+ + + + + Die Gaspreisbremse wurde für das Jahr 2023 beschlossen und endet am 31.12.2023. Der Gaspreis wird ab dem 01.01.2024 nicht mehr auf 12 ct/kWh gedeckelt. Ab dem 01.01.2024 müssen Verbraucher den vollen Gaspreis zahlen, den sie vertraglich mit ihrem Versorger vereinbart haben. + + + + +

Gaspreisbremse und Soforthilfe: Das müssen Sie wissen

Die Gaspreisbremse soll Verbraucher während der Energiekrise finanziell entlasten, denn die Gaskosten sind hoch wie nie zuvor. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Gaspreisbremse – was sie bedeutet, auf welchen Verbrauch sie begrenzt ist, wie sie umgesetzt wird, wer davon profitiert und wie lange die Regelung gilt. Zudem beantworten wir zur Soforthilfe (Einmalzahlung im Dezember 2022) alle wichtigen Fragen in den FAQs am Ende des Beitrags.

Was ist die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse ist ein Instrument der Bundesregierung zur Begrenzung bzw. Senkung der Gaskosten für Verbraucher im Rahmen der Energiekrise, denn die Preise haben ein Rekordhoch erreicht (s. Gaspreisentwicklung). Gaskunden erhalten einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis.
Auch eine Strompreisbremse kommt 2023 zum Tragen.

Wann gilt die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse (auch: Gaspreisdeckel) gilt vom 01. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Es werden allerdings rückwirkend für Januar und Februar 2023 die Entlastungen im März 2023 angerechnet. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse.

Für wen gilt die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse gilt grundsätzlich für Haushalte und Unternehmen verschiedener Größen. Dabei wird zwischen zwei verschiedenen Verbrauchshöhen unterschieden:

  • Haushalte, Vereine und kleine sowie mittelständische Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh pro Jahr zahlen für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs maximal 12 Cent pro Kilowattstunde. Fernwärmekunden dieser Größenordnung zahlen für 80 % des Verbrauchs max. 9,5 ct/kWh.
  • Große Unternehmen mit einem Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh/Jahr profitieren bei 70 Prozent ihres Verbrauchs aus dem Jahr 2021 von der Gaspreisbremse und zahlen dafür einen maximalen Netto-Arbeitspreis i. H. v. 7 ct/kWh. Für Fernwärmekunden dieser Größenordnung gilt: 70 % des Verbrauchs, der dem September-Abschlag 2022 zugrunde liegt, für max. 7,5 ct/kWh.

Bestimmte Betriebe und Einrichtungen sollen durch einen Härtefallfonds entlastet werden, z. B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Kultureinrichtungen.

Verbraucher mit einem geringeren Arbeitspreis zahlen diesen unverändert für den vollen Jahresverbrauch.

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Gaspreisbremse

Gaskunden mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh/Jahr erhalten durch die Gaspreisbremse automatisch 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs für 12 Cent pro Kilowattstunde. Man nennt diese 80 Prozent auch „Basisverbrauch“.

Hinweis: Wer 12 Cent oder weniger zahlt, profitiert nicht von der Gaspreisdeckelung.

Im Fall von Fernwärme liegt der Preisdeckel bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde für ebenfalls 80 Prozent des Jahresverbrauchs.

Die Kilowattstunden, die über den Basisverbrauch hinausgehen, werden zum teureren Vertragspreis des Anbieters abgerechnet.

So soll durch die Gaspreisbremse auch ein Anreiz zum Energiesparen geschaffen werden.

Woran orientiert sich der Jahresverbrauch bzw. Basisverbrauch?

Entscheidend für die Gaspreisbremse ist der Vorjahresverbrauch. Hierzu betrachtet man die Jahresverbrauchsprognose, die als Grundlage für die Abschlagszahlung im September 2022 genutzt wurde.

Hier finden Sie Werte zum durchschnittlichen Gasverbrauch.

Hier gelangen Sie bei Interesse direkt zu einem Beispiel zur Gaspreisbremse auf dieser Seite.

Auf welchen Preisanteil bezieht sich die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse bezieht sich ausschließlich auf den Arbeitspreis pro Kilowattstunde, nicht auf den monatlichen Grundpreis. Beim Grundpreis zahlen Sie unverändert die vertraglich vereinbarte Höhe.

Wie wird die Gaspreisbremse umgesetzt?

Gaskunden, die mehr als 12 ct/kWh zahlen, sowie Fernwärmekunden, die mehr als 9,5 ct/kWh zahlen, profitieren automatisch von der Gaspreisbremse. Folgendermaßen soll die Entlastung abgerechnet werden:

Es ergibt sich eine Differenz zwischen der Deckelung i. H. v. 12 Cent für Gas (bzw. 9,5 Cent für Fernwärme) und dem Preis, den der Gasanbieter berechnet. Diese Einsparung soll der Anbieter monatlich mit den Abschlagszahlungen verrechnen und auf der Rechnung aufführen. Entsprechend wird der Abschlag gesenkt. Da im März 2023 auch die Erstattung für Januar und Februar durchgeführt wird, erhalten Sie dann die dreifache Gutschrift.

Lohnt sich ein Anbieterwechsel trotz Gaspreisbremse?

Ja, trotz Gaspreisbremse lohnt es sich, einen Tarifvergleich und ggf. einen Anbieterwechsel durchzuführen. Das hat folgende Gründe:

  1. Aktuell erfolgen bei vielen Anbietern starke Preiserhöhungen, sodass sich oft günstigere Tarife finden lassen.
  2. Die Preisdeckelung bei 12 Cent pro Kilowattstunde gilt nur für 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs. Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den Kilowattstundenpreis Ihres jeweiligen Tarifs. Es lohnt sich also, einen möglichst günstigen Tarif zu finden.
  3. Aktuell gibt es zahlreiche Neukundenangebote mit Bonuszahlung, durch die sich in vielen Fällen sparen lässt.

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Ist der örtliche Grundversorgungstarif günstiger als Bonustarife?

Zahlreiche Grundversorger haben für das Jahr 2023 bereits massiv die Preise angehoben oder werden dies im ersten Halbjahr 2023 tun. In den meisten Fällen ist es deshalb deutlich günstiger, ein Neukundenangebot inkl. Bonuszahlung eines alternativen Anbieters zu nutzen.

Ein weiterer Nachteil im Grundversorgungstarif: Sie haben keine Preisgarantie; eine Preiserhöhung ist also jederzeit möglich. Die bequeme Alternative ist es daher, sich einen Tarif mit Bonuszahlung zu sichern, von der Gaspreisbremse zu profitieren und für einen bestimmten Zeitraum durch eine Preisgarantie vor Erhöhungen geschützt zu sein.

Beispiel zur Gaspreisbremse

Familie Meier verbraucht als 4-Personen-Haushalt ungefähr 20.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr. Dafür zahlt sie in ihrem aktuellen Tarif 21 Cent pro Kilowattstunde, also lägen die Jahreskosten bei 4.200 Euro.

Durch die Gaspreisbremse kann Familie Meier 80 % ihres Jahresverbrauchs, also 16.000 kWh, zum vergünstigten Preis von 12 ct/kWh beziehen. Für die weiteren 4.000 kWh werden 21 ct/kWh berechnet.

Die Gesamtkosten betragen dann 2.760 Euro. Es ergibt sich in diesem Fall durch den Gaspreisdeckel eine Einsparung von 1.400 Euro.

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FAQ: Häufige Fragen zur Gaspreisbremse

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Gaspreisbremse, Fernwärmepreisbremse und zur Soforthilfe für Gas, die im Dezember 2022 ausgezahlt wurde.

Die Gaspreisbremse wird voraussichtlich ca. 33 Milliarden Euro für Privathaushalte und kleine Unternehmen sowie etwa 21 Milliarden Euro für die Industrie kosten. Für die Soforthilfe kommen ca. 9 Milliarden Euro hinzu.

Folgendermaßen gestaltet sich die Finanzierung der Gaspreisbremse:

Die Bundesregierung plant bis zu 200 Milliarden Euro zur Entlastung von Privathaushalten und Unternehmen ein (Strom, Gas, Fernwärme) und finanziert die Preisbremsen sowie die Soforthilfe durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds („Abwehrschirm“). Um dies zu ermöglichen, wurde durch den Bundestag der Schuldendeckel für den Bundeshaushalt aufgehoben – aufgrund einer „außergewöhnlichen Notsituation“.

Durch die hohen Energiekosten hat der Staat zudem höhere Steuereinnahmen, die reinvestiert werden könnten.

Durch die Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden sollen Verbraucher während der Energiekrise zügig finanziell entlastet werden: Die Bundesregierung übernahm dabei den Dezember 2022-Abschlag aller Verbraucher von Gas und Fernwärme. So sollte die Zeit bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse (März 2023) finanziell überbrückt werden. Auch wer nicht von der Gaspreisbremse profitiert, konnte die Soforthilfe erhalten, denn sie wurde allen Haushalten gewährt.

Die Soforthilfe für Gas beträgt ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Gasanbieter im September für die Verbrauchsstelle ermittelt hat. Es werden die ab 01.12.2022 geltenden Gaspreise der jeweiligen Verbrauchsstelle zur Berechnung der Soforthilfe herangezogen. Man multipliziert also ein Zwölftel des Arbeitspreises mit dem Dezember-Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Hinzu kommt bei der Entlastung ein Zwölftel des Grundpreises.

Beispiel Soforthilfe Gas

Ihr Gasanbieter hat im September 2022 für Ihren Haushalt einen voraussichtlichen Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden hinterlegt. Ein Zwölftel entspricht 1.250 Kilowattstunden. Angenommen, Sie zahlen im Dezember 2022 pro Kilowattstunde 0,15 € und einen monatlichen Grundpreis i. H. v. 8 Euro. Dann würden Sie eine Soforthilfe für den Arbeitspreis i. H. v. 187,50 € (0,15 € x 1.250 kWh) plus ein Zwölftel Ihres Grundpreises, also 8 Euro, erhalten.

Die Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden erfolgte als Gutschrift beim Energieversorger. Was bedeutet das für Verbraucher?

Im Dezember 2022 mussten Gas- und Fernwärmekunden im Rahmen der Soforthilfe keine Abschlagszahlung leisten.

  • Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder den Gas-Abschlag monatlich überweisen, konnten Sie diese Zahlung somit für Dezember reduzieren bzw. aussetzen.
  • Noch einfacher: Falls Sie den Abschlag dennoch gezahlt haben, verrechnet der Anbieter die Summe in der nächsten Abrechnung als Gutschrift.
  • Wenn Ihr Anbieter jeden Monat den Abschlag von Ihrem Konto abgebucht hat (Einzugsermächtigung), müssen Sie nichts tun: Die Abbuchung wird mit der Gutschrift verrechnet. Es wird also einfach weniger Geld eingezogen.

In der Jahresabrechnung teilt Ihnen Ihr Gasversorger mit, ob Sie eine Erstattung erhalten oder eine Nachzahlung leisten müssen.

Falls die Gas- bzw. Fernwärmeversorgung über den Vermieter geregelt wird, soll die Soforthilfe in der nächsten Heizkostenabrechnung verrechnet werden. Dazu haben Vermieter allerdings ein Jahr Zeit. Der Grund: Viele Vermieter haben die monatlichen Zahlungen noch nicht an die Preissteigerungen angepasst. Evtl. erfahren Mieter also erst im Dezember 2023, wie hoch ihre Entlastung ausfällt. Laut Gesetz sollen Vermieter jedoch verpflichtet werden, schon im Dezember 2022 über die voraussichtliche Gutschrift zu informieren.

Die Soforthilfe Erdgas/Fernwärme erhalten folgende Verbrauchergruppen:

  • Haushalte
  • Kleine und mittelständische Unternehmen mit Abrechnung über Standardlastprofil und Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. Kilowattstunden Gas pro Jahr

Hinweis: Unternehmen dürfen das Erdgas nicht zur kommerziellen Strom- oder Wärmeerzeugung nutzen, wenn sie die Soforthilfe beanspruchen.

Auch verschiedene weitere Einrichtungen haben Anspruch auf die Gas-Soforthilfe, so z. B. Pflege- und Bildungseinrichtungen.

Die Soforthilfe ist für die Verbraucher steuerpflichtig, die mehr als 75.000 Euro jährlich verdienen. So soll ein sozial gerechter Ausgleich geschaffen werden.

Eine Versteuerung ist frühestens für den Veranlagungszeitraum 2023 relevant.

Bei Fernwärme orientiert sich die Soforthilfe an der Abschlagszahlung im September 2022. Hinzu kommt ein „pauschaler Anpassungsfaktor“, wodurch Verteuerungen bis Dezember 2022 berücksichtigt werden sollen: Die September-Abschlagszahlung wird um 20 Prozent erhöht.

Fernwärmekunden erhalten im Dezember 2022 ebenfalls eine Soforthilfe. Laut Politik wird es den Wärmeversorgungsunternehmen überlassen, ob sie den Kunden eine Gutschrift zahlen oder auf die Dezember-Abschlagszahlung verzichten.

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