Mit dem Sonderkündigungsrecht Gas können Sie Ihren Gasvertrag frühzeitig beenden, ohne die eigentliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Aber wann hat man beim Gasvertrag ein Sonderkündigungsrecht, was muss man beachten und wie lange gilt das Recht zur außerplanmäßigen Kündigung? All das erfahren Sie hier. Bei Bedarf können Sie sich eine Vorlage für die Gas-Sonderkündigung herunterladen.
Hier gelangen Sie zu Infos zum Sonderkündigungsrecht Strom.
Inhalt
Grundsätzlich werden Gasverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit und einer Kündigungsfrist vereinbart, an die Anbieter und Kunde gebunden sind.
Beispielsweise verpflichten Sie sich mit einem Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten zu einer Belieferung für diese Zeitspanne. Die Kündigungsfrist (z. B. von 4 Wochen) verrät Ihnen, wie lange Sie vor Ende des Vertrags ggf. die Kündigung einreichen müssen.
In einigen Situationen haben Gaskunden jedoch ein Sonderkündigungsrecht, mit dem Sie den Vertrag früher beenden können.
Das Sonderkündigungsrecht Gas gilt in den folgenden Fällen:
Durch das Recht auf außerordentliche Kündigung sollen Kunden vor Mehrkosten geschützt werden: Damit soll verhindert werden, dass sich der Vertrag zu ihrem Nachteil ändert oder dass sie die Gasbelieferung gegen ihren Willen weiterhin in Anspruch nehmen müssen.
In unserem Video zum Sonderkündigungsrecht Gas erfahren Sie innerhalb weniger Minuten, wie Sie damit den Gasvertrag vorzeitig kündigen können, in welchen Fällen das möglich ist und wie viel Zeit Sie dafür haben.
Wie schnell Sie Ihren Gasvertrag ohne ein Sonderkündigungsrecht kündigen können, hängt davon ab, durch wen sie beliefert werden:
Im Folgenden erklären wir, wann der Vertrag in den unterschiedlichen Fällen – Gaspreiserhöhung, Umzug oder Todesfall – mit dem Sonderkündigungsrecht endet und was Sie dabei beachten sollten.
Im Fall von Gaspreisänderungen (sowohl Gaspreiserhöhungen als auch -senkungen) haben Kunden immer ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt auch, wenn die Preissteigerung durch Steuern, Abgaben oder Umlagen zustande kommt. Selbst wenn diese Ursachen in Ihrem Vertrag eigentlich ausgeschlossen werden, sollten Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht bestehen: Gerichte haben hierbei in der Vergangenheit häufig zugunsten der Verbraucher entschieden – und Gasanbieter geben in diesem Fall meist nach.
Auch bei Anpassungen der Vertragsbedingungen können Gaskunden außerordentlich kündigen, also z. B. wenn Änderungen an den AGB vorgenommen werden oder das bisherige Angebot eingeschränkt wird.
Der Gasversorger muss den Kunden spätestens 4-6 Wochen vor der Änderung per Post oder Mail über die geplanten Änderungen informieren und auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Erst durch diesen Hinweis ist die Erhöhung überhaupt zulässig. Im Schreiben sollten Sie auch die Information finden, zu welchem Tag die Änderung eintritt.
Hier gelangen Sie zum Download der kostenlosen Muster-Kündigungen bei Preiserhöhungen bzw. Vertragsänderungen:
Kündigungsvorlage „Sonderkündigungsrecht des Gasvertrags bei Preiserhöhungen“
Kündigungsvorlage „Sonderkündigungsrecht des Gasvertrags bei Vertragsanpassungen“
Der Tag, an dem die Änderungen gültig werden, ist für Sie ein wichtiger Anhaltspunkt: Sobald Sie die Mitteilung erhalten haben, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Es endet i. d. R. am Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise, oder anders gesagt: sobald die Anpassung wirksam ist, erlischt Ihr Sonderkündigungsrecht.
Es empfiehlt sich, so früh wie möglich zu kündigen, um die Frist nicht zu verpassen. Werfen Sie am besten auch einen Blick in die AGB Ihres Gasvertrags, um sicherzugehen, dass Ihr Gas-Sonderkündigungsrecht bis zum Eintreten der Preisänderung möglich ist und Ihr Anbieter keine abweichende Frist festgelegt hat.
Tipp: Nutzen Sie ggf. Ihr Sonderkündigungsrecht als Chance, um einen nachteiligen Gasvertrag vorzeitig zu beenden und durch einen Gasanbieterwechsel einen besseren Anbieter zu finden.
Bei einem Umzug empfiehlt es sich meist, einen neuen Gasvertrag abzuschließen. Mögliche Gründe sind folgende:
Einen Grundversorgungsvertrag können Sie immer innerhalb von zwei Wochen beenden – ein Sonderkündigungsrecht brauchen Sie dazu nicht.
Bei freien Anbietern und Sonderverträgen haben Sie im Rahmen eines Umzugs in folgenden Fällen ein Sonderkündigungsrecht:
Es kann jedoch auch sein, dass Ihr bisheriger Gasanbieter darauf besteht, dass Sie die restliche Vertragslaufzeit erfüllen. Grundsätzlich ist folgendes Vorgehen sinnvoll, wenn Sie unsicher sind oder keines der genannten Kriterien auf Sie zutrifft:
Hier finden Sie einen kostenlosen Download eines Musterbriefs für das Sonderkündigungsrecht im Umzugsfall.
Reichen Sie die umzugsbedingte Sonderkündigung spätestens zwei Wochen vor dem Umzug beim Anbieter ein, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Es gilt: Je früher, desto besser, denn es muss i. d. R. eine Abstimmung zwischen altem und neuem Versorger sowie dem Netzbetreiber für eine Ab- und Neuanmeldung erfolgen. Der Gasvertrag endet dann normalerweise zum Tag des Umzugs bzw. der Schlüsselübergabe.
Auch im Todesfall eines Angehörigen, auf den ein Gasvertrag lief, gewähren Anbieter den Hinterbliebenen normalerweise ein Sonderkündigungsrecht.
Wichtig zu wissen: Der Gasvertrag endet nicht automatisch, sobald ein Kunde verstirbt. Stattdessen müssen der oder die Erben entscheiden, ob der Vertrag fortgesetzt oder gekündigt werden soll.
Grundversorgungsverträge können (wie grundsätzlich möglich) mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Klären Sie am besten mit dem Gasversorger ab, ob auch eine frühere Beendigung des Vertrags möglich ist. Viele freie Gasanbieter gewähren ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Sterbefalls.
Hier können Sie sich kostenlos eine Kündigungsvorlage für eine Sonderkündigung des Gasvertrags im Sterbefall herunterladen.
Bzgl. des Sonderkündigungsrechts aufgrund eines Todesfalls sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie im Vertrag nachsehen, wie lange die Laufzeit und Kündigungsfrist sind und ob es eine Regelung für den Todesfall gibt. Alternativ können Sie mit dem Versorger abklären, ob eine außerordentliche Kündigung möglich ist und wie lange das Sonderkündigungsrecht ggf. gilt.
Es empfiehlt sich, den Gasanbieter frühestmöglich zu kontaktieren bzw. die Kündigung zeitnah abzusenden, da meist keine rückwirkende Kündigung akzeptiert wird.
Falls die Sonderkündigung möglich ist, ist es wichtig, nicht nur in der Kündigung auf das Sonderkündigungsrecht im Sterbefall hinzuweisen, sondern auch alle erforderlichen Dokumente beizulegen (Kopien der Sterbeurkunde und ggf. des Erbscheins, evtl. weitere in Absprache mit dem Gasversorger).
Zunächst ist es wichtig, zu erkennen, ob man ein Sonderkündigungsrecht des Gasvertrags hat. Viele Gasanbieter verwenden z. B. im Fall von Preiserhöhungen bewusst lange, unklare oder werblich wirkende Schreiben oder Mails. So wird darauf spekuliert, dass Kunden die Erhöhung und das Sonderkündigungsrecht übersehen. Auch bei einem Todesfall oder Umzug ist vielen Gaskunden nicht bewusst, dass sie evtl. ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können.
Sobald Sie dies abgeklärt haben, gilt es einige Punkte zu beachten. Mit der folgenden Checkliste sollte es kein Problem mehr sein, Ihr Sonderkündigungsrecht Gas erfolgreich zu nutzen.
Tipp: Nutzen Sie einfach unsere Kündigungsvorlagen für das Sonderkündigungsrecht Gas. Diese finden Sie für den passenden Anlass im jeweiligen Abschnitt – Preiserhöhung bzw. Vertragsanpassung, Umzug und Todesfall.
Für Verbraucher ist es oft nicht einfach, die Fristen des Gasvertrags im Blick zu behalten. Noch schwieriger ist es, das Sonderkündigungsrecht nicht zu übersehen und schnell zu reagieren, wenn sich dadurch die Chance auf einen Gasanbieterwechsel bietet.
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