Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Cheapenergy24 GmbH, Philippine-Welser-Str. 21, 86150 Augsburg (im Folgenden: Cheapenergy24), Geschäftsführer: Benjamin Reichenbach, Tilo Vieten, E-Mail: info@cheapenergy24.de, Registergericht: Amtsgericht Augsburg, HRB 36264, und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Unser Angebot richtet sich nur an Kunden mit einer Energieverbrauchsstelle in Deutschland.

1.3 Vertragsschluss
Bei der Beauftragung benötigen wir Ihre persönlichen Daten, Ihre Anschrift, Ihre Tarifinformationen und Ihre Zahlungsdaten sowie ein SEPA-Mandat. Mit der Bestellung erklären Sie verbindlich Ihr Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Beauftragung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Beauftragung dar. Wir sind berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eingang der Beauftragung per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande.
Der Vertragstext wird von uns gespeichert und Ihnen nach Absendung Ihrer Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann von Ihnen nach Absendung Ihrer Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite abgerufen werden.

1.4 Kommunikation
Wir werden mit Ihnen ausschließlich per E-Mail korrespondieren. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Sie über die hinterlegte E-Mail-Adresse zu erreichen sind und Ihnen unsere E-Mails zugehen. Bitte kontrollieren Sie daher regelmäßig Ihren SPAM-Ordner und stufen Sie Mails die Sie von uns erhalten richtig ein (z. B. durch Hinterlegung unserer Mail-Adresse in Ihrem Online-Adressbuch oder Einstufung unserer Mails als „sicher“). Über wichtige Vorgänge wie wesentlichen Vertragsvorgänge bzw. -änderungen, Erinnerungen, Wechselaufträge, etc. unterrichten wir Sie ggf. auch per Telefon, Fax oder Post.

1.5 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Wir sind zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Wir werden Sie bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung Ihres Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und Ihnen während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widersprechen Sie fristgemäß, können sowohl wir als auch Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit wir nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lassen.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Allgemein
Wir übernehmen für Sie die regelmäßige Prüfung Ihrer Verträge (Strom, Gas oder Wärme) und, soweit notwendig, die Optimierung der Verträge.

2.2 Vollmacht
Wir sind gemäß Ihrer Vollmacht berechtigt für Sie Energielieferverträge abzuschließen, falls dadurch Kosteneinsparungen für Sie möglich sind, Energielieferverträge zu kündigen, Ihre beim Energielieferanten hinterlegten Vertragsdaten einzusehen (z. B. Verbrauch, Laufzeit, Preise, Rechnungen) und Untervollmachten an andere Energielieferanten zu erteilen. Wir führen unsere Leistung stets nur nach Ihren Angaben und soweit uns mitgeteilten Präferenzen (z. B. Ökotarife) aus.

2.3 Tarifempfehlung
Vorab zu einer Optimierung bzw. einem Anbieterwechsel erhalten Sie eine für Sie vorteilhafte Tarifempfehlung per E-Mail. Diese Empfehlung erstellen wir nach bestem Wissen und Gewissen anhand Ihrer Angaben und Präferenzen, der Tarifkonditionen und -preise der Energielieferanten sowie deren Zuverlässigkeit, anhand von Kundenbewertungen und Beschwerden über diese Lieferanten sowie mittels unserer Expertise. Sie können dann selbst entscheiden, ob die vorgeschlagene Optimierung bzw. der Wechsel durchgeführt werden soll.

2.4 Automatischer Wechsel
Sofern wir innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der Tarifempfehlung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, somit weder eine Rückmeldung, dass Sie den Optimierungsvorschlag annehmen oder auch nicht annehmen möchten, veranlassen wir einen automatischen Wechsel, soweit dadurch Kosteneinsparungen für Sie möglich sind. Vergleichsbasis für die Kosteneinsparungen sind die Kosten des bestehenden Tarifs, die Ihnen im Vergleichszeitraum bei Fortführung des bestehenden Energieliefervertrages entstehen würden. Vor einem automatischen Wechsel werden Sie nochmals per E-Mail von uns informiert. Der automatische Wechsel wird dann frühestens 7 Tage nach dieser Benachrichtigung veranlasst. Somit haben Sie ausreichend Zeit zu reagieren, falls Sie keinen Wechsel wünschen. Sobald der automatische Wechsel eingeleitet wurde, erhalten Sie umgehend eine Auftragsbestätigung.

Als nicht gewerblicher Nutzer (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB: “natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können”) – d. h. als Privatperson – haben Sie auch nach Veranlassung eines automatischen Anbieterwechsels ein gesetzliches Widerrufsrecht, d. h. Sie können den Wechselauftrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerrufen, indem Sie den jeweiligen Anbieter oder uns darüber in Kenntnis setzen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an den Anbieter absenden.

2.5 Wechselschutz
Cheapenergy24 hat mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG („ÖRAG“) einen Gruppenversicherungsvertrag über den sogenannten „Cheapenergy24 Wechselschutz“ geschlossen („Wechselschutz“). Auf diese Weise möchten wir sicherstellen, dass Sie im Rahmen eines Anbieterwechsels rundum abgesichert sind. Die von Cheapenergy24 durchgeführten Anbieterwechsel haben diesen Wechselschutz, der im Rahmen des Anbieterwechsels zunächst für 1 Jahr ab Belieferungsbeginn für Sie abgeschlossen wird. Cheapenergy24 behält sich das Recht vor, Nutzer, die gegen die Cheapenergy24 Geschäftsbedingungen verstoßen bzw. im Falle von sonstigem Missbrauch, von dem Wechselschutz auszunehmen. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf den Wechselschutz und Cheapenergy24 behält sich vor, den Wechselschutz zu ändern oder nach eigenem Ermessen künftig nicht mehr anzubieten.

Der Wechselschutz tritt in Kraft, nachdem Sie die Auftragsbestätigung von Cheapenergy24 erhalten haben und der neue Anbieter den Anbieterwechsel unter Nennung des Wechseltermins bestätigt hat. Der genaue Inhalt und Umfang des Wechselschutzes ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG sowie dem von der ÖRAG für die Versicherten ausgestellten Versicherungsausweis, der Ihnen im Rahmen der Auftragsbestätigung per E-Mail gesendet wird. Der Wechselschutz endet zu den im Versicherungsausweis genannten Bedingungen. Die Kosten für den Wechselschutz werden von Cheapenergy24 übernommen. Die Rechtsschutzversicherung gilt für alle über Cheapenergy24 abgeschlossenen Strom- und Gasanbieterwechsel mit einem Verbrauch von bis zu 20.000 kWh für Strom und bis zu 100.000 kWh für Gas.

Cheapenergy24 erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Cheapenergy24 ist gegenüber den Kunden, aber auch gegenüber sonstigen Dritten, nicht für die von der ÖRAG angebotenen Versicherungsleistungen sowie die von der ÖRAG vermittelten Rechtsdienstleistungen verantwortlich. Cheapenergy24 ist auch nicht als Versicherungsvermittler im Sinne der §§ 59 ff. VVG sowie des § 34d GewO
und nicht als Versicherungsberater gemäß § 34e GewO tätig.

2.6 Widerrufsrecht für durchgeführte Optimierungen
Bei einem Vertragswechsel bzw. einer Optimierung besteht für Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern ein neuer Vertrag geschlossen wird. Dies bedeutet, dass Sie den Wechsel des Energielieferanten bzw. die Optimierung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen können.

2.7 Preiserhöhungen und Umzüge
Damit wir in Ihrem Interesse handeln und eine bestmögliche Vertragsoptimierung bzw. Wechsel durchführen können, ist es notwendig, dass Sie uns über angekündigte Preisanpassungen und vorgenommene Umzüge rechtzeitig vorab informieren, soweit uns dies nicht selbst ersichtlich ist. Sollte eine Preisänderung seitens des Energieversorgers erfolgen, behalten wir uns vor, Ihren Energielieferungsvertrag vorzeitig für Sie zu wechseln, falls Sie hierdurch Kosten einsparen können. Sie werden hierüber vorab informiert, sofern Sie nicht den automatischen Wechsel gebucht haben, und können entscheiden, ob Sie einen entsprechenden Wechsel wünschen.

2.8 Vertragsverhältnis mit dem Energielieferanten
Das Vertragsverhältnis mit dem Energielieferanten besteht ausschließlich zwischen dem Energieversorger und Ihnen. Für die Energielieferverträge gelten die Tarif- und Vertragsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Energieversorgers. Wir treten für Sie nur als Vertreter auf, um Ihnen eine unkomplizierte Verwaltung Ihrer Verträge zu ermöglichen.

2.9 E-Mail Kennung
Bei einem Wechsel des Energielieferanten bzw. des Energieliefervertrages richten wir für Sie eine E-Mail-Kennung ein, die für die Kommunikation zwischen uns und dem Energieversorger verwendet wird und es uns ermöglicht, wesentliche Vertragsvorgänge automatisiert zu erfassen. Ihnen steht es frei, diese E-Mail-Kennung jederzeit beim Energielieferanten zu ändern bzw. zu entfernen.

2.10 Rechtsberatung
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen und Sie dafür einen Fachmann beauftragen müssen.

2.11 Leistungserbringung
Wir sind berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

2.12 Leistungszeit
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beginnen wir mit unserer Leistung unmittelbar nach Vertragsschluss. Bitte beachten Sie, dass wir hierfür ggf. noch Ihre Tarifinformationen benötigen, sofern Sie uns diese nicht vorab zur Verfügung gestellt haben.

2.13 Besonderer Hinweis
Wir werden bei einer Optimierung bzw. einem Vertragswechsel eine günstigere Variante für Sie abschließen, können Ihnen aber nicht garantieren, dass dies das günstigste Angebote auf dem gesamten Markt ist. Insbesondere steht für uns die verlässliche Energielieferung mit einem Einsparpotenzial unter Berücksichtigung der jeweils angebotenen Boni im Vergleich zu Ihren bestehenden Energielieferverträgen im Vordergrund. Da der Vertragsschluss mit dem jeweiligen Energielieferanten jeweils von der Annahme des Energieversorgers abhängt, können wir Ihnen zudem nicht garantieren, dass die empfohlenen Verträge zustande kommen. Dies gilt insbesondere, sofern Versorger an Kunden spezifische Anforderungen stellen, die nicht von uns beeinflusst werden können (hierzu gehören insb. SCHUFA-Einträge).

3. Zahlung

3.1 Preise
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

3.2 Provision

3.2.1 Allgemein
Wir erhalten je vertragsgegenständlicher Zählernummer und je durchgeführtem Wechsel / Optimierung eine einmalige Erfolgsprovision von:
1. Optimierung: 30% der Ersparnis | Vergleichsbasis: vorheriger Tarif ohne Boni
2. Optimierung: 25% der Ersparnis | Vergleichsbasis: Vorjahrestarif ohne Boni
Ab der 3. Optimierung: 20% der Ersparnis | Vergleichsbasis: Vorjahrestarif ohne Boni

Basis für die Berechnung der Erfolgsprovision ist Ihre Kosteneinsparung, der durch uns durchgeführten Vertragswechsel- bzw. Optimierung. Die Berechnung der Kosteneinsparung und der sich hieraus ergebenden Erfolgsprovision, erfolgt auf Basis der durch Sie angegebenen Verbrauchsdaten. Sollte die Vorjahresrechnung vorliegen, ist der dort abgerechnete Verbrauch für 12 Monate maßgeblich. Vergleichsbasis sind die Kosten, die Ihnen im Vergleichszeitraum hypothetisch bei Fortführung des bestehenden Energieliefervertrages entstanden wären.

3.2.2 Abrechnung der Erfolgsprovision
Die Abrechnung der Erfolgsprovision erfolgt frühestens nach erfolgreichem Vertragswechsel und verstrichener Widerrufsfrist (14 Tage) des jeweils neu abgeschlossenen Energielieferungsvertrages per SEPA-Lastschriftmandat.

3.2.3 Nachverrechnung der Erfolgsprovision
Nach dem Ende der Erstlaufzeit des Energievertrages bzw. bei erneutem Vertragswechsel durch uns erfolgt auf Ihren Wunsch eine Nachberechnung der Erfolgsprovision auf Basis Ihres tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Verbrauchs.
Bei einer Differenz von weniger als 10 € wird von einer Nachverrechnung der Erfolgsprovision aus Kostengründen abgesehen.
Eine erforderliche Nachverrechnung erfolgt grundsätzlich, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, mit der Abrechnung für das 2. Jahr.

3.2.4 Anteilige Verrechnung der Erfolgsprovision im Falle eines Umzugs und keiner möglichen Weiterbelieferung
Wechseln Sie nach erfolgter Vertragsoptimierung durch uns die vertraglich benannte Lieferadresse und ist die Belieferung durch den bisherigen Versorger zu den ursprünglichen Konditionen an der neuen Lieferadresse nicht möglich, so erfolgt die Berechnung der Kosteneinsparung und der sich hieraus ergebenden Erfolgsprovision anteilig, ab dem Zeitpunkt der Vertragsoptimierung bis zum Zeitpunkt des Umzugs bzw. des Vertragswechsels. In diesem Fall erfolgt die Nachverrechnung mit der Abrechnung der nächsten Tarifoptimierung. An der neuen Lieferadresse werden der dort aktuell gültige Grundversorgungstarif und Ihr Verbrauch in den vergangenen 12 Monaten vor Umzug, als Vergleichsbasis für die Kosteneinsparung herangezogen.

3.2.5 Erfolgsprovision im Falle des Neueinzugs
Im Falle Ihres Neueinzugs wird der an der Lieferadresse aktuell gültige Grundversorgertarif und der von Ihnen angegebene Verbrauch als Vergleichsbasis für die Kosteneinsparung herangezogen.

3.2.6 Kein Ersatzanspruch bei Kündigung
Kündigen Sie den bestehenden Dienstleistungsvertrag mit uns nach erfolgter Optimierung bzw. Vertragswechsel des Energielieferungsvertrags, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung und Nachverrechnung unserer Erfolgsprovision für den aktuellen Belieferungszeitraum.

3.3 Zahlungsverzug
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.5 SEPA-Zahlungen und Pre-Notification
Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilen Sie uns ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat, bzw. falls möglich ein SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / – Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhalten Sie eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) die Frist auf 5 Tage und bei der Folgelastschrift (RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Sie sichern zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Ihren Lasten, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.

4. Wechselprämien von Energieversorgungsunternehmen/Messstellenbetreibern

Sofern Energieversorgungsunternehmen ihren Kunden gegenüber Wechselprämien (z. B. Neukunden- und Sofortboni) anbieten, stehen diese Prämien Ihnen in voller Höhe zu.

5. Vollmacht

3.4 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

Zur Wahrnehmung Ihrer Interessen und zur wirksamen Abgabe notwendiger Willenserklärungen haben Sie uns eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Im Sinne eines transparenten Vorgehens möchten wir genau darlegen, zu welchen Handlungen Sie uns bevollmächtigen:
– Abschluss, Kündigung und Änderung von Laufzeitverträgen aufgrund von Wechselaufträgen, Preiserhöhungen, Umzügen und sonstigen Vorgängen
– Einsichtnahme der beim Versorger und Betreiber hinterlegten Wechsel- und Vertragsdaten wie Verbrauch, Laufzeit, Preise, Rechnungen durch Kontaktaufnahme, Online-Zugang und E-Mail Benachrichtigungen des Versorgers bzw. Betreibers
– Kommunikation mit dem Versorger, um Vertragsinformationen zu erhalten und -änderungen in Ihrem Namen zu vollziehen
– Erteilung von Untervollmachten an den Versorger und dessen Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen des Anbieterwechsels erforderlich sind

6. Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Cheapenergy24 GmbH, Philippine-Welser-Str. 21, 86150 Augsburg, Telefon: 0821 – 329 196 54, E-Mail: info@cheapenergy24.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

7. Ihre Verantwortlichkeit

7.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

7.2 Freistellung
Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

7.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

7.4 Mitwirkungspflichten
Sie verpflichten sich, alle für unsere Tätigkeitsdurchführung erforderlichen Unterlagen, insbesondere Vertragsdaten zu bestehenden Energielieferungsverträgen, Zählerstände des vertragsgegenständlichen Zählers und Informationen die zur Erbringung unserer Leistung notwendig sind, vollständig zur Verfügung zu stellen.
Sie teilen uns insbesondere Ihren jeweiligen Energieverbrauch aus dem letzten Vertragsjahr, sowie den zuletzt für Ihren Energielieferungsvertrag geltenden Grund- und Arbeitspreis mit.
Änderungen haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen.
Im Fall eines Umzugs haben Sie uns die neue Anschrift sowie die zugehörige Zählernummer nach Möglichkeit 4 Wochen vor dem Umzug, spätestens jedoch 2 Wochen nach Umzug, mitzuteilen. Im Falle einer angekündigten Preisänderung durch den bisherigen Energieversorger haben Sie uns dies ebenfalls mitzuteilen. Sofern Sie uns beauftragt haben entsprechende Wechselprozesse einzuleiten, sind Sie verpflichtet, die erhaltenen Auftragsbestätigungen sowie die Vertragsunterlagen unverzüglich auf deren Korrektheit zu überprüfen. Sollten dabei Fehler bzw. Abweichungen vorliegen, liegt es in Ihrem Verantwortungsbereich, uns hierüber unverzüglich zu informieren. Erhalten Sie die Bestätigung über das Zustandekommen eines neuen Liefervertrags direkt vom Lieferanten, so werden Sie uns über den Vertragsstart, und die Konditionen umgehend informieren.

7.5 Konkurrenzverbot
Sie verpflichten sich, während der Dauer der Vertragslaufzeit dieses Dienstvertrages zwischen uns und Ihnen, neben uns keine weiteren Energieberater oder Energiemakler mit der Erbringung einer Leistung zu beauftragen, die dem Gegenstand dieses Vertrages entspricht.

7.6 Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
Entstehen uns Mehrkosten für Lastschrift-Stornierungen aufgrund der Vernachlässigung Ihrer Mitwirkungspflichten, insbesondere auf Grund falscher Angaben durch Sie oder mangelnder Kontodeckung, werden wir Ihnen diese in Rechnung stellen.

8. Laufzeit und Kündigung

Das Vertragsverhältnis mit uns wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Wichtige Gründe sind insbesondere die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Dienstvertrages, gegen Sie gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und die erhebliche Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse.

9. Haftung

9.1 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

9.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder sofern Sie keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben.

10.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

10.3 Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10.4 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.