Was ändert sich 2024 auf dem Energiemarkt für Verbraucher?

Das neue Jahr bringt oft Veränderungen auf dem Energiemarkt mit sich: 2024 ist keine Ausnahme. Verbraucher sollten sich unbedingt mit den Neuigkeiten vertraut machen, damit sie keine bösen Überraschungen erleben. In unserem Artikel informieren wir Sie über die wichtigsten Veränderungen auf dem Energiemarkt im Jahr 2024 und wie sich das auf die Preisentwicklung für Strom bzw. Gas auswirkt.

Das ändert sich 2024 auf dem Energiemarkt: Kurzüberblick

Diese Infos bzgl. Veränderungen auf dem Energiemarkt im Jahr 2024 für Strom und Gas sollten Sie unbedingt kennen:

  • Ende der Energiepreisbremsen: am 31. Dezember 2023 enden sowohl die Strom– als auch die Gaspreisbremse
  • Leichte Senkung der Stromumlagen
  • Höhere Strom-Netzentgelte
  • Niedrigere Gasumlagen und -netzentgelte
  • Höhere Gas-Umsatzsteuer ab dem 1. April 2024
  • Höhere CO2-Abgabe
  • Preissenkungen bei vielen Grundversorgern
  • Inkrafttreten vom Gebäudeenergiegesetz (bekannt als Heizungsgesetz)

Das ändert sich 2024 auf dem Energiemarkt: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2024 steigen für viele Haushalte die Tarife, andere freuen sich wiederum über leichte Gas– oder Strompreissenkungen. Für alle Verbraucher gilt dennoch: sie sollten unbedingt einen Gas– bzw. Stromvergleich durchführen, wenn Sie vom günstigsten Tarif profitieren wollen. Der Energiemarkt entwickelt sich rasant und es gibt bei fast allen Haushalten Sparpotenzial.

Einige Verbraucher sind überfordert und bleiben aus Bequemlichkeit in einem teuren Strom- oder Gastarif. Dabei könnten sie jedes Jahr mehrere Hunderte Euro sparen. Doch es gibt gute Neuigkeiten: Cheapenergy24 findet jedes Jahr den besten Stromanbieter für Ihren individuellen Verbrauch, der nicht nur günstig, sondern auch seriös ist. So sparen Sie jedes Jahr ohne Aufwand! Fordern Sie gleich über unseren Tarifrechner eine kostenlose, unverbindliche Tarifempfehlung an.

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Ende der Strom- und Gaspreisbremse

Entgegen aller Erwartungen wurden die Energiepreisbremsen nicht bis zum 31. März 2024 verlängert. Stattdessen laufen sie bereits am 31. Dezember 2023 ab. Ab dem 1. Januar 2024 werden Haushalte nicht länger entlastet, sondern müssen den vollen Energiepreis zahlen, der in ihrem Vertrag steht. Davon sind Sie nur betroffen, wenn Sie mehr als 40 ct/kWh für Strom bzw. mehr als 12 ct/kWh für Gas bezahlen. Für Verbraucher mit einem niedrigeren Arbeitspreis ändert sich nichts durch das Ende der Preisbremsen.

Strompreis mit/ohne Preisbremse

Haushalte sollten ab dem 1. Januar 2024 mit höheren Abschlägen rechnen, wenn der vereinbarte Arbeitspreis oberhalb der Preisbremse liegt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Preiserhöhung, sondern um den Wegfall der staatlichen Entlastungen.

Gut zu wissen: Grundsätzlich steht Verbrauchern bei einer Preiserhöhung aufgrund der Einführung von Steuern, Abgaben oder Umlagen ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Ende der Energiepreisbremsen stellt jedoch keine Preiserhöhung dar, sondern der Ausfall der staatlichen Entlastungen. Für Verbraucher ergibt sich dadurch kein Sonderkündigungsrecht.

Leichte Senkung der Stromumlagen

Ein Teil Ihres Strompreises setzt sich aus unterschiedlichen Steuern, Umlagen und Abgaben zusammen, die gesetzlich vorgegeben sind und von allen Haushalten unabhängig vom Energieversorger bezahlt werden müssen. Diese können über die Jahre unverändert bleiben oder steigen bzw. senken. Diese setzen sich im Jahr 2024 folgendermaßen zusammen:

Umlagen_Strom_2023_2024

Obwohl die Senkung der Umlagen minimal ist, dürfte es für Haushalte ein kleiner Trost sein, dass sie stabil geblieben anstatt gestiegen sind. Im Vergleich zum Vorjahr zahlen Verbraucher insgesamt 1,334 ct/kWh an Umlagen statt 1,365 ct/kWh.

Höhere Strom-Netzentgelte

Die Netzentgelte werden von allen Verbrauchern für die Nutzung, den Ausbau und die Instandhaltung der Stromleitungen bezahlt. Die Übertragungsnetzentgelte sind ein Teil davon und betrugen im Jahr 2023 durchschnittlich 3,12 ct/kWh. Diese werden sich 2024 mehr als verdoppeln und im Durchschnitt 6,43 ct/kWh betragen. Der Grund für diese drastische Erhöhung ist der Ausfall bisheriger Zuschüsse zur Jahreswende 2023/24. Je nach Region bedeutet das für Haushalte mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 kWh einen jährlichen Aufpreis von 30 bis 60 Euro mehr als im Vorjahr.

Gut zu wissen: Verbrauchern steht bei einer Preiserhöhung aufgrund der Einführung von Steuern, Abgaben oder Umlagen ein Sonderkündigungsrecht zu. Wenn Ihr Stromanbieter die gestiegenen Umlagen an Sie weitergibt und die Preisgarantie dadurch nicht eingehalten wird, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.

Wir bei cheapenergy24 finden gerne den besten Tarif bei einem seriösen Anbieter für Ihren individuellen Verbrauch. Zudem übernehmen wir den kompletten Wechsel und den Kontakt zum Energieversorger. Auf Wunsch wechseln wir jährlich für Sie den Energieanbieter, sodass Sie jedes Jahr von den besten Preisen profitieren und sich keine Sorgen über teure Energiepreise machen müssen.

Niedrigere Gasumlagen und Netzentgelte

Genauso wie beim Strompreis setzt sich der Gaspreis u.a. aus unterschiedlichen Umlagen und Entgelten zusammen. Hier kam es bereits am 1. Oktober 2023 zur Senkung des Konvertierungsentgelts und sogar zur Abschaffung von zwei Umlagen. Trotzdem werden nicht alle Verbraucher von einer Gaspreissenkung profitieren, da einige Versorger die Ersparnis behalten haben.

Umlagen_Gas_2023_2024

Haushalte, an die die Senkung weitergegeben wird, sparen 0,677 ct/kWh. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch an Gas von 20.000 kWh würde die jährliche Ersparnis 135,40 Euro betragen.

Aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer für Gas sowie des Anstiegs vom Gaspreis an der Energiebörse, sollten sich Verbraucher nicht zu früh freuen bzw. auf eine Gaspreissenkung einstellen – Denn laut allen Prognosen wird der Gaspreis 2024 wieder steigen. Die Anpassung der Mehrwertsteuer, die höhere CO2-Abgabe und der Ausfall der Gaspreisbremse werden für diese steigende Gaspreisentwicklung sorgen.

Gut zu wissen: Bei einer Preiserhöhung aufgrund der Einführung oder Erhöhung von Steuern, Abgaben oder Umlagen steht Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht zu. Bei einer Senkung von Umlagen, wie es 2024 beim Gas der Fall ist, steht Kunden kein Sonderkündigungsrecht zu.

Höhere Gas-Umsatzsteuer ab April 2024

Die Bundesregierung hatte für das Jahr 2023 die Umsatzsteuer auf Gas von 19% auf 7% gesenkt, um Verbraucher zu entlasten. Diese befristete Senkung gilt bis zum 31. März 2024, damit Haushalte während der Heizperiode davon profitieren können. Die Anpassung auf 19% ab dem 1. April 2024 werden Haushalte deutlich zu spüren bekommen.

Die höhere Umsatzsteuer wird die Gaspreise für alle Verbraucher in die Höhe treiben, da gibt es keinen Weg drum herum. Wer seine Gaskosten jedoch so gering wie möglich halten will, sollte lieber den Gasanbieter wechseln, um im Rahmen eines Angebots für Neukunden von einem günstigen Tarif zu profitieren.

Gut zu wissen: Grundsätzlich steht Verbrauchern bei einer Preiserhöhung aufgrund der Einführung von Steuern, Abgaben oder Umlagen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Erhöhung der Umsatzsteuer stellt jedoch eine Ausnahme dazu dar, da es sich bei der niedrigeren Umsatzsteuer bis zum 31. März 2024 um eine befristete Senkung handelt. Somit steht Kunden kein Sonderkündigungsrecht zu. Energieanbieter sind ebenso nicht verpflichtet, ihre Kunden in einem Schreiben über die Preisänderung zu informieren.

Höhere CO2-Abgabe

Die Bundesregierung hat ab dem Jahr 2021 eine CO2-Bepreisung (Emissionshandel) für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel eingeführt. Diese wird jedes Jahr stufenweise erhöht und beträgt im Jahr 2024 45 Euro pro Tonne CO2. Da die Abgabe im Jahr 2023 noch 30 Euro/Tonne CO2 betragen hat, handelt es sich um einen signifikanten Anstieg um 50%.

Co2 Bepreisung

Verbraucher werden diesen Anstieg nicht nur an der Tankstelle merken, sondern auch beim Gaspreis. Haushalte sollten unbedingt ihre Gasrechnung prüfen, da dort die genauen Kosten für die CO2-Abgabe in ct/kWh aufgelistet werden müssen. Obwohl die Abgabe gesetzlich festgelegt ist und 0,82 ct/kWh betragen sollte, kann sich die Abgabe von einem Versorger zum anderen unterscheiden und geringer ausfallen, z.B. wenn ein Tarif mit einem Anteil an Biogas gewählt wird.

Gut zu wissen: Wenn Ihr Gasanbieter Ihren Gaspreis aufgrund der gestiegenen CO2-Abgaben erhöht und Sie einen Tarif mit einer Preisgarantie haben, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Ihr Versorger muss Sie sowohl über diese Preisanpassung als auch über Ihr Sonderkündigungsrecht informieren.

Strom- und Gaspreissenkung zum 1. Januar 2024

Viele Energieversorger (insbesondere die Grundversorger) verkünden pünktlich zum 1. Januar 2024 Gas– und Strompreissenkungen unter Preisbremse-Niveau. Damit versuchen sie der Wechselbereitschaft ihrer Kunden entgegenzuwirken, da sie ohne Preissenkung nach dem Ausfall der Preisbremse einen viel höheren Abschlag zahlen müssten.

Kunden in zwei-Jahresverträgen, wessen Energiepreis über der Preisbremse liegt, werden höchstwahrscheinlich keine Preissenkung erhalten, da sie vertraglich gebunden sind. Somit ergibt sich für ihre Energieanbieter keinen Anreiz für eine Preissenkung. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, lohnt es sich zu prüfen, ob Ihr Energieanbieter Ihren Tarif z.B. aufgrund gestiegener Umlagen erhöht. So ergibt sich oft ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher.

Fazit

Verbraucher sollten sich im Jahr 2024 auf höhere Energiepreise als im Vorjahr gefasst machen. Durch den Ausfall der Preisbremsen, die Erhöhung der CO2-Abgabe sowie der Anpassung der Umsatzsteuer auf Gas, werden die Energiepreise steigen. Insbesondere beim Gaspreis handelt es sich um eine konstante Entwicklung nach oben, da die Bundesregierung anstrebt, dass ab 2045 nicht länger mit fossilen Brennstoffen geheizt wird.

Es lohnt sich mehr denn je, Ihren Strom- bzw. Gastarif zu vergleichen und von einem eventuell vorhandenen Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Sie möchten nicht selbst nach dem besten Anbieter suchen und der Wechsel ist Ihnen zu viel Aufwand? cheapenergy24 findet jedes Jahr den besten Anbieter für Sie, der nicht nur günstig, sondern auch seriös ist. So sparen Sie jedes Jahr ohne Aufwand. Fordern Sie gleich über unseren Tarifrechner eine kostenlose, unverbindliche Tarifempfehlung an.

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Das ändert sich 2024 auf dem Energiemarkt: Häufige Fragen (FAQ)

Im Folgenden beantworten unsere Experten die häufigsten Fragen zum Thema Strom und Gas im Jahr 2024:

Obwohl einige Grundversorger ihre Strompreise zum Jahresanfang 2024 leicht gesenkt haben, wird der Strompreis 2024 für die meisten Verbraucher leicht steigen. Ausschlaggebend sind insbesondere der Ausfall der Strompreisbremse sowie die Erhöhung der Strom-Netzentgelte.

Der Gaspreis wird in den kommenden Jahren voraussichtlich steigen. Im Jahr 2024 werden insbesondere der Ausfall der Gaspreisbremse, die höhere Umsatzsteuer sowie eine deutlich höhere CO2-Abgabe den Gaspreis in die Höhe treiben.

Grundsätzlich haben Verbraucher bei jeder einseitigen Preisanpassung von ihrem Energieversorger ein Sonderkündigungsrecht. Auch die Mitteilung einer Preissenkung räumt Ihnen ein Sonderkündigungsrecht ein. Dazu gibt es lediglich zwei Ausnahmen:

  • Eine Preissenkung aufgrund von günstigeren Umlagen und Ablagen, wenn diese vom Energieversorger an Sie weitergegeben werden.
  • Die Anpassung der Umsatzsteuer, sei es eine Erhöhung oder eine Senkung.

Wir empfehlen allen Verbrauchern grundsätzlich, ihre Strom- und Gastarife nicht nur jedes Jahr zu prüfen und ggf. den Anbieter zu wechseln, sondern auch jedes Schreiben ihres Anbieters aufmerksam durchzulesen. Nur so können Sie im günstigsten Tarif bleiben.

Wenn Ihnen der Aufwand zu groß ist, können Sie uns damit beauftragen. Wir bei cheapenergy24 übernehmen sehr gerne den Tarifvergleich und den Wechsel zu einem günstigen und seriösen Energieanbieter. Fordern Sie gerne eine unverbindliche und kostenlose Tarifempfehlung über unseren Tarifrechner an.

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