SorglosStrom kündigen – inkl. kostenloser Kündigungsvorlage

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema SorglosStrom kündigen. Neben der ordentlichen Kündigung erklären wir, wie Sie bei einer Sonderkündigung aufgrund von Preiserhöhungen, Umzug oder einem Todesfall vorgehen. Zudem finden Sie für Ihren Strom- und Gasvertrag Kündigungsvorlagen für jeden möglichen Kündigungsgrund.

Bitte beachten Sie, dass SorglosStrom eine Discounttochter des Energieanbieters Energy2Day ist und die Gasversorgung über die Marke SorglosGas läuft.

Wann kann man SorglosStrom kündigen?

Wenn Sie Ihren Vertrag bei SorglosStrom kündigen möchten, ist natürlich wichtig, wann dies möglich ist. Dabei spielt Ihre Ausgangslage eine wichtige Rolle:

FALL 1:

Sie können durch ein Sonderkündigungsrecht in diesen Fällen vorzeitig kündigen:

  • Preiserhöhungen: In regelmäßigen Abständen erhöht SorglosStrom seine Preise. Wie Sie bei einer Preiserhöhung kündigen können, lesen Sie hier.
  • Umzug: Bei einem Umzug können Sie Ihren SorglosStrom Vertrag beenden. Wie Sie kündigen, lesen Sie im Abschnitt „SorglosStrom kündigen wegen Umzug“.
  • Todesfall: Sollte ein Angehöriger verstorben sein, können Sie seinen Strom- bzw. Gasvertrag kündigen. Alles zum Thema „SorglosStrom im Sterbefall kündigen“ lesen Sie in diesem Abschnitt.

FALL 2:

Falls keine der o. g. Situationen zutrifft, müssen Sie die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist Ihres Vertrags beachten – also bei einem regulären Anbieterwechsel. Wie die Kündigung bei SorglosStrom in diesem Fall funktioniert, erfahren Sie hier.

Laufzeiten und Kündigungsfristen bei SorglosStrom

Die Vertragslaufzeit bestimmt, wie lange der Vertrag zwischen Ihnen und SorglosStrom gültig ist. In dieser Zeit müssen Sie Ihre Abschläge bezahlen und SorglosStrom muss Sie mit Strom beliefern. Die Laufzeit unterscheidet sich bei SorglosStrom je nach Tarif. Welche Laufzeit für Ihren Tarif gilt, lesen Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der letzten Abrechnung.

Die Kündigungsfrist bestimmt, wie lange vor Vertragsende Sie die Kündigung veranlassen müssen. SorglosStrom hat unterschiedliche Kündigungsfristen. Entnehmen Sie diese – genauso wie die Laufzeit – Ihren Vertragsunterlagen oder der letzten Abrechnung.

Sollten Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um weitere 12 Monate und kann erst zum Ablauf der Verlängerung gekündigt werden.

Verträge, die ab 01.03.2022 geschlossen wurden, können bei einer automatischen Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden und die allgemeine Kündigungsfrist darf sich max. auf 4 Wochen belaufen.

Wie kann man bei SorglosStrom kündigen?

Die Textform ist bei einer Kündigung zwingend einzuhalten, d. h. Sie müssen schriftlich kündigen. Sie können bei SorglosStrom zwischen folgenden Kündigungsmöglichkeiten wählen:

Hier gelangen Sie zu den Kontaktinformationen von SorglosStrom.

Kündigungsschreiben an SorglosStrom

Die Vollständigkeit des Kündigungsschreibens ist sehr wichtig. SorglosStrom ist dazu berechtigt, unvollständige Kündigungsschreiben abzulehnen, wodurch Sie weiterhin vertraglich gebunden werden können.

Erforderlicher Kündigungsinhalt an SorglosStrom:

  • Vertragsdaten (Kunden-/Vertragsnummer)
  • Ggf. Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht (v. a. bei Preisanpassungen)
  • Zählernummer
  • Adresse (bei Umzug: alte und neue Adresse)
  • Voraussichtliches Vertragsende
  • Bitte um Kündigungsbestätigung und Bestätigung des Vertragsendes (Datum)

Kostenlose SorglosStrom Kündigungsvorlagen

Für die Kündigung bei SorglosStrom haben wir Ihnen einige Kündigungsmuster für den Strom- bzw. Gasvertrag vorbereitet. Laden Sie sich die passende Vorlage herunter und ergänzen Sie diese mit Ihren Vertragsdaten.

Kündigungsvorlagen für SorglosStrom zum kostenlosen Download:

SorglosStrom Kündigung Stromanbieter allgemein
SorglosStrom Kündigung Stromanbieter wegen Preiserhöhung
SorglosStrom Kündigung Stromanbieter wegen Umzug
SorglosStrom Kündigung Stromanbieter wegen Sterbefall

SorglosGas Kündigung Gasanbieter allgemein
SorglosGas Kündigung Gasanbieter wegen Preiserhöhung
SorglosGas Kündigung Gasanbieter wegen Umzug
SorglosGas Kündigung Gasanbieter wegen Sterbefall

SorglosStrom kündigen bei Preiserhöhungen

SorglosStrom passt regelmäßig seine Preise an. Sowohl bei einer Preiserhöhung als auch einer Preissenkung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Selbst bei Preiserhöhungen aufgrund von staatlichen Umlagen (z. B. Offshore-Umlage, KWK-Umlage usw.) haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Ein Informationsschreiben von SorglosStrom über die Preisanpassung erhalten Sie mind. 6 Wochen im Voraus.

Die Kündigung mit Sonderkündigungsrecht können Sie bis zum Tag vor Wirksamwerden der neuen Preise bei SorglosStrom einreichen.

Wir raten jedoch dazu, nicht bis zum letzten Tag mit der Sonderkündigung zu warten, da ein Anbieterwechsel immer etwas Zeit benötigt.

Wichtig: Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wird Ihr Bonus vermutlich nicht ausbezahlt. Allerdings ist es oft günstiger den Vertrag zu kündigen und auf die Bonusauszahlung zu verzichten, anstatt die erhöhten Preise in Kauf zu nehmen. Vergleichen Sie die aktuellen Tarifangebote und wählen das für Sie beste Angebot.

Preiserhöhung: SorglosStrom kündigen und Anbieter wechseln

Tarifangebote zu vergleichen (s. Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich) ist immer sinnvoll, wenn SorglosStrom eine Preiserhöhung vornimmt. Oft erhalten Sie Neukunden- oder Sofortboni auf dem Energiemarkt, weswegen sich ein Anbieterwechsel meist rechnet. Sobald Sie sich für die SorglosStrom Kündigung entschieden haben, achten Sie darauf, Ihr Sonderkündigungsrecht im Kündigungsschreiben zu nennen.

Achtung: Nur Sie selbst können ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, dies kann nicht der künftige Versorger für Sie übernehmen.

cheapenergy24 führt gerne den Tarifvergleich für Sie durch, kündigt den aktuellen Vertrag und kümmert sich um den gesamten Wechselprozess.

SorglosStrom kündigen wegen Umzug

Bei einem Umzug können Sie Ihren Vertrag bei SorglosStrom dank eines Sonderkündigungsrechts vorzeitig beenden. Ihren Umzug müssen Sie SorglosStrom mind. 4 Wochen vor dem Auszugstermin mitteilen.

Die vorzeitige Kündigung des Vertrags ist allerdings frühestens zum Auszugstag möglich.

Sollte die Mitnahme Ihres SorglosStrom-Vertrags zu den gleichen Konditionen möglich sein, besteht SorglosStrom auf die Fortsetzung des Vertrags an der neuen Lieferstelle.

SorglosStrom kündigen bei Umzug: Wichtige Daten

Neukunden erhalten oft Vergünstigungen in Form von Bonuszahlungen oder Rabatten, weshalb ein Tarifvergleich immer ratsam ist. Informieren Sie sich daher mind. 4 Wochen vorab, zu welchen Konditionen eine Belieferung an der neuen Lieferstelle möglich ist.

Falls Sie sich anschließend für eine Kündigung bei SorglosStrom entscheiden, sollten Sie folgende Punkte im Schreiben aufführen:

  • Vertrags-/Kundennummer bei SorglosStrom
  • Zählerstand zum Auszugstag
  • Zählernummer
  • Alte und neue Anschrift
  • Auszugs- und Einzugsdatum

Die Übermittlung des Zählerstandes zum Auszugstag ist für die Abschlussrechnung erforderlich. Sollten Sie SorglosStrom keinen Zählerstand übermitteln, wird Ihr Verbrauch geschätzt.

Zudem benötigt auch Ihr künftiger Anbieter diese Daten für eine spätere Rechnungsstellung. Um pünktlich zum Einzugstermin von Ihrem neuen Versorger beliefert werden zu können, sollten Sie sich frühestmöglich um einen Wechsel kümmern.

SorglosStrom kündigen: Sichere Versorgung dank der Ersatzversorgung

Sollte etwas beim Wechselprozess nicht wie geplant funktionieren und kein nahtloser Versorgerwechsel möglich sein, wird der Grundversorger Ihrer Region zwischenzeitlich aktiv. Dank der Ersatzversorgung müssen Sie zu keiner Zeit ohne Strom auskommen.

Die Ersatzversorgung ist zwar eine praktische Zwischenlösung, allerdings sind die Tarife meist deutlich teuer als die restlichen Angebote auf dem Energiemarkt. Durch einen frühzeitig geplanten Anbieterwechsel können Sie unnötige Mehrkosten vermeiden. Lassen Sie sich mit der Vertragsbestätigung Ihres neuen Versorgers den geplanten Lieferbeginn schriftlich bestätigen.

SorglosStrom kündigen wegen Anbieterwechsel

Ein Anbieterwechsel kann aus verschiedenen Gründen gewünscht sein. Mögliche Auslöser sind:

  • Besseres Angebot (z. B. Neukunden- oder Sofortbonus)
  • Unzufriedenheit mit dem Kundenservice
  • Wechsel zu einem reinen Ökoanbieter
  • Wechsel zu einem seriösen/regionalen Energieversorger

Die Laufzeit und die Kündigungsfrist bei SorglosStrom müssen Sie bei einem Anbieterwechsel einhalten (Ausnahmen: Preisanpassung, Umzug). In Ihren Vertragsunterlagen oder auf Ihrer letzten Abrechnung finden Sie die Laufzeit und Frist Ihres Tarifs.

Meist übernimmt der neue Energieversorger bei einem regulären Anbieterwechsel die Kündigung beim bisherigen Versorger. Klären Sie dies ggf. mit Ihrem neuen Anbieter ab.

Hinweis: Einen Anbieterwechsel können Sie mehrere Monate im Voraus beauftragen. Laufzeit und Frist müssen zwar eingehalten werden, jedoch verpasst man bei dieser Vorgehensweise die Kündigungsfrist bei SorglosStrom nicht. In vielen Fällen können Sie sich bei diesem Vorgehen günstige Preise sichern, da diese in der Regel mit der Zeit ansteigen.

SorglosStrom kündigen bei Todesfall

Hat ein kürzlich Verstorbener einen Vertrag bei SorglosStrom? Kein Problem, Sie können als rechtlicher Nachfolger mithilfe eines Sonderkündigungsrechts den Stromvertrag beenden.

Diesen Inhalt sollte Ihre Kündigung im Sterbefall an SorglosStrom haben:

  • Bei Wohnungsabgabe ist SorglosStrom der Zählerstand und das genaue Auszugsdatum mitzuteilen.
  • Außerdem benötigt SorglosStrom Ihren Namen und Ihre Adresse, zur Versendung der Schlussrechnung.
  • Im Kündigungsschreiben an SorglosStrom muss auf das Sonderkündigungsrecht im Sterbefall hingewiesen werden.
  • SorglosStrom benötigt die Sterbeurkunde in Kopie.
  • Um weitere Kosten zu vermeiden, raten wir zu einer möglichst frühzeitigen Kündigung. Es gilt keine bestimmte Frist, in welcher SorglosStrom die Kündigung annehmen muss.

Bonusauszahlung trotz SorglosStrom Kündigung?

SorglosStrom bietet Verträge mit Sofort- und Neukundenbonus an, je nach Tarif steht Ihnen somit ein Bonus zu. Allerdings kann bei einer Kündigung möglicherweise die Bonuszahlung entfallen. In Ihren Vertragsunterlagen erfahren Sie, ob Sie einen Tarif mit Bonus abgeschlossen haben und zu welchen Bedingungen dieser ausbezahlt wird.

Wichtig: Die Bonusauszahlung ist nicht vom Kündigungszeitpunkt abhängig, sondern nur die Belieferungsdauer ist ausschlaggebend.

In der Regel entfällt der Anspruch auf den Bonus, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen und den Vertrag bei SorglosStrom damit vor der Mindestvertragslaufzeit beenden.

Eine Kündigung bei SorglosStrom innerhalb der Laufzeit verhindert die Bonuszahlung nicht, wenn Sie die Mindestvertragslaufzeit wahren.

SorglosStrom kündigen und Energiekosten sparen

Damit Sie keine Zeit in die SorglosStrom Kündigung investieren müssen, übernimmt cheapenergy24 gerne den gesamten Wechselprozess für sie. Wir überprüfen Ihren aktuellen Tarif, kündigen bei SorglosStrom und schließen nach Ihrer Bestätigung den Wechsel zum neuen Anbieter ab.

Das beste Angebot finden Sie ganz einfach über unseren Tarifrechner. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.

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Strom- und Gasanbieterwechsel mit cheapenergy24

Mit unserem Rundum-Sorglos-Service sparen Sie bis zu 900 Euro pro Jahr, indem wir für Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln. Wir optimieren jährlich Ihre Tarife und übernehmen die gesamte Vertragsorganisation – von der Rechnungsprüfung bis zum Wechsel.

Einmal pro Jahr erhalten Sie von uns eine Tarifempfehlung, die Sie nur noch bestätigen müssen – alles andere übernehmen wir kompetent und zuverlässig. Mit unserem Wechselassistenten für Strom und Gas sparen Sie ohne Aufwand Geld und wertvolle Zeit!