag vorzeitig für Sie zu wechseln, falls Sie hierdurch Kosten einsparen können. Sie werden hierüber vorab informiert, sofern Sie nicht den automatischen Wechsel gebucht haben, und können entscheiden, ob Sie einen entsprechenden Wechsel wünschen.

2.6 Vertragsverhältnis mit dem Energielieferanten / Vorbehalt der Prüfung
Das Vertragsverhältnis mit dem Energielieferanten besteht ausschließlich zwischen dem Energieversorger und Ihnen. Für die Energielieferverträge gelten die Tarif- und Vertragsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihnen nach Vertragsschluss (Vertragswechsel oder Vertragsoptimierung) zugesandt werden. Wir treten für Sie in diesem Verhältnis nur als Vertreter auf, um Ihnen eine unkomplizierte Verwaltung Ihrer Verträge zu ermöglichen.

Da der Vertragsschluss mit dem Energielieferanten jeweils von der Annahme des Energieversorgers abhängt, können wir Ihnen zudem nicht garantieren, dass die empfohlenen Verträge zustande kommen. Dies gilt insbesondere, sofern Versorger an Kunden spezifische Anforderungen stellen, die nicht von uns beeinflusst werden können (hierzu gehören insb. SCHUFA-Einträge).

2.7 E-Mail Kennung
Bei einem Wechsel des Energielieferanten bzw. des Energieliefervertrages richten wir für Sie eine E-Mail-Kennung ein, die für die Kommunikation zwischen uns und dem Energieversorger verwendet wird und es uns ermöglicht, wesentliche Vertragsvorgänge automatisiert zu erfassen. Ihnen steht es frei, diese E-Mail-Kennung jederzeit beim Energielieferanten zu ändern bzw. zu entfernen.

2.8 Rechtsberatung
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen und Sie dafür einen Fachmann beauftragen müssen.

2.9 Leistungserbringung
Wir sind berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

2.10 Leistungszeit
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beginnen wir mit unserer Leistung unmittelbar nach Vertragsschluss. Bitte beachten Sie, dass wir hierfür ggf. noch Ihre Tarifinformationen benötigen, sofern Sie uns diese nicht vorab zur Verfügung gestellt haben.

2.11 Hinweis Tarifsuche
Die Beurteilung von Energielieferungsangeboten unterliegt eine Vielzahl von Faktoren. Wir werden bei einer Optimierung bzw. einem Vertragswechsel stets eine günstigere Variante für Sie suchen, können Ihnen aber nicht garantieren, dass dies das jeweils günstigste Angebot auf dem gesamten Markt ist. Insbesondere steht für uns die verlässliche Energielieferung mit einem Einsparpotenzial unter Berücksichtigung der jeweils angebotenen Boni im Vergleich zu Ihren bestehenden Energielieferverträgen im Vordergrund.

3. Zahlung

3.1 Preise
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

3.2 Provision

3.2.1 Allgemein
Wir erhalten je vertragsgegenständlicher Zählernummer und je durchgeführtem Wechsel / Optimierung eine einmalige Erfolgsprovision von:
1. Optimierung: 30% der Ersparnis | Vergleichsbasis: vorheriger Tarif ohne Boni
2. Optimierung: 25% der Ersparnis | Vergleichsbasis: Vorjahrestarif ohne Boni
Ab der 3. Optimierung: 20% der Ersparnis | Vergleichsbasis: Vorjahrestarif ohne Boni

Basis für die Berechnung der Erfolgsprovision ist Ihre Kosteneinsparung, der durch uns durchgeführten Vertragswechsel- bzw. Optimierung. Die Berechnung der Kosteneinsparung und der sich hieraus ergebenden Erfolgsprovision, erfolgt auf Basis der durch Sie angegebenen Verbrauchsdaten. Sollte die Vorjahresrechnung vorliegen, ist der dort abgerechnete Verbrauch für 12 Monate maßgeblich. Vergleichsbasis sind die Kosten, die Ihnen im Vergleichszeitraum hypothetisch bei Fortführung des bestehenden Energieliefervertrages entstanden wären.

3.2.2 Abrechnung der Erfolgsprovision
Die Abrechnung der Erfolgsprovision erfolgt frühestens 6 (sechs) Wochen nach Lieferbeginn bei Ihrem neuen Energieversorger bzw. frühestens 6 (sechs) Wochen nach Lieferbeginn gemäß Ihres optimierten Versorgungsvertrags.

3.2.3 Nachverrechnung der Erfolgsprovision
Nach dem Ende der Erstlaufzeit des Energievertrages bzw. bei erneutem Vertragswechsel durch uns, erfolgt auf Ihren Wunsch eine Nachberechnung der Erfolgsprovision auf Basis Ihres tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Verbrauchs.

Bei einer Differenz von weniger als 10 € wird von einer Nachverrechnung der Erfolgsprovision aus Kostengründen abgesehen. Eine erforderliche Nachverrechnung erfolgt grundsätzlich, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, mit der Abrechnung für das 2. Jahr.

3.2.4 Anteilige Verrechnung der Erfolgsprovision im Falle eines Umzugs und keiner möglichen Weiterbelieferung
Wechseln Sie nach erfolgter Vertragsoptimierung durch uns die vertraglich benannte Lieferadresse und ist die Belieferung durch den bisherigen Versorger zu den ursprünglichen Konditionen an der neuen Lieferadresse nicht möglich, so erfolgt die Berechnung der Kosteneinsparung und der sich hieraus ergebenden Erfolgsprovision anteilig, ab dem Zeitpunkt der Vertragsoptimierung bis zum Zeitpunkt des Umzugs bzw. des Vertragswechsels. In diesem Fall erfolgt die Nachverrechnung mit der Abrechnung der nächsten Tarifoptimierung. An der neuen Lieferadresse werden der dort aktuell gültige Grundversorgungstarif und Ihr Verbrauch in den vergangenen 12 Monaten vor Umzug, als Vergleichsbasis für die Kosteneinsparung herangezogen.

3.2.5 Erfolgsprovision im Falle des Neueinzugs
Im Falle Ihres Neueinzugs wird der an der Lieferadresse aktuell gültige Grundversorgertarif und der von Ihnen angegebene Verbrauch als Vergleichsbasis für die Kosteneinsparung herangezogen.

3.2.6 Kein Ersatzanspruch bei Kündigung
Kündigen Sie den bestehenden Dienstleistungsvertrag mit uns nach erfolgter Optimierung bzw. Vertragswechsel des Energielieferungsvertrags, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung und Nachverrechnung unserer Erfolgsprovision für den aktuellen Belieferungszeitraum.

3.3 SEPA-Zahlungen und Pre-Notification
Rechnungen werden über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen. Dazu erteilen Sie uns bei Vertragsschluss ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren bezahlt, erhalten Sie eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) die Frist auf 5 Tage und bei der Folgelastschrift (RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Sie sichern zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Ihren Lasten, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.

3.4 Zahlungsverzug
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren pauschal in Rechnung zu stellen. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4. Wechselprämien von Energieversorgungsunternehmen/Messstellenbetreibern

Sofern Energieversorgungsunternehmen Ihnen gegenüber Wechselprämien (z. B. Neukunden- und Sofortboni) anbieten, stehen diese Prämien Ihnen in voller Höhe zu.

5. Ihre Verantwortlichkeit

5.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.

5.2 Mitwirkungspflichten
Sie verpflichten sich, alle für unsere Dienste erforderlichen Unterlagen, insbesondere Vertragsdaten zu bestehenden Energielieferungsverträgen, Zählerstände des vertragsgegenständlichen Zählers und Informationen die zur Erbringung unserer Leistung notwendig sind, vollständig zur Verfügung zu stellen. Sie teilen uns insbesondere Ihren jeweiligen Energieverbrauch aus dem letzten Vertragsjahr, sowie den zuletzt für Ihren Energielieferungsvertrag geltenden Grund- und Arbeitspreis mit. Änderungen haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen.

Im Fall eines Umzugs haben Sie uns die neue Anschrift sowie die zugehörige Zählernummer nach Möglichkeit 4 Wochen vor dem Umzug, spätestens jedoch 2 Wochen nach Umzug, mitzuteilen. Im Falle einer angekündigten Preisänderung durch den bisherigen Energieversorger haben Sie uns dies ebenfalls mitzuteilen. Sofern Sie uns beauftragt haben entsprechende Wechselprozesse einzuleiten, sind Sie verpflichtet, die erhaltenen Auftragsbestätigungen sowie die Vertragsunterlagen unverzüglich auf deren Korrektheit zu überprüfen. Sollten dabei Fehler bzw. Abweichungen vorliegen, liegt es in Ihrem Verantwortungsbereich, uns hierüber unverzüglich zu informieren. Erhalten Sie die Bestätigung über das Zustandekommen eines neuen Liefervertrags direkt vom Lieferanten, so werden Sie uns über den Vertragsstart, und die Konditionen umgehend informieren.

5.3 Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
Entstehen uns Mehrkosten für Lastschrift-Stornierungen aufgrund der Vernachlässigung Ihrer Mitwirkungspflichten, insbesondere auf Grund falscher Angaben durch Sie oder mangelnder Kontodeckung, werden wir Ihnen diese in Rechnung stellen.

6. Laufzeit und Kündigung

Das Vertragsverhältnis mit uns wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform (z.B. per Email oder per Kündigungsformular auf unserer Homepage), ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Wichtige Gründe sind insbesondere die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Dienstvertrages, gegen Sie gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und die erhebliche Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse.

7. Haftung

7.1 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften grundsätzlich uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten (Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks nicht von besonderer Bedeutung ist) haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, haften wir auch hierfür bei leichter Fahrlässigkeit. Dabei beschränkt sich die Haftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Wir haften darüber hinaus bei leichter Fahrlässigkeit für den Verlust von Daten nur, soweit Sie Ihre Daten regelmäßig so gesichert haben, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Für den Umfang und die Voraussetzungen der Haftung gilt zudem der vorherige Absatz.

7.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

8.2 Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren
Soweit rechtlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz vereinbart.

8.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.