Wird vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, ist man als Verbraucher nicht weiter an die Vertragserklärung gebunden. Damit ist ein zuvor geschlossener Vertrag unwirksam.
Damit ein Widerruf rechtsgültig ist, muss die Widerrufsfrist eingehalten werden. Diese beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Vertragsschluss, bzw. der Belehrung über das Widerrufsrecht.
Theoretisch ist die Form des Widerrufs nicht festgelegt. Um einen Widerruf jedoch beweisen zu können, ist es ratsam, diesen schriftlich zu tätigen. Gründe für den Widerruf müssen nicht angegeben werden. Eine Bestätigung der Vertragsauflösung sollte aber immer in der Widerrufserklärung angefordert werden. Ein Formular für einen Widerruf muss vom Verkäufer, das heißt im Bereich von Strom und Gas vom Energielieferanten, zu Verfügung gestellt werden.
Erfolgt der fristgerechte Widerruf noch vor Lieferbeginn, hat der Verbraucher nichts weiter zu beachten. Nur wenn ein Kunde ausdrücklich darauf bestanden hat, dass die Lieferung von Strom oder Gas schon innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen erfolgen soll, ist er auch dazu verpflichtet die bis zum wirksam werden des Widerrufs erbrachten Leistungen zu bezahlen.
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