Süwag Kündigung – inkl. kostenloser Kündigungsvorlage

Die Süwag Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags ist ganz einfach, wenn Sie einige Punkte beachten. In diesem Artikel finden Sie alle Informationen, unter anderem, welche Fristen Sie einhalten müssen und welche Informationen ein Kündigungsschreiben beinhalten sollte. Zudem erfahren Sie im Detail, wie Sie eine Sonderkündigung bei Preiserhöhungen, Umzügen oder bei einem Todesfall in Anspruch nehmen. Bei Bedarf können Sie sich unsere Kündigungsvorlagen kostenlos herunterladen.

Wann kann man bei Süwag kündigen?

Wie schnell Sie Ihren Vertrag bei Süwag kündigen können, ist von der entsprechenden Situation abhängig:

FALL 1:

Sie können mithilfe eines Sonderkündigungsrechts in diesen Fällen vorzeitig kündigen:

  • Preiserhöhungen: Alles Wichtige zur Süwag Kündigung wegen Preiserhöhungen erfahren Sie hier.
  • Umzug: Bei einem Umzug können Sie Ihren Strom- bzw. Gasvertrag bei Süwag kündigen. Im Abschnitt „Süwag Kündigung wegen Umzug“ finden Sie alle Infos.
  • Todesfall: Ein Angehöriger ist gestorben und hat einen Strom- oder Gasvertrag bei Süwag? Wie Sie diesen kündigen können, erfahren Sie hier.

FALL 2:

Falls keine der o. g. Situationen eintritt, müssen Sie die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist Ihres Vertrags beachten. Lesen Sie dazu hier weiter.

Laufzeiten und Kündigungsfristen bei Süwag

Die Laufzeit zeigt an, wie lange Ihr Vertrag bei Süwag gültig ist. In dieser Zeit sind von beiden Vertragsparteien gewisse Leistungen zu erbringen. Während der Vertragslaufzeit beliefert Süwag Sie mit Strom bzw. Gas und Sie müssen zuverlässig die Rechnungen bezahlen.

Die Kündigungsfrist besagt, wie viele Wochen Sie vor Vertragsende bei Süwag kündigen müssen. Die Kündigungsfrist beträgt bei Süwag einen Monat zum Vertragsende.

Sollten Sie jedoch die Kündigungsfrist verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag bei Süwag um ein weiteres Jahr und kann wiederum erst zum Ablauf der 12 Monate mit einer 4-Wochen-Frist gekündigt werden.

Aufgrund einer gesetzlichen Neuerung sind Verträge, die ab 01.03.2022 abgeschlossen wurden und sich automatisch verlängert haben, jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündbar.

Wie kann man bei Süwag kündigen?

Eine Süwag Kündigung muss in Textform erfolgen, das bedeutet per Brief, Fax oder E-Mail (s. Kontaktinformationen von Süwag). Zudem ist eine Kündigung über das Online-Kündigungsformular von Süwag möglich.

Inhalt des Kündigungsschreibens bei Süwag

Ein vollständiges Kündigungsschreiben ist enorm wichtig, da die Kündigung ansonsten von Süwag abgelehnt werden kann und der Vertrag weiterhin besteht.

Erforderlicher Inhalt des Kündigungsschreibens:

  • Kunden-/Vertragsnummer bei Süwag
  • Zählernummer
  • Adresse (bei Umzug alte und neue Adresse)
  • Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht (v. a. bei Preiserhöhungen)
  • Datum des Vertragsendes (falls möglich Angabe eines konkreten Datums)
  • Bitte um Bestätigung der Kündigung inkl. Datum des Vertragsendes

Kostenlose Süwag Kündigungsvorlagen

Sie müssen die Süwag Kündigung nicht selbst formulieren. Hier finden Sie für jeden Kündigungsgrund – egal ob Strom- oder Gasvertrag – eine geeignete Vorlage. Suchen Sie das entsprechende Muster aus und ergänzen Sie dieses mit Ihre Vertragsdaten.

Die Süwag Kündigungsvorlagen können Sie hier kostenlos downloaden:

Süwag Kündigung Stromanbieter allgemein
Süwag Kündigung Stromanbieter wegen Preiserhöhung
Süwag Kündigung Stromanbieter wegen Umzug
Süwag Kündigung Stromanbieter wegen Sterbefall

Süwag Kündigung Gasanbieter allgemein
Süwag Kündigung Gasanbieter wegen Preiserhöhung
Süwag Kündigung Gasanbieter wegen Umzug
Süwag Kündigung Gasanbieter wegen Sterbefall

Süwag Kündigung wegen Preiserhöhungen

Alle Energieanbieter passen ihre Preise für Strom und Gas regelmäßig an. Dabei spielt es keine Rolle, ob durch die Anpassung die Preise steigen oder fallen, ein Sonderkündigungsrecht haben Sie in beiden Fällen. Selbst bei einer Preiserhöhung durch staatliche Umlagen (z. B. Offshore-Umlage, KWK-Umlage usw.) haben Sie die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung. (Hier erfahren Sie bei Interesse mehr zu Süwag Preiserhöhungen.)

Über eine Preisanpassung muss Süwag Sie in einem Mitteilungsschreiben informieren – und zwar spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise. Die Sonderkündigung können Sie bis einen Tag, bevor die neuen Preise in Kraft treten, bei Süwag geltend machen.

Ihr Vertrag bei Süwag endet dann am Tag, bevor die neuen Preise gelten. Wir raten dazu, eine Kündigung frühzeitig vorzunehmen, da ein Anbieterwechsel eine gewisse Zeit beansprucht.

Wichtig: Sollte Ihr Bonus entfallen, haben Sie keinen Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt lediglich bei einer aktiven Preisanpassung.

Preiserhöhung: Süwag Kündigung und Anbieter wechseln

Grundsätzlich empfiehlt es sich bei einer Preiserhöhung, Tarifangebote zu vergleichen (s. Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich). Als Neukunde kann man sich auf dem Energiemarkt meist hohe Boni sichern.

Sobald Sie sich gegen die neuen Preise bei Süwag entschieden haben, sollten Sie die Kündigung vorbereiten. Bei der Inanspruchnahme eines Sonderkündigungsrechts sollten Sie dieses immer in Ihrem Kündigungsschreiben nennen.

Tipp: Eine außerordentliche Kündigung können nur Sie selbst vornehmen, in diesem besonderen Fall kann die Kündigung nicht vom künftigen Versorger übernommen werden.

Sie brauchen Hilfe bei der Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags, bei der Tarifauswahl und beim Wechsel zum neuen Anbieter? Gerne übernehmen wir den Tarifvergleich und den kompletten Wechselprozess für Sie.

Süwag Kündigung wegen Umzug

Sie können Ihren Strom- bzw. Gasvertrag bei Süwag wegen eines Umzugs außerordentlich kündigen.

Hierfür müssen Sie eine Kündigungsfrist von 4 Wochen bei Süwag einhalten. Das bedeutet, dass der Umzug mindestens 4 Wochen vor dem Auszugsdatum Süwag gemeldet werden muss und Sie dabei die Kündigung für den Strom- oder Gastarif einreichen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags ist allerdings erst zum Auszugsdatum möglich.

Süwag Kündigung & Anbieterwechsel bei Umzug organisieren

In den meisten Fällen rentiert sich der Anbieterwechsel bei Umzügen, weswegen ein Tarifvergleich ratsam ist. Klären Sie am besten mindestens 4 Wochen im Voraus, welche anderen Angebote für Sie in Frage kommen.

Achten Sie auf ein vollständiges Kündigungsschreiben, sobald Sie sich zu einer Süwag Kündigung entschlossen haben. Folgende Punkte sind zwingend erforderlich:

  • Ihre Kunden-/ Vertragsnummer bei Süwag
  • Alte und neue Adresse
  • Alte Zählernummer
  • Zählerstand zum aktuellen Zeitpunkt
  • Auszugs- und Einzugsdatum

Süwag benötigt diese Angaben bei einer Kündigung wegen Umzug, um eine korrekte Abschlussrechnung zu erstellen. Sollten Sie Süwag keinen Zählerstand übermitteln, wird Ihr Verbrauch geschätzt.

Der neue Versorger benötigt die aufgelisteten Angaben für die spätere Rechnungsstellung. Eine Belieferung pünktlich zum Einzugsdatum durch den neuen Anbieter ist natürlich wünschenswert. Damit dies gewährleistet werden kann, sollten Sie sich frühestmöglich um den Wechsel kümmern und sich den Belieferungsbeginn schriftlich bestätigen lassen.

Süwag Kündigung bei Umzug: Ersatzversorgung

Beim Anbieterwechsel kann es dazu kommen, dass der künftige Anbieter nicht zum Wunschtermin mit der Belieferung beginnen kann. Allerdings ist das kein Problem, dank des Grundversorgers Ihrer Region. Durch diesen werden Sie mit Strom oder Gas zwischenversorgt, bis der Wunschanbieter Sie beliefern kann.

Die Ersatzversorgung greift ein, wenn der Vertrag bei Süwag erfolgreich zum Auszugsdatum gekündigt ist, die Versorgung durch den neuen Anbieter jedoch nicht zum Einzugsdatum möglich ist.

An sich ist das eine bequeme Lösung, aber die Ersatzversorgungstarife sind im Vergleich zu den restlichen Angeboten verhältnismäßig teuer. Deshalb raten wir zu einem zeitigen Wechsel, damit die Belieferung zum gewünschten Datum funktioniert.

Süwag Kündigung wegen Anbieterwechsel

Bei einem Anbieterwechsel ist eine Kündigung bei Süwag unerlässlich. Der Wunsch nach einem Anbieterwechsel kann aus verschiedenen Gründen herrühren, z. B.:

  • Billigeres Angebot (z. B. Boni, niedrigerer Grundpreis)
  • Kürzere Vertragslaufzeiten

Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist Ihres Süwag-Vertrags müssen Sie jedoch beachten. Nachlesen können Sie die Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres Vertrags in den Vertragsunterlagen oder auf der letzten Abrechnung. Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, müssen Sie natürlich weder die Laufzeit noch die Frist beachten.

Tipp: Bereits mehrere Monate im Voraus können Sie einen Anbieterwechsel beauftragen. Die Vertragslaufzeit muss zwar trotzdem eingehalten werden, allerdings verpassen Sie mit diesem Vorgehen nicht die Kündigungsfrist. Durch einen frühzeitigen Anbieterwechsel können Sie sich zudem günstige Preise für den neuen Strom- oder Gastarif sichern, da diese mit der Zeit erfahrungsgemäß ansteigen.

Süwag Kündigung bei Todesfall

Der Strom- oder Gasvertrag bei Süwag ist auf einen kürzlich verstorbenen Angehörigen abgeschlossen? Als Hinterbliebener können Sie diesen Vertrag mit einem Sonderkündigungsrecht bei Süwag kündigen.

Hierbei sind folgende Punkte im Kündigungsschreiben zu beachten:

  • Weisen Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht im Sterbefall hin.
  • Eine Kopie der Sterbeurkunde muss an Süwag geschickt werden.
  • Durch eine möglichst frühzeitige Kündigung können Sie weitere Energiekosten verhindern. Süwag steht es jedoch frei, wie lange die Kündigung im Sterbefall rückwirkend angenommen wird.
  • Mit der Übermittlung des Zählerstands bei Wohnungsabgabe und des Datums der Wohnungsabgabe kann Süwag eine korrekte Abschlussrechnung erstellen.
  • Zudem benötigt Süwag einen neuen Ansprechpartner und dessen Adresse.

Bonusauszahlung trotz Süwag Kündigung?

Falls Sie bei Süwag kündigen, stellt sich die Frage, ob Ihr Bonus trotzdem ausbezahlt wird. Da die Boni meist sehr hoch ausfallen, ist eine Nichtauszahlung durchaus relevant.

Wichtig: Für die Auszahlung eines Bonus ist nicht der Kündigungszeitpunkt ausschlaggebend, sondern die Belieferungsdauer.

Süwag bieten u. a. Verträge mit Sofortbonus, Süwag-Bonus oder einem Dauerbonus an. Unter welchen Voraussetzungen Ihr Bonus ausbezahlt wird, lesen Sie am besten in Ihren Vertragsunterlagen nach.

Im Regelfall kommt es allerdings zur Nichtzahlung des Bonus, wenn Sie den Vertrag vorzeitig beenden. Dies ist der Fall, wenn Sie den vereinbarten Mindestbelieferungszeitraum nicht einhalten, z. B. durch eine Sonderkündigung bei Todesfall, Umzug oder Preisanpassungen.

Mit Einreichung der Kündigung innerhalb der Erstvertragslaufzeit wird die Bonuszahlung jedoch nicht gefährdet, solange die Mindestlaufzeit gewahrt wird.

Süwag Kündigung: Energiekosten sparen

Wir übernehmen gerne die Süwag Kündigung und den Wechsel zu einem neuen Anbieter für Sie. Wir sorgen für einen reibungslosen Wechsel.

Welcher Tarif und welcher Energieversorger am besten zu Ihnen passt, finden Sie ganz einfach über unseren Tarifrechner heraus. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.

1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
kWh

Strom- und Gasanbieterwechsel mit cheapenergy24

Mit unserem Rundum-Sorglos-Service sparen Sie bis zu 900 Euro pro Jahr, indem wir für Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln. Wir optimieren jährlich Ihre Tarife und übernehmen die gesamte Vertragsorganisation – von der Rechnungsprüfung bis zum Wechsel.

Einmal pro Jahr erhalten Sie von uns eine Tarifempfehlung, die Sie nur noch bestätigen müssen – alles andere übernehmen wir kompetent und zuverlässig. Mit unserem Wechselassistenten für Strom und Gas sparen Sie ohne Aufwand Geld und wertvolle Zeit!