Strompreiserhöhung 2024: Warum steigen die Preise und was kann man tun?

Die Strompreiserhöhungen 2024 finden bei vielen Anbietern wie gewohnt statt. Kaum ein Verbraucher bleibt verschont. Die Mehrkosten können immens sein. Es lohnt sich, den aktuellen Tarif zu überprüfen. Eine Preissteigerung müssen Sie nicht einfach akzeptieren – in vielen Fällen bietet sich ein Anbieterwechsel an. Hier erfahren Sie, warum es aktuell zu deutlichen Strompreiserhöhungen kommt und wie Sie dann vorgehen können.

Wichtigste Infos zur Strompreiserhöhung

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Fakten zur Strompreiserhöhung in Deutschland zusammengefasst:

  • Im letzten Jahrzehnt kam es immer wieder zu Strompreiserhöhungen. Durch die Verteuerungen 2022 wurde das bisher höchste Preislevel erreicht. 2024 ist der Strompreis immer noch sehr hoch.
  • Eine Kilowattstunde Strom kostet in Deutschland (bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh) Anfang 2024 durchschnittlich 42,22 ct/kWh, während es Ende 2021 noch 32,16 ct/kWh waren. (Quelle: BDEW-Strompreisanalyse 02/2024)
  • Der Stromanbieter ist für gut 50 % des Strompreises verantwortlich. Wie teuer dieser Preisanteil ausfällt, unterscheidet sich je nach Stromversorger stark. Ein Stromvergleich lohnt sich!
  • Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können zeitnah zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln.
  • Eine Preisgarantie schützt für eine bestimmte Dauer vor Preiserhöhungen durch bestimmte Ursachen.

Verschaffen Sie sich mit unserer Infografik einen schnellen Überblick über das Thema Strompreiserhöhung:

Ursachen der Strompreiserhöhung 2024

Eine Strompreiserhöhung bedeutet nicht automatisch, dass der Stromanbieter sich höhere Einnahmen sichert, sondern kann auch durch andere Preisbestandteile zustande kommen. Aktuell setzt sich der Strompreis aus dem Anteil des Stromanbieters (52 %), aus Steuern, Abgaben und Umlagen (28 %) sowie aus Netzentgelten (20 %) zusammen. Hier erfahren Sie mehr zu den Strompreisbestandteilen.

Die Strompreiserhöhungen 2024 auf dem gesamten Strommarkt kommen vor allem durch folgende Faktoren zustande:

  • Anstieg der Einkaufspreise, die Stromanbieter an der Börse zahlen (v. a. durch die rasante Gaspreisentwicklung bzw. Gaspreiserhöhungen infolge des Kriegs in der Ukraine, dadurch teurere Stromproduktion in Gaskraftwerken)
  • Strom aus Kohlekraftwerken ist durch die CO₂-Steuer seit 2021 teurer (Folge: Hohe Ausgleichskosten z. B. bei geringerer Stromproduktion durch Windkraftwerke)
  • Weltweiter Anstieg der Strom-Nachfrage

Den größten Anteil an den Strompreiserhöhungen 2024 haben die Einkaufskosten für Strom, die sich seit 2021 vervielfacht haben. Zum Vergleich: Die durchschnittlichen Kosten für eine Megawattstunde Strom an der Leipziger Strombörse lagen im August 2021 bei 81 Euro. Im August 2022 waren es 481 Euro. Erst seit Anfang 2023 sind die Einkaufspreise an der Energiebörse wieder gesunken und betragen im Februar 2024 durchschnittliche 82 Euro für eine Megawattstunde Strom. Obwohl Stromversorger erneut günstige Tarife anbieten könnten, halten viele noch die extremen Preisen aus den Krisenjahren, da viele Verbraucher den aktuellen Stand am Energiemarkt nicht kennen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Strompreisentwicklung. Bei Interesse können Sie gerne unseren Artikel zum bevorstehenden Heizungsgesetz lesen.

Für viele Verbraucher kommt es zum Teil zu Strompreiserhöhungen 2024, da die gestiegenen Einkaufspreise von 2022 erst jetzt von vielen Anbietern (v. a. Grundversorger) an die Kunden weitergegeben werden. Andere Anbieter geben die niedrigeren Einkaufspreise nicht an Bestandskunden weiter, weshalb sie immer noch in teuren Tarifen stecken.

Strompreiserhöhung 2024: Welche Anbieter erhöhen die Strompreise?

Wie hoch die Strompreiserhöhungen 2024 ausfallen, hängt vom gewählten Anbieter und Tarif ab. Auch die Region spielt eine wichtige Rolle bei den Stromkosten: Das liegt daran, dass die Netznutzungsentgelte je nach Ort bzw. Bundesland unterschiedlich sind.

Viele Verbraucher fragen sich, welche Stromanbieter 2024 die Preise erhöhen. Es stellt sich aktuell jedoch eher die Frage: „Wer erhöht die Preise NICHT?“ Zahlreiche Grundversorger haben 2024 bereits Preiserhöhungen bei Strom und Gas durchgeführt, darunter z. B. E.ON oder die Stadtwerke München.

Seit dem Herbst 2021 haben fast alle Stromversorger die Preiserhöhungen aufgrund der Marktsituation an die Kunden weitergegeben, teils bereits mehrmals. Sowohl zahlreiche Grundversorgungs- als auch Sondertarife wurden seitdem verteuert. Anbieter, die bisher keine Preisanpassungen durchgeführt haben, holen dies inzwischen nach, da die Einkaufspreise weiterhin auf einem sehr hohen Niveau liegen.

Vorerst verschont bleiben die Verbraucher, die Verträge mit einer entsprechenden Preisgarantie abgeschlossen haben (gilt nicht für Grundversorgungstarife). Sobald diese abläuft, sind auch bei diesen Kunden Strompreiserhöhungen äußerst wahrscheinlich.

Im folgenden Abschnitt finden Sie zu vielen Energieversorgern konkrete Informationen bzgl. Preisanpassungen.

Strompreiserhöhungen bestimmter Anbieter

Viele Strom- und Gasanbieter führen regelmäßig Preiserhöhungen durch, einige kommunizieren diese allerdings sehr intransparent. Im Folgenden erfahren Sie anhand konkreter Anbieter-Beispiele, wie Sie von der Erhöhung erfahren und welche Rechte Sie haben.

Ihr Energieversorger erhöht die Preise? Dann können Sie über den cheapenergy24-Tarifrechner schnell und einfach herausfinden, ob es aktuell günstigere Angebote gibt.

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Wann kommt es zu Strompreiserhöhungen?

Häufig herrscht Unklarheit darüber, wann Stromanbieter die Kosten erhöhen. Die meisten Stromversorger führen einmal jährlich eine Preiserhöhung durch. Es gibt allerdings keinen festgelegten Monat für den Anstieg der Energiekosten. Auch mehrere Erhöhungen pro Jahr sind möglich und im Rahmen der Energiekrise keine Seltenheit.

  • Der klassische Zeitpunkt für eine Anhebung der Strompreise ist der Jahreswechsel, da zu diesem Zeitpunkt normalerweise auch Änderungen bei Umlagen und Steuern sowie bei Netzentgelten erfolgen. Eine Information über eine Erhöhung zum 1. Januar des Folgejahrs würden Sie also spätestens Mitte November erhalten.
  • Zahlreiche Anbieter (z. B. E.ON) erhöhen die Preise erst im April oder sogar erst im August, wenn viele Verbraucher nicht von einer Preisanpassung ausgehen.
  • Auch im Herbst können Preiserhöhungen erfolgen. Dann steigt der Verbrauch, was viele Anbieter gleich nutzen, um von den Kunden einen höheren Kilowattstundenpreis einzufordern.

Eine Preisanpassung ist also zu jeder Zeit möglich. Da der Energieversorger Sie 4-6 Wochen vorher darüber informieren muss, bleibt Ihnen jedoch genug Zeit zu handeln (Tarifvergleich und ggf. Anbieterwechsel).

Eine wichtige Rolle spielt auch, ob Ihr Stromtarif eine Preisgarantie beinhaltet (nur bei selbstgewählten Tarifen, nicht im Grundversorgungstarif). Diese Absicherung des Preises gilt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ab Vertragsabschluss (z. B. 12 Monate lang); meist erhalten Sie für die Folgezeit eine Preiserhöhungsinformation.

Tipp: Achten Sie das ganze Jahr über auf Briefe oder Mails von Ihrem Stromanbieter, um eine Strompreiserhöhung nicht zu übersehen. Das gilt auch, wenn Sie gerade erst einen Vertrag abgeschlossen haben, denn auch dann können Preisanhebungen vorkommen. Falls Sie die Preisanpassung nicht bemerken und Ihr Sonderkündigungsrecht verstreichen lassen, sind Sie je nach Vertragslaufzeit noch lange an den Anbieter gebunden und zahlen teurere Preise.

Video zur Strompreiserhöhung

In unserem Video zum Thema „Strompreiserhöhung“ sehen Sie innerhalb weniger Minuten, welche Ursachen es für eine Preiserhöhung gibt und was Sie dagegen unternehmen können.

Wie erfährt man von einer Strompreiserhöhung?

Stromanbieter sind dazu verpflichtet, ihre Kunden über eine Preiserhöhung zu informieren. Für örtliche Grundversorger ist dies strenger geregelt als für freie, selbst gewählte Anbieter. In unserer Checklist erfahren Sie, welche Punkte bei der Ankündigung der Strompreiserhöhung erfüllt sein sollten:

  • Kunden müssen 6 Wochen (Grundversorgungstarif) bzw. 4 Wochen (Sondertarif) vor der geplanten Umstellung über die Preiserhöhung informiert werden.
  • Versorger müssen ihren Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen, egal wie hoch die Preisanhebung ausfällt oder was die Ursache ist.
  • Die Ankündigung muss schriftlich erfolgen – per Brief oder Email.
  • Es sollte der alte und neue Preis aufgeführt werden, sodass der Anstieg klar erkennbar ist.
  • Die Preiserhöhung soll möglichst transparent mitgeteilt werden.
  • Strompreiserhöhungen im Grundversorgungstarif müssen auf der Website des Grundversorgers und in der Tageszeitung veröffentlicht werden.

Leider halten sich viele Stromanbieter nicht an die Vorgaben, was Verbrauchern das Erkennen und Verstehen einer Preiserhöhung erschwert.

Hinweis: In vielen Fällen sind die Strompreiserhöhungen unseriöser Anbieter nicht wirksam, wenn diese Punkte nicht beachtet werden. Eine Verteuerung ohne Begründung ist anfechtbar bzw. der Anbieter muss eine Erläuterung nachreichen. Hier gelangen Sie direkt zu den Tipps, was Sie bei einer Preiserhöhung tun können.

Versteckte Strompreiserhöhungen bemerken

In vielen Fällen sind Verbraucher der Überzeugung, über eine Preiserhöhung nie informiert worden zu sein. Das ist kein Wunder, denn manche Anbieter nutzen Tricks, um durch die Anhebung der Preise möglichst wenige Kunden zu verlieren. Dies ist vor allem bei alternativen Versorgern – und insbesondere Discount-Anbietern – der Fall. Die folgenden Tricks kommen bei Strompreisanhebungen häufig vor.

Vermeintliche Werbung oder Information zu anderen Themen

Obwohl laut § 41.3 EnWG gesetzlich festgelegt ist, dass Stromanbieter geplante Preissteigerungen auf „transparente und verständliche Weise“ kommunizieren müssen, werden Preiserhöhungen teilweise getarnt:

  • Kunden erhalten z. B. einen seitenlangen Brief, der eher den Anschein von Werbung oder einem Infoschreiben zu einem anderen Thema macht. Der neue Preis bzw. die Anhebung kann beiläufig erwähnt sein.
  • Auch Flyer wurden bereits als Preiserhöhungsinformation an Kunden versendet.
  • Eventuell erfolgt eine Information zur Preisanpassung per Mail – auch hier ist Werbung als Tarnung möglich.

Unauffällige oder verschleierte Mitteilung der Strompreiserhöhung

Neben der Aufmachung des Schreibens kommt es auch immer wieder vor, dass die Preisanhebung…

  • …per E-Mail versandt wird, allerdings von einem unbekannten Absender und/oder ohne Betreff.
  • …dem Kunden durch einen fehlenden oder wenig aussagekräftigen Betreff wie „Allgemeine Preisinformation“, „Jahresinformation“ oder „Veränderung der allgemeinen Konditionen“ nicht auffällt.
  • ohne Hervorhebung im Text oder erst am Ende des Briefs/der Mail kurz erwähnt wird.
  • …in einem Text untergeht, der eher allgemein und positiv klingt (Beispiel: immergrün sprach in einem Preiserhöhungsschreiben von „drei guten Nachrichten“ für den Kunden).
  • …in der Jahresabrechnung untergebracht und so vom Kunden evtl. nicht wahrgenommen wird.

Viele Kunden übersehen durch diese Tricks die Preiserhöhung und nutzen ihr Sonderkündigungsrecht nicht. Sobald die Preiserhöhung in Kraft tritt und der Irrtum evtl. auffällt, ist es zu spät, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Tipp: Lesen Sie Schreiben bzw. Mails Ihres Stromanbieters immer genau durch, um eine Preissteigerung nicht zu übersehen.

Irreführende oder mangelnde Informationen rund um die Strompreiserhöhung

Neben einer unauffälligen oder getarnten Preisanpassung sind auch folgende Tricks möglich. Die Erhöhung…

  • …wird zwar mitgeteilt, aber das Sonderkündigungsrecht ist kaum im Schreiben zu finden, z. B. nur im Kleingedruckten.
    Selbst irreführende Formulierungen werden teils verwendet.
    Beispiel: Der Anbieter immergrün schrieb „Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus besteht kein Rücktrittsrecht“.
    Das heißt eigentlich: Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht wie üblich.
  • …wird in einem Schreiben ohne genaues Datum nur mit Angabe des aktuellen Monats mitgeteilt. So kann der Kunde nicht nachweisen bzw. nicht nachvollziehen, ob er wirklich 4-6 Wochen im Voraus oder zu spät informiert wurde.
  • …wird als „Prognose“ bezeichnet und so vom Kunden nicht als Preiserhöhung erkannt.
  • …ist kaum nachzuvollziehen, weil nur der neue Preis, nicht aber der bisherige Preis genannt ist. Die Differenz wird nur deutlich, wenn der Kunde aktiv die Preise vergleicht. Auch eine Prozentangabe zur Erhöhung sucht man bei vielen Stromanbietern vergeblich.
  • …wird nur pro Kilowattstunde angeben, nicht pro Monat oder Jahr. Ein veränderter Centbetrag sieht deutlich harmloser aus als die monatliche oder jährliche Summe.

Vermischung von steuerlichen und anbieterbedingten Preisanstiegen

Wenn sich Steuern oder andere staatliche Umlagen erhöhen, können Anbieter diese Preiserhöhung an die Kunden weitergeben. Allerdings nutzen einige unseriöse Versorger diese unabänderlichen Erhöhungen, um auch ihren eigenen Anteil am Strompreis zu erhöhen. Dies ist zwar legitim, muss jedoch verhältnismäßig erfolgen und sollte klar erkennbar sein. In der Realität gehen diese Mehrkosten jedoch oft in den erhöhten staatlichen Anteilen unter.

Hinweis: Auch Senkungen von Steuern oder Umlagen müssen zwingend immer an die Kunden weitergegeben werden, z. B. die Mehrwertsteuersenkung im Rahmen der Corona-Krise.

Lange Vertragslaufzeit inkl. Preiserhöhungen und Boni-Entfall

Nicht erst bei der Information zur Strompreiserhöhung kann es teuer werden; auch bei Vertragsabschluss können Sie schon in die Falle tappen. Wenn Sie einen Stromvertrag abschließen, der auf den ersten Blick sehr günstig wirkt, muss dies nicht so bleiben. Auf vielen Vergleichsportalen werden nur die Erstjahrespreise aufgeführt. Durch eingerechnete Bonuszahlungen wirkt der Tarif zunächst sehr günstig. Leicht zu übersehen: Die Boni erhalten Sie nur im ersten Vertragsjahr. Solche Verträge haben aber häufig eine Laufzeit von zwei Jahren. Ab dem zweiten Jahr entfallen nicht nur die Boni, sondern solche Verträge kosten dann oft bis zu 30 % mehr.

Was tun bei einer Strompreiserhöhung?

Eine Strompreiserhöhung müssen und sollten Sie nicht einfach hinnehmen. Auch bei einer Strompreiserhöhung 2024 sollten Sie unbedingt anhand eines Stromtarifvergleichs überprüfen, ob günstigere Angebote verfügbar sind. Die Stromkosten steigen zwar generell an, es gibt aber weiterhin große Unterschiede zwischen den Preisen verschiedener Energieversorger.

Hier erklären wir alles rund um Anbieterwechsel und Widerspruch bei Strompreiserhöhungen.

Stromtarifvergleich und Anbieterwechsel bei Strompreiserhöhungen

Wenn Sie Ihren bisherigen Vertrag aufgrund einer Strompreiserhöhung beenden möchten, sollten Sie sich frühestmöglich nach einem neuen Anbieter umsehen. Hier lohnt sich ein sorgfältiger Stromtarifvergleich, um nicht nur den billigsten, sondern auch einen zuverlässigen Versorger zu finden.

Wie schnell Sie Ihren Vertrag bei einer Strompreiserhöhung beenden können, hängt davon ab, ob Sie einen Grundversorgungs- oder einen Sondertarif nutzen.

Unterschied zwischen Grundversorger und freiem Anbieter

  • Wenn Sie noch nie den Anbieter gewechselt haben, sind Sie in der Grundversorgung. Diese stellt der Anbieter sicher, der in Ihrem PLZ-Gebiet die meisten Haushalte versorgt.
  • Alternativ zur Grundversorgung gibt es in Deutschland ca. 1.000 freie bzw. alternative Stromanbieter, aus denen Privatkunden auswählen können. Man spricht hierbei von einem Sondervertrag bzw. -tarif. Viele Grundversorger bieten auch Sondertarife an.

Fall 1:

Bei einer Preiserhöhung im Grundversorgungstarif brauchen Sie kein Sonderkündigungsrecht: Dieser Tarif hat immer eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Sie müssen also die Preiserhöhung, die 6 Wochen später erfolgen soll, nicht abwarten, sondern können jederzeit kündigen und im Optimalfall zwei Wochen später schon von einem günstigeren Anbieter beliefert werden.

Fall 2:

Bei einer Preiserhöhung im Sondertarif können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Hierbei ist Folgendes wichtig:

  • Sie müssen sich bei Nutzung des Sonderkündigungsrechts nicht mehr an die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist halten.
  • Das Sonderkündigungsrecht gilt normalerweise ab der Mitteilung bis zum Tag vor Inkrafttreten der Preiserhöhung. Im Fall einer Kündigung endet der Vertrag am Tag, bevor die neuen Preise gelten.
  • Sobald die Frist verstrichen ist, müssen Sie die erhöhten Preise für die restliche Vertragslaufzeit akzeptieren.

Häufige Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen

Das Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen wirft häufig Fragen auf. Hier finden Sie die Antworten.

Die Auszahlung des Neukundenbonus erfolgt meist erst nach Ende des 1. Vertragsjahrs. Normalerweise ist die Auszahlung an die Bedingung geknüpft, dass der Kunde auch volle 12 Monate gezahlt hat. Bei einer Preiserhöhung sollten Sie daher durchrechnen, was mehr Sinn macht (s. Infografik):

Strompreiserhöhung Sonderkündigung trotz ausstehender Bonusauszahlung

Sie können…

a) …den Vertrag bis zum Ende des 12. Vertragsmonats fortsetzen, die Prämie erhalten und erst rechtzeitig vor dem 13. Monat kündigen oder…

b) …den Vertrag mit dem Sonderkündigungsrecht beenden und die Prämie voraussichtlich nicht erhalten.

Wägen Sie nun ab…

  • …wie hoch die Bonuszahlung ist und ob es sich lohnt, dafür die Preiserhöhung in Kauf zu nehmen.
  • …wie lange Sie noch im teureren Vertrag bleiben müssten, bis die Laufzeit erfüllt ist und Sie regulär kündigen könnten.

In der Regel ist der Neukundenbonus hoch genug, dass es sich lohnt, trotz Preiserhöhung noch einige Monate beim alten Tarif zu bleiben. Dann können Sie fristgerecht kündigen, den Bonus erhalten und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Ja, wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preisanhebung nutzen wollen, müssen Sie selbst kündigen (anders als bei einer regulären Kündigung, bei der sich oft der neue Anbieter um die Beendigung des alten Vertrags kümmert).

Nein. Wenn die Bonuszahlungen nach dem ersten Jahr nicht mehr gezahlt werden, hat das zwar genau genommen eine Strompreiserhöhung zur Folge. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie in diesem Fall jedoch nicht, da Sie vertraglich über die Konditionen bzgl. der Bonuszahlungen informiert waren.

Wechselservice von cheapenergy24 nutzen

Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht, um baldmöglichst zu einem seriösen Stromanbieter zu zu wechseln. Hier lohnt sich ein sorgfältiger Stromtarifvergleich, um nicht nur den billigsten, sondern auch einen zuverlässigen Versorger zu finden.

Sie möchten den Anbieter aufgrund einer Preiserhöhung wechseln, sind sich aber nicht sicher, worauf Sie achten müssen? Oder Sie haben schlicht keine Lust, sich mit dem Thema intensiv auseinanderzusetzen, möchten aber trotzdem sparen? Dann können Sie cheapenergy24 mit dem Wechsel beauftragen:

  • Wir finden für Sie den besten und günstigsten Anbieter, wobei wir ausschließlich seriöse Versorger empfehlen.
  • Wir achten auf eine zuverlässige Preisgarantie, sodass Sie vor Strompreiserhöhungen verschont bleiben.
  • Wir finden im Fall von Preiserhöhungen erneut das beste Angebot für Sie.
  • Wir finden jedes Jahr den besten Stromtarif für Sie und kümmern uns um den gesamten Wechsel. Sie sparen ohne Aufwand.

Widerspruch gegen Strompreiserhöhung

Eine weitere Möglichkeit bei einer Strompreiserhöhung ist Widerspruch einzulegen, sofern Sie beim Anbieter bleiben möchten (z. B. wegen eines günstigen Tarifs). Falls sich herausstellt, dass die Strompreiserhöhung nicht gerechtfertigt war, können Sie später leichter Ansprüche auf eine Rückzahlung geltend machen.

Hinweis: Unkomplizierter als ein Widerspruch ist ein Stromanbieterwechsel, um die Preiserhöhung erst gar nicht mitzunehmen. Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, sind Sie zunächst an den teureren Tarif gebunden.

Inzwischen sind die meisten Strompreiserhöhungen rechtlich einwandfrei, allerdings nicht in allen Fällen. Der Stromversorger wird aber durch einen Widerspruch zumindest gezwungen, die Preiserhöhung ausführlich und plausibel zu begründen.

In folgenden Fällen kann ein Widerspruch gegen die Anhebung des Strompreises sinnvoll sein:

  • Rechtliche Grundlage für die Erhöhung ist nicht gegeben (z. B. keine Preisanpassungsklausel in den AGB enthalten)
  • Unangemessene Preisanpassung (sog. Unbilligkeit), nicht der Entwicklung der Gesamtkosten des Stromanbieters entsprechend
  • Versteckte Preiserhöhung: Erhöhung war nicht klar erkennbar
  • Kein Hinweis auf Sonderkündigungsrecht
  • Fehlende oder zu späte Ankündigung der Preissteigerung (weniger als 4-6 Wochen vor Inkrafttreten)
  • Keine detaillierte Erläuterung der Preiserhöhung anhand der Preisbestandteile

Widerspruch gegen Strompreiserhöhung einlegen: So geht’s

Wenn Sie Widerspruch gegen die Strompreiserhöhung einlegen möchten, informieren Sie den Versorger schriftlich darüber und stellen Sie klar, dass Sie die erhöhten Preise nicht zahlen werden. Ihre Abschläge können Sie ggf. per Überweisung auf Vorbehalt begleichen, um die zu viel gezahlte Summe notfalls leichter zurückfordern zu können.

Einige Anbieter drohen auf einen Widerspruch hin mit einer Vertragskündigung. Doch selbst wenn dieser Fall eintreten sollte, werden Sie immer noch von der Grundversorgung beliefert, bis Sie einen neuen Stromversorger gefunden haben. Manche Anbieter ziehen die Strompreiserhöhung nach einem Widerspruch zurück, um Sie als Kunden nicht zu verlieren.

Wenn sich die Angelegenheit nicht mit dem Anbieter lösen lässt, sind mögliche Anlaufstellen zur Klärung des Sachverhalts folgende:

  • Örtlicher Energieberater
  • Verbraucherschutzzentralen
  • Schlichtungsstelle Energie (telefonisch)
  • Notfalls: Fachanwalt

Preisgarantie: Schutz gegen Strompreiserhöhungen?

Eine Preisgarantie dient dazu, den Strompreis während der Vertragslaufzeit sichern. Doch teilweise betrifft dies nicht alle Preisbestandteile. Anders gesagt: Je nach Art der Garantie kann es sehr wohl zu Preiserhöhungen kommen, wenn bestimmte Anteile der Stromkosten teurer werden.

Man unterscheidet zwischen folgenden Formen:

  • Eingeschränkte Preisgarantie: Garantiert gleichbleibend sind nur die Anteile des Stromanbieters und das Netznutzungsentgelt. Steuern, Abgaben und Umlagen können trotzdem steigen und eine Preisanhebung für den Verbraucher zur Folge haben.
  • Uneingeschränkte/vollständige Preisgarantie: Der Verbraucher ist vor Preiserhöhungen durch Steuern, Abgaben oder Umlagen geschützt. Auch steigende Netzentgelte können nicht für eine Strompreiserhöhung sorgen. Lediglich die Mehrwertsteuer kann zu Verteuerungen führen. Dies ist der umfangreichste Schutz vor Preiserhöhungen, man findet ihn auf dem Strommarkt jedoch eher selten bzw. eher bei teureren Tarifen.
  • Energiepreisgarantie: Diese Garantie – die unsicherste Form – sichert lediglich den Anteil des Stromanbieters, nicht aber Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netznutzungsentgelte.

Hier erfahren Sie weitere Details zu den verschiedenen Preisgarantien.

Fazit zur Strompreiserhöhung

Eine Strompreiserhöhung ist eine gute Gelegenheit, den aktuellen Tarif zu überprüfen: In vielen Fällen lässt sich ein günstigerer Tarif finden. Allerdings sollten dabei einige wichtige Aspekte beachtet werden. Wir haben für Sie alles Wichtige beim Stromanbieter wechseln zusammengestellt.

Wichtigste Tipps zur Strompreiserhöhung:

  • Führen Sie einen Strompreisvergleich durch, wenn Ihr Anbieter eine Preisanpassung ankündigt.
  • Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht, falls bessere Angebote verfügbar sind.
  • Achten Sie beim neuen Vertrag auf eine 12-monatige Preisgarantie.
  • Tarifvergleich und Anbieterwechsel sind Ihnen zu aufwändig? Nutzen Sie den Service von cheapenergy24.

Gerade aufgrund der Strompreiserhöhungen, die aktuell erfolgen und teils extrem ausfallen, lohnt es sich, die verfügbaren Angebote zu vergleichen.

Ihnen liegt aktuell keine Preiserhöhung vor? Auch dann können Sie ggf. günstigere Angebote nutzen. Überprüfen Sie gleich Ihre Kündigungsfrist (in der Grundversorgung nur 14 Tage!) und stoßen Sie Ihren Stromanbieterwechsel an!

FAQ: Häufige Fragen zur Strompreiserhöhung

Hier haben wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Strompreiserhöhung für Sie zusammengetragen. Unsere Energie-Experten geben Ihnen die Antworten.

Ja, bei einer Strompreiserhöhung haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht, sodass Ihre eigentliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nicht mehr verpflichtend sind. In § 41 Abs. 3 EnWG heißt es dazu: „Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.“

Falls Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wollen, muss Ihre Kündigung vor Inkrafttreten der erhöhten Preise beim Anbieter eingehen. Ab dem Tag, an dem die neuen Preise gelten, ist Ihr Recht zur außerplanmäßigen Kündigung erloschen. Wenn Sie gekündigt haben, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die Preissteigerung eintreten würde.

Von einer Strompreiserhöhung erfahren Sie i. d. R. 6 Wochen, bevor die neuen Preise gelten. Dann können Sie bis zum Inkrafttreten der neuen Preise kündigen.

Wenn Sie den Stromanbieter wechseln möchten, sollten Sie sich frühestmöglich um einen günstigen Tarif kümmern – am besten direkt nach der Preiserhöhungsinformation.

Falls Sie kündigen und sich nicht bei einem neuen Versorger anmelden, landen Sie automatisch in der Grundversorgung. Diese ist meist teurer, kann aber mit zwei Wochen Vorlaufzeit gekündigt werden, sodass dann ein schneller Anbieterwechsel möglich ist.

Wird bei Ihnen die Zeit bis zum Inkrafttreten der erhöhten Preise knapp? Wir senden Ihnen gerne einen Tarifvorschlag und wechseln auf Wunsch rechtzeitig für Sie zum neuen Stromversorger. So entgehen Sie nicht nur der Preissteigerung, sondern sparen ab dem Wechsel den maximalen Betrag. Hier können Sie ein kostenloses, unverbindliches Angebot anfordern.

Wenn Ihr Anbieter die Strompreise erhöht, muss er Sie darüber 4-6 Wochen im Voraus schriftlich informieren.

Der Stromanbieter muss den Kunden eine Strompreiserhöhung schriftlich mitteilen. Das ist entweder per Brief oder per Mail möglich, teils mit Verweis auf das Online-Kundenportal. Obwohl die Ankündigung per Gesetz transparent sein soll, ist die Erhöhung oft sehr schwer zu erkennen.

In einigen Fällen kann eine Strompreiserhöhung für unwirksam erklärt werden, z. B.

  • wenn keine Ankündigung erfolgt ist
  • wenn die Preisänderung nicht verständlich dargestellt war
  • wenn kein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten war

Holen Sie sich hier ggf. rechtliche Unterstützung. In vielen Fällen haben Verbraucher Anspruch auf eine nachträgliche Erstattung, wenn Verbraucherzentralen die entsprechenden Energieversorger erfolgreich abmahnen.

Mit der EEG-Umlage wurde von 2000 bis 01.07.2022 der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert. Die EEG-Umlage wurde von allen Privatverbrauchern über den Strompreis bezahlt und vom Stromversorger an den Staat abgegeben. Die Umlage hatte bis Juni 2022 großen Einfluss auf den Strompreis. Sie wurde jährlich angepasst und konnte somit für Strompreiserhöhungen oder -senkungen sorgen. Zum 01.07.2022 wurde die Umlage vollständig abgeschafft, um Verbraucher bei den stark angestiegenen Stromkosten zu entlasten.

Die EEG-Umlage lag im Jahr 2000 noch bei 0,19 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2020 waren es schon fast 6,8 ct/kWh. Wenn die Umlage erhöht wurde, gaben viele Anbieter dies über eine Preiserhöhung direkt an die Kunden weiter – meist zum Jahreswechsel. Im Jahr 2022 wurde die EEG-Umlage auf rund 3,7 ct/kWh gesenkt und schließlich abgeschafft, um die Verbraucher zu entlasten. Alle Stromanbieter mussten diese Preissenkung an ihre Kunden weitergeben.

Durch die Corona-Krise ist der Verbrauch bei vielen Privatkunden höher ausgefallen als sonst. Während der Stromverbrauch von Großkunden stark gesunken ist, sorgten u. a. folgende Faktoren für einen Verbrauchsanstieg bei Privatverbrauchern:

  • Home Office und Home Schooling inkl. intensiver Nutzung von technischen Geräten
  • Generell erhöhter Aufenthalt zuhause und vermehrte Nutzung von technischen Geräten (z. B. Kommunikation oder Entertainment)

Folgendermaßen hat sich die Corona-Krise auf den Strompreis ausgewirkt:

  • Die Preise an der Leipziger Strombörse haben sich in der ersten Jahreshälfte 2020 durch die Corona-Pandemie nahezu halbiert. Stromversorger konnten demnach Strom für das Jahr 2021 günstiger einkaufen. Für 2020 haben sie jedoch zu teuren Strom erworben.
  • Für Privatverbraucher kommt es 2024 trotz gesunkener Einkaufspreise zu einer Erhöhung der Strompreise (Quelle: BDEW-Strompreisanalyse 02/2024).
  • Die gesunkenen Preise kamen v. a. Neukunden zugute, während Bestandskunden meist Strompreiserhöhungen ausgesetzt waren.

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