Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetztes (EEG) im Jahr 2000 müssen Verbraucher eine sogenannte EEG-Umlage zahlen. Sie bezeichnet die Differenz zwischen den Förderungskosten und dem Erlös von Strom aus erneuerbaren Energien. Diese Differenz wird auf die Stromendverbraucher umgelegt.
Die EEG-Umlage ist unter §60 EEG folgendermaßen geregelt:
„Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben für jede an den Endverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage in Höhe von derzeit 6,79 Cent (2018) an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten.“
In den letzten sechs Jahren ist die EEG-Umlage dabei um über 300% angestiegen (2010: 2,047 Cent/kWh | 2018: 6,792 Cent/kWh).
Durch diesen enormen Kostenanstieg macht die Umlage derzeit rund ein Viertel des gesamten kWh-Preises (netto) aus und ist dadurch der am meisten diskutierte Kostenfaktor des Strompreises.
Anhand der folgenden Grafik können Sie die Entwicklung der EEG-Umlage von 2000 bis 2018 nachvollziehen.
Das am 01. April 2000 in Kraft tretende Erneuerbare-Energien-Gesetz war das “Herzstück der rot-grünen Energie- und Umweltpolitik” des damaligen Rot-Grüne-Regierungsbündnisses unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) und Umweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen).
Ziel dieser Politik war es, die Energiewende sukzessive einzuleiten und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Wind, Wasser und Sonne finanziell zu fördern. Jeder Verbraucher zahlt seitdem mit seiner Stromrechnung einen Anteil der EEG-Umlage.
Die Höhe wurde zu Beginn mit 0,19 Cent/kWh gesetzlich festgelegt. Durch diese Mehreinnahmen konnten erstmals feste Vergütungssätze, sog. Einspeisevergütungen, für die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien, wie z.B. Photovoltaik, angeboten werden. Anlagen, die vor dem Jahr 2001 in Betrieb gingen, wurden mit mindestens 50,6 Cent/erzeugter kWh vergütet.
Durch die gesetzliche Festlegung der Vergütungssätze wurde eine hohe Investitionssicherheit geschaffen, die Grundlage für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien. In den Folgejahren ist ein stetiger Anstieg der Umlage zu erkennen (s. Grafik oben).
Seit seiner Einführung wurde das EEG sechsmal überarbeitet, bzw. novelliert (letzte Novellierung: Juni 2016). Je nach der aktuellen Regierungsführung wurde die finanzielle Förderung gestärkt, teilweise aber auch gedrosselt.
Die Reformen stoßen allerdings nicht nur auf Zustimmung, sondern auch auf viel Kritik (v. a. die aktuellste Novelle im Juni 2016):
Die EEG-Umlage wird immer am 15. Oktober für das Folgejahr veröffentlicht. Dabei steigt die Umlage seit der Einführung kontinuierlich an (Ausnahme: 2015 und 2018). Mit aktuell 6,79 Cent/kWh (2018) macht die EEG-Umlage 23% des kWh-Preises aus (vgl. Grafik: “Zusammensetzung kWh Preis Strom”).
Auf langfristige Sicht wird die EEG-Umlage nur noch leicht steigen und aller Wahrscheinlichkeit nach auf hohem Niveau konsolidieren. Der Anteil am Gesamtpreis pro kWh (Arbeitspreis) wird sich bei rund einem Viertel einpendeln.
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