DREWAG kündigen – inkl. kostenloser Kündigungsvorlagen

In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles rund um eine Kündigung bei DREWAG. Um erfolgreich bei DREWAG zu kündigen, müssen Sie einige Dinge beachten. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt auf, welche das sind. Zudem stellen wir Ihnen kostenlose Kündigungsmuster für Ihren Strom- oder Gasvertrag bei DREWAG zur Verfügung.

Gründe für eine DREWAG Kündigung

Es gibt viele verschiedene Gründe, den Strom- bzw. Gasvertrag bei DREWAG zu kündigen:

  • Preisanpassung: DREWAG erhöht die Preise in regelmäßigen Abständen. Mehr zum Thema „DREWAG kündigen wegen Preisanpassungen“ finden Sie hier.
  • Umzug: Sie ziehen in eine neue Wohnung und überlegen, Ihren Strom- oder Gasvertrag bei DREWAG zu kündigen? Alle Informationen dazu finden Sie im Abschnitt „DREWAG kündigen wegen Umzug“.
  • Anbieterwechsel: Sie möchten gerne den Energieversorger wechseln? Alle Tipps und wichtigen Informationen beinhaltet dieser Abschnitt.
  • Todesfall: Wenn ein Angehöriger verstirbt, können Sie als Hinterbliebener den Strom- oder Gasvertrag bei DREWAG kündigen. Hier erfahren Sie mehr.

Wann kann man DREWAG kündigen?

Wie schnell Sie den Vertrag bei DREWAG kündigen können, hängt von Ihrer Situation ab:

  1. Normalerweise müssen Sie die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist einhalten (s. u.).
  2. Ausnahmen: Preis- bzw. Vertragsänderung, Umzug oder Tod des Vertragspartners. Sie können mithilfe des Sonderkündigungsrechts Ihren Vertrag vorzeitig beenden. Weitere Informationen erhalten Sie in den entsprechenden Abschnitten.

Die Vertragslaufzeit, auch Laufzeit genannt, bestimmt, wie lange Sie an den Vertrag mit DREWAG gebunden sind. Während der Laufzeit sind von beiden Vertragsseiten Pflichten und Leistungen zu erbringen – nämlich die Versorgung mit Strom oder Gas durch DREWAG und die pünktliche Bezahlung der Abschläge durch den Kunden. Wie lange ein Vertrag Bestand hat, hängt vom gewählten Tarif ab. Ihre Vertragslaufzeit können Sie in den Vertragsunterlagen oder auf den Abrechnungen nachlesen.

Die Kündigungsfrist gibt an, wie lange vor Vertragsende Sie die Kündigung bei DREWAG einreichen müssen. Bei DREWAG haben Sie unabhängig vom Tarif immer eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Sobald Sie jedoch die 2-wöchige Kündigungsfrist bei DREWAG verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

Neuregelung für Verträge mit Abschluss ab 01.03.2022:

  • Sollte sich der Vertrag aufgrund einer versäumten Kündigungsfrist automatisch verlängern, können Sie jederzeit mit einer 4-wöchigen Frist kündigen.

Wie kann man DREWAG kündigen?

Um bei DREWAG erfolgreich kündigen zu können, müssen Sie die Textform einhalten, d. h. schriftlich kündigen.

Die Kündigung bei DREWAG ist auf folgenden Wegen möglich:

Besonders unkompliziert können Sie bei DREWAG über das Online-Formular kündigen, denn hierbei werden alle wichtigen Daten abgefragt, sodass Sie diese Angaben nicht vergessen können. Alternativ finden Sie hier die DREWAG-Kontaktmöglichkeiten für eine Künding per Mail, Brief oder Fax.

Wichtige Inhalte des DREWAG Kündigungsschreibens

Sie möchten per Brief, Fax oder E-Mail bei DREWAG kündigen? Dann ist ein korrektes und vollständiges Kündigungsschreiben enorm wichtig, da DREWAG sonst die Kündigung ablehnen kann.

Erforderliche Inhalte eines Kündigungsschreibens an DREWAG:

  • Vertragsdaten bei DREWAG (Kunden- bzw. Vertragsnummer)
  • Zählernummer
  • Adresse (bei Umzug: alte und neue)
  • Hinweis auf Sonderkündigungsrecht (v. a. bei Preisanpassungen)
  • Voraussichtliches Vertragsende (falls möglich Angabe eines konkreten Datums)
  • Bitte um Kündigungsbestätigung und Mitteilung des Enddatums

Kostenlose DREWAG Kündigungsvorlagen

Ein Kündigungsschreiben für DREWAG müssen Sie nicht selbst formulieren. Wir haben für Strom- und Gasverträge für jeden Kündigungsfall ein Musterschreiben erstellt.

Unsere kostenlosen Kündigungsmuster zum Downloaden finden Sie hier:

DREWAG Kündigung Stromanbieter allgemein
DREWAG Kündigung Stromanbieter wegen Preiserhöhung
DREWAG Kündigung Stromanbieter wegen Umzug
DREWAG Kündigung Stromanbieter wegen Sterbefall

DREWAG Kündigung Gasanbieter allgemein
DREWAG Kündigung Gasanbieter wegen Preiserhöhung
DREWAG Kündigung Gasanbieter wegen Umzug
DREWAG Kündigung Gasanbieter wegen Sterbefall

DREWAG kündigen wegen Preisanpassungen

Bei DREWAG Preiserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag somit früher beenden.

Eine Preiserhöhung muss Ihnen DREWAG mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise mitteilen. Ein solches Informationsschreiben muss in Textform erfolgen (per Brief oder E-Mail). Die Sonderkündigung können Sie bis zum Tag, bevor die neuen Preise gelten, bei DREWAG einreichen.

Für eine Kündigung sollte jedoch immer etwas Zeit eingeplant werden. Sollten Sie also eine Preiserhöhungsmitteilung von DREWAG erhalten haben und die neuen Preise nicht annehmen, sollten Sie zeitig die Kündigung schreiben. Bei einer Kündigung aufgrund von Preisanpassungen endet der Vertrag mit dem Wirksamwerden der neuen Preise.

Wichtig: Bei der vorzeitigen Beendigung des Vertrags entfällt der Anspruch auf den Neukundenbonus. Allerdings ist es oft lohnenswerter, auf die Bonuszahlung zu verzichten und einen neuen Tarif mit niedrigeren Preisen abzuschließen. Rechnen Sie am besten aus, was sich für Sie mehr lohnt.

Preisanpassung: DREWAG kündigen und wechseln

Tarifangebote zu vergleichen (s. Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich) rechnet sich für Sie meistens. Mit einem regelmäßigen Anbieterwechsel können Sie jährlich mehrere Hundert Euro sparen.

Sollten Sie sich also gegen die neuen Preise bei DREWAG entschieden haben, müssen Sie den Vertrag kündigen. Wenn Sie aufgrund einer Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht haben, müssen Sie unbedingt auf dieses im Kündigungsschreiben hinweisen.

Hinweis: Die Kündigung mit einem Sonderkündigungsrecht müssen Sie selbst vornehmen. In diesem Fall kann nicht Ihr neuer Anbieter für Sie die Kündigung vornehmen. Sobald Sie Ihren Vertrag gekündigt haben, sollten Sie dies Ihrem neuen Versorger mitteilen, damit dieser mit der Anmeldung loslegen kann.

cheapenergy24 bietet Ihnen Hilfe bei der Kündigung und beim Anbieterwechsel an. Fordern Sie einfach eine unverbindliche Tarifempfehlung an, um herauszufinden, was aktuell das beste Angebot für Sie ist. Auf Wunsch kümmern wir uns gerne um alles Weitere.

DREWAG kündigen wegen Umzug

Bei einem Umzug ist Verbrauchern oft nicht klar, was mit dem Strom- oder Gasvertrag passiert. Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten:

Einerseits können Sie mit einer 2-wöchigen Frist den Vertrag zum Auszugsdatum kündigen. Das bedeutet für Sie, dass Sie mindestens 2 Wochen vor dem Auszug DREWAG Ihren Wohnortwechsel melden. Der Vertrag kann frühestens zum Auszugstermin, aber auch später, beendet werden.

Bei DREWAG wegen Umzug zu kündigen, kann in folgenden Fällen erforderlich sein:

  • Ihr Vertrag bei DREWAG ist dann nicht mehr erforderlich, wenn Sie zu einer anderen Person in die Wohnung ziehen und bereits für diese Lieferstelle ein Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen ist.
  • Ihre neue Wohnadresse liegt nicht im Belieferungsgebiet von DREWAG.
  • DREWAG kann Sie am neuen Wohnort nur mit teureren Preisen beliefern.

Andererseits können Sie bei DREWAG anfragen, mit welchen Konditionen Sie am neuen Wohnort beliefert werden könnten. Allerdings muss meistens ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, da die alten Konditionen nicht mehr angeboten werden können.

DREWAG kündigen & Anbieterwechsel bei Umzug organisieren

Bei Umzügen ist es ratsam einen Tarifvergleich vorzunehmen, da sich in den meisten Fällen durch einen Strom- bzw. Gaswechsel viel Geld sparen lässt. Am einfachsten klappt es, wenn Sie mindestens 2 Wochen im Voraus bei DREWAG anfragen, zu welchen Konditionen Sie am neuen Wohnort beliefert werden können.

Sollte DREWAG die teurere Option sein, sollten Sie die Kündigung vorbereiten. Im Kündigungsschreiben sollten Sie folgende Dinge angeben:

  • Wohnadresse (alte und neue)
  • Zählernummer
  • Aktueller Zählerstand
  • Datum des Aus- und Einzugs

Nach Ihrem Auszug wird eine Abschlussrechnung erstellt, für welche der Zählerstand erforderlich ist. Sollten Sie DREWAG keinen Zählerstand melden, wird Ihr Verbrauch geschätzt. Meist wird sehr großzügig geschätzt, wodurch sie evtl. zu viel zahlen. Die Schlussrechnung muss dann ggf. im Nachhinein korrigiert werden.

Auch Ihr neuer Energieversorger braucht die aufgelisteten Informationen, um eine Anmeldung vorzunehmen und später Rechnungen erstellen zu können. Wünschenswert wäre selbstverständlich der Belieferungsbeginn pünktlich zum Einzugsdatum. Damit dies reibungslos funktioniert, sollten Sie sich frühzeitig um den Anbieterwechsel kümmern.

DREWAG kündigen bei Umzug: Ist die Versorgung sicher?

Falls, aus welchem Grund auch immer, der Anbieterwechsel nicht nahtlos zum Einzugsdatum vollzogen werden, ist das halb so wild: Vorerst springt der Grundversorger Ihrer Region bei der Strom- oder Gasversorgung ein. Die Verträge in der Grundversorgung lassen sich jederzeit mit einer 2 Wochenfrist kündigen.

Der Grundversorger kommt dann ins Spiel, wenn der alte Vertrag bereits gekündigt ist und die Versorgung durch den neuen Anbieter noch nicht gestartet werden konnte. Somit werden Sie immer zuverlässig mit Gas oder Strom versorgt. Allerdings sind die Tarife der Grundversorgung immer verhältnismäßig teuer im Vergleich zu den anderen Anbietern. Deshalb ist eine rechtzeitige Wechselbeauftragung immer ratsam. Zudem sollte man sich das Datum des geplanten Belieferungsbeginns durch den neuen Versorger schriftlich bestätigen lassen.

DREWAG kündigen wegen Anbieterwechsel

Sollten Sie den Anbieter wechseln wollen, ist eine Kündigung bei DREWAG unvermeidbar. Ein Anbieterwechsel kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein:

  • Besseres Angebot (z. B. durch Boni)
  • Unzufriedenstellender Kundenservice
  • Wechsel zu einem Ökoanbieter

Hier erfahren Sie, wie Sie den besten Stromanbieter in Dresden finden.

Bei einer DREWAG Kündigung sind die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu beachten. Beides finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der letzten Abrechnung. Falls Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, müssen Sie natürlich weder die Laufzeit noch die Kündigungsfrist beachten.

Tipp: Nehmen Sie Ihren Anbieterwechsel nach Möglichkeit bereits mehrere Monate im Voraus vor. Natürlich müssen Sie die verbleibende Vertragslaufzeit trotzdem noch einhalten, allerdings verpassen Sie so nicht die Kündigungsfrist. Nachdem DREWAG Ihre Kündigung bestätigt hat, können Sie sich um die Anmeldung beim neuen Anbieter kümmern. Die nahtlose Versorgung kann dank einer frühzeitigen Kündigung bei DREWAG unproblematisch gewährleistet werden.

DREWAG kündigen bei Todesfall

Auch wenn ein Angehöriger verstorben ist, welcher einen Strom- oder Gasvertrag bei DREWAG abgeschlossen hatte, können Sie mit einem Sonderkündigungsrecht als Hinterbliebener den Vertrag bei DREWAG kündigen.

Zu beachtende Punkte:

  • Üben Sie ein Sonderkündigungsrecht im Sterbefall aus, müssen Sie das explizit im Kündigungsschreiben nennen.
  • Die Sterbeurkunde muss in Kopie an DREWAG weitergeleitet werden.
  • Wenn Sie möglichst frühzeitig kündigen, können Sie sich weitere Energiekosten sparen. Allerdings hat DREWAG keine bestimmte Frist, in welcher die Kündigung angenommen werden muss.
  • Sie müssen DREWAG den Zählerstand bei Wohnungsabgabe und das Datum der Wohnungsabgabe mitteilen, damit eine korrekte Abschlussrechnung erstellt werden kann.
  • Außerdem benötigt DREWAG einen neuen Ansprechpartner und eine Adresse für die Schlussrechnung.

DREWAG kündigen und Bonuszahlung erhalten?

Wenn man seinen Vertrag bei DREWAG kündigt, stellt sich oft die Frage, was mit der Bonuszahlung geschieht. Der Sofort- oder Neukundenbonus ist meist so hoch, dass eine Nichtauszahlung zu deutlich höheren Gesamtkosten führen würde.

Hinweis: Ausschlaggebend für die Auszahlung eines Bonus ist nicht der Kündigungszeitpunkt, sondern die Belieferungsdauer.

Der Bonus wird in der Regel mit der Schlussrechnung ausgezahlt, außer es ist etwas anderes in Ihren Vertragsunterlagen festgehalten. Voraussetzung für die Bonusauszahlung ist normalerweise, dass die Mindestlaufzeit erfüllt wird – also z. B. 12 Monate ununterbrochene Belieferung. Somit kommt es nicht zu Auszahlung, wenn der Vertrag beispielsweise vorzeitig beendet wurde (z. B. bei Todesfall, Umzug oder Preisanpassung).

Sollten Sie jedoch die Kündigung innerhalb der 12 Monate Vertragslaufzeit einreichen, gefährdet dies nicht die Bonuszahlung, solange die Mindestvertragslaufzeit erfüllt wird.

DREWAG kündigen und Energiekosten sparen: So funktioniert‘s

Sie haben keine Zeit, sich um die DREWAG Kündigung zu kümmern? Kein Problem, cheapenergy24 übernimmt gerne die Kündigung bei DREWAG, den Tarifvergleich und den Wechsel zum besten Angebot.

Welcher Anbieter den besten Tarif für Sie hat, können Sie ganz einfach über unsere Tarifempfehlung herausfinden.

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Strom- und Gasanbieterwechsel mit cheapenergy24

Mit unserem Rundum-Sorglos-Service sparen Sie bis zu 900 Euro pro Jahr, indem wir für Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln. Wir optimieren jährlich Ihre Tarife und übernehmen die gesamte Vertragsorganisation – von der Rechnungsprüfung bis zum Wechsel.

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