Faktencheck und Tipps

Vattenfall Preiserhöhung: Entgehen Sie den teureren Preisen

Vattenfall führt Preiserhöhungen regelmäßig durch, meist kommuniziert der Stromanbieter dieses Vorhaben allerdings sehr intransparent. Im Folgenden gehen wir eine mögliche Preiserhöhung Schritt für Schritt durch und machen daran fest, worauf man achten sollte, welche Rechte man hat und was zu tun ist.

Das Wichtigste zur Vattenfall-Preiserhöhung

  • Kunden können bei Vattenfall Preiserhöhungen direkt kündigen (Sonderkündigungsrecht), unabhängig von der verbleibenden Vertragslaufzeit
  • Von Vattenfall angebotene Tarifwechsel bei Preiserhöhung sind meist nachteilig
  • Durch einen Wechsel des Anbieters ist eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro jährlich möglich

Vattenfall-Preiserhöhung erkennen

Stromanbieter sind gesetzlich verpflichtet, sich bei einer Preiserhöhung an bestimmte Vorgaben zu halten, z. B. folgende:

  • Information der Kunden über die Preiserhöhung mindestens 6 Wochen im Voraus
  • Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht
  • Idealerweise klare Erkennbarkeit der Preiserhöhung bereits in der Überschrift oder in den ersten Sätzen
  • Wenn Vattenfall den Grundversorgungstarif anbietet: öffentliche Mitteilung der Preisanhebung (z. B. in der Zeitung)

Grundversorgungs- oder Sondertarif bei Vattenfall?

Je nachdem, ob Vattenfall Ihr örtlicher Grundversorger oder ein eigens gewählter Anbieter ist, gelten unterschiedliche Regelungen für Preiserhöhungen.

  • Vattenfall gewährleistet für viele Orte die Grundversorgung. Wer selbst keinen Stromanbieter beauftragt (z. B. nach einem Umzug) bzw. vom bisherigen Anbieter nicht mehr beliefert wird, bezieht automatisch Strom über den Grundversorgungstarif, also ggf. von Vattenfall.
    Hinweis: Wenn Sie beim örtlichen Versorger einen speziellen Tarif ausgewählt haben (Sondertarif des Grundversorgers), gelten ggf. andere Fristen als im Grundversorgungstarif. Sie finden diese in den AGB.
  • Alternativ zur Grundversorgung können Verbraucher selbst einen Anbieter auswählen. Man spricht dann von einem Sondertarif bei einem alternativen Anbieter.

Die Regelungen klingen plausibel und fair – die Realität sieht jedoch anders aus. Zwar hält sich auch Vattenfall an die gesetzlichen Vorgaben, allerdings wird die Information über eine Preiserhöhung oft in langen Briefen versteckt. Auf den ersten Blick geht es in diesen langen Textpassagen lediglich um Entwicklungen der Stromkosten und andere Analysen zum Strompreis. Nicht auf Anhieb erkennt man als Kunde, dass es sich hierbei um eine Preiserhöhung handelt.

Auffällig sind Formulierungen wie „Aufgrund der Vertragsänderung steht Ihnen selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht zu“. Zu Klauseln wie dieser sind Stromanbieter nämlich gesetzlich verpflichtet, sofern etwas an den Vertragsbedingungen geändert wird.

Rechte bei einer Vattenfall-Preiserhöhung

Bei einer Preiserhöhung durch Vattenfall (und auch bei einer Senkung) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dadurch bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise kündigen und müssen die eigentliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nicht berücksichtigen.

Hinweis: Wenn Sie einen örtlichen Grundversorgungstarif von Vattenfall nutzen, lässt sich dieser jederzeit innerhalb von 14 Tagen kündigen. Der Vertrag lässt sich also schon beenden, bevor die erhöhten Preise in Kraft treten würden, und es macht weniger Sinn, hier abzuwarten und das Sonderkündigungsrecht zu nutzen.

Gilt das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen wegen Steuern?

Viele Anbieter werben mit einer Preisgarantie, die allerdings bei einer Erhöhung der staatlichen Umlagen und Abgaben in den meisten Fällen nicht mehr greift. Viele Kunden vermuten aufgrund dieser Einschränkung der Preisgarantie, dass sie einer Preiserhöhung aus steuerlichen Gründen nicht widersprechen können. Die individuelle Preisgarantie des Stromanbieters hat allerdings keinen Einfluss auf das dann in Kraft tretende Sonderkündigungsrecht.

Zwar haben in der Vergangenheit einige Stromanbieter versucht, durch diese Klausel ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen zu verhindern, allerdings sind diese Versuche vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof gescheitert. Die Begründung liegt darin, dass der Stromanbieter bei einer Preiserhöhung – unabhängig vom Grund der Erhöhung – einseitig entscheidet, die Vertragsbedingungen zu ändern.

Daher gewährt das Gesetz dem Kunden hier die Möglichkeit, entweder die Änderung zu akzeptieren oder durch das Sonderkündigungsrecht zu kündigen.

Sonderfall: In seltenen Fällen halten Anbieter vorher vertraglich fest, dass sie geänderte Kosten immer direkt an die Kunden weitergeben (also Erhöhungen und auch Senkungen der staatlichen Umlagen). Dann sind Preiserhöhungen durch gestiegene Steuern und Umlagen legitim, ohne dass Kunden ein Sonderkündigungsrecht hätten.

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Kündigung und Anbieterwechsel bei Vattenfall-Preiserhöhung

Eine Preiserhöhung müssen und sollten Sie nicht hinnehmen. Ein Anbieterwechsel lohnt sich in diesem Fall enorm, denn Treue wird auf dem deutschen Energiemarkt nicht belohnt: Bestandskunden zahlen die teuersten Preise und sind immer wieder Preiserhöhungen ausgesetzt, während Neukunden von Rabatten und Bonuszahlungen (z. B. Neukundenbonus) profitieren.

Hinzu kommt, dass die höchsten Preise i. d. R. in der Grundversorgung verlangt werden und ein Großteil der deutschen Verbraucher hunderte Euro jährlich zu viel zahlt. Bei alternativen Anbietern lässt sich durch günstigere Tarife viel Geld sparen.

Wann und wie sollte man bei einer Vattenfall-Preiserhöhung kündigen?

Wenn Sie sich im Rahmen der Preiserhöhung zu einem Anbieterwechsel entschließen, sollten Sie schnellstmöglich bei Vattenfall kündigen. Je schneller Sie reagieren, desto eher ist gewährleistet, dass Ihr neuer Stromanbieter Ihre Strombelieferung übernehmen kann. Zu kurzfristige Wechsel können dazu führen, dass Sie kurzzeitig auf eine Ersatzversorgung geraten, die vergleichsweise teuer ist, wobei Ihre Versorgungsicherheit jederzeit gewährleistet ist.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Sonderkündigung bei einer Preisänderung nicht vom neuen Versorger übernommen werden kann.

Ob für die Kündigung eine Unterschrift nötig ist oder eine Mail ausreicht, hängt davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde:

  • Vertragsabschluss vor dem 01.10.2016: Die Kündigung muss in der Form erfolgen, die vom Anbieter gefordert wird, also Text- oder Schriftform. Falls die Schriftform nötig ist, muss per Post oder Fax inkl. Unterschrift gekündigt werden; bei der Textform reicht z. B. eine E-Mail.
  • Vertragsabschluss ab dem 01.10.2016: Ein unterschriebener Brief ist nicht mehr nötig, da die sogenannte Textform (z. B. Mail) ausreicht.

Wir finden den besten Anbieter für Sie

Sie überlegen sich, aufgrund der Preiserhöhung von Vattenfall zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, aber scheuen den Aufwand? Kein Problem: Wir finden gerne den besten und günstigsten Anbieter für Sie. Anschließend kümmern wir uns um alle erforderlichen Tätigkeiten, z. B. Wechselprozess, Vertragsverwaltung, Einhaltung der Kündigungsfristen, Kontakt zum Anbieter u. v. m.

Wir achten bei der Tarifauswahl auf eine Preisgarantie und wechseln jährlich den Anbieter für Sie, sodass Sie ab sofort vor Preiserhöhungen wie bei Vattenfall geschützt sind. Durch den jährlichen Wechsel profitieren Sie immer vom besten Tarif mit günstigen Preisen und ggf. Bonuszahlungen für Neukunden.

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