EWE erhöht die Strom- und Gaspreise zum 01. Januar 2023 deutlich. Viele Kunden fragen sich, wie sie jetzt vorgehen sollen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur EWE Preiserhöhung: Wie Sie davon erfahren, welche Rechte Sie haben, wie lange Sie diese nutzen können und wie Sie ggf. einen günstigeren Tarif finden. Dabei gehen wir auf EWE Preisanpassungen bei Sondertarifen und beim Grundversorgungstarif ein.
Inhalt
Sie haben eine EWE Preiserhöhung erhalten oder befürchten, dass dies bald passieren wird? Dann sollten Sie folgende Punkte zu EWE Strom- und Gaspreiserhöhungen wissen:
Bei Interesse gelangen Sie hier zu einer unabhängigen Bewertung der EWE VERTRIEB GmbH.
Welche Regeln bei einer EWE Preiserhöhung gelten, hängt davon ab, ob Sie den Grundversorgungstarif der EWE oder einen selbstgewählten EWE-Tarif nutzen. Hier erklären wir den Unterschied zwischen den beiden Tarifarten.
Grundversorgungstarif: Für einige Standorte (z. B. Raum Oldenburg) gewährleistet EWE die örtliche Grundversorgung. Wer nicht selbst einen Strom- bzw. Gasanbieter beauftragt oder vom bisherigen Anbieter nicht mehr beliefert wird, erhält automatisch Strom bzw. Gas über den Grundversorgungstarif von EWE, falls die Lieferstelle im EWE-Versorgungsgebiet liegt. Die Grundversorgung ist jederzeit innerhalb von 14 Tagen kündbar; Verbraucher verpflichten sich hierbei also nicht zu einer bestimmten Vertragslaufzeit.
Sondertarif: Verbraucher können überall in Deutschland auch selbst einen Energieversorger auswählen. Man spricht dann von einem Sondertarif bei einem alternativen Anbieter. Sondertarife von EWE können von Verbrauchern im EWE-Grundversorgungsgebiet und auch deutschlandweit genutzt werden. EWE nennt diese Art von Tarif auch „Laufzeitverträge“, denn Kunden schließen diese für eine bestimmte Zeit ab (z. B. 12 oder 24 Monate).
Erst zum Oktober 2022 waren die Energiepreise von EWE erhöht wurden. Nun erfolgen erneut deutliche Strom- und Gaspreiserhöhungen zum 01.01.2023 bei EWE. Dies betrifft die Grund- und Ersatzversorgung im EWE-Versorgungsgebiet. Die starken EWE Preiserhöhungen ergeben sich durch die aktuelle Strompreisentwicklung bzw. Gaspreisentwicklung.
Der Strompreis in der EWE-Grundversorgung steigt auf 49,97 ct/kWh (bisher: 37,87 ct/kWh). Der Grundpreis steigt auf rund 191 Euro (bisher: rund 172 Euro pro Jahr).
Zum 01.01.2023 kommt es bei EWE auch zu Gaspreiserhöhungen (Grundversorgungstarif):
Strompreisbremse und Gaspreisbremse gelten von Januar bis Dezember 2023 bzw. rückwirkend für Januar und Februar ab März 2023. Dadurch wird jeweils eine Obergrenze für den Strom- und Gaspreis festgelegt. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich zwar der Abschlag vieler Haushalte, aber es handelt sich nicht um eine Preiserhöhung.
Da im Grundversorgungstarif keine Preisgarantie gilt, sind Erhöhungen durch EWE theoretisch jederzeit möglich, solange eine Information 6 Wochen im Voraus erfolgt.
Auch Kunden, die einen Strom- oder Gas-Sondertarif bzw. einen sog. Laufzeitvertrag beim Oldenburger Versorger abgeschlossen haben (deutschlandweit verfügbar), werden in nächster Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit von den EWE Preiserhöhungen betroffen sein.
Diese Verträge beinhalten eine Preisgarantie über 12 oder 24 Monate. Solange diese Garantie nicht abgelaufen ist, erfolgt keine EWE Preiserhöhung. 6 Wochen vor dem Ende der Laufzeit und der Preisgarantie, also je nach Vertragsabschluss zu unterschiedlichen Zeitpunkten, erhalten die Kunden dann ein Schreiben des Energieversorgers. Darin werden Sie über die Preisanpassung informiert und erhalten die Möglichkeit, den Vertrag zu den neuen Preisen zu verlängern. Wer sich für eine Verlängerung entscheidet, erhält wieder eine Preisgarantie für 12 Monate.
Die erneute Preisgarantie ist positiv anzusehen. Ob es sich jedoch lohnt, den EWE-Vertrag fortzuführen oder ob Sie dann erheblich mehr bezahlen als bei einem anderen Anbieter, sollten Sie unbedingt überprüfen. Dies ist z. B. über den cheapenergy24 Tarifrechner möglich.
Zunächst ist es für Kunden natürlich wichtig, eine EWE Preiserhöhung nicht zu übersehen. EWE muss sich – wie alle Strom- und Gasanbieter – an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten, wenn eine Preisanpassung vorgenommen werden soll. EWE agiert bei Preiserhöhungen transparent, was leider nicht auf alle Energieversorger zutrifft.
Wichtig: Achten Sie stets auf Post oder Mails von EWE und prüfen Sie diese genau.
Anhand der folgenden Punkte können Sie eine EWE Preiserhöhung leicht erkennen:
EWE rät im Rahmen der starken Preiserhöhungen 2022 den Kunden dazu, ihren Strom- bzw. Gasverbrauch möglichst gering zu halten. Auch ein Wechsel aus der Grundversorgung in einen günstigeren Tarif ist evtl. laut EWE möglich. Zudem kann eine Erhöhung der Abschlagszahlungen sinnvoll sein, um sehr hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
cheapenergy24 rät dazu, bei einer EWE Preiserhöhung unbedingt die angekündigten Preise mit Angeboten anderer Anbieter zu vergleichen. Anschließend können Sie ggf. den Stromanbieter oder Gasanbieter wechseln.
Eine EWE Preiserhöhung müssen Sie nicht akzeptieren. Auch wenn die Verteuerung natürlich ärgerlich sein kann, verschafft Sie Ihnen einen Vorteil: Sie haben im Fall einer EWE Strom- oder Gaspreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.
Hier erfahren Sie mehr zur regulären Kündigung bei EWE.
Hinweis: Ein eventueller Entfall der Bonuszahlung nach dem ersten Jahr verhilft nicht zu einem Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt nur bei einseitigen Vertragsanpassungen durch EWE.
Nutzen Sie den EWE-Grundversorgungstarif? Dann hätten Sie zwar bei einer EWE Preiserhöhung theoretisch auch ein Sonderkündigungsrecht, Sie sind aber nicht darauf angewiesen. Stattdessen lässt sich der Grundversorgungstarif jederzeit innerhalb von 2 Wochen kündigen. Sie müssen also nicht bis zum Inkrafttreten der teureren Preise (6 Wochen später) warten, bis der EWE-Vertrag endet.
Wenn Sie aufgrund einer EWE Preiserhöhung den Strom- oder Gasanbieter wechseln möchten, sollten Sie schnellstmöglich reagieren – im Optimalfall mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Lieferbeginn. Sobald Sie das Infoschreiben erhalten haben, können Sie also tätig werden.
Bei einem Wechsel mit zu wenig Vorlaufzeit kann der neue Anbieter evtl. nicht zum gewünschten Datum die Belieferung aufnehmen. Das ist allerdings relativ unproblematisch: Bis zum Belieferungsbeginn springt der örtliche Grundversorger mit dem Ersatzversorgungstarif ein. Der Nachteil: Die Ersatzversorgung ist vergleichsweise teuer. Kümmern Sie sich daher bei einer EWE Preiserhöhung am besten frühzeitig um Sonderkündigung und Wechsel.
Sobald Sie über eine EWE Preiserhöhung informiert wurden, sollten Sie einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchführen. So finden Sie heraus, ob es aktuell günstigere Angebote gibt. Meist lassen sich durch einen Anbieterwechsel mehrere hundert Euro sparen.
Wenn Sie wechseln möchten, sollten Sie sich baldmöglichst um die Kündigung kümmern. Bei Preiserhöhungen müssen Sie diese selbst vornehmen und können sie nicht dem zukünftigen Anbieter überlassen wie bei einem regulären Anbieterwechsel.
Vor Preiserhöhungen bei Strom und Gas kann man sich durch einen Tarif, der eine Preisgarantie beinhaltet, gezielt schützen.
Wichtig zu wissen:
Welche Preisbestandteile garantiert gleich bleiben, hängt von der Art der Preisgarantie ab.
EWE gewährt normalerweise eine eingeschränkte Preisgarantie. Hierbei bleiben der Preisanteil des Anbieters sowie die Netzentgelte für die festgelegte Zeit gleich. Preiserhöhungen können trotzdem durch Steuern, Abgaben oder Umlagen zustande kommen.
Wichtig: Auch wenn bei der Preisgarantie bestimmte Preisbestandteile ausgenommen sind, haben Sie bei diesen Erhöhungen trotzdem ein Sonderkündigungsrecht.
Tarifvergleich und Anbieterwechsel sind Ihnen zu viel Aufwand oder Sie sind sich nicht sicher, wie Sie das beste Angebot finden können? Kein Problem: cheapenergy24 übernimmt für Sie all diese Aufgaben:
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