Bürgerwerke kündigen – inkl. kostenloser Kündigungsmuster
Wenn Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag bei den Bürgerwerken kündigen möchten, geht das unter Beachtung bestimmter Punkte ganz einfach. Egal aus welchem Grund Sie bei den Bürgerwerken kündigen möchten – Preiserhöhung, Umzug, Anbieterwechsel oder Todesfall – hier finden Sie alle zu beachtenden Schritte und kostenlose Muster für eine unkomplizierte Bürgerwerke Kündigung.
Inhalt
- Bürgerwerke kündigen: Gründe
- Wann kann man bei den Bürgerwerken kündigen?
- Wie kann man bei den Bürgerwerken kündigen?
- Bürgerwerke kündigen wegen Preiserhöhung
- Bürgerwerke kündigen wegen Umzug
- Bürgerwerke kündigen wegen Anbieterwechsel
- Bürgerwerke kündigen bei Todesfall
- Bürgerwerke kündigen und sparen
Bürgerwerke kündigen: Gründe
Der Wunsch bei den Bürgerwerken kündigen zu wollen, kann aus verschiedenen Gründen entstehen:
- Preiserhöhung: In der Regel steigen die Tarifpreise nach dem ersten Jahr stark an, nachdem die Preisgarantie abläuft. Hier können Sie mehr zu den Bürgerwerke-Preiserhöhungen lesen.
- Umzug: Sie können, wenn Sie umziehen, bei den Bürgerwerken Ihren Vertrag kündigen. Alle Infos finden Sie unter „Bürgerwerke kündigen wegen Umzug„.
- Anbieterwechsel: Dank eines Anbieterwechsels können Sie – egal ob nach einer ein- oder langjährigen Belieferung – hohen Kosten entgehen. Wie Sie jährlich mehrere Hundert Euro sparen, lesen Sie in diesem Abschnitt.
- Todesfall: Bei einem Todesfall können Hinterbliebene den Vertrag vorzeitig beenden. Näheres zu diesem Thema finden Sie hier.
Bei Wunsch können Sie unsere unabhängige Bewertung zu den Bürgerwerken lesen.
Wann kann man bei den Bürgerwerken kündigen?
Wann bzw. wie schnell Sie Ihren Vertrag bei den Bürgerwerken kündigen können, hängt von Ihrer aktuellen Situation ab:
- Bei Preiserhöhungen, einem Umzug oder beim Tod des Vertragspartners können Sie mithilfe des Sonderkündigungsrechts frühzeitig kündigen (s. entsprechende Abschnitte).
- Wenn nichts davon zutrifft, müssen Sie Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei den Bürgerwerken berücksichtigen. Da diese ohnehin einen Monat beträgt, gibt es bei diesem Anbieter keinen großen Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung.
Laufzeiten und Kündigungsfristen bei den Bürgerwerken
Als Vertragslaufzeit – auch Laufzeit genannt – bezeichnet man die Zeitspanne, in welcher ein Vertrag gültig ist. In dieser Zeit müssen die Leistungen, welche im Vertrag festgelegt wurden, von beiden Vertragsparteien erfüllt werden. Die Bürgerwerke müssen Sie demnach mit Gas oder Strom versorgen und Sie müssen die Abschlagszahlungen leisten.
Die Kündigungsfrist bestimmt, wie viele Wochen vor Vertragsende Sie bei den Bürgerwerken kündigen müssen. Sollte diese Frist verstrichen sein, verlängert sich der Vertrag automatisch.
Die Vertragslaufzeit und die dazugehörige Kündigungsfrist finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder in der letzten Abrechnung von den Bürgerwerken.
Neuregelung für Verträge bei Energieversorgern mit Abschluss ab 01.03.2022:
- Die Kündigungsfrist darf sich nur noch auf maximal 4 Wochen zum Vertragsende belaufen.
- Sollte sich der Vertrag aufgrund von einer versäumten Kündigungsfrist automatisch verlängern, können Sie jederzeit mit einer 4-wöchigen Frist kündigen.
Wie kann man bei den Bürgerwerken kündigen?
Eine Kündigung hat grundsätzlich in Textform zu erfolgen. Das heißt: Sie müssen entweder per Brief oder über das Online-Kündigungsformular bei den Bürgerwerken kündigen.
Letzteres ist eine komfortable Lösung, da alle erforderlichen Daten abgefragt werden. Sie müssen sich also keine Gedanken um die Vollständigkeit Ihrer Kündigung machen. Alternativ finden Sie hier Kontaktinformationen von den Bürgerwerken, wenn Sie z. B. per Post kündigen möchten.
Wichtige Inhalte in der Bürgerwerke-Kündigung
Falls Sie per Post bei den Bürgerwerken kündigen, ist ein vollständiges Kündigungsschreiben wichtig. Die Bürgerwerke können Kündigungen bereits bei minimalen Versäumnissen ablehnen und Sie weiterhin an Ihren Vertrag binden.
Dies sind die wichtigsten Punkte für ein Kündigungsschreiben bei den Bürgerwerken:
- Ihre Kunden-/Vertragsnummer bei den Bürgerwerken
- Ihre Zählernummer
- Ihre Adresse (bei Umzug: Angabe alter und neuer Adresse)
- Ggf. Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht (v. a. bei Preisanpassungen)
- Hinweis auf die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (am besten mit Angabe eines konkreten Datums)
- Anforderung einer Kündigungsbestätigung mit Enddatum
Kostenlose Bürgerwerke Kündigungsmuster
Sollten Sie Ihre Kündigung für die Bürgerwerke nicht selbst erstellen wollen, können Sie unsere kostenlosen Muster verwenden. Wählen Sie aus, ob es sich um die Kündigung Ihres Ökostrom- oder Gasvertrags bei den Bürgerwerken handelt, welcher Kündigungsgrund bei Ihnen zutreffend ist und tragen Sie Ihre Vertragsdaten ein.
Die Kündigungsvorlagen können Sie hier kostenlos downloaden:
Bürgerwerke Kündigung Stromanbieter allgemein
Bürgerwerke Kündigung Stromanbieter wegen Preiserhöhung
Bürgerwerke Kündigung Stromanbieter wegen Umzug
Bürgerwerke Kündigung Stromanbieter wegen Sterbefall
Bürgerwerke Kündigung Gasanbieter allgemein
Bürgerwerke Kündigung Gasanbieter wegen Preiserhöhung
Bürgerwerke Kündigung Gasanbieter wegen Umzug
Bürgerwerke Kündigung Gasanbieter wegen Sterbefall
Bürgerwerke kündigen wegen Preiserhöhung
Ein Sonderkündigungsrecht wird Ihnen bei einseitigen Vertragsanpassungen eingeräumt. Im Fall einer Preisanpassung, sei es eine Erhöhung oder Senkung der Preise, haben Sie ein solches Kündigungsrecht. Selbst bei einer Erhöhung der Preise aufgrund staatlicher Umlagen (z. B. EEG-Umlage, Offshore-Umlage, KWK-Umlage usw.) können Sie außerordentlich kündigen.
Eine Preiserhöhung muss von den Bürgerwerken mindestens 4 Wochen vor der Preisanpassung mitgeteilt werden. Eine Mitteilung über die neuen Preise muss in Textform, per Brief oder Mail, gemacht werden. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Tag des Inkrafttretens der neuen Preise.
Wir empfehlen die Bürgerwerke-Kündigung schnellstmöglich vorzunehmen, da ein Anbieterwechsel immer einige Zeit in Anspruch nimmt. Der Vertrag endet nach erfolgreicher Kündigung zum Tag des Wirksamwerdens der angepassten Preise.
Achtung: Sollte ein Bonus entfallen, bedeutet dies nicht, dass Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Die außerordentliche Kündigung ist nur bei einer aktiven Preisanpassung durch die Bürgerwerke möglich.
Bürgerwerke bei Preiserhöhung kündigen und wechseln
Bei einer Preisanpassung durch die Bürgerwerke empfehlen wir immer, den aktuellen Strom- oder Gastarif mit anderen Tarifangeboten zu vergleichen (s. Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich). In den meisten Fällen lohnt sich ein Anbieterwechsel. Sobald ein passender Tarif gefunden wurde, sollten Sie Ihren Vertrag bei den Bürgerwerken kündigen.
Hinweis: Ein Sonderkündigungsrecht können nur Sie selbst ausüben. Dadurch kann der neue Anbieter in diesem Fall die Kündigung nicht für Sie übernehmen. Sobald Sie die Bürgerwerke gekündigt haben, sollten Sie den künftigen Versorger informieren.
Gerne übernehmen wir die Überprüfung Ihrer Konditionen sowie den Tarifvergleich, unterstützen Sie bei der Kündigung und wechseln für Sie zum neuen Anbieter. Wir sorgen für einen unkomplizierten Wechsel.
Bürgerwerke kündigen wegen Umzug
Auch bei einem Umzug haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Eine Kündigung bei den Bürgerwerken wegen Umzug ist in folgenden Situationen denkbar:
- Sie ziehen zu einer anderen Person, die für diese Lieferstelle bereits einen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen hat.
- Ihre neue Wohnadresse liegt nicht im Gebiet, welches die Bürgerwerke beliefern.
- Sie müssten an Ihrem neuen Wohnort teurere Preise bei den Bürgerwerken bezahlen.
Bei den Bürgerwerken betragen die üblichen Kündigungsfristen 4 Wochen zum Monatsende. Dementsprechend sollten Sie vorausschauend planen, damit die Bürgerwerke Ihre Kündigung wegen Umzug rechtzeitig erhalten.
Wechsel von den Bürgerwerken zu anderem Anbieter bei Umzug
Als Neukunde erhalten Sie auf dem Energiemarkt oft Neukundenboni. Daher rentiert es sich immer, die Angebote mit dem eigenen Strom- oder Gastarif zu vergleichen. Klären Sie deswegen mindestens 6 Wochen im Voraus ab, welcher Tarif an Ihrem neuen Wohnort der lohnenswerteste für Sie ist.
Sollte die Kündigung bei den Bürgerwerken die beste Lösung sein, müssen Sie folgende Daten mit dem Kündigungsschreiben weiterleiten:
- Kunden- und Vertragsnummer bei den Bürgerwerken
- Alte und neue Anschrift
- Alte Zählernummer
- Aktuellen Zählerstand
- Datum des Aus- und Einzugs
Die Bürgerwerke benötigen diese Informationen, um eine Abschlussrechnung erstellen zu können. Sollten Sie zum Auszug keinen Zählerstand übermitteln, wird Ihr Verbrauch geschätzt.
Ihr neuer Anbieter benötigt diese Daten ebenfalls für spätere Rechnungen. Im Idealfall beginnt er pünktlich zum Einzugsdatum mit der Versorgung.
Bürgerwerke kündigen bei Umzug: Garantierte Energiebelieferung
Sollte eine Belieferung durch den neuen Anbieter nicht zum Einzugsdatum möglich sein, ist dies kein Problem. In Deutschland werden Sie durch den Grundversorger Ihrer Region immer sicher mit Strom bzw. Gas zwischenversorgt. Dieser Fall tritt ein, wenn der Vertrag bei den Bürgerwerken bereits gekündigt ist, der neue Versorger die Belieferung jedoch nicht zum gewünschten Termin beginnen kann.
Der Nachteil bei einer Belieferung durch den Grundversorger ist allerdings, dass dessen Tarife meist verhältnismäßig teuer sind. Einen Wechsel sollten Sie daher zeitig in die Wege leiten und sich den Belieferungsbeginn schriftlich bestätigen lassen.
Bürgerwerke kündigen wegen Anbieterwechsel
Ihren Bürgerwerke-Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:
- Besseres Angebot (z. B. Erhalt von Neukunden- oder Sofortbonus)
- Nicht zufriedenzustellender Kundenservice
Bei einer Kündigung aufgrund eines Anbieterwechsels müssen Sie die Laufzeit und Kündigungsfrist einhalten. Die Bedingungen können Sie Ihren Vertragsunterlagen oder der letzten Abrechnung von den Bürgerwerken entnehmen. Die vorzeitige Beendigung des Vertrags ist nur mit einem Sonderkündigungsrecht möglich.
Wichtig: Ein Wechsel kann bereits mehrere Monate im Voraus beauftragt werden. Die restliche Vertragslaufzeit muss zwar eingehalten werden, allerdings kann sich der neue Anbieter bereits nach der erfolgreichen Kündigung bei den Bürgerwerken um die Anmeldung der Belieferung kümmern. Bei einem frühzeitigen Wechsel ist eine nahtlose Versorgung einfacher zu garantieren und Sie können sich günstige Preise sichern, die später evtl. nicht mehr verfügbar sind.
Bürgerwerke kündigen bei Todesfall
Beim Todesfall eines Angehörigen, welcher einen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen hat, kann man als Hinterbliebener mithilfe eines Sonderkündigungsrechts kündigen. Da die monatliche Kündigung bei den Bürgerwerken ohnehin möglich ist, macht es in diesem Fall keinen großen Unterschied, ob man ordentlich oder außerordentlich kündigt.
Bei einem Sonderkündigungsrecht sind folgende Punkte zu beachten:
- Das Sonderkündigungsrecht im Sterbefall muss in der Kündigung genannt werden.
- Eine Kopie der Sterbeurkunde ist erforderlich.
- Um zusätzliche Energiekosten zu vermeiden, sollte die Kündigung möglichst schnell eingereicht werden.
- Senden Sie den Bürgerwerken den Zählerstand bei Wohnungsabgabe zu und teilen Sie das Datum der Wohnungsabgabe mit (erforderlich für die Abschlussrechnung).
- Zudem benötigen die Bürgerwerke einen Ansprechpartner und eine Adresse, an welche die Schlussrechnung versendet werden soll.
Bürgerwerke kündigen und sparen
Möchten Sie sich nicht selbst um die Kündigung bei den Bürgerwerken kümmern, übernehmen wir das gerne für Sie. Zu unserem Service gehört nicht nur die Prüfung Ihres aktuellen Vertrags und die Kündigung bei Ihrem Energieversorger, sondern auch der Tarifvergleich und der Wechsel zum neuen Versorger.
Sie möchten wissen, welcher seriöse Anbieter das beste Angebot für Sie hat? Finden Sie es jetzt kostenlos und unverbindlich über unseren Tarifrechner heraus.
Strom- und Gasanbieterwechsel mit cheapenergy24
Mit unserem Rundum-Sorglos-Service sparen Sie bis zu 900 Euro pro Jahr, indem wir für Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln. Wir optimieren jährlich Ihre Tarife und übernehmen die gesamte Vertragsorganisation – von der Rechnungsprüfung bis zum Wechsel.
Einmal pro Jahr erhalten Sie von uns eine Tarifempfehlung, die Sie nur noch bestätigen müssen – alles andere übernehmen wir kompetent und zuverlässig. Mit unserem Wechselassistenten für Strom und Gas sparen Sie ohne Aufwand Geld und wertvolle Zeit!