Seinen Energieanbieter zu wechseln ist gar nicht so kompliziert. Wie Sie goldgas schnell und einfach kündigen können, erfahren Sie in diesem Beitrag. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt kündigen – sei es wegen einer Preiserhöhung, eines Umzugs, eines Anbieterwechsels oder aufgrund eines Todesfalls. Zudem können Sie das passende Kündigungsmuster für Ihren goldgas-Vertrag kostenlos downloaden.
Inhalt
Eine Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags bei goldgas kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen:
Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Ihren Strom- und Gasvertrag bei goldgas kündigen können und welche Fristen und Regeln in Ihrem Fall gelten.
Wenn Sie Ihren goldgas-Vertrag kündigen können, ist es natürlich interessant, wann bzw. wie schnell eine Vertragsbeendigung möglich ist. Dies ist abhängig von Ihrer aktuellen Situation:
Den Gültigkeitszeitraum eines Vertrags bezeichnet man als Vertragslaufzeit oder kurz Laufzeit. In dieser Zeit müssen von beiden Vertragspartnern bestimmte Leistungen erbracht werden, also die zuverlässige Strom- oder Gasbelieferung durch goldgas und die Zahlung der Abschläge von Ihnen.
Die Kündigungsfrist bestimmt, wie viele Wochen vor Vertragsende Sie bei goldgas kündigen müssen. Wenn Sie die Frist versäumen, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 3 Monate.
Vertragsmodelle bei goldgas:
Neuregelung für Verträge mit Abschluss ab 01.03.2022: Sollte sich der Vertrag aufgrund von einer versäumten Kündigungsfrist automatisch verlängern, können Sie jederzeit mit einer 4-wöchigen Frist kündigen.
Die Textform ist bei einer Kündigung zwingend erforderlich. Das heißt aber nicht, dass Sie zwangsweise per Brief bei goldgas kündigen müssen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Die goldgas-Kündigung über das Online-Formular ist besonders einfach, da hierbei alle erforderlichen Daten abgefragt werden. So müssen Sie sich keine Sorgen um die Vollständigkeit Ihrer Kündigung machen. Alternativ finden Sie hier Kontaktmöglichkeiten, falls Sie z. B. per Mail bei goldgas kündigen möchten.
Wenn Sie Ihre Kündigung an goldgas selbst erstellen, sollten Sie auf die Vollständigkeit achten. Bei einem unvollständigen Kündigungsschreiben kann goldgas die Kündigung ablehnen und Sie im Ernstfall weiterhin vertraglich binden.
Wichtige Inhalte eines Kündigungsschreibens:
Ein Kündigungsschreiben für goldgas müssen Sie nicht unbedingt selbst formulieren. Nachfolgend finden Sie für jeden Kündigungsgrund Ihres Strom- und Gasvertrags eine Vorlage. Downloaden Sie sich die Vorlage kostenlos und ergänzen Sie diese mit Ihren Vertragsdaten.
Kostenlose Kündigungsmuster für goldgas zum Downloaden:
goldgas Kündigung Stromanbieter allgemein
goldgas Kündigung Stromanbieter wegen Preiserhöhung
goldgas Kündigung Stromanbieter wegen Umzug
goldgas Kündigung Stromanbieter wegen Sterbefall
goldgas Kündigung Gasanbieter allgemein
goldgas Kündigung Gasanbieter wegen Preiserhöhung
goldgas Kündigung Gasanbieter wegen Umzug
goldgas Kündigung Gasanbieter wegen Sterbefall
goldgas passt in regelmäßigen Abständen seine Preise an, ob es sich dabei um Preiserhöhung oder -senkung handelt, spielt keine Rolle. Bei jeder Preisanpassung kann ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Damit sind Sie nicht mehr an Laufzeiten oder Kündigungsfristen gebunden. Bei Preiserhöhungen wegen staatlicher Umlagen (z. B. Offshore-Umlage, KWK-Umlage usw.) haben Sie ebenfalls das Recht zur Sonderkündigung.
Sobald goldgas eine Preisanpassung vornehmen möchte, muss diese mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt werden. Eine Sonderkündigung kann bis einen Tag vor Wirksamkeit der neuen Preise geltend gemacht werden.
Jedoch sollten Sie die Sonderkündigung so früh wie möglich einreichen, da ein Wechsel immer etwas Zeit beansprucht.
Achtung: Sie haben kein Sonderkündigungsrecht, wenn der Bonus entfällt. Zwar steigt dadurch faktisch Ihr Tarifpreis an, allerdings muss für ein Sonderkündigungsrecht eine aktive Preisanpassung durch goldgas stattfinden.
Oft kann es sich lohnen Tarifangebote zu vergleichen (s. Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich), da man als Neukunde auf dem Energiemarkt Boni erhalten kann. Da diese meist hoch ausfallen, sinken die Gesamtkosten stark. Sie sollten goldgas kündigen, sobald Sie ein besseres Angebot gefunden haben. Bei der Geltendmachung eines Sonderkündigungsrechts ist es wichtig, dass Sie auf dieses aufmerksam machen.
Hinweis: Nur Sie selbst können ein Sonderkündigungsrecht beim Energieversorger nutzen. Deswegen kann der neue Anbieter die Kündigung bei goldgas nicht für Sie übernehmen. Informieren Sie den neuen Versorger, sobald Sie eine Kündigungsbestätigung haben.
Beim Anbieterwechsel unterstützen wir Sie gerne. Wir übernehmen die Prüfung Ihres Vertrags, vergleichen aktuelle Tarife und neben der Kündigung organisieren wir auch den Wechsel.
Bei einem Umzug haben Sie die Möglichkeit, Ihren Strom- bzw. Gasvertrag bei goldgas außerordentlich zu kündigen.
Mögliche Kündigungsgründe bei einem Umzug:
Im Fall eines Umzugs sollten Sie goldgas die neue Anschrift spätestens 4 Wochen vor dem Umzug in Textform mitteilen. Bei einem Umzug wird der Strom- oder Gasvertrag an der neuen Lieferadresse zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt. Ist die Belieferung durch goldgas an der neuen Lieferadresse nicht oder nur zu anderen Konditionen möglich, werden Sie darüber informiert. In diesem Fall können Sie den Stromvertrag außerordentlich zum Umzugstermin kündigen.
Als Neukunde erhalten Sie oft Neukunden- oder Sofortboni auf dem Energiemarkt. Aufgrund dessen ist ein Anbieterwechsel in den meisten Fällen lohnenswert. Deswegen sollten Sie mindestens 4 Wochen im Voraus abklären, ob Sie am neuen Wohnort zu den gleichen Konditionen von goldgas beliefert werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, raten wir zu einem Anbieterwechsel.
Erforderlicher Kündigungsinhalt wegen Umzug:
Diese Angaben werden von goldgas zur Erstellung der Abschlussrechnung benötigt. Wenn Sie goldgas keinen Zählerstand übermitteln, wird Ihr Verbrauch für die Schlussrechnung geschätzt.
Auch Ihr neuer Versorger benötigt die obigen Informationen für die kommenden Rechnungen. Die Belieferung beginnt idealerweise pünktlich zum Einzugsdatum.
Der Grundversorger Ihrer Region springt zwischenzeitlich ein, sollte etwas beim Wechsel schiefgegangen sein. Durch den Grundversorger sind Sie zu jedem Zeitpunkt mit Strom und Gas versorgt. Die Grundversorgung wird dann relevant für Sie, wenn der goldgas-Vertrag pünktlich gekündigt wurde, der neue Energieversorger aber nicht zum Wunschtermin mit der Belieferung beginnen kann.
Der negative Punkt an der Sache ist allerdings, dass im Vergleich der Grundversorgungstarif meist teurer ausfällt als Tarife der anderen Anbieter. Daher raten wir zu einem zeitig vorbereiteten Wechsel. Eine schriftliche Bestätigung über den Lieferbeginn des neuen Versorgers kann oft hilfreich sein.
Bei einem geplanten Anbieterwechsel ist eine Kündigung unumgänglich. Ein Wechsel ist dann von Vorteil, wenn ein besseres Angebot verfügbar ist (z. B. durch Neukunden- oder Sofortbonus).
Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter müssen Sie jedoch die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist von goldgas berücksichtigen. Diese finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der letzten Abrechnung.
Ausnahme: Mit einem Sonderkündigungsrecht können Sie selbstverständlich den Vertrag bei goldgas vorzeitig beenden. Dieses Recht haben Sie jedoch nur bei Preisanpassungen, ggf. bei einem Umzug oder beim Sterbefall des bisherigen Vertragspartners.
Tipp: Ein Anbieterwechsel kann bereits mehrere Monate im Voraus in Auftrag gegeben werden. Die restliche Vertragslaufzeit muss dabei natürlich eingehalten werden, allerdings müssen Sie bei diesem Vorgehen nicht mehr an die Kündigungsfrist denken. Im Idealfall können Sie sich sogar günstige Preise sichern, da die Strom- und Gaspreise mit der Zeit erfahrungsgemäß ansteigen.
Wenn ein Stromvertrag bei goldgas von einem inzwischen verstorbenen Angehörigen abgeschlossen wurde, können Sie als Hinterbliebener den Vertrag vorzeitig beenden. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Inhalt für die Sonderkündigung im Sterbefall:
Sobald der goldgas-Vertrag gekündigt ist, kommt die Frage auf, ob der Bonus trotzdem ausgezahlt wird. Da die Boni meist sehr hoch sind, wirkt sich die Nichtauszahlung massiv auf den Gesamtpreis des Strom- bzw. Gastarifs aus.
Wichtig: Nicht der Kündigungszeitpunkt ist ausschlaggebend für die Auszahlung des Bonus, sondern nur die Belieferungsdauer.
Wenn Sie einen Tarif mit Bonus abgeschlossen haben, wird dieser einmalig gewährt und mit Ihrem Rechnungsbetrag verrechnet. Voraussetzung ist, dass goldgas Sie zwölf Monate ununterbrochen mit Strom bzw. Gas beliefert hat. Die zwölf Monate beginnen mit der Aufnahme der Belieferung zu laufen. Der Bonus entfällt nur dann, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird.
Die vorzeitige Einreichung der Kündigung innerhalb der Erstvertragslaufzeit verhindert die Bonuszahlung nicht, wenn die Mindestlaufzeit eingehalten wird.
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, goldgas zu kündigen und den Anbieter zu wechseln, übernehmen wir gern für Sie die Kündigung Ihres Vertrags, finden den besten Tarif für Ihre persönlichen Anforderungen und wechseln zum neuen Versorger.
Einen neuen Stromtarif finden Sie schnell und einfach über unseren Tarifrechner.
Strom- und Gasanbieterwechsel mit cheapenergy24
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