Der Anbieter innogy SE passt regelmäßig seine Preise an, teilt dies dem Kunden aber nicht immer vollkommen transparent mit. Im Folgenden gehen wir eine innogy-Preiserhöhung Schritt für Schritt durch und erklären, worauf Sie achten sollten, welche Rechte Sie haben und was in diesem Fall zu tun ist.
Alles Wichtige zur Preiserhöhung von innogy auf einen Blick:
Erhöht ein Stromanbieter seine Preise, so ist er gesetzlich dazu verpflichtet, sich an bestimmte Vorgaben zu halten. Dazu gehören u. a. folgende:
Ein solches Informationsschreiben sollte Kunden im Idealfall schon in der Überschrift oder in den ersten Sätzen verraten, dass eine Preiserhöhung geplant ist. In der Realität sehen solche Mitteilungen des Stromversorgers jedoch oft anders aus.
innogy hält sich zwar an die gesetzlichen Vorgaben, allerdings versteckt sich die Nachricht zu einer Preiserhöhung oft in einem seitenlangen Brief. So wird die Preisänderung beispielsweise immer wieder unter dem Vorwand einer neuen Preisgarantie getarnt. Die langen Textpassagen beinhalten auf den ersten Blick lediglich die Entwicklungen der Stromkosten und andere Analysen zum Strompreis. Dem Kunden ist somit nicht auf Anhieb ersichtlich, dass ihn eigentlich eine Preiserhöhung erwartet.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bei Schreiben des Stromanbieters beispielsweise auf Formulierungen wie „Aufgrund der Vertragsänderung steht Ihnen selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht zu“ zu achten. Zu solchen Klauseln sind Stromversorger gesetzlich verpflichtet, wenn Änderungen an den Vertragsbedingungen ins Haus stehen. Eine Preiserhöhung können Sie so meist sicher entlarven.
Bei einer Preiserhöhung durch innogy (und auch bei einer Senkung) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dadurch bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise kündigen und müssen die eigentliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nicht berücksichtigen.
Hinweis: Wenn Sie einen örtlichen Grundversorgungstarif von innogy nutzen, lässt sich dieser jederzeit innerhalb von 14 Tagen kündigen. Der Vertrag lässt sich also schon beenden, bevor die erhöhten Preise in Kraft treten würden.
Bei einer innogy-Preiserhöhung gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob innogy Ihr örtlicher Grundversorger oder ein eigens gewählter Anbieter ist:
Viele Stromanbieter bieten ihren Kunden eine Preisgarantie an. Werden allerdings die staatlichen Umlagen und Abgaben erhöht, ist diese oft hinfällig. Eine solche Einschränkung der Preisgarantie lässt den Trugschluss zu, dass Kunden einer Preiserhöhung aus steuerlichen Gründen nicht widersprechen können. Die individuelle Preisgarantie des Stromanbieters beeinflusst das in einem solchen Fall in Kraft tretende Sonderkündigungsrecht allerdings nicht.
In der Vergangenheit haben Stromanbieter zwar immer wieder versucht, durch diese Klausel ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen abzuwenden, sind damit allerdings vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof gescheitert. Das liegt daran, dass der Stromanbieter bei einer Preiserhöhung – aus welchen Gründen sie auch vorgenommen wurde – einseitig entscheidet, die Vertragsbedingungen zu ändern.
Das Gesetz lässt dem Kunden in diesem Fall zwei Möglichkeiten offen: Er kann die Änderung entweder annehmen oder von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
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Sich über die Erhöhung zu ärgern und sie dennoch hinzunehmen, ist nicht sinnvoll. Ein Stromanbieterwechsel lohnt sich in diesem Fall enorm, denn was Treue zahlt sich auf dem Strommarkt nicht aus: Bestandskunden zahlen die teuersten Preise und sind immer wieder Preiserhöhungen ausgesetzt. Neukunden hingegen können von Rabatten und Bonuszahlungen (z. B. Neukundenbonus) profitieren.
Außerdem sind die Preise in der Grundversorgung meist die höchsten. Dadurch zahlt ein Großteil der deutschen Verbraucher hunderte Euro jährlich zu viel, während sie bei freien Anbietern viel Geld sparen könnten.
Wenn Sie rechtzeitig die Mitteilung über eine Preiserhöhung erhalten und sich entschlossen haben, den Anbieter zu wechseln, sollten Sie möglichst zeitnah reagieren und kündigen. Je länger Sie warten, desto mehr steigt die Gefahr, dass der neue Stromanbieter Sie nicht mehr rechtzeitig beliefern kann. In diesem Fall werden Sie kurzzeitig durch die Ersatzversorgung des Grundversorgers zwischenversorgt. Diese ist vergleichsweise teuer, gewährleistet allerdings die Stromversorgung zu jeder Zeit. Wir empfehlen, den Wechsel des Stromtarifs mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit vorzunehmen.
Der neue Versorger kann die Sonderkündigung bei einer Preisänderung übrigens nicht übernehmen. In einem solchen Fall muss der Kunde selbst die Kündigung aussprechen. Die Kündigung muss per Post, Fax oder E-Mail erfolgen – je nachdem, ob vom Stromanbieter die Text- oder Schriftform gefordert wird.
Für alle ab dem 01.10.2016 abgeschlossenen Verträge ist Kündigen nach einer Gesetzesänderung inzwischen einfacher. Ein unterschriebener Brief ist somit nicht mehr nötig, die sogenannte Textform (z. B. Mail) reicht aus.
Aufgrund der Preiserhöhung der innogy SE würden Sie gerne zu einem günstigeren Stromversorger wechseln, aber der Aufwand ist Ihnen zu groß? Kein Problem: Wir finden gerne den besten und günstigsten Anbieter für Sie. Anschließend kümmern wir uns um alle erforderlichen Tätigkeiten, z. B. Wechselprozess, Vertragsverwaltung, Einhaltung der Kündigungsfristen, Kontakt zum Anbieter u. v. m.
Wir achten bei der Tarifauswahl auf eine Preisgarantie, sodass Sie ab sofort vor Preiserhöhungen wie bei innogy geschützt sind. Jedes Jahr senden wir Ihnen eine neue Tarifempfehlung. So profitieren Sie immer vom besten Tarif mit günstigen Preisen und ggf. Bonuszahlungen für Neukunden.
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