Im Jahr 2022 fällt die Strompreiserhöhung so deutlich aus wie nie zuvor. Das kann für eine unangenehme Überraschung auf der Jahresendabrechnung sorgen. Es lohnt sich daher umso mehr, wegen der Anhebung der Strompreise den aktuellen Tarif zu überprüfen. Eine Preissteigerung müssen Sie nicht einfach akzeptieren – in vielen Fällen bietet sich ein Anbieterwechsel an. Hier erfahren Sie, warum es zu Strompreiserhöhungen kommt und wie Sie vorgehen können, wenn Ihr Tarif teurer wird.
Inhalt
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Fakten zur Strompreiserhöhung in Deutschland zusammengefasst:
Verschaffen Sie sich mit unserer Infografik einen schnellen Überblick über das Thema Strompreiserhöhung:
Sie möchten etwas über Gaspreiserhöhungen erfahren? Dann gelangen Sie hier zur entsprechenden Seite.
Eine Strompreiserhöhung bedeutet nicht automatisch, dass der Stromanbieter sich höhere Einnahmen sichert. Oft ergibt sich eine Erhöhung des Gesamtpreises dadurch, dass bestimmte Preisbestandteile teurer werden.
Wenn Sie sich für einen Anbieter entscheiden, kennen Sie in der Regel nur den Gesamtpreis für eine Kilowattstunde. Der Strompreis setzt sich aber aus mehreren Bestandteilen zusammen – aktuell ungefähr mit der folgenden Verteilung:
Hinweis: Es handelt sich um vorläufige Zahlen, die den Entfall der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 berücksichtigen.
Verändern sich einzelne Bestandteile, kommt es zu einer Änderung des gesamten Strompreises – meist zu einer Erhöhung, selten zu einer Senkung. Gründe für Preissteigerungen können z. B. Steueranpassungen, Konditionsänderungen des Anbieters oder der kostenintensive Netzausbau sein, der sich auf das Netznutzungsentgelt niederschlägt. Hier finden Sie detaillierte Informationen zur aktuellen Strompreisentwicklung aufgrund der verschiedenen Preisbestandteile.
Welche Haushalte von einer Strompreiserhöhung betroffen sind, hängt von Region, Anbieter und Tarif ab. Das liegt z. B. daran, dass die Netznutzungsentgelte je nach Ort bzw. Bundesland unterschiedlich sind.
Aktuell lautet die Frage allerdings nicht so sehr „Wer erhöht die Strompreise?“ für das Jahr 2022, sondern eher: „Wer erhöht die Preise NICHT?“
Die starken Strompreiserhöhungen auf dem gesamten Strommarkt kommen 2022 vor allem durch folgende Faktoren zustande:
In den meisten Fällen gaben Stromversorger die Preiserhöhungen an die Kunden weiter. Preissteigerungen für Januar 2022 mussten bereits Mitte November 2021 angekündigt werden, allerdings sind auch während des ganzen Jahrs 2022 Erhöhungen möglich. Vorerst verschont bleiben die Verbraucher, die Verträge mit einer entsprechenden Preisgarantie abgeschlossen haben.
In unserem Video zum Thema „Strompreiserhöhung“ können Sie innerhalb weniger Minuten herausfinden, welche Ursachen es für eine Preiserhöhung gibt und was Sie dagegen unternehmen können.
Stromanbieter sind dazu verpflichtet, ihre Kunden über eine Preiserhöhung zu informieren. Für örtliche Grundversorger ist dies strenger geregelt als für freie, selbst gewählte Anbieter. In unserer Checklist erfahren Sie, welche Punkte bei der Ankündigung der Strompreiserhöhung erfüllt sein müssen (teilweise aber nicht erfüllt sind):
Hinweis: In vielen Fällen sind die Strompreiserhöhungen unseriöser Anbieter nicht wirksam, wenn diese Punkte nicht beachtet werden. Eine Verteuerung ohne Begründung ist anfechtbar bzw. der Anbieter muss eine Erläuterung nachreichen. Hier gelangen Sie direkt zu den Tipps, was Sie bei einer Preiserhöhung tun können.
In vielen Fällen sind Verbraucher der Überzeugung, über eine Preiserhöhung nie informiert worden zu sein. Das ist kein Wunder, denn manche Anbieter nutzen Tricks, um durch die Anhebung der Preise möglichst wenige Kunden zu verlieren. Dies ist vor allem bei alternativen Versorgern – und insbesondere Discount-Anbietern – der Fall. Die folgenden Tricks kommen bei Strompreisanhebungen häufig vor.
Obwohl laut § 41.3 EnWG gesetzlich festgelegt ist, dass Stromanbieter geplante Preissteigerungen auf „transparente und verständliche Weise“ kommunizieren müssen, werden Preiserhöhungen teilweise getarnt:
Neben der Aufmachung des Schreibens kommt es auch immer wieder vor, dass die Preisanhebung…
Viele Kunden übersehen durch diese Tricks die Preiserhöhung und nutzen ihr Sonderkündigungsrecht nicht. Sobald die Preiserhöhung in Kraft tritt und der Irrtum evtl. auffällt, ist es zu spät, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Tipp: Lesen Sie Schreiben bzw. Mails Ihres Stromanbieters immer genau durch, um eine Preissteigerung nicht zu übersehen.
Neben einer unauffälligen oder getarnten Preisanpassung sind auch folgende Tricks möglich. Die Erhöhung…
Wenn sich Steuern oder andere staatliche Umlagen erhöhen, können Anbieter diese Preiserhöhung an die Kunden weitergeben. Allerdings nutzen einige unseriöse Versorger diese unabänderlichen Erhöhungen, um auch ihren eigenen Anteil am Strompreis zu erhöhen. Dies ist zwar legitim, muss jedoch verhältnismäßig erfolgen und sollte klar erkennbar sein. In der Realität gehen diese Mehrkosten jedoch oft in den erhöhten staatlichen Anteilen unter.
Hinweis: Auch Senkungen von Steuern oder Umlagen müssen zwingend immer an die Kunden weitergegeben werden. Das betrifft auch die Mehrwertsteuersenkung 2020 im Rahmen der Corona-Krise.
Nicht nur bei der Mitteilung über eine Strompreiserhöhung, sondern auch bei Vertragsabschluss können Sie schon in die Falle tappen: Angenommen, Sie schließen einen Stromvertrag ab, der auf den ersten Blick sehr günstig wirkt. Dann kann Ihnen folgender Trick zum Verhängnis werden: Auf vielen Vergleichsportalen werden nur die Erstjahrespreise aufgeführt. Durch eingerechnete Bonuszahlungen ist der Tarif zunächst sehr günstig. Leicht zu übersehen: Die Boni erhalten Sie nur im ersten Vertragsjahr.
Solche Verträge haben aber häufig eine Laufzeit von zwei Jahren. Ab dem zweiten Jahr entfallen nicht nur die Boni, sondern solche Verträge kosten dann oft bis zu 30% mehr.
Die Klauseln in den AGB erfüllen die rechtlichen Forderungen, sind aber für Verbraucher kaum durchschaubar. So steht im zweiten Jahr eine saftige Strompreiserhöhung an und Kunden sind weiterhin an den Vertrag gebunden.
Häufig herrscht Unklarheit darüber, wann Stromanbieter die Kosten erhöhen. Die meisten Stromversorger führen einmal jährlich eine Preiserhöhung durch. Es gibt allerdings keinen festgelegten Monat für den Anstieg der Energiekosten.
Eine Preisanpassung ist also zu jedem Zeitpunkt möglich. Durch eine übersehene Strompreiserhöhung verpassen Sie vermutlich Ihre Chance auf eine Sonderkündigung. Je nach Vertragslaufzeit sind Sie dann noch lange an den Anbieter gebunden und zahlen deutlich teurere Preise.
Tipp: Achten Sie das ganze Jahr über auf Briefe oder Mails von Ihrem Stromanbieter. Das gilt auch, wenn Sie gerade erst einen Vertrag abgeschlossen haben, denn auch dann können Preisanhebungen vorkommen.
Eine Strompreiserhöhung müssen und sollten Sie nicht einfach hinnehmen – denn über die Jahre steigen Ihre Stromkosten durch zahlreiche Anhebungen evtl. in schwindelerregende Höhe. Dadurch finanzieren Sie als Bestandskunde i. d. R. die günstigen Neukundenangebote mit.
Was Sie bei einer Strompreiserhöhung tun können, hängt davon ab, ob Sie einen Grundversorgungs- oder einen Sondervertrag haben.
Unterschied zwischen Grundversorger und freiem Anbieter
Bei einer Preiserhöhung durch den Grundversorger brauchen Sie kein Sonderkündigungsrecht: In der Grundversorgung gilt immer eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Das heißt: Sie müssen die Preiserhöhung, die 6 Wochen später erfolgen soll, nicht abwarten, sondern können jederzeit kündigen und zwei Wochen später schon von einem günstigeren Anbieter beliefert werden.
Wichtig: Führen Sie zunächst einen Stromvergleich durch, um zu überprüfen, dass aktuell bessere Tarife verfügbar sind. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Stromtarifvergleich und Anbieterwechsel“.
Bei einer Preiserhöhung durch einen selbstgewählten Anbieter, also im Sondervertrag, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Das sollten Sie wissen:
Wichtig zu wissen: Das Recht zur Sonderkündigung gilt auch, wenn die Mehrkosten durch Steuern bzw. Abgaben verursacht werden. Es gibt zwar Anbieter, die in diesem Fall den finanziellen Mehraufwand an die Kunden weitergeben möchten, dies ist allerdings nicht rechtskräftig.
Das Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen wirft häufig Fragen auf. Hier finden Sie die Antworten.
Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen oder kurzfristig aus der Grundversorgung aussteigen, sollten Sie sich frühestmöglich nach einem neuen Anbieter umsehen.
Wichtig: Falls Sie nach einer Sonderkündigung beim freien Anbieter nichts unternehmen, landen Sie automatisch in der Grundversorgung. Diese ist zwar recht teuer, lässt sich aber auch mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen wieder verlassen.
Zwischenzeitlich vom Grundversorger beliefert zu werden, ist daher immer noch besser, als das Sonderkündigungsrecht verstreichen zu lassen und trotz Preiserhöhung beim alten Anbieter zu bleiben.
Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht, um baldmöglichst zu einem seriösen Stromanbieter zu zu wechseln. Hier lohnt sich ein sorgfältiger Stromtarifvergleich, um nicht nur den billigsten, sondern auch den besten Versorger zu finden. Viele Haushalte sparen durch einen Anbieterwechsel mehrere Hundert Euro jährlich.
Empfehlenswert ist auch, einen Tarif mit Preisgarantie zu suchen. Doch nicht durch jede Form der Preisgarantie sind Sie vor Preisanhebungen geschützt. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie im Abschnitt „Preisgarantie: Schutz gegen Strompreiserhöhungen?“.
Sie möchten den Anbieter aufgrund einer Preiserhöhung wechseln, sind sich aber nicht sicher, worauf Sie achten müssen? Oder Sie haben schlicht keine Lust, sich mit dem Thema intensiv auseinanderzusetzen, möchten aber trotzdem sparen? Dann können Sie cheapenergy24 mit dem Wechsel beauftragen:
Eine weitere Möglichkeit bei einer Strompreiserhöhung ist Widerspruch einzulegen, sofern Sie beim Anbieter bleiben möchten (z. B. wegen eines günstigen Tarifs). Falls sich herausstellt, dass die Strompreiserhöhung nicht gerechtfertigt war, können Sie später leichter Ansprüche auf eine Rückzahlung geltend machen.
Hinweis: Unkomplizierter als ein Widerspruch ist ein Stromanbieterwechsel, um die Preiserhöhung erst gar nicht mitzunehmen. Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, sind Sie zunächst an den teureren Tarif gebunden.
Inzwischen sind die meisten Strompreiserhöhungen rechtlich einwandfrei, allerdings nicht in allen Fällen. Der Stromversorger wird aber durch einen Widerspruch zumindest gezwungen, die Preiserhöhung ausführlich und plausibel zu begründen.
In folgenden Fällen kann ein Widerspruch gegen die Anhebung des Strompreises sinnvoll sein:
Wenn Sie Widerspruch einlegen möchten, informieren Sie den Versorger schriftlich darüber und stellen Sie klar, dass Sie die erhöhten Preise nicht zahlen werden. Ihre Abschläge können Sie ggf. per Überweisung auf Vorbehalt begleichen, um die zu viel gezahlte Summe notfalls leichter zurückfordern zu können.
Einige Anbieter drohen auf einen Widerspruch hin mit einer Vertragskündigung. Doch selbst wenn dieser Fall eintreten sollte, werden Sie immer noch von der Grundversorgung beliefert, bis Sie einen neuen Stromversorger gefunden haben. Manche Anbieter ziehen die Strompreiserhöhung nach einem Widerspruch zurück, um Sie als Kunden nicht zu verlieren.
Wenn sich die Angelegenheit nicht mit dem Anbieter lösen lässt, sind mögliche Anlaufstellen zur Klärung des Sachverhalts folgende:
Eine Preisgarantie dient dazu, den Strompreis während der Vertragslaufzeit sichern. Doch teilweise betrifft dies nicht alle Preisbestandteile. Anders gesagt: Je nach Art der Garantie kann es sehr wohl zu Preiserhöhungen kommen, wenn bestimmte Anteile der Stromkosten teurer werden.
Man unterscheidet zwischen folgenden Formen:
Hier erfahren Sie weitere Details zu den verschiedenen Preisgarantien.
Auch die EEG-Umlage hatte bis Juni 2022 großen Einfluss auf den Strompreis. Sie wurde jährlich angepasst und konnte somit für Strompreiserhöhungen oder -senkungen sorgen. Zum 01.07.2022 wurde die Umlage vollständig abgeschafft, um Verbraucher bei den stark angestiegenen Stromkosten zu entlasten.
Was ist die EEG-Umlage?
Mit der EEG-Umlage wurde von 2000 bis 2022 der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert. Die EEG-Umlage wurde von allen Privatverbrauchern über den Strompreis bezahlt und vom Stromversorger an den Staat abgegeben. Durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wurde Erzeugern von regenerativen Energien (z. B. Windkraft) eine Abnahme garantiert. Ihr Strom wurde ihnen für 20 Jahre zu einem bestimmten Preis pro Kilowattstunde vergütet.
Die EEG-Umlage lag im Jahr 2000 noch bei 0,19 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2020 waren es schon fast 6,8 ct/kWh. Wenn die Umlage erhöht wird, geben viele Anbieter dies über eine Preiserhöhung direkt an die Kunden weiter – meist zum Jahreswechsel. Im Jahr 2022 wurde die EEG-Umlage allerdings auf rund 3,7 ct/kWh gesenkt und schließlich abgeschafft, um die Verbraucher zu entlasten. Alle Stromanbieter müssen diese Preissenkung an ihre Kunden weitergeben.
Durch die Corona-Krise ist der Verbrauch bei vielen Privatkunden höher ausgefallen als sonst. Während der Stromverbrauch von Großkunden stark gesunken ist, sorgten u. a. folgende Faktoren für einen Verbrauchsanstieg bei Privatverbrauchern:
Folgendermaßen hat sich die Corona-Krise auf den Strompreis ausgewirkt:
Das bedeutet: Die Corona-Krise bewirkte für Stromversorger zwar einen Preissturz, für Verbraucher aber trotzdem eine Preiserhöhung. Durch einen Stromanbieterwechsel können Sie von guten Neukundenangeboten profitieren.
Viele Stromanbieter führen regelmäßig Preiserhöhungen durch, kommunizieren diese allerdings sehr intransparent. Im Folgenden erfahren Sie anhand konkreter Anbieter-Beispiele, wie Sie von der Erhöhung erfahren, welche Rechte Sie haben und was zu tun ist, wenn diese Energieversorger die Preise anheben.
Zum Thema Gaspreiserhöhung könnte unser Artikel zur MITGAS Preiserhöhung interessant für Sie sein.
Eine Strompreiserhöhung ist eine gute Gelegenheit, sich vom bisherigen Anbieter zu verabschieden und bessere Tarife zu nutzen. Durch den hohen Konkurrenzkampf auf dem deutschen Strommarkt ist es nicht schwer, einen günstigeren Tarif zu finden. Allerdings gibt es auch einige schwarze Schafe unter den Energieversorgern. Wir haben für Sie alle wichtigen Aspekte beim Stromanbieter wechseln zusammengestellt.
Wichtigste Tipps zur Strompreiserhöhung:
Gerade durch die aktuellen Entwicklungen, z. B. steigende Kosten im Rahmen Energiewende, lohnt es sich, baldmöglichst von günstigeren Angeboten zu profitieren. So müssen Sie sich nicht mehr über Strompreiserhöhungen ärgern.
Ihnen liegt aktuell keine Preiserhöhung vor? Auch dann sollten Sie unbedingt günstigere Angebote nutzen. Überprüfen Sie gleich Ihre Kündigungsfrist (in der Grundversorgung nur 14 Tage!) und stoßen Sie Ihren Stromanbieterwechsel an!
Hier haben wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Strompreiserhöhung für Sie zusammengetragen. Unsere Energie-Experten geben Ihnen die Antworten.
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