Brillant Energie kündigen – inkl. kostenloser Kündigungsvorlage

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Brillant Energie kündigen. Ihren Strom- oder Gasvertrag bei Brillant Energie können Sie aus den verschiedensten Gründen kündigen. Wir zeigen Ihnen auf, was Sie bei einer Kündigung zu beachten haben und in welchen Fällen Sie sogar ein Sonderkündigungsrecht geltend machen können. Am Ende dieses Artikels finden Sie Kündigungsmuster für Ihren Brillant Energie Vertrag zum kostenlosen Download.

Aus welchen Gründen kann man Brillant Energie kündigen?

Es kann aus unterschiedlichen Gründen bei Brillant Energie gekündigt werden:

  • Preisanpassungen: Brillant Energie erhöht die Preise regelmäßig. Wie Sie wegen Preiserhöhungen kündigen können, erfahren Sie hier.
  • Umzug: Bei einem Umzug können Sie Ihren Vertrag bei Brillant Energie kündigen. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt „Brillant Energie kündigen wegen Umzug“.
  • Anbieterwechsel: Wie Sie Brillant Energie kündigen können, wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, erfahren Sie hier.
  • Todesfall: Beim Tod eines Angehörigen haben Sie die Möglichkeit dessen Stromvertrag zu kündigen. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.

Wann kann man Brillant Energie kündigen?

Wie schnell Sie Ihren Vertrag bei Brillant Energie kündigen können, hängt davon ab, welcher der folgenden Fälle zutrifft:

  1. Preis- bzw. Vertragsänderung durch Brillant Energie, Umzug oder Tod des Vertragspartners: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag vorzeitig beenden. Mehr zu den einzelnen Fällen erfahren Sie in den entsprechenden Abschnitten.
  2. Falls keiner dieser Fälle eintritt, müssen Sie die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist einhalten.

Die Vertragslaufzeit ist die Zeit, in der von beiden Vertragspartnern gewisse Leistungen (Belieferung bzw. Zahlung der Abschläge) erbracht werden müssen. Welche Laufzeit Ihr Vertrag hat, hängt vom Tarif ab. Sie finden diese Information in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der letzten Abrechnung.

Die Kündigungsfrist gibt an, wie lange Sie vor Vertragsende bei Brillant Energie kündigen müssen. Die genaue Kündigungsfrist finden Sie ebenfalls in Ihren Vertragsunterlagen oder Abrechnungen.

Beim Versäumnis der fristgerechten Kündigung verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

Neuregelung für Verträge ab 01.03.2022:

  • Kündigungsfrist von 4 Wochen
  • Automatisch verlängerte Verträge jederzeit mit 4-wöchiger Frist kündbar

Wie kann man bei Brillant Energie kündigen?

Die Textform ist bei Brillant Energie bei einer Kündigung zwingend einzuhalten, d. h. Sie müssen schriftlich kündigen.

Die Kündigung bei Brillant Energie ist auf folgenden Wegen möglich:

Brillant Energie über das Online-Formular zu kündigen ist besonders praktisch, da hierüber alle wichtigen Daten erfasst werden. Alternativ finden Sie hier die Kontaktdaten von Brillant Energie, falls Sie per Brief, Fax oder Mail kündigen möchten.

Inhalte des Kündigungsschreibens an Brillant Energie

Falls Sie per Brief, Fax oder E-Mail bei Brillant Energie kündigen, ist die Vollständigkeit des Kündigungsschreibens sehr wichtig. Bereits bei geringen Versäumnissen kann Brillant Energie die Kündigung ablehnen und Sie im Ernstfall weiter vertraglich binden.

Erforderlicher Inhalt eines Brillant Energie Kündigungsschreibens:

  • Vertragsdaten (Kunden-/Vertragsnummer)
  • Zählernummer
  • Aktuelle Adresse (bei Umzug: alte und neue Adresse)
  • Ggf. Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht (v. a. bei Preisanpassungen)
  • Gewünschtes Vertragsende (falls möglich konkretes Datum)
  • Bitte um Kündigungsbestätigung und Bestätigung des Vertragsendes (Datum)

Kostenlose Brillant Energie Kündigungsvorlagen

Hier finden Sie zu jedem Kündigungsgrund eine Mustervorlage für die Brillant Energie Kündigung. Wenn Sie also kein eigenes Kündigungsschreiben formulieren möchten, verwenden Sie gerne eines unserer Formulare. Wählen Sie den richtigen Kündigungsgrund für Ihren Strom- oder Gasvertrag aus und downloaden Sie das entsprechende Dokument. Anschließend müssen Sie nur noch Ihre Vertragsdaten eintragen.

Kündigungsvorlagen für Brillant Energie zum kostenlosen downloaden:

Brillant Energie Kündigung Stromanbieter allgemein
Brillant Energie Kündigung Stromanbieter wegen Preiserhöhung
Brillant Energie Kündigung Stromanbieter wegen Umzug
Brillant Energie Kündigung Stromanbieter wegen Sterbefall

Brillant Energie Kündigung Gasanbieter allgemein
Brillant Energie Kündigung Gasanbieter wegen Preiserhöhung
Brillant Energie Kündigung Gasanbieter wegen Umzug
Brillant Energie Kündigung Gasanbieter wegen Sterbefall

Brillant Energie kündigen bei Preiserhöhungen

Regelmäßig überprüft Brillant Energie seine Preise, wodurch es zu Preisanpassungen kommen kann. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wobei es nicht darauf ankommt, ob bei der Anpassung die Preise gesenkt oder angehoben werden. Selbst bei Preiserhöhungen aufgrund von staatlichen Umlagen (z. B. Offshore-Umlage, KWK-Umlage usw.) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Im Informationsschreiben von Brillant Energie zur Preisanpassung müssen Sie 6 Wochen im Voraus auf Ihr Sonderkündigungsrecht explizit hingewiesen werden.

Das Sonderkündigungsrecht können Sie bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise bei Brillant Energie durchsetzen.

Aufgrund des Zeitaufwandes, der mit einem Anbieterwechsel einhergeht, sollten Sie eine Kündigung frühestmöglich vornehmen. Der gekündigte Brillant Energie Vertrag endet mit dem Wirksamwerden der neuen Preise.

Wichtig: Evtl. entfällt bei einer vorzeitigen Kündigung der Anspruch auf den Bonus. Allerdings lohnt sich ein Anbieterwechsel im Fall einer Preiserhöhung oft mehr als aufgrund des Bonus im Vertrag zu bleiben und den teureren Tarif bei Brillant Energie zu zahlen.

Preiserhöhung: Brillant Energie kündigen und Anbieter wechseln

Tarifangebote zu vergleichen (s. Stromtarifvergleich) ist immer ratsam, wenn Brillant Energie seine Preise erhöht, da sich ein Anbieterwechsel meist lohnt. Falls Sie sich für einen neuen Versorger entscheiden, sollten Sie baldmöglichst bei Brillant Energie kündigen. Bei einer Kündigung aufgrund einer Brillant Energie Preiserhöhung ist es zwingend erforderlich, dass Sie auf das Sonderkündigungsrecht in Ihrer Kündigung hinweisen.

Merke: Ein Sonderkündigungsrecht können nur Sie geltend machen, das kann nicht Ihr künftiger Energieversorger übernehmen. Informieren Sie diesen jedoch nach erfolgreicher Kündigung bei Brillant Energie, damit er mit der Anmeldung beginnen kann.

Gerne vergleichen wir Ihren aktuellen Tarif mit anderen Anbietern und finden das aktuell beste Angebot. Auf Wunsch kümmern wir uns neben der Kündigung bei Brillant Energie um den kompletten Wechsel.

Brillant Energie kündigen wegen Umzug

Bei einem Umzug können Sie Ihren Brillant Energie Vertrag außerordentlich zum Auszugsdatum kündigen. Für eine Kündigung wegen Umzug müssen Sie bei Brillant Energie eine 6-wöchige Frist einhalten. Das bedeutet, dass Sie Brillant Energie Ihren Umzug mind. 6 Wochen vor dem Auszugstermin melden müssen.

Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags aufgrund eines Umzugs ist jedoch frühstens zum Auszugsdatum möglich.

Brillant Energie kündigen bei Umzug: Wichtige Daten

Ein Tarifvergleich ist grundsätzlich ratsam, da Neukunden oft Vergünstigungen in Form von Bonuszahlungen oder Rabatten auf dem Energiemarkt erhalten. Daher ist es wichtig, sich mindestens 6 Wochen vorab mit einem Anbieterwechsel auseinanderzusetzen und die verfügbaren Angebote zu vergleichen.

Beim Verfassen der Kündigung bei Brillant Energie ist es erforderlich, folgende Aspekte aufzuführen:

  • Vertrags-/Kundennummer bei Brillant Energie
  • Alte und neue Anschrift
  • Alte und neue Zählernummer (neue Nummer, wenn bereits bekannt)
  • Aktuellen Zählerstand
  • Auszugs- und Einzugsdatum

Brillant Energie benötigt diese Angaben, um eine korrekte Abschlussrechnung zu erstellen. Bei Nichtangabe des Zählerstandes wird Ihr Verbrauch für die Schlussrechnung geschätzt.

Die Daten sind auch für Ihren neuen Anbieter wichtig, damit dieser später korrekte Rechnungen an Sie ausstellen kann. Um pünktlich zum Einzugsdatum von Ihrem neuen Versorger beliefert werden zu können, sollten Sie sich schnellstmöglich um einen Wechsel kümmern.

Brillant Energie kündigen: So geht der Umzugswechsel

Manchmal klappt der nahtlose Wechsel zum neuen Anbieter nicht. In diesem Fall springt vorerst der Grundversorger Ihrer Region mit der Strom- bzw. Gasversorgung ein. Das passiert dann, wenn der Brillant Energie Vertrag rechtzeitig gekündigt wurde, der neue Strom- oder Gasanbieter aber nicht zum Einzugsdatum mit der Belieferung beginnen kann.

Zwar ist dadurch Ihre Versorgung mit Strom oder Gas jederzeit gesichert, jedoch sind die Ersatzversorgungstarife in der Regel verhältnismäßig teuer. Um unnötig hohen Tarifpreisen zu entgehen, ist daher die vorzeitige Beauftragung eines neuen Versorgers ratsam. Sobald Ihr neuer Anbieter der Belieferung zustimmt, sollten Sie sich eine schriftliche Bestätigung des Belieferungstermins zusenden lassen.

Brillant Energie kündigen wegen Anbieterwechsel

Ein Wechsel zu einem neuen Anbieter und die Kündigung bei Brillant Energie können verschiedene Gründe haben. Mögliche Auslöser sind:

  • Besseres Angebot (z. B. Neukunden- oder Sofortbonus)
  • Wechsel zu einem regionalen Energieversorger

Selbstredend müssen Sie bei einem Anbieterwechsel die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist bei Brillant Energie einhalten. In Ihren Vertragsunterlagen oder auf Ihrer letzten Abrechnung finden Sie die Laufzeit und Frist Ihres Tarifs.

Steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht bei Brillant Energie zu (bspw. bei Preisanpassung, Umzug oder Todesfall des Vertragspartners), müssen die Fristen natürlich nicht eingehalten werden und eine vorzeitige Beendigung Ihres Vertrags ist möglich.

Merke: Ein Anbieterwechsel kann bereits mehrere Monate im Voraus beauftragt werden. Natürlich müssen Laufzeit und Frist Ihres Vertrags eingehalten werden, jedoch vergisst man mit dieser Vorgehensweise keine Kündigungsfristen einzuhalten.  In vielen Fällen kümmert sich der neue Energieversorger nicht nur um die Neuanmeldung, sondern zuvor auch um die Kündigung beim bisherigen Anbieter.

Brillant Energie kündigen bei Todesfall

Sollte auf einen verstorbenen Angehörigen ein Vertrag bei Brilliant Energie abgeschlossen sein, können Sie als Hinterbliebener den Vertrag vorzeitig beenden. Bei einem Sterbefall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, sie können also ungeachtet der Laufzeit bei Brillant Energie kündigen.

Für die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts ist Folgendes zu beachten:

  • Im Kündigungsschreiben an Brillant Energie muss auf das Sonderkündigungsrecht im Sterbefall hingewiesen werden.
  • Brillant Energie benötigt eine Kopie der Sterbeurkunde.
  • Um weitere Kosten zu vermeiden, raten wir zu einer möglichst frühzeitigen Kündigung. Es gilt keine bestimmte Zeitspanne, in welcher Brillant Energie die Kündigung annehmen muss.
  • Bei Wohnungsabgabe ist Brillant Energie der Zählerstand und das genaue Auszugsdatum mitzuteilen, damit eine Schlussrechnung erstellt werden kann.
  • Außerdem benötigt Brillant Energie einen neuen Ansprechpartner und eine Adresse, an welche die Abschlussrechnung versendet werden soll.

Bonusauszahlung trotz Brillant Energie Kündigung?

Bei der Vertragskündigung stellt sich die Frage, ob Brillant Energie den Bonus auszahlen muss. Brillant Energie bietet Verträge mit Neukunden- oder Sofortboni an. Diese sind meist so hoch, dass eine Nichtauszahlung eine erhebliche Auswirkung auf die Gesamtkosten hat.

Wichtig: Bei der Bonusauszahlung kommt es nicht auf den Kündigungszeitpunkt, sondern nur auf die insgesamte Belieferungsdauer an.

Zu welchen Bedingungen Ihr Bonus ausgezahlt wird, können Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder den Brillant Energie AGB nachlesen.

Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags bei Brillant Energie wäre bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts denkbar, also bei einer Kündigung wegen Todesfall, wegen Preisanpassungen oder wegen Umzugs. Dies führt in der Regel zu einer Nichtauszahlung des Bonus, da die Mindestvertragslaufzeit nicht eingehalten wurde.

Sollten Sie jedoch Ihren Brillant Energie Vertrag innerhalb der Erstvertragslaufzeit kündigen, stellt das kein Hindernis für die Bonusauszahlung dar, solange Sie nach der Kündigung die verbleibende Mindestlaufzeit einhalten.

Brillant Energie kündigen und Energiekosten sparen

Möchten Sie so wenig Aufwand wie möglich mit der Brillant Energie Kündigung haben? Wir helfen Ihnen gerne dabei und übernehmen neben der Kündigung auch den Tarifvergleich und den Wechsel zum neuen Anbieter.

Das beste Angebot finden Sie ganz einfach über unseren Tarifrechner. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.

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