+ + + + + Die Strompreisbremse wurde für das Jahr 2023 beschlossen und endet am 31.12.2023. Der Strompreis wird ab dem 01.01.2024 nicht mehr auf 40 ct/kWh gedeckelt. Verbraucher müssen dementsprechend den vollen Preis zahlen, den sie vertraglich mit ihrem Stromversorger vereinbart haben. + + + + +

Strompreisbremse: Höhe, Basisverbrauch und Umsetzung

Die Strompreisbremse soll eine finanzielle Entlastung für Verbraucher schaffen, denn die Stromkosten sind 2022 in nie dagewesene Höhen gestiegen. Hier erfahren Sie, wie die Strompreisbremse (auch: Strompreisdeckel) funktioniert und auf welchen Stromverbrauch sie begrenzt ist. Außerdem lesen Sie hier, wie die finanzielle Entlastung praktisch umgesetzt wird, wer sie nutzen kann und wie lange die Regulierung gilt.

Was ist die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse ist ein Instrument der Bundesregierung, das in Deutschland die extrem angestiegenen Stromkosten (s. Strompreisentwicklung) für Verbraucher begrenzen bzw. senken soll. Je nach Verbrauchshöhe zahlen Stromkunden nicht mehr als einen bestimmten Preis pro Kilowattstunde (z. B. Haushaltskunden: max. 40 ct/kWh für 80 % ihres Vorjahresverbrauchs).

Parallel dazu wurde die Gaspreisbremse beschlossen.

Wann gilt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse gilt vom 01.03.2023 bis 31.12.2023, allerdings werden im März 2023 rückwirkend die Entlastungen für Januar und Februar 2023 angerechnet.

Für wen gilt die Strompreisbremse?

Natürlich gilt die Strompreisbremse nur für diejenigen Verbraucher, die ansonsten einen höheren Arbeitspreis zahlen müssten. Wer einen geringeren Arbeitspreis vereinbart hat, zahlt diesen unverändert ohne Zuschüsse.

Es gibt zwei verschiedene Stufen der Strompreisbremse. Für wen welche Stufe gilt, ist von der Verbrauchshöhe abhängig:

  1. Für Privatverbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch bis zu 30.000 kWh/Jahr, die mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen würden, gilt eine Strompreisbremse bei 40 ct/kWh für 80 % des Vorjahresverbrauchs.
  2. Für mittlere und große Unternehmen mit einem Verbrauch über 30.000 kWh gilt eine Preisbremse bei 13 ct/kWh für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021.

Der Preisdeckel greift auch beim Heizstrom, also für strombetriebene Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen.

Für bestimmte Betriebe und Einrichtungen soll zudem ein Härtefallfonds zur Verfügung gestellt werden, z. B. für Krankenhäuser und Kultureinrichtungen.

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Durch die Strompreisbremse erhalten Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von max. 30.000 Kilowattstunden (v. a. Haushalte und kleinere Unternehmen) 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs für 40 Cent pro Kilowattstunde.

Bei diesen 80 Prozent spricht man auch vom „Basisverbrauch“. Alle Kilowattstunden, die über den Basisverbrauch hinausgehen, werden zum vereinbarten Preis des Anbieters abgerechnet.

So soll ein Anreiz zum Energiesparen geschaffen werden, denn die zusätzlichen Kilowattstunden können entsprechend teuer ausfallen.

Hier gelangen Sie bei Interesse zu einem Beispiel zur Strompreisbremse.

Strompreisbremse

Was bedeutet „Vorjahresverbrauch“?

Im Zusammenhang mit der Strompreisbremse ist der Vorjahresverbrauch relevant. Genauer gesagt, wird die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers des jeweiligen Verbrauchers genutzt. Bei einem Neueinzug wird der Vorjahresverbrauch an der Verbrauchsstelle betrachtet.

Sonderfall: Stromkunden mit Verbrauch über 30.000 kWh/Jahr

Stromkunden mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 kWh/Jahr (v. a. mittlere und große Unternehmen) erhalten 70 Prozent des Jahresverbrauchs von 2021 für einen Nettopreis i. H. v. 13 ct/kWh. Auch in diesem Fall werden alle weiteren Kilowattstunden zum Tarifpreis abgerechnet.

Welche Anteile des Strompreises werden durch die Strompreisbremse gedeckelt?

Wenn Sie sich fragen, wie viel des Strompreises tatsächlich gedeckelt wird, sind folgende Informationen wichtig:

  1. Die Strompreisbremse umfasst ausschließlich den Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Der monatliche Grundpreis fällt unverändert in der vertraglich vereinbarten Höhe an.
  2. Der Preisdeckel von 40 Cent bezieht sich auf den Bruttopreis, also inkl. Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte. Auf die 40 Cent pro Kilowattstunde für den Basisverbrauch wird also nichts mehr aufgeschlagen.

Wie wird die Strompreisbremse umgesetzt?

Folgendermaßen soll die Strompreisbremse abgerechnet werden: Verbraucher zahlen für den Basisverbrauch 40 Cent pro Kilowattstunde, wenn ihr Arbeitspreis eigentlich höher wäre. Die Differenz zwischen den 40 Cent und dem Preis des Anbieters ergibt die Einsparung. Diese soll vom Anbieter mit den monatlichen Abschlagszahlungen verrechnet und auf der Rechnung aufgeführt werden. Da im März 2023 auch die Entlastung für Januar und Februar erfolgt, erhalten Sie dann die dreifache Gutschrift.

Der Verbrauch, der über den Basisverbrauch hinausgeht (20 % des Vorjahresverbrauchs), wird zum Preis des jeweiligen Stromanbieters abgerechnet.

Das heißt: Sie müssen nichts tun, sondern erhalten automatisch die Entlastung. Sie zahlen wie gewohnt Ihre Abschläge, die der Anbieter ggf. entsprechend senkt. Zuschüsse vom Staat gehen nicht direkt an Sie, sondern an Ihren Stromversorger, der sie mit den Kosten verrechnet.

Zusätzlich zur Strompreisbremse sparen: Jetzt Anbieter wechseln

Trotz der Strompreisbremse lohnt es sich, einen Tarifvergleich und ggf. einen Anbieterwechsel durchzuführen. Das hat folgende Gründe:

  1. Aktuell führen viele Energieversorger starke Strompreiserhöhungen durch. Besonders in diesem Fall sind meist günstigere Tarife verfügbar und ein Wechsel kann sich auszahlen.
  2. Die Preisdeckelung bei 40 Cent pro Kilowattstunde gilt nur für 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs. Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den Kilowattstundenpreis Ihres jeweiligen Tarifs. Ein möglichst günstiger Stromtarif zahlt sich also trotz Preisbremse aus.
  3. Aktuell gibt es viele Neukundenangebote mit Bonuszahlung, durch die sich eine Ersparnis erzielen lässt.

Finden Sie gleich über unseren Tarifrechner kostenlos und unverbindlich heraus, ob es aktuell einen günstigeren Tarif für Sie gibt. Es dauert nur wenige Minuten.

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Ist die örtliche Grundversorgung die günstigste Option?

Nein, die Grundversorgung in den meisten Fällen aktuell nicht die günstigste Option. Viele Stromversorger bieten aktuell vergünstigte Tarife an, die teils auch eine Bonuszahlung enthalten. Hinzu kommt, dass zahlreiche Grundversorger für das Jahr 2023 bereits extreme Preiserhöhungen vorgenommen haben oder dies im ersten Halbjahr 2023 tun werden.

Außerdem haben Sie im Grundversorgungstarif keine Preisgarantie. Preiserhöhungen sind also jederzeit möglich. Eine lohnenswerte Alternative ist es daher, sich jetzt einen günstigen Tarif eines alternativen Anbieters zu sichern und von der Strompreisbremse zu profitieren. Dabei sollten Sie unbedingt auch auf eine Preisgarantie achten, um für einen bestimmten Zeitraum vor Erhöhungen geschützt zu sein.

Beispiel zur Strompreisbremse

Wie die Strompreisbremse sich auswirkt, wird anhand eines konkreten Beispiels klarer:

Familie Müller hat Vorjahr als 3-Personen-Haushalt ca. 4.000 Kilowattstunden verbraucht. Eigentlich zahlt die Familie dafür im aktuellen Tarif 43 Cent pro Kilowattstunde.

Durch die Strompreisbremse kann sie 3.200 Kilowattstunden (80 % des voraussichtlichen Jahresverbrauchs) ab 2023 zum gedeckelten Preis von 40 ct/kWh beziehen. Für die restlichen 800 Kilowattstunden fällt der Preis von 43 ct/kWh an.

Es ergibt sich in diesem Fall durch die Strompreisbremse eine Einsparung von rund 100 Euro.

  • Kosten ohne Strompreisbremse: 4.000 kWh x 0,43 € = 1.720 €
  • Vergünstigter Anteil durch Strompreisbremse: 3.200 kWh x 0,40 € = 1.280 €
  • Nicht vergünstigter Anteil (über dem Basisverbrauch): 800 kWh x 0,43 € = 344 €
  • Summe der Kosten 1.280 € + 344 € = 1.624 €
  • Einsparung durch Strompreisbremse: 1.720 € – 1.624 € = 96 €

Wie wird die Strompreisbremse finanziert?

Die Kosten für die Strompreisbremse werden voraussichtlich für Privathaushalte und kleine Unternehmen bei 23-33 Milliarden Euro liegen, für Industriebtriebe bei weiteren 30-36 Milliarden Euro.

Folgende Quellen sollen zur Finanzierung der Strompreisbremse beitragen:

  • Begrenzte Zuschüsse aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF): Abwehrschirm i. H. v. 200 Milliarden Euro zur Dämpfung der Strom- und Gaspreise für Privatverbraucher und Industrie
  • (Teilweise) Abschöpfung von Zufallsgewinnen der Stromproduzenten (voraussichtlich zweistelliger Milliardenbetrag)
  • Höhere Steuereinnahmen durch gestiegene Energiepreise

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