In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles rund um eine Kündigung bei DREWAG. Um erfolgreich bei DREWAG zu kündigen, müssen Sie einige Dinge beachten. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt auf, welche das sind. Zudem stellen wir Ihnen kostenlose Kündigungsmuster für Ihren Strom- oder Gasvertrag bei DREWAG zur Verfügung.
Inhalt
Es gibt viele verschiedene Gründe, den Strom- bzw. Gasvertrag bei DREWAG zu kündigen:
Die Vertragslaufzeit, auch Laufzeit genannt, bestimmt, wie lange Sie an den Vertrag mit DREWAG gebunden sind. Während der Laufzeit sind von beiden Vertragsseiten Pflichten und Leistungen zu erbringen – nämlich die Versorgung mit Strom oder Gas durch DREWAG und die pünktliche Bezahlung der Abschläge durch den Kunden. Wie lange ein Vertrag Bestand hat, hängt vom gewählten Tarif ab. Ihre Vertragslaufzeit können Sie in den Vertragsunterlagen oder auf den Abrechnungen nachlesen.
Die Kündigungsfrist gibt an, wie lange vor Vertragsende Sie die Kündigung bei DREWAG einreichen müssen. Bei DREWAG haben Sie unabhängig vom Tarif immer eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Sobald Sie jedoch die 2-wöchtige Kündigungsfrist bei DREWAG verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die reguläre Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit nicht gelten – nämlich, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Wann das der Fall ist, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.
Neuregelung für Verträge mit Abschluss ab 01.03.2022:
Jeder Energieversorger passt seine Preise in regelmäßigen Abständen an. Egal, ob die Preise angehoben oder gesenkt werden, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag somit früher beenden.
DREWAG ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Preiserhöhung mit einem Informationsschreiben beim Kunden anzukündigen. Auch bei einer Preiserhöhung, welche aufgrund von staatlichen Umlagen (z. B. EEG-Umlage, Offshore-Umlage, KWK-Umlage usw.) vorgenommen wird, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Eine Preiserhöhung muss Ihnen DREWAG mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise mitteilen. Ein solches Informationsschreiben muss in Textform erfolgen (per Brief oder E-Mail). Das Sonderkündigungsrecht können Sie bis zum Tag, bevor die neuen Preise gelten, bei DREWAG einreichen.
Für eine Kündigung sollte jedoch immer etwas Zeit eingeplant werden. Sollten Sie also eine Preiserhöhungsmitteilung von DREWAG erhalten haben und die neuen Preise nicht annehmen, sollten Sie zeitig die Kündigung schreiben. Bei einer Kündigung aufgrund von Preisanpassungen endet der Vertrag mit dem Wirksamwerden der neuen Preise.
Wichtig: Bei der vorzeitigen Beendigung des Vertrags entfällt der Anspruch auf den Neukundenbonus. Allerdings ist es oft lohnenswerter, auf die Bonuszahlung zu verzichten und einen neuen Tarif mit niedrigeren Preisen abzuschließen. Rechnen Sie am besten aus, was sich für Sie mehr lohnt.
Tarifangebote zu vergleichen (s. Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich) rechnet sich für Sie meistens. Mit einem regelmäßigen Anbieterwechsel können Sie jährlich mehrere Hundert Euro sparen.
Sollten Sie sich also gegen die neuen Preise bei DREWAG entschieden haben, müssen Sie den Vertrag kündigen. Wenn Sie aufgrund einer Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht haben, müssen Sie unbedingt auf dieses im Kündigungsschreiben hinweisen.
Hinweis: Die Kündigung mit einem Sonderkündigungsrecht müssen Sie selbst vornehmen. In diesem Fall kann nicht Ihr neuer Anbieter für Sie die Kündigung vornehmen. Sobald Sie Ihren Vertrag gekündigt haben, sollten Sie dies Ihrem neuen Versorger mitteilen, damit dieser mit der Anmeldung loslegen kann.
cheapenergy24 bietet Ihnen Hilfe bei der Kündigung und beim Anbieterwechsel an. Fordern Sie einfach eine unverbindliche Tarifempfehlung an, um herauszufinden, was aktuell das beste Angebot für Sie ist. Auf Wunsch kümmern wir uns gerne um alles Weitere.
Bei einem Umzug ist Verbrauchern oft nicht klar, was mit dem Strom- oder Gasvertrag passiert. Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten:
Einerseits können Sie mit einer 2-wöchigen Frist den Vertrag zum Auszugsdatum kündigen. Das bedeutet für Sie, dass Sie mindestens 2 Wochen vor dem Auszug DREWAG Ihren Wohnortwechsel melden. Der Vertrag kann frühestens zum Auszugstermin, aber auch später, beendet werden.
Bei DREWAG wegen Umzug zu kündigen, kann in folgenden Fällen erforderlich sein:
Andererseits können Sie bei DREWAG anfragen, mit welchen Konditionen Sie am neuen Wohnort beliefert werden könnten. Allerdings muss meistens ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, da die alten Konditionen nicht mehr angeboten werden können.
Bei Umzügen ist es ratsam einen Tarifvergleich vorzunehmen, da sich in den meisten Fällen durch einen Strom- bzw. Gaswechsel viel Geld sparen lässt. Am einfachsten klappt es, wenn Sie mindestens 2 Wochen im Voraus bei DREWAG anfragen, zu welchen Konditionen Sie am neuen Wohnort beliefert werden können.
Sollte DREWAG die teurere Option sein, sollten Sie die Kündigung vorbereiten. Im Kündigungsschreiben sollten Sie folgende Dinge angeben:
Nach Ihrem Auszug wird eine Abschlussrechnung erstellt, für welche der Zählerstand erforderlich ist. Sollten Sie DREWAG keinen Zählerstand melden, wird Ihr Verbrauch geschätzt. Meist wird sehr großzügig geschätzt, wodurch sie evtl. zu viel zahlen. Die Schlussrechnung muss dann ggf. im Nachhinein korrigiert werden.
Auch Ihr neuer Energieversorger braucht die aufgelisteten Informationen, um eine Anmeldung vorzunehmen und später Rechnungen erstellen zu können. Wünschenswert wäre selbstverständlich der Belieferungsbeginn pünktlich zum Einzugsdatum. Damit dies reibungslos funktioniert, sollten Sie sich frühzeitig um den Anbieterwechsel kümmern.
Falls, aus welchem Grund auch immer, der Anbieterwechsel nicht nahtlos zum Einzugsdatum vollzogen werden, ist das halb so wild: Vorerst springt der Grundversorger Ihrer Region bei der Strom- oder Gasversorgung ein. Die Verträge in der Grundversorgung lassen sich jederzeit mit einer 2 Wochenfrist kündigen.
Der Grundversorger kommt dann ins Spiel, wenn der alte Vertrag bereits gekündigt ist und die Versorgung durch den neuen Anbieter noch nicht gestartet werden konnte. Somit werden Sie immer zuverlässig mit Gas oder Strom versorgt. Allerdings sind die Tarife der Grundversorgung immer verhältnismäßig teuer im Vergleich zu den anderen Anbietern. Deshalb ist eine rechtzeitige Wechselbeauftragung immer ratsam. Zudem sollte man sich das Datum des geplanten Belieferungsbeginns durch den neuen Versorger schriftlich bestätigen lassen.
Sollten Sie den Anbieter wechseln wollen, ist eine Kündigung bei DREWAG unvermeidbar. Ein Anbieterwechsel kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein:
Hier erfahren Sie, wie Sie den besten Stromanbieter in Dresden finden.
Bei einer DREWAG Kündigung sind die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu beachten. Beides finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der letzten Abrechnung. Falls Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, müssen Sie natürlich weder die Laufzeit noch die Kündigungsfrist beachten.
Tipp: Nehmen Sie Ihren Anbieterwechsel nach Möglichkeit bereits mehrere Monate im Voraus vor. Natürlich müssen Sie die verbleibende Vertragslaufzeit trotzdem noch einhalten, allerdings verpassen Sie so nicht die Kündigungsfrist. Nachdem DREWAG Ihre Kündigung bestätigt hat, können Sie sich um die Anmeldung beim neuen Anbieter kümmern. Die nahtlose Versorgung kann dank einer frühzeitigen Kündigung bei DREWAG unproblematisch gewährleistet werden.
Auch wenn ein Angehöriger verstorben ist, welcher einen Strom- oder Gasvertrag bei DREWAG abgeschlossen hatte, können Sie mit einem Sonderkündigungsrecht als Hinterbliebener den Vertrag bei DREWAG kündigen.
Zu beachtende Punkte:
Um bei DREWAG erfolgreich kündigen zu können, müssen Sie die Textform einhalten, d. h. Sie müssen per Brief, Fax oder E-Mail kündigen.
Ein korrektes und vollständiges Kündigungsschreiben ist enorm wichtig, da DREWAG sonst die Kündigung ablehnen kann. Dann wären Sie ein weiteres Jahr an DREWAG gebunden. Eine Kündigungsablehnung können sie ganz einfach vermeiden, wenn Sie sich an ein paar Punkte halten.
Inhalt eines Kündigungsschreibens bei DREWAG:
Ein Kündigungsschreiben für DREWAG müssen Sie nicht selbst formulieren. Wir haben für Strom- und Gasverträge für jeden Kündigungsfall ein Musterschreiben erstellt.
Unsere kostenlosen Kündigungsmuster zum Downloaden finden Sie hier:
DREWAG Kündigung Stromanbieter allgemein
DREWAG Kündigung Stromanbieter wegen Preiserhöhung
DREWAG Kündigung Stromanbieter wegen Umzug
DREWAG Kündigung Stromanbieter wegen Sterbefall
DREWAG Kündigung Gasanbieter allgemein
DREWAG Kündigung Gasanbieter wegen Preiserhöhung
DREWAG Kündigung Gasanbieter wegen Umzug
DREWAG Kündigung Gasanbieter wegen Sterbefall
Wenn man seinen Vertrag bei DREWAG kündigt, stellt sich oft die Frage, was mit der Bonuszahlung geschieht. Der Sofort- oder Neukundenbonus ist meist so hoch, dass eine Nichtauszahlung zu deutlich höheren Gesamtkosten führen würde.
Hinweis: Ausschlaggebend für die Auszahlung eines Bonus ist nicht der Kündigungszeitpunkt, sondern die Belieferungsdauer.
Der Bonus wird in der Regel mit der Schlussrechnung ausgezahlt, außer es ist etwas anderes in Ihren Vertragsunterlagen festgehalten. Voraussetzung für die Bonusauszahlung ist normalerweise, dass die Mindestlaufzeit erfüllt wird – also z. B. 12 Monate ununterbrochene Belieferung. Somit kommt es nicht zu Auszahlung, wenn der Vertrag beispielsweise vorzeitig beendet wurde (z. B. bei Todesfall, Umzug oder Preisanpassung).
Sollten Sie jedoch die Kündigung innerhalb der 12 Monate Vertragslaufzeit einreichen, gefährdet dies nicht die Bonuszahlung, solange die Mindestvertragslaufzeit erfüllt wird.
Sie haben keine Zeit, sich um die DREWAG Kündigung zu kümmern? Kein Problem, cheapenergy24 übernimmt gerne die Kündigung bei DREWAG, den Tarifvergleich und den Wechsel zum besten Angebot.
Welcher Anbieter den besten Tarif für Sie hat, können Sie ganz einfach über unsere Tarifempfehlung herausfinden.
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