Gaspreiserhöhung 2024: Wie kommt es zu steigenden Gaskosten und was kann man tun?

Die Gaspreiserhöhungen 2024 treffen zahlreiche Verbraucher in Deutschland besonders hart: Die Gaspreise haben sich seit dem Jahr 2020 im Durchschnitt mehr als verdreifacht. Warum kommt es zu derartigen Gaspreiserhöhungen, welche Rechte haben Verbraucher und wie findet man auch bei insgesamt hohen Preisen das beste Gas-Angebot? Das erfahren Sie hier.

Wichtigste Infos zur Gaspreiserhöhung 2024

Für viele Verbraucher kann es ein Schock sein, von ihrem Anbieter über eine Gaspreiserhöhung informiert zu werden. Zum Teil kommt es dabei zu drastischen Erhöhungen.

Im Schnitt zahlte ein Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Ende 2022 durchschnittlich 4.008 Euro (Arbeitspreis 20,04 ct/kWh) statt 1.412 Euro wie im Jahr 2021 (Arbeitspreis 7,06 ct/kWh). Anfang 2024 zahlt der durchschnittliche Haushalt 2.136 Euro (10,68 ct/kWh) bei einem jährlichen Verbraucht von 20.000 Kilowattstunden. (Quelle: BDEW Gaspreisanalyse 02/2024).

Damit Sie in dieser Ausnahmesituation Ihre Möglichkeiten kennen und rechtzeitig handeln können, haben wir hier die wichtigsten Infos zu Gaspreiserhöhungen 2024 zusammengestellt:

  • Im Jahr 2024 kommt es bei den meisten Gasanbietern zu Preissteigerungen.
  • Gasanbieter müssen ihre Kunden 4-6 Wochen vor Eintreten der neuen Preise schriftlich informieren.
  • Gaskunden haben bei Preiserhöhungen jeglicher Art ein Sonderkündigungsrecht. Damit lässt sich der Vertrag kurzfristig beenden.
  • Im Fall von Gaspreiserhöhungen sollten Sie unbedingt einen Preisvergleich und ggf. einen Anbieterwechsel durchführen, um nicht hunderte Euro zu viel zu zahlen.
  • Eine Preisgarantie schützt für eine bestimmte Zeit vor Preiserhöhungen.

Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Aspekte näher ein.

Wen betreffen die Gaspreiserhöhungen?

Von den Gaspreiserhöhungen 2024 sind im Laufe des Jahres nahezu alle Verbraucher betroffen – sowohl in örtlichen Tarifen der Grundversorgung als auch in sog. Sondertarifen bei selbstgewählten, alternativen Anbietern. Seit Herbst 2021 haben die meisten Gasversorger Preiserhöhungen durchgeführt, teils waren Verbraucher bereits mehreren Anpassungen ausgesetzt.

Gaskunden, die einen Vertrag mit einer Preisgarantie abgeschlossen haben, bleiben zunächst vor Gaspreiserhöhungen verschont. Sobald diese Garantie abgelaufen ist, sind Erhöhungen äußerst wahrscheinlich.

Besonders hohe Preise zahlen aktuell meist diejenigen Kunden, deren bisheriger Versorger Insolvenz anmelden musste oder die Belieferung beendet hat (z. B. gas.de/Grünwelt). Falls sie sich nicht selbst um einen neuen Anbieter kümmern oder das Lieferende kurzfristig erfolgt, werden sie zunächst über die teure Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers beliefert. Ein zeitnaher Tarifvergleich und Wechsel können sich in dieser Situation besonders auszahlen.

Teure Gaspreise: Tarife vergleichen und sparen

Vor der Energiekrise war der Grundversorgungstarif meist die teuerste Option. Zwischendurch war es zum Teil der Fall, dass zeitweise keine günstigeren Angebote alternativer Anbieter verfügbar waren. Dann hat es sich gelohnt, den Grundversorgungstarif zu nutzen (evtl. vorübergehend, bis wieder günstigere Angebote vorhanden waren). Stand Februar 2024 ist die Grundversorgung erneut eine der teuersten Optionen. Es empfiehlt sich ein Gasvergleich, um herauszufinden, ob ein günstiger Tarif für Ihre Anforderungen verfügbar ist.

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Ursachen der Gaspreiserhöhung 2024

Zahlreiche Gasanbieter in Deutschland haben für 2024 bereits Gaspreiserhöhungen durchgeführt. Millionen Haushalte sind betroffen. Aller Voraussicht nach wird es auch bei den verbleibenden Gasversorgern im Laufe des Jahres dazu kommen.

Der Grund für die extremen Gaspreiserhöhungen sind die stark angestiegenen Einkaufspreise, die Gasanbieter zahlen. Diese haben sich vom 4. Quartal 2021 zum 4. Quartal 2022 um rund 270 % erhöht (von 5,77 ct/kWh auf 15,74 ct/kWh). Erst im 1. Quartal 2023 sind die Gaspreise leicht gesunken, obwohl sie im 1.Quartal 2024 immer noch deutlich höher als 2021 sind (Quelle: BDEW Gaspreisanalyse 02/2024).

Die extrem verteuerten Einkaufspreise kommen u. a. durch diese Faktoren zustande:

  • Anstieg der internationalen Gas-Nachfrage vs. begrenztes Angebot
  • Gesunkene Liefermengen aus Russland

Durch den Krieg in der Ukraine und den Stopp der Nord Stream 2-Genehmigung kommt es zu weiteren Gaspreissteigerungen aufgrund von Gasknappheit in Deutschland. Dies macht sich bei den Börsenpreisen deutlich bemerkbar.

Die Netzentgelte für Gas sind im Jahr 2024 leicht gesunken, die meisten Verbraucher werden diese Senkung jedoch nicht in der Rechnung zu spüren bekommen, da andere Preisbestandteile – z.B. die CO2-Steuer– stark steigen.

Um die steigenden Preise aufzufangen, wurde ein Anstieg der CO₂-Steuer für das Jahr 2023 ausgesetzt. Die CO2-Steuer wurde jedoch zum 1. Januar 2024 wieder eingeführt. Auch die gesenkte Mehrwertsteuer auf Gas wird von 7% auf 19% angepasst. Hier erfahren Sie bei Interesse, was sich im Jahr 2024 auf dem Energiemarkt ändert.

Ausführliche Informationen zu den aktuellen Veränderungen des Gaspreises finden Sie auf unserer Seite „Gaspreisentwicklung“. Bei Interesse können Sie gerne unseren Artikel zum bevorstehenden Heizungsgesetz lesen.

Wie erfährt man von Gaspreiserhöhungen?

Über eine Gaspreiserhöhung müssen Anbieter ihre Kunden schriftlich informieren, also per Mail oder per Brief. Laut Gesetz muss dies mehrere Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise geschehen. Hierbei wird zwischen Sondertarifen (selbstgewählter Versorger) und dem Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers (automatische Versorgung) unterschieden:

  • Sondertarife: Mitteilung über Preiserhöhung 4 Wochen vorher
  • Grundversorgungstarif: Mitteilung über Preiserhöhung 6 Wochen vorher

Im Informationsschreiben muss ein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten sein, welches Kunden in diesem Fall zusteht. Falls dieser fehlt, können Verbraucher der Gaspreiserhöhung widersprechen. Wie Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bei Gaspreiserhöhungen nutzen, erfahren Sie im entsprechenden Abschnitt.

Zudem sollte das Schreiben eine Gegenüberstellung der alten und neuen Preise beinhalten. Auch das Datum, ab welchem die veränderten Gaspreise gelten, ist ein wichtiger Bestandteil. Nicht zuletzt sollte der Gasanbieter auch eine Begründung für die Preissteigerung anfügen.

Wann erhöhen Gasanbieter die Preise?

Gaspreiserhöhungen erfolgen zwar typischerweise um den Jahreswechsel, sind aber jederzeit möglich. Besonders unterjährige Preissteigerungen werden von vielen Kunden übersehen. Meist werden diese durchgeführt, wenn die Preisgarantie des Kunden endet, also z. B. 12 Monate nach Vertragsabschluss.

Normalerweise erfolgen Gaspreiserhöhungen einmal pro Jahr. Aufgrund der Energiekrise sind jedoch auch mehrfache Erhöhungen innerhalb eines Jahres keine Seltenheit mehr. Achten Sie unbedingt auf Briefe bzw. Mails Ihres Anbieters!

Ein typischer Zeitpunkt für Preisanpassungsschreiben ist Mitte November: Bis dahin müssen Energieversorger entschieden haben, ob sie die staatlichen Preisveränderungen an ihre Kunden weitergeben (z. B. gestiegene Netzentgelte, die im Oktober bekanntgegeben werden). Die neuen Preise treten dann zum Jahresbeginn in Kraft.

Versteckte Gaspreiserhöhungen entlarven

Obwohl gesetzlich vorgegeben ist, dass Gaspreiserhöhungen transparent kommuniziert werden sollen, sind versteckte Preisanpassungen bei vielen Energieversorgern immer noch üblich.

Hier haben wir für Sie verschiedene Tricks zusammengestellt, die einige Gasanbieter bei der Mitteilung von Gaspreiserhöhungen anwenden. So können Sie im Zweifelsfall hoffentlich erkennen, wenn eine Gasverteuerung auf Sie zukommt.

Versteckte Gaspreiserhöhungen: Häufige Tricks der Anbieter

  • Mitteilung der Gaspreiserhöhung mit der Jahresabrechnung (unscheinbarer Hinweis auf Erhöhung)
  • Tarnen der Preisanpassung als Werbung oder Info-Flyer
  • Versteckter Preiserhöhungs-Hinweis in einem langem Schreiben zu anderem Thema
  • Versenden der Mitteilung per Mail von einem unbekannten Absender
  • Nutzung eines irreführenden Betreffs der Mail (z. B. „Allgemeine Preisinformation“)
  • Bezeichnung der Gaspreiserhöhung als „Prognose“ o. ä.
  • Fehlender Hinweis auf Sonderkündigungsrecht
  • Keine Angabe des bisherigen Preises, d. h. erschwerter Vergleich
  • Keine klare Erläuterung der Preiserhöhungs-Ursache, z. B. Vermischung von steuerlichen mit anbieterbedingten Erhöhungen

Tipp: Prüfen Sie Post bzw. Mails von Ihrem Gasanbieter immer genau, um auch versteckte Gaspreiserhöhungen nicht zu übersehen. Besonders hilfreich kann hierbei sein, nach dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht zu suchen.

Was tun bei Gaspreiserhöhungen: Sonderkündigungsrecht

Falls Ihr Gasanbieter die Preise erhöht, müssen Sie dies nicht hinnehmen, sondern können einen Tarifvergleich durchführen und sich ggf. durch einen anderen Versorger beliefern lassen. Zunächst müssen Sie jedoch Ihren bisherigen Gastarif beenden. Dabei gelten folgende Regelungen:

  • Den Grundversorgungstarif können Sie jederzeit innerhalb von 14 Tagen beenden – natürlich auch bei einer Gaspreiserhöhung.
  • Bei Sondertarifen müssen Sie normalerweise die Laufzeit und Kündigungsfrist einhalten (z. B. eine 12-monatige Belieferung + Kündigung 4 Wochen vor Ende der Laufzeit). Bei Preiserhöhungen (Sondertarif) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Damit können Sie Ihren Vertrag kurzfristig kündigen und müssen die vertraglich vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist nicht mehr einhalten. Der Vertrag endet dann am Tag, bevor die neuen Preise gültig werden.

Hinweis: Bzgl. Sonderkündigungsrecht spielt es keine Rolle, ob die Preisänderung durch staatliche Kostenanteile (z. B. Steuern oder Abgaben), durch Netzentgelte oder durch den Anbieter (z. B. erhöhte Einkaufspreise oder Steigerung der Gewinnmarge) zustande kommt.

Wie lange hat man ein Sonderkündigungsrecht bei Gaspreiserhöhungen?

Manche Gaskunden gehen davon aus, nach einer Preiserhöhung jederzeit ihren Anbieter kündigen zu können, und schieben den Preisvergleich und Wechsel auf.

Achtung: Das Sonderkündigungsrecht können Sie nur für kurze Zeit nutzen – nämlich bis zum Tag vor Eintreten der neuen Preise. Das entsprechende Datum sollten Sie im Preiserhöhungsschreiben finden. Teilweise legen Energieversorger auch kürzere Fristen für die Nutzung des Sonderkündigungsrechts fest.

Es ist ratsam, bei einem Wechselwunsch so früh wie möglich die Sonderkündigung einzureichen, damit diese akzeptiert wird und der Wechsel reibungslos klappt. Ausschlaggebend ist oft das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens beim Anbieter – nicht das Datum des Poststempels. Genügend Vorlaufzeit ist also hilfreich.

Sobald die erhöhten Gaspreise in Kraft getreten sind (also 4-6 Wochen nach Erhalt des Schreibens), haben Sie kein Sonderkündigungsrecht mehr und müssen die vereinbarte Laufzeit Ihres Gasvertrags erfüllen sowie die höheren Preise zahlen.

Was muss man beim Sonderkündigungsrecht bei Gaspreiserhöhungen beachten?

Auch wenn eine Sonderkündigung per E-Mail zulässig ist, haben Sie mit einem Brief per Einschreiben einen Nachweis für Ihre rechtzeitige Kündigung aufgrund einer Preiserhöhung.

Wichtig ist außerdem, dass Sie die Sonderkündigung selbst vornehmen: Anders als bei regulären Kündigungen des Energieversorgers kann dies nicht Ihr zukünftiger Anbieter für Sie übernehmen.

Bevor Sie Ihrem Gasversorger kündigen, sollten Sie einen Tarifvergleich durchführen. So gehen Sie sicher, auch wirklich einen günstigeren Tarif bei einem seriösen Anbieter zu finden. Wie das funktioniert, erklären wir im folgenden Abschnitt.

Gastarifvergleich durchführen und wechseln

Sie sind von einer Gaspreiserhöhung betroffen und suchen nach einem neuen Tarif? Dann sollten Sie nicht nur auf einen günstigen Preis achten, sondern auch auf verbraucherfreundliche Konditionen. Besonders wichtig sind die Laufzeit (Empfehlung: max. 12 Monate), die Kündigungsfrist (max. 4 Wochen, was ab März 2022 ohnehin für alle Gastarife vorgeschrieben ist), eine Preisgarantie (mehr dazu im nächsten Abschnitt) und die Zahlung über monatliche Abschläge.

Unbedingt vermeiden sollten Sie Pakettarife, Vorauskasse, Kautionszahlung oder Gastarife mit Sachprämien.

Wie Sie den besten Gastarif finden und unseriöse Anbieter umgehen, erfahren Sie auf unserer Seite zum neutralen Gasvergleich. Dort haben wir außerdem zusammengefasst, warum über Vergleichsportale nicht immer ein Wechsel zu verbraucherfreundlichen Tarifen erfolgt.

Sobald Sie eine geeignete Option gefunden haben, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und den Gasanbieter wechseln.

Sie möchten sich nicht selbst um Tarifvergleich und Anbieterwechsel kümmern? cheapenergy24 übernimmt diese Aufgabe gerne für Sie.

Schutz vor Gaspreiserhöhungen: Preisgarantie

Sie möchten nicht ständig befürchten müssen, dass Ihre Gaspreise erhöht werden? Dann sollten Sie bei Abschluss eines neuen Gasvertrags unbedingt auf eine Preisgarantie achten. In Ihrem aktuellen Gasvertrag (AGB) können Sie nachlesen, ob Sie momentan vor Preiserhöhungen sicher sind. Manche Verträge beinhalten keinerlei Preiserhöhungs-Schutz.

Achtung: Es gibt verschiedene Arten der Preisgarantie, die sich darin unterscheiden, welche Bestandteile des Gaspreises nicht erhöht werden dürfen:

  • Vollständige bzw. uneingeschränkte Preisgarantie: Hierbei sind Preiserhöhungen durch alle Preisbestandteile ausgeschlossen – also Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Der Gaspreis ist für den vereinbarten Garantiezeitraum also relativ sicher. Mehrwertsteuererhöhungen können ausgenommen sein.
  • Eingeschränkte Preisgarantie: Es werden der Preisanteil des Gasanbieters sowie die Höhe der Netzentgelte garantiert. Preisanpassungen können jedoch durch Steuern, Abgaben oder Umlagen zustande kommen. Es handelt sich hierbei um die häufigste Form der Preisgarantie, die Verbrauchern einen relativ hohen Schutz bietet.
  • Energiepreisgarantie: Es wird ausschließlich der Preisanteil des Gasversorgers garantiert. Falls Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte erhöht werden, kann der Anbieter die Mehrkosten trotz Preisgarantie an die Kunden weitergeben. Wir raten von Tarifen mit dieser Garantieform ab.

Neben den Arten der Preisgarantie ist zu beachten, dass dieser Schutz nur für den festgelegten Zeitraum gilt, also z. B. 12 Monate ab Vertragsabschluss. Die meisten Energieversorger nutzen den Ablauf der Garantie dazu, Preiserhöhungen durchzuführen. Dies ist einer der Gründe, der für einen jährlichen Gasanbieterwechsel spricht: Sie sichern sich dadurch jedes Jahr eine neue Preisgarantie und entgehen den anschließenden Verteuerungen.

Fazit und Prognose zur Gaspreiserhöhung

Gaskunden sind in den letzten Jahren hohen Preiserhöhungen ausgesetzt wie noch nie zuvor. Die Gasknappheit, der Krieg in der Ukraine und die gedrosselte Versorgung durch Russland als wichtigem Gaslieferanten sorgen im Jahr 2024 weiterhin für Spannungen auf dem Gasmarkt. Verbraucher sollten nun unbedingt überprüfen, ob sie durch einen Anbieterwechsel sparen können.

cheapenergy24 findet gerne den besten Tarif bei einem zuverlässigen Anbieter für Sie. Zudem übernehmen wir den kompletten Wechsel und den Kontakt zum Energieversorger. Auf Wunsch wechseln wir jährlich für Sie den Gasanbieter, sodass Sie jedes Jahr von den besten Preisen profitieren und sich keine Sorgen über Gaspreiserhöhungen machen müssen.

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FAQ: Häufige Fragen zu Gaspreiserhöhungen

Sie haben noch Fragen zum Thema Gaspreiserhöhung? Hier haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zu steigenden Gaspreisen zusammengestellt.

Wenn Sie einen Gas-Grundversorgungstarif nutzen, muss Ihr Versorger Sie 6 Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich darüber informieren. Bei einem Sondertarif sollte die Information 4 Wochen vor der Gaspreiserhöhung erfolgen.

Dies kann sowohl per Brief als auch per E-Mail geschehen. Achtung: Viele Energieversorger versenden eine kurze, wenig aussagekräftige E-Mail und hängen die Information über die Gaspreisanpassung entweder als PDF-Dokument an oder stellen diese lediglich in ihrem Online-Kundenportal zur Verfügung. Auch versteckte Preiserhöhungen (z. B. getarnt als Werbung) sind keine Seltenheit.

Im Laufe des Jahres 2024 werden voraussichtlich die meisten Gasanbieter die Preise erhöhen. Durch die angespannte Preislage kann kein Anbieter langfristig günstige oder moderate Gaspreise anbieten, während die Einkaufskosten extrem hoch angesiedelt sind. Auch mehrere Preisanpassungen innerhalb eines Jahres beim gleichen Gasversorger sind möglich.

Ja, bei Gaspreiserhöhungen haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht – egal, was die Ursachen der Preissteigerung sind. Dieses Recht verschafft Ihnen mehrere Vorteile:

  • Sie sind nicht mehr gezwungen, bis zum eigentlichen Vertragsende zu warten.
  • Sie müssen nicht mehrere Wochen oder Monate vor Laufzeitende an die Kündigung denken.
  • Ihr Vertrag endet am letzten Tag, an dem noch die bisherigen Preise gelten.

Sie können bei Gaspreiserhöhungen also sehr kurzfristig aus Ihrem Gasvertrag aussteigen.

Das Sonderkündigungsrecht bei Gaspreiserhöhungen haben Sie, solange die bisherigen Preise gelten. Sobald die neuen Preise in Kraft treten, erlischt das Recht. Das entsprechende Datum sollten Sie im Preisanpassungsschreiben finden.

Es empfiehlt sich, in Folge einer Gaspreisanpassung (nach einem Preisvergleich) möglichst bald zu kündigen, um keine Ablehnung der Sonderkündigung zu riskieren. Falls diese nur einen Tag zu spät beim Gasanbieter eintrifft, kann dieser verlangen, dass der Vertrag zu den neuen Konditionen fortgesetzt wird.

Gaspreiserhöhungen erfolgen zwar in vielen Fällen zum Jahreswechsel, sie sind jedoch in jedem Monat möglich. Besonders im Jahr 2024 sollten sich viele Verbraucher auf unterjährige Erhöhungen einstellen und wachsam bleiben, was Preiserhöhungsschreiben betrifft.

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