Lexikon: Widerrufsrecht

Widerrufsrecht beim Stromvertrag bzw. Gasvertrag

Beim Strom- bzw. Gasvertrag haben Kunden ein Widerrufsrecht. Wenn sie von diesem Gebrauch machen, sind sie nicht weiter an die Vertragserklärung gebunden. Hier erklären wir Ihnen, wie lange die Widerrufsfrist gilt und wie Sie Ihr Widerrufsrecht beim Strom- oder Gasvertrag ausüben können.

Was ist das Widerrufsrecht beim Stromvertrag bzw. Gasvertrag?

Wenn Verbraucher einen Strom- oder Gasvertrag abschließen (egal ob telefonisch, im Internet, per SMS, per Mail, per Postkarte, an einem Werbestand oder an der Haustür usw.), haben sie immer ein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass Sie den bereits abgeschlossenen Vertrag für unwirksam erklären können. Sobald Sie dieses Recht genutzt haben, sind Sie nicht mehr an die darin festgehaltenen Abmachungen gebunden.

Dies ist allerdings nur innerhalb einer bestimmten Widerrufsfrist möglich.

Wie lange ist die Widerrufsfrist bei Strom- und Gasverträgen?

Damit ein Widerruf rechtsgültig ist, muss die Widerrufsfrist eingehalten werden. Diese beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Vertragsschluss bzw. der Belehrung über das Widerrufsrecht.

In einigen Fällen ist Kunden nicht klar, ab wann ein Vertragsschluss erfolgt ist. Wenn Verbraucher online Strom- oder Gasverträge bestätigen, zählt noch nicht die Nutzung des Kaufen-Buttons. Erst wenn auf die Bestellbestätigung auch eine Auftragsbestätigung (oft auch Begrüßungsschreiben genannt) vom Energieversorger versendet wird, gilt dies als Vertragsabschluss.

Rein telefonisch können seit dem 27. Juli 2021 keine Sonderverträge für Strom oder Gas abgeschlossen werden. Zusätzlich ist immer auch die Textform erforderlich (z. B. per Mail, SMS, Brief oder Fax). Wenn Sie also telefonisch bzgl. eines Strom- oder Gastarifs kontaktiert werden und das Angebot anschließend z. B. per Mail erhalten, ist noch kein Vertragsschluss zustande gekommen. Dieser erfolgt erst, wenn Sie ebenfalls schriftlich erklären, dass Sie das Angebot annehmen.

Wichtig: Die Widerrufsfrist läuf erst dann, wenn Sie ordnungsgemäßig über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Das kann entweder schriftlich über eine Auftragsbestätigung bzw. ein Begrüßungsschreiben erfolgen oder anhand einer separaten Information per Mail, Fax oder Post. Wenn diese Belehrung nicht erfolgt, haben Sie nicht nur 14 Tage Zeit, um den Strom- oder Gasvertrag zu widerrufen, sondern 1 Jahr + 14 Tage.

Wie kann man den Stromvertrag bzw. Gasvertrag widerrufen?

Theoretisch ist nicht festgelegt, in welcher Form der Widerruf des Strom- oder Gasvertrags erfolgen muss (schriftlich oder mündlich). Um einen Widerruf jedoch beweisen zu können, ist es ratsam, diesen schriftlich zu tätigen. Gerade unseriöse Anbieter sind dafür bekannt, Widerrufsversuche ihrer Kunden abzuschmettern und zu behaupten, der Widerruf wäre nicht eingetroffen. Empfehlenswert ist daher eine Briefsendung per Einschreiben.

Um Ihren Gas- oder Stromvertrag zu widerrufen, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können…

  1. Eine eindeutige Erklärung verfassen (etwa: „Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe den hier genannten Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist“).
  2. Das Widerrufsformular nutzen, das der Energieversorger zur Verfügung stellen muss (z. B. auf seiner Website oder per Mail).

Im folgenden Abschnitt verraten wir, welche Inhalte im Widerruf unbedingt enthalten sein sollten.

Was muss beim Widerruf des Strom- bzw. Gasvertrags enthalten sein?

Gründe für den Widerruf müssen Sie nicht angeben, folgende Punkte sollten jedoch in Ihrer Widerrufserklärung des Strom- oder Gasvertrags enthalten sein:

  • Name, Vorname der Person, auf die der Energievertrag abgeschlossen wurde
  • Straße, Hausnummer, Ort
  • Korrekte Anschrift des Energieversorgers
  • Vertragsinformationen: Vertrags- bzw. Kundennummer, Zählernummer
  • Datum des Widerrufs-Schreibens
  • Aufforderung zur schriftlichen Bestätigung der Vertragsauflösung durch den Energieversorger

Was passiert nach dem Widerruf des Strom- oder Gasvertrags?

Erfolgt der fristgerechte Widerruf noch vor Lieferbeginn, hat der Verbraucher nichts weiter zu beachten. Der Vertrag ist dann nicht mehr gültig.

Falls Ihr Strom- oder Gasversorger sich weigert, den fristgerechten Widerruf zu akzeptieren, sollten Sie Einzugsermächtigungen widderrufen bzw. Daueraufträge beenden. Sollte keine Klärung mit dem Anbieter möglich sein, ist eine Lösung über einen Anwalt, die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle Energie möglich.

Ausnahme: Wenn ein Kunde ausdrücklich darauf bestanden hat, dass die Lieferung von Strom oder Gas schon innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen erfolgen soll, ist er auch dazu verpflichtet, gelieferten Strom bzw. geliefertes Gas zu bezahlen.

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