Die Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags bei EWE ist ganz einfach, wenn Sie einige Punkte beachten. In diesem Artikel finden Sie alle Informationen, unter anderem, welche Fristen Sie einhalten müssen und welche Informationen ein Kündigungsschreiben beinhalten sollte. Zudem erfahren Sie im Detail, wann Sie frühzeitig bei Preiserhöhungen, Umzügen oder bei einem Todesfall EWE kündigen können. Bei Bedarf können Sie sich unsere Muster-Kündigung kostenlos herunterladen.
Inhalt
Ein Kündigungswunsch bei EWE kann durch verschiedene Faktoren ausgelöst werden:
Wann Sie Ihren Vertrag bei EWE kündigen können, hängt von Ihrer aktuellen Situation ab:
Wie lange Ihr Vertrag bei EWE gültig ist, hängt von der Vertragslaufzeit ab. In dieser Zeit sind von beiden Vertragsparteien gewisse Leistungen zu erbringen. Während der Laufzeit beliefert EWE Sie mit Strom bzw. Gas und Sie müssen zuverlässig die Rechnungen bezahlen.
Die Kündigungsfrist besagt, wie viele Tage oder Wochen Sie vor Vertragsende bei EWE kündigen müssen.
Bei EWE sind diese Vertragsmodelle gängig:
Sollten Sie jedoch die Kündigungsfrist verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag bei einer Vertragslaufzeit mit weniger als 12 Monaten um die Erstvertragslaufzeit (also z. B. um 3 Monate). Bei Verträgen mit Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
EWE-Verträge mit Abschluss ab 01.03.2022 können Sie auch nach einer automatischen Verlängerung jederzeit mit einer 4-wöchigen Frist kündigen.
Eine Kündigung muss bei EWE in Textform eingereicht werden, das bedeutet per Brief, Fax, E-Mail oder über das Online-Kündigungsformular von EWE. Besonders komfortabel ist es, bei EWE über das Online-Formular zu kündigen: Es werden alle erforderlichen Daten abgefragt, sodass Sie sich keine Gedanken um eine ordnungsgemäße Kündigung machen müssen. Alternativ finden Sie hier Kontaktinformationen von EWE, wenn Sie z. B. per Mail kündigen möchten.
Falls Sie EWE per Mail, Brief oder Fax kündigen, ist ein vollständiges Kündigungsschreiben enorm wichtig, ansonsten kann EWE die Kündigung ablehnen und Sie weiterhin vertraglich binden.
Erforderlicher Inhalt des Kündigungsschreibens:
Sie müssen Ihr EWE Kündigungsschreiben nicht selbst erstellen. Hier finden Sie für jeden Kündigungsgrund – egal ob Strom- oder Gasvertrag – die passende Vorlage. Suchen Sie die geeignete Vorlage aus und ergänzen Sie Ihre Vertragsdaten ein.
Die EWE Kündigungsvorlagen können Sie hier kostenlos downloaden:
EWE Kündigung Stromanbieter allgemein
EWE Kündigung Stromanbieter wegen Preiserhöhung
EWE Kündigung Stromanbieter wegen Umzug
EWE Kündigung Stromanbieter wegen Sterbefall
EWE Kündigung Gasanbieter allgemein
EWE Kündigung Gasanbieter wegen Preiserhöhung
EWE Kündigung Gasanbieter wegen Umzug
EWE Kündigung Gasanbieter wegen Sterbefall
Alle Energieanbieter passen ihre Preise für Strom und Gas regelmäßig an. Dabei spielt es keine Rolle, ob durch die Anpassung die Preise steigen oder fallen, ein Sonderkündigungsrecht haben Sie in beiden Fällen und sogar bei Verteuerungen durch staatliche Umlagen (z. B. Offshore-Umlage, KWK-Umlage usw.).
Über eine Preisanpassung muss EWE Sie in einem Mitteilungsschreiben informieren – und zwar spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise. Die Sonderkündigung können Sie bis einen Tag, bevor die neuen Preise in Kraft treten, bei EWE geltend machen.
Bei einer Kündigung aufgrund von einer Preisanpassung endet Ihr Vertrag bei EWE an dem Tag, an welchem die neuen Preise gelten. Wir raten dazu, eine Kündigung frühzeitig vorzunehmen, da ein Anbieterwechsel eine gewisse Zeit benötigt.
Wichtig: Sollte Ihr Bonus entfallen, haben Sie keinen Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt lediglich bei einer aktiven Preisanpassung.
Hier gelangen Sie zu ausführlichen Informationen zu EWE Preiserhöhungen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich bei einer Preiserhöhung, Tarifangebote zu vergleichen (s. Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich). Oft kann man auf dem Energiemarkt als Neukunde mit einem Anbieterwechsel viel Geld sparen.
Sobald Sie sich gegen die neuen Preise bei EWE entschieden haben, sollten Sie schnellstmöglich kündigen. Bei der Inanspruchnahme eines Sonderkündigungsrecht sollten Sie dieses immer in Ihrem Kündigungsschreiben benennen.
Tipp: Eine außerordentliche Kündigung können nur Sie selbst vornehmen. Der neue Anbieter kann bei einer Preisanpassung den Vertrag nicht kündigen. Nachdem Sie den Vertrag bei EWE gekündigt haben, sollten Sie darüber auch den neuen Versorger informieren.
Sie brauchen Hilfe bei der Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags, bei der Tarifauswahl und beim Wechsel zum neuen Anbieter? Gerne übernehmen wir alle erforderlichen Schritte für Sie.
Bei einem Umzug haben Sie die Möglichkeit, Ihren Strom- oder Gasvertrag bei EWE zu kündigen.
Mögliche Kündigungsgründe:
Sie müssen bei EWE dafür eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten. Das bedeutet, dass der Umzug mindestens 4 Wochen vor dem Auszugsdatum EWE gemeldet werden muss und Sie dabei die Kündigung für den Strom- oder Gastarif einreichen. Der Vertrag kann allerdings frühestens mit dem Auszugsdatum beendet werden.
In den meisten Fällen rentiert sich der Anbieterwechsel bei Umzügen, weswegen ein Tarifvergleich ratsam ist. Klären Sie am besten mindestens 4 Wochen im Voraus, welche anderen Angebote für Sie in Frage kommen.
Achten Sie auf ein vollständiges Kündigungsschreiben, sobald Sie sich zu einer EWE Kündigung entschlossen haben. Folgende Punkte sind zwingend erforderlich:
Diese Angaben sind für EWE erforderlich, um nach Ihrem Auszug eine Abschlussrechnung erstellen zu können. Falls Sie EWE keinen Zählerstand mitteilen, wird Ihr Verbrauch geschätzt und die Schätzung fällt meist höher aus als der tatsächliche Verbrauch.
Auch Ihr neuer Energieversorger benötigt diese Daten für die spätere Rechnungsstellung. Eine Belieferung pünktlich zum Einzugsdatum durch den neuen Anbieter ist natürlich wünschenswert. Hierfür sollten Sie sich frühzeitig um den Anbieterwechsel kümmern, damit eine nahtlose Versorgung auch im neuen Heim gewährleistet wird.
Wenn beim Anbieterwechsel etwas schief geht, ist das zum Glück kein allzu großes Problem. Dank des Grundversorgers Ihrer Region werden Sie mit Strom oder Gas zwischenversorgt, bis der Wunschanbieter mit der Belieferung beginnen kann.
Die Grundversorgung greift ein, wenn der Vertrag bei EWE erfolgreich zum Auszugsdatum gekündigt ist, der neue Anbieter jedoch nicht zum Einzugstermin mit der Belieferung beginnen kann.
An sich ist das eine bequeme Lösung, aber die Grundversorgungstarife sind im Vergleich zu den restlichen Angeboten verhältnismäßig teuer. Deshalb raten wir zu einem rechtzeitigen Wechsel zu einem anderen Anbieter, damit die Belieferung zum gewünschten Datum starten kann. Sie sollten sich den Belieferungsbeginn immer schriftlich bestätigen lassen.
Bei einem Anbieterwechsel ist eine Kündigung bei EWE unerlässlich. Der Wunsch nach einem anderen Anbieter kann aus unterschiedlichen Gründen herrühren, z. B.:
Allerdings müssen Sie die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist Ihres EWE-Vertrags beachten. In den Vertragsunterlagen oder auf der letzten Abrechnung können Sie Laufzeiten und Fristen nachlesen. Sollte ein Sonderkündigungsrecht bestehen, müssen Sie die dort angegebenen Fristen natürlich nicht einhalten.
Tipp: Der Anbieterwechsel kann bereits mehrere Monate im Voraus beauftragt werden. Die Vertragslaufzeit muss zwar trotzdem eingehalten werden, allerdings müssen Sie dadurch nicht mehr an die fristgerechte Kündigung denken. Durch einen frühzeitigen Anbieterwechsel können Sie sich zudem günstige Preise für den neuen Strom- oder Gastarif sichern, da diese mit der Zeit tendenziell eher ansteigen.
Der Strom- oder Gasvertrag bei EWE ist auf einen kürzlich verstorbenen Angehörigen abgeschlossen worden? Aufgrund eines Sonderkündigungsrechts können Sie als Hinterbliebener den Vertrag vorzeitig beenden.
Hierbei sind folgende Punkte im Kündigungsschreiben zu beachten:
Falls Sie Ihren Vertrag bei EWE kündigen, stellt sich die Frage, ob Ihr Bonus trotzdem ausbezahlt wird. Da die Boni meist sehr hoch ausfallen, ist eine Nichtauszahlung durchaus relevant.
Wichtig: Für die Auszahlung eines Bonus ist nicht der Kündigungszeitpunkt ausschlaggebend, sondern die Belieferungsdauer.
Bei EWE ist für die Bonusauszahlung erforderlich, dass Sie den Mindestlieferzeitraum einhalten, also z. B. 12 Monate. Der Bonus wird in der Rechnung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gutgeschrieben. Voraussetzungen für die Bonusauszahlung finden Sie im Detail in Ihren Vertragsunterlagen.
Im Regelfall kommt es allerdings zur Nichtzahlung des Bonus, wenn Sie den Vertrag vorzeitig beenden und dadurch nicht den vereinbarten Mindestbelieferungszeitraum einhalten, z. B. bei Todesfall, Umzug oder Preisanpassungen.
Mit Einreichung der Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit wird die Bonuszahlung jedoch nicht gefährdet, solange die Mindestlaufzeit erfüllt wird.
Wir übernehmen gerne die Kündigung bei EWE und den Wechsel zu einem neuen Anbieter, damit Sie keine Zeit investieren müssen.
Welcher Tarif und welcher Energieversorger am besten zu Ihnen passt, finden Sie ganz einfach über unseren Tarifrechner heraus.
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