Grundversorgung Strom & Gas – was ist das und wie hoch sind die Kosten?

Die Grundversorgung mit Strom bzw. Gas stellt sicher, dass jeder Haushalt in Deutschland mit Energie versorgt wird. Erfahren Sie hier, was die Grundversorgung mit Strom oder Gas genau ist, in welchen Fällen man dadurch beliefert wird, wie teuer die Grundversorgung ist und wieso es sich lohnt, vom Grundversorger zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Grundversorgung Strom bzw. Gas: Was bedeutet das?

Die Grundversorgung mit Strom bzw. Gas gewährleistet, dass jeder Haushalt in Deutschland mit Energie beliefert wird und die Versorgung auch in besonderen Situationen (z. B. Umzug) nicht unterbrochen wird.

In jedem Postleitzahlgebiet gibt es ein Energieversorgungsunternehmen, das für die Grundversorgung zuständig ist. Diese Aufgabe übernimmt der Strom- bzw. Gasanbieter, der die meisten Kunden im Netzgebiet hat. In vielen Fällen sind dies die lokalen Stadt- oder Gemeindewerke oder ein Konzern wie E.ON oder Vattenfall.

Gut zu wissen: Strom- und Gas-Grundversorger können für einen Ort zwei unterschiedliche Unternehmen sein.

Der Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, im Bedarfsfall jeden Haushalt mit Strom oder Gas zu beliefern. Dabei gelten allgemeine, veröffentlichte Preise und Bedingungen.

Das Problem: Nicht immer ist der Grundversorger auch der beste Anbieter – und erst recht nicht der günstigste. An den meisten Standorten ist der Grundversorgungstarif die teuerste Option. Gleichzeitig ist der Wechsel zu einem günstigeren Tarif einfach und risikofrei.

Video zur Grundversorgung Strom & Gas

In unserem Video zur Grundversorgung mit Strom bzw. Gas erfahren Sie innerhalb weniger Minuten, was die Grundversorgung ist, wie hoch die Kosten sind und mit welchen Alternativen Sie sparen können.

Grundversorgung Strom: In welchen Fällen werde ich beliefert?

In folgenden Fällen werden Sie vom Grundversorger beliefert:

  • Sie verbrauchen zum ersten Mal Strom und haben keinen alternativen Energieversorger beauftragt.
  • Sie haben noch nie den Anbieter gewechselt.
  • Sie kümmern sich z. B. bei einem Umzug nicht um einen Stromversorger für den neuen Wohnort.
  • Ihr Wechsel verzögert sich, sodass der Grundversorger die Zwischenzeit überbrückt.
  • Ihr bisheriger Anbieter muss die Belieferung einstellen, z. B. aufgrund von Insolvenz.
  • Ihr geplanter Wechsel zu einem Anbieter wurde abgelehnt, z. B. aufgrund einer Bonitätsprüfung (Schufa).

Nachfolgend erklären wir die einzelnen Fälle genauer, in denen Verbraucher durch die Grundversorgung mit Strom beliefert werden.

Fall 1: Erstverbrauch oder noch kein Anbieterwechsel

Wenn Sie noch nie den Stromanbieter gewechselt haben, befinden Sie sich automatisch in der Grundversorgung. Sobald Sie in eine Wohnung einziehen und das erste Mal Strom verbrauchen, erfolgt eine Anmeldung bei der Grundversorgung – vorausgesetzt, Sie haben vor Ihrem Einzug keinen Vertrag mit einem alternativen Energieunternehmen abgeschlossen.

Schon das Betätigen eines Lichtschalters wird als stillschweigende Willenserklärung gewertet und die vertragliche Beziehung zwischen Ihnen als Verbraucher und dem Grundversorger wird somit wirksam.

Im Anschluss sollten Sie als Mieter oder der Vermieter Ihren Grundversorger schriftlich über Ihren Strombezug informieren. Dieses Schreiben sollte folgende Daten beinhalten:

  • Vollständiger Name
  • Neue Anschrift
  • Zählernummer sowie Zählerstand
  • Bankverbindung

Der Grundversorger sendet Ihnen im Anschluss eine Bestätigung des abgeschlossenen Belieferungsvertrages.

Fall 2: Umzug ohne Stromanbieterwechsel oder Verzögerung beim Wechsel

Wenn Sie sich vor einem Umzug nicht um einen neuen Anbieter für die neue Anschrift gekümmert haben und Ihr alter Anbieter Sie am neuen Standort nicht mehr beliefern kann, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung für Strom.

Die automatische Grundversorgung mit Strom kommt auch zum Tragen, wenn Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, sich jedoch der Anbieterwechsel verzögert und eine Lücke zwischen den Belieferungen entstehen würde.

Fall 3: Ende der Belieferung durch bisherigen Anbieter

Kann Ihr bisheriger Versorger Sie nicht mehr mit Strom beliefern, weil er beispielsweise Insolvenz anmelden muss, übernimmt der Grundversorger die Ersatzversorgung. Sie gewährleistet die vorübergehende Strombelieferung für zunächst drei Monate, bis die Versorgungssituation geklärt ist.

Der Preis für den Ersatzversorgungstarif gleicht dem Grundversorgungstarif, ist also verhältnismäßig teuer. Nach Ablauf der drei Monate werden Sie automatisch dem Grundversorgungstarif zugeordnet, wenn Sie bis dahin nicht den Stromanbieter gewechselt haben.

Wichtig: Egal, ob vorübergehend eine Versorgungslücke entsteht oder Ihr Stromanbieter Sie nicht mehr beliefern kann: Sie müssen sich in keinem Fall selbst um die Belieferung kümmern – der Grundversorger springt von allein ein. Es ist jedoch empfehlenswert, die Formalitäten mit ihm abzuklären.

Wie teuer ist die Grundversorgung Strom?

Die Bedingungen und Preise bei der Grundversorgung für Strom werden vom jeweiligen Grundversorger verbindlich festgelegt. Sie müssen für jeden öffentlich und transparent zu finden sein.

Wenn Sie Ihren Stromvertrag nicht selbst aussuchen, sondern sich vom Grundversorger mit Strom beliefern lassen, sind Sie meist im teuersten Tarif im Netzgebiet. Die Kosten in der Grundversorgung sind je nach Anbieter und Ort unterschiedlich.

Zum Vergleich: Individuell abgeschlossene Verträge sind teilweise bis zu 30% günstiger als der Grundversorgungstarif.

Sie können beim Grundversorger auch einen günstigeren Tarif als den Grundversorgungstarif abschließen (Sondervertrag). Der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter ist jedoch meist die bessere Option.

Hohes Sparpotenzial durch Wechsel weg vom Grundversorger

Der Stromanbieterwechsel birgt, gerade im Vergleich zur Grundversorgung, ein hohes Einsparpotenzial von bis zu 300 Euro im Jahr.

Beispiel: Ein 4-Personen-Haushalt in Augsburg mit einem Jahresverbrauch von 4.250 kWh kann durch einen Wechsel 422 Euro sparen.

Bisheriger Versorger + Tarif: Grundversorger Stadtwerke Augsburg, Grundversorgungstarif swa Strom Basis
Bisherige Jahreskosten: 1.440 €
Neuer Versorger + Tarif: Vattenfall, Easy12 Strom
Neue Jahreskosten: 1.018 €

Hinweis: Beim angegebenen Tarif handelt es sich um den günstigsten, seriösen Anbieter speziell für den angegebenen Verbrauch zu einem bestimmten Zeitpunkt (04/2021) für die Stadt Augsburg. Wir finden gerne den besten Tarif für Ihre Situation – fordern Sie einfach ein kostenloses, unverbindliches Angebot von cheapenergy24 an.

Warum ist die Grundversorgung Strom so teuer?

Durch die gesetzliche Grundversorgung haben alle Haushalte die Sicherheit, zu keinem Zeitpunkt ohne Strom dazustehen. Hierfür wurde eine umfangreiche Infrastruktur eingerichtet. Bei Versorgungsproblemen übernimmt der Grundversorger sofort die Belieferung, ohne dass Sie sich vorher anmelden müssen.

Dieser Service hat allerdings auch seinen Preis: Ein Vertrag beim Grundversorger ist im Vergleich zu Verträgen alternativer Stromanbieter sehr teuer.
Das liegt an folgenden Gründen:

  • Höherer Aufwand durch theoretische Versorgungspflicht für alle Haushalte
  • Höheres Risiko durch Kunden mit schlechter Bonität, die keinen anderen Vertrag bekommen
  • Höheres Risiko von Kundenverlust durch kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen
  • Marktmacht (durch offizielle Bestimmung)

Das Grundversorgungs-Unternehmen kann sich seine teuren Preise also gewissermaßen erlauben. Hinzu kommt, dass die Wettbewerbssituation am deutschen Energiemarkt sehr hoch ist. Jeder Energieversorger möchte sich durchsetzen und seine zahlreichen Konkurrenten im Kampf um den attraktivsten Preis unterbieten.

Dadurch bieten alternative Anbieter im Vergleich zum Grundversorger meist deutlich günstigere Verträge an – oft auch mit Bonuszahlungen. Anders gesagt: Der Grundversorger ist an diesem Wettbewerb nicht beteiligt und somit vergleichsweise sehr teuer.

Grundversorgung Strom kündigen & Anbieter wechseln

Die Grundversorgung lässt sich kurzfristig kündigen, nämlich innerhalb von zwei Wochen. Sie können also jederzeit problemlos zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Für die Beendigung der Grundversorgung können Sie z. B. unsere Kündigungsvorlage Grundversorgung nutzen.

Auch bei einer Preiserhöhung durch den Grundversorger können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen verlassen. Ein Sonderkündigungsrecht ist nicht erforderlich (bei anderen Anbietern allerdings schon). Die Preiserhöhung darf erst 6 Wochen nach der Ankündigung eintreten – Sie können diese also ohne Probleme umgehen.

Wenn Sie einen Sondervertrag beim Grundversorger abgeschlossen haben, sind die Fristen eventuell abweichend. Sie können diese Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.

Unproblematischer Wechsel aus der Grundversorgung

Viele Verbraucher in der Grundversorgung für Strom wissen zwar, dass diese deutlich teurer als alternative Anbieter ist, sie scheuen aber den Aufwand, einen besseren Tarif zu finden. Wenn man beim Stromtarifvergleich einige Aspekte beachtet oder einen Wechseldienstleister wie cheapenergy24 beauftragt, ist dies jedoch kein Problem.

Auch die Sorge, bei einem Anbieterwechsel plötzlich ohne Stromversorgung dazustehen, ist unbegründet, denn eine durchgehende Stromversorgung ist gesetzlich gewährleistet.

Das Einsparpotenzial im Vergleich zum Grundversorgungstarif kann mehrere hundert Euro betragen. Finden Sie über unseren Tarifrechner unverbindlich und kostenlos heraus, wie hoch Ihre Ersparnis ist.

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Grundversorgung Gas: Was bedeutet das?

Die Grundversorgung Gas stellt für diejenigen Haushalte, die Gas beziehen, die ununterbrochene Versorgung im Bedarfsfall sicher. Der Gaslieferant ist dann derjenige Versorger, der im Postleitzahl-Gebiet die meisten Kunden mit Gas beliefert.

Grundversorgung Gas: Wann werde ich beliefert?

Die Grundversorgung Gas kommt in den gleichen Fällen zum Tragen wie die Grundversorgung Strom: immer dann, wenn Sie sich nicht selbst um einen Gasanbieter kümmern oder wenn Ihre Versorgung ansonsten unterbrochen wäre.

Die Grundversorgung Gas tritt z. B. in diesen Fällen ein:

  • wenn Sie nicht selbst einen Anbieter beauftragen
  • bei einem Umzug
  • bei einer Verzögerung im Rahmen eines Gasanbieterwechsels
  • bei Beendigung der Belieferung durch den bisherigen Versorger (z. B. aufgrund von Insolvenz)
  • wenn Ihr Wechsel zu einem alternativen Anbieter abgelehnt wird

Wenn Sie durch den Grundversorger mit Gas beliefert werden, weil ihr bisheriger Anbieter Sie nicht mehr beliefern kann, spricht man von Ersatzversorgung. Diese gilt für drei Monate. Danach werden Sie über die Grundversorgung beliefert, falls Sie sich in der Zwischenzeit noch nicht selbst um einen alternativen Anbieter gekümmert haben.

Grundversorgung Gas: Wie viel kostet sie?

Wie teuer die Grundversorgung mit Gas ist, hängt von Ihrem Postleitzahl-Gebiet ab. Der dortige Grundversorger muss die Preise veröffentlichen. Die Kosten liegen in den meisten Fällen deutlich über denen, die bei alternativen Anbietern möglich sind. Das liegt unter anderem daran, dass Grundversorger sich nicht am Konkurrenzkampf um den besten Preis beteiligen und dadurch keine günstigen Neukundenangebote zur Verfügung stellen.

Gaspreiserhöhungen müssen Grundversorger 6 Wochen vor Inkrafttreten mitteilen. Dann lohnt es sich meist besonders, vom Grundversorger zu einem anderen Gasanbieter zu wechseln.

Grundversorgung Gas kündigen & Anbieter wechseln

Wichtig zu wissen: Sie können die Grundversorgung Gas immer innerhalb von 14 Tagen beenden. An eine längere Laufzeit oder Kündigungsfrist – wie bei vielen anderen Anbietern – sind Sie nicht gebunden. Deshalb müssen Sie nicht warten, bis Preiserhöhungen erfolgen, um Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen zu können. Stattdessen ist eine standardmäßige Kündigung ebenso effektiv. Über einen Gasvergleich können Sie den besten Tarif finden.

Aus der Grundversorgung Strom/Gas zum günstigeren Tarif – mit cheapenergy24

Befinden Sie sich noch in der Grundversorgung für Strom oder Gas und scheuen einen Anbieterwechsel? Unsere Experten von cheapenergy24 greifen Ihnen gerne unter die Arme und finden den besten Tarif für Sie.

Wenn Sie möchten, übernehmen wir die komplette Vertragsorganisation und optimieren jedes Jahr Ihren Tarif. So sparen Sie ohne jeglichen Aufwand.

FAQ: Häufige Fragen zur Grundversorgung Strom & Gas

Suchen Sie weitere Informationen zur Grundversorgung mit Strom oder Gas? Hier haben wir die häufigsten Fragen rund um den Grundversorger und die Antworten darauf zusammengestellt.

Viele Verbraucher fragen sich, wer ihr Grundversorger ist – z. B. wenn sie den Strom- bzw. Gasanbieter wechseln oder Tarife vergleichen wollen. Innerhalb eines PLZ-Gebiets gibt es mehrere Anbieter, die als Energielieferant in Frage kommen. Wie kann man also seinen Grundversorger Strom bzw. Gas herausfinden?

Grundversorger ist das Unternehmen, das die meisten Kunden vor Ort beliefert. Wer das an Ihrem Standort ist, erfahren Sie ggf. beim örtlichen Netzbetreiber. Dieser bestimmt den Grundversorger.

Alternativ können Sie über den cheapenergy24-Tarifrechner schnell und einfach herausfinden, wer Ihr Grundversorger für Strom oder Gas ist. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein. Dann erscheinen unter „Ihr aktueller Anbieter“ und „Ihr aktueller Tarif“ automatisch der Grundversorger und der Grundversorgungstarif.  Über die Reiter „Strom“ und „Gas“ im oberen Bereich des Rechners können Sie zwischen den einzelnen Produkten wechseln und so bei Bedarf den Strom- und den Gas-Grundversorger herausfinden.

Trotz der hohen Einsparmöglichkeiten sind viele Verbraucher noch beim Grundversorger in Belieferung.

So gestaltet sich die Verteilung der deutschen Haushalte auf Grundversorger und alternative Anbieter für Strom (Quelle: Statista 2020):

  • Rund 27% der deutschen Haushalte sind nach wie vor im Grundversorgungstarif des jeweiligen Stromnetzes.
  • 42% haben einen Sondertarif beim Grundversorger abgeschlossen.
  • 31% der Haushalte werden von einem anderen Stromanbieter versorgt.

Haushalte in der Grundversorgung

Der Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, im Bedarfsfall jeden Haushalt mit Strom bzw. Gas zu den veröffentlichten allgemeinen Preisen und Bedingungen zu beliefern. Dies ist unter §36 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt.

Der Grundversorger ist der Energielieferant mit den meisten Kunden vor Ort. Dieser wird jeweils für 3 Jahre festgelegt.

Unser Rundum-sorglos-Service für Sie!

cheapenergy24 optimiert unabhängig und verbraucherfreundlich jährlich Ihre Tarife. Dabei übernehmen wir die gesamte Vertragsorganisation – von der Tarifprüfung bis zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters. Sie sparen mit unserem automatischen Wechselservice jedes Jahr bis zu 900 Euro und jede Menge kostbare Zeit!

cheapenergy24 Rundum-sorglos-Service

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