E.ON erhöht aktuell die Strom- und Gaspreise drastisch aufgrund der gestiegenen Einkaufskosten. Viele Kunden sind unsicher, wie sie nun verfahren sollen. Im Folgenden verraten wir, wie Sie von der E.ON Preiserhöhung erfahren, welche Rechte Sie haben, wie lange Sie diese nutzen können und wie Sie einen günstigeren Strom- oder Gastarif finden können.
Das sollten Sie zu Strom- und Gaspreiserhöhungen von E.ON wissen:
Die aktuelle Strompreisentwicklung bzw. Gaspreisentwicklung zeigen, wie drastisch die Energiepreise seit Herbst 2021 angestiegen sind. Durch den Krieg in der Ukraine wird die Lage zusätzlich verschärft, da es zu Strom- und Gasverknappungen aufgrund der Sanktionen gegen Russland kommt. Die deutlich erhöhten Einkaufspreise haben nun auch E.ON Preiserhöhungen zur Folge. Dies betrifft sowohl Grundversorgungs- als auch Sondertarife. Die Verteuerungen fallen deutlich aus: Im Frühjahr 2022 erfolgen bei E.ON durchschnittliche Preissteigerungen von 35 Prozent in der Strom-Grundversorgung. Zahlreiche Erhöhungen treten zum 01.06.2022 in Kraft, falls Verbraucher nicht kündigen.
Strom- und Gasanbieter wie E.ON müssen sich bei einer Preiserhöhung an bestimmte Vorgaben halten. Dazu gehören folgende Punkte:
Bzgl. einer Preiserhöhung von E.ON gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob es sich bei E.ON um Ihren Grundversorger oder einen selbstgewählten Anbieter handelt.
Obwohl Energieversorger wie E.ON dazu verpflichtet sind, Strom- und Gaspreiserhöhungen 4-6 Wochen vorab klar verständlich und schriftlich mitzuteilen, sieht die Realität jedoch oft anders aus. Zwar hält sich E.ON an die gesetzlichen Vorgaben, allerdings werden die Info-Schreiben zur Preiserhöhung oft in langen Briefen versteckt.
In vielen Fällen wird die Preiserhöhung unter dem Vorwand einer neuen Preisgarantie getarnt. Auf den ersten Blick geht es in diesen langen Textpassagen lediglich um Entwicklungen der Energiekosten und andere Analysen zum Strom- bzw. Gaspreis. Nicht auf Anhieb erkennt man als Kunde, dass es sich hierbei um eine Preiserhöhung handelt.
Auffällig sind auch Formulierungen wie „Aufgrund der Vertragsänderung steht Ihnen selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht zu“. Zu einem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht sind Strom- und Gasanbieter gesetzlich verpflichtet, sofern etwas an den Vertragsbedingungen geändert wird. Mit dieser Methode können Sie die Preiserhöhung meist sicher entlarven.
Eine E.ON Preiserhöhung müssen Sie nicht unbedingt hinnehmen. Stattdessen kann diese eine gute Gelegenheit darstellen, um den Energieversorger zu wechseln.
Wichtig zu wissen: Wenn E.ON die Strom- oder Gaspreise erhöht (oder auch senkt), haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können also bis zum Tag vor Eintreten der neuen Preise kündigen und müssen die eigentliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nicht beachten. Der Vertrag bei E.ON endet dann am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten.
Hinweis: Wenn Sie einen Grundversorgungstarif von E.ON nutzen, können Sie jederzeit innerhalb von 2 Wochen kündigen und müssen nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Preise warten.
Viele Strom- und Gastarife beinhalten eine Preisgarantie, die Kunden vor Preiserhöhungen schützt. Allerdings gibt es je nach Art der Preisgarantie Ausnahmen, die trotzdem Preisanpassungen zulassen, z. B. wenn die Verteuerung durch Steuern zustande kommt. Deshalb vermuten viele Kunden, die einer E.ON Preiserhöhung aus steuerlichen Gründen ausgesetzt sind, dass sie dieser nicht widersprechen können. Das ist allerdings falsch.
Die Preisgarantie hat keinen Einfluss auf das Sonderkündigungsrecht. Zwar haben in der Vergangenheit einige Strom- und Gasanbieter versucht, im Zusammenhang mit der Preisgarantie ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen zu verhindern, allerdings sind diese Versuche vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof gescheitert. Begründung: Der Energieversorger entscheidet bei einer Preiserhöhung einseitig, die Vertragsbedingungen zu ändern.
Für Sie heißt das im Klartext: Sie können Ihren Vertrag bei allen E.ON Preiserhöhungen kurzfristig beenden; auch dann, wenn die Preiserhöhung durch Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte zustande kommt.
Die E.ON Preiserhöhungen fallen 2022 besonders hoch aus. Obwohl die Strom- und Gaspreise insgesamt steigen, lässt sich in vielen Fällen durch einen Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich ein günstigerer Tarif finden. Die stark erhöhten Preise einfach hinzunehmen, ist oft die schlechteste Option.
Sobald Sie die Information über eine Preiserhöhung erhalten haben und Sie sich dazu entscheiden, den Anbieter daraufhin zu wechseln, sollten Sie sich mit der Kündigung bei E.ON beschäftigen.
Wie Sie am besten verfahren, hängt davon ab, ob E.ON ihr Grundversorger ist oder Sie einen Sondertarif des Versorgers nutzen. (Eine Erklärung finden Sie hier.)
Grundsätzlich gilt: Je schneller Sie reagieren, desto eher ist gewährleistet, dass der neue Strom- bzw. Gasanbieter die Energiebelieferung zum richtigen Datum übernehmen kann. Zu kurzfristige Wechsel können dazu führen, dass Sie kurzzeitig durch die Ersatzversorgung des Grundversorgers zwischenversorgt werden. Diese ist vergleichsweise teuer, jedoch ist hierdurch die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet. Wir empfehlen, den Strom- bzw. Gasanbieterwechsel mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit durchzuführen.
Wichtig: Die Sonderkündigung kann bei einer Preisänderung nicht vom neuen Versorger übernommen werden, sondern muss durch den Kunden vorgenommen werden.
Sie können bei E.ON per E-Mail kündigen, wenn Ihr Vertrag nicht vor dem 01.10.2016 abgeschlossen wurde. Dank einer Gesetzesänderung gilt inzwischen für alle Verträge, die ab dem 01.10.2016 abgeschlossen wurden: Ein unterschriebener Brief ist nicht mehr nötig. Die sogenannte Textform reicht aus, also z. B. eine E-Mail. Natürlich ist auch weiterhin die Kündigung per Fax oder Brief möglich.
Wenn Sie Ihren Vertrag vor dem 01.10.2016 abgeschlossen haben und Ihr Versorger eine Kündigung in Schriftform fordert, ist ein unterschriebener Brief nötig.
Vor Preiserhöhungen bei Strom und Gas kann man sich gezielt schützen – zumindest für eine bestimmte Zeitspanne. Wenn Sie nach einer E.ON Preiserhöhung einen neuen Strom- oder Gastarif suchen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass dieser eine Preisgarantie beinhaltet.
Bei den meisten Energietarifen, die eine Preisgarantie beinhalten, gilt diese für 12 bzw. 24 Monate. In dieser Zeit bleiben bestimmte Preisbestandteile garantiert gleich. Welche das sind, hängt von der Art der Preisgarantie ab.
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