Die Konzessionsabgabe bezeichnet das Entgelt, dass Strom- und Gasversorger an Kommunen für das Recht entrichten, auf öffentlichem Grund Energieversorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Höhe der jeweiligen Konzessionsabgaben richtet sich dabei nach dem Konzessionsvertrag, den der Versorger mit der Gemeinde abschließt. Der Konzessionsvertrag ist wiederum an die gesetzlichen Vorgaben der Konzessionsabgabenverordnung gebunden.
Die Konzessionsabgabe wird von den Energieversorgern auf den Strom- oder Gaspreis aufgeschlagen und somit an den Endverbraucher weitergereicht. Der Höchstbetrag ist dabei auch in der Konzessionsabgabenverordnung geregelt und hängt größtenteils von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl), der Spannungsebene des Netzanschlusses (Nieder- oder Mittelspannung) und der Verbrauchsstruktur (Leistung oder Jahresverbrauch) ab.
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