Faktencheck und Tipps

Yello Preiserhöhung: So entgehen Sie den höheren Kosten

Yello führt immer wieder Preisanpassungen durch. Wir gehen im Folgenden eine solche Preiserhöhung Schritt für Schritt durch und zeigen auf, worauf man achten sollte, welche Rechte man hat und was bei einer Yello Preiserhöhung zu tun ist.

Das Wichtigste zur Yello-Preiserhöhung

  • Preiserhöhungen von Yello sollten genau geprüft werden.
  • Betroffen sind meist Bestandskunden, da Preisanhebungen oft nach dem 1. Vertragsjahr erfolgen.
  • Kunden haben bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht.
  • Angebotene Tarifwechsel bei Preiserhöhung sind meist nachteilig.
  • Durch einen Wechsel des Anbieters können viele Verbraucher mehrere Hundert Euro jährlich sparen.

Yello-Preiserhöhung erkennen

Wenn Energieversorger die Preise erhöhen, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, sich an bestimmte Vorgaben zu halten. Dazu gehören folgende:

  • Anbieter müssen ihre Kunden mindestens 4-6 Wochen im Voraus schriftlich über eine geplante Preiserhöhung informieren.
  • Sie müssen gleichzeitig auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.
  • Kunden sollten idealerweise bereits durch die Überschrift bzw. die ersten Sätze des Informationsschreibens erkennen, dass sie eine Preiserhöhung erwartet.

Sondertarif bei Yello?

Je nachdem, ob der Anbieter Ihr örtlicher Grundversorger oder ein eigens gewählter Anbieter ist, gelten unterschiedliche Regelungen für Preiserhöhungen.

  • Yello gewährleistet für keine Gebiete in Deutschland die Grundversorgung. Daher gelten hier nur die Bedingunen für Sondertarife.

Preiserhöhungen von Yello sind in der Regel schnell erkennbar. Z.B. verwendet Yello hier als Überschrift „Dein neuer Strompreis“. Yello hält sich hier an die gesetzlichen Vorgaben.

Bei Schreiben des Stromanbieters sollte man beispielsweise auf Formulierungen wie „Aufgrund der Vertragsänderung steht Ihnen selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht zu“ achten. Stromversorger sind gesetzlich zu solchen Klauseln verpflichtet, wenn Änderungen an den Vertragsbedingungen anstehen. So lässt sich eine Preiserhöhung meist sicher entlarven.

Welche Rechte hat man bei Yello-Preiserhöhungen?

Bei einer Yello-Preiserhöhung (und auch bei einer Senkung) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dadurch bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise kündigen und müssen die eigentliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nicht berücksichtigen.

Gilt das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen wegen Steuern?

Viele Stromanbieter werben mit einer Preisgarantie. Wenn die Preise aufgrund von steigenden staatlichen Umlagen und Abgaben erhöht werden, ist die Preisgarantie allerdings oft hinfällig. Diese Einschränkung der Preisgarantie lässt viele Kunden vermuten, dass sie einer Preiserhöhung aus steuerlichen Gründen nicht widersprechen können.

Doch das ist falsch: Die individuelle Preisgarantie des Stromanbieters hat keinen Einfluss auf das in einem solchen Fall in Kraft tretende Sonderkündigungsrecht. Stromanbieter haben in der Vergangenheit immer wieder versucht, durch diese Klausel ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen zu verhindern, sind damit allerdings vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof gescheitert.

Das begründet sich darin, dass der Stromanbieter bei einer Preiserhöhung – unabhängig vom Grund der Erhöhung – einseitig entscheidet, die Vertragsbedingungen zu ändern. Das Gesetz lässt Kunden in diesem Fall die Wahl: Sie können die Änderung entweder akzeptieren oder vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und das Vertragsverhältnis beenden.

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Kündigung und Anbieterwechsel wegen Yello-Preiserhöhung

Sich über die Yello-Preiserhöhung zu ärgern und sie trotzdem hinzunehmen, ist nicht sinnvoll. Ein Wechsel des Anbieters lohnt sich in diesem Fall enorm, denn Treue wird auf dem deutschen Strommarkt nicht belohnt: Bestandskunden zahlen die teuersten Preise und sind immer wieder Preiserhöhungen ausgesetzt, während Neukunden von Rabatten und Bonuszahlungen (z. B. Neukundenbonus) profitieren.

Die höchsten Preise werden außerdem i. d. R. in der Grundversorgung verlangt. Zahlreiche deutsche Verbraucher zahlen deshalb hunderte Euro jährlich zu viel. Bei alternativen Anbietern lässt sich durch günstigere Tarife viel Geld sparen.

Yello-Preiserhöhung: Wann und wie kündigen?

Wenn Sie sich dazu entschließen, den Anbieter zu wechseln, sollten Sie möglichst schnell reagieren und kündigen. Je länger Sie warten, desto größer ist die Gefahr, dass der neue Stromanbieter die Belieferung nicht rechtzeitig übernehmen kann und Sie somit kurzzeitig durch die Ersatzversorgung des Grundversorgers zwischenversorgt werden müssen. Diese Ersatzversorgung ist vergleichsweise teuer, gewährleistet allerdings die jederzeitige Stromversorgung. Wir raten dazu, den Wechsel des Stromtarifs mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit durchzuführen.

Sonderkündigungen bei einer Preisänderung können übrigens nicht vom neuen Versorger übernommen werden. Die Kündigung muss in einem solchen Fall vom Kunden selbst ausgesprochen werden.

Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema „Yello kündigen“.

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