Sonderkündigungsrecht Strom: Wann gilt es & was ist wichtig?

Das Sonderkündigungsrecht bietet die Möglichkeit, Ihren Stromvertrag unter gewissen Umständen vorzeitig zu beenden. Normalerweise gelten nämlich bestimmte Fristen, um Ihren Tarif kündigen zu können. Erfahren Sie hier, was das Sonderkündigungsrecht für Strom ist, wann Sie davon Gebrauch machen können und was es dabei zu beachten gilt.

Über diesen Link gelangen Sie zu Informationen zum Sonderkündigungsrecht Gas.

Was ist das Sonderkündigungsrecht?

Jeder Stromvertrag läuft innerhalb einer Mindestvertragslaufzeit und hat eine festgelegte Kündigungsfrist. Das bedeutet, Sie sind beispielsweise für 12 oder 24 Monate an einen Energieversorger gebunden und können in dieser Zeit nicht regulär kündigen.

Wichtig: Bei Grundversorgern beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen, während sie bei alternativen Stromanbietern deutlich länger sein kann.

Das Sonderkündigungsrecht von Strom ist dazu da, Ihren Vertrag bei bestimmten Vorkommnissen vorzeitig zu beenden, um Sie als Kunde vor unnötigen Mehrkosten zu bewahren.

In diesen Fällen gilt das Sonderkündigungsrecht:

  • Preiserhöhungen oder Vertragsanpassungen (Änderung der AGB oder Einschränkungen des Angebots)
  • Umzug
  • Todesfall

Video zum Sonderkündigungsrecht Strom

In unserem Video zum Sonderkündigungsrecht Strom erfahren Sie innerhalb weniger Minuten, wie man damit den Strom- oder Gasvertrag vorzeitig kündigen kann, in welchen Fällen das möglich ist, wie viel Zeit man hat und was man beachten sollte.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Strom?

Sind Sie sich unsicher, ob Ihnen ein Sonderkündigungsrecht bei Strom zusteht? Unsere Infografik gibt Ihnen einen schnellen Überblick. Eine ausführliche Erläuterung, in welchen Fällen Sie außerordentlich kündigen können, finden Sie im Anschluss.

Sonderkündigungsrecht Strom

Sonderkündigungsrecht von Strom bei Preiserhöhungen oder Vertragsanpassungen

Laut Gesetz haben Kunden unabhängig von der Vertragslaufzeit Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht des Stromvertrags, wenn der Anbieter die Preise erhöht oder Vertragsanpassungen vornimmt. Er ist dazu verpflichtet, den Verbraucher 4-6 Wochen im Voraus darüber in Kenntnis zu setzen. Dies erfolgt per E-Mail oder postalisch. Hier erfahren Sie bei Interesse mehr zu Strompreiserhöhungen und was Sie in diesem Fall tun können.

Wenn das Informationsschreiben über die Preiserhöhung keinen Hinweis auf Ihr Sonderkündigungsrecht beinhaltet, ist die Preiserhöhung unwirksam.

Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen oder Vertragsanpassungen?

Mit Erhalt der schriftlichen Ankündigung gilt die Frist für Ihr Sonderkündigungsrecht meist bis zum Tag, an dem die Preiserhöhung oder Vertragsanpassung in Kraft tritt. Normalerweise können Sie dem Schreiben entnehmen, wann genau die Änderung wirksam wird. Dementsprechend können Sie rechtzeitig die schriftliche Kündigung Ihres Stromvertrages in die Wege leiten.

Die genauen Informationen zu den Fristen und Voraussetzungen finden Sie auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Stromvertrags.

Gut zu wissen: Auch wenn der Stromanbieter die Preiserhöhung mit neu eingeführten Steuern oder staatlichen Abgaben rechtfertigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Selbst wenn dies in Ihrem Vertrag anders vereinbart wurde, sollten Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht beharren, denn in den meisten Fällen wird es Ihnen auch gewährt.

Sonderkündigungsrecht von Strom bei Umzug

Bei einem Umzug können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Stromvertrag mitnehmen. Diese finden Sie in unserem Beitrag zum Thema „Umzug und Stromanbieter“.

Alternativ ist es möglich, den Anbieter per Sonderkündigungsrecht zu kündigen und somit zu wechseln. Sie können Ihren Stromvertrag außerordentlich kündigen, wenn

  • …sich Ihre neue Wohnung nicht im Versorgungsgebiet Ihres Stromanbieters befindet.
  • …durch Ihren Umzug eine Preiserhöhung beim bisherigen Stromversorger entstehen würde.

Häufig wird eine Sonderkündigung sogar akzeptiert, wenn diese Kriterien bei einem Umzug nicht zutreffen. Es kommt aber auch vor, dass Anbieter darauf bestehen, dass die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird. Ein Blick in die AGB des Vertrages kann Klarheit schaffen.

Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei Umzug?

Informieren Sie sich am besten frühzeitig vor dem Umzug über Ihr Sonderkündigungsrecht und teilen Sie dem Versorger spätestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin Ihre Entscheidung mit. Akzeptiert dieser die Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrechts wegen Umzug, läuft der Vertrag automatisch zum Tag des Auszugs aus.

Befinden Sie sich noch in der örtlichen Grundversorgung, können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Sonderkündigungsrecht von Strom bei Sterbefall

Verstirbt ein Angehöriger und Sie möchten seine Wohnung kündigen oder verkaufen, können Sie die Strombelieferung mithilfe einer Sonderkündigung beenden. Wichtig dabei ist, sich beim Kündigungsgrund auf das Sonderkündigungsrecht im Sterbefall zu beziehen und eine Kopie der Sterbeurkunde anzufügen.

Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei Sterbefall?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Die meisten Stromanbieter sind in dieser Angelegenheit kulant und akzeptieren eine Sonderkündigung aufgrund eines Sterbefalls meist noch einige Wochen oder Monate später.

Es ist jedoch zu empfehlen, möglichst bald die außerordentliche Kündigung einzureichen, denn rückwirkend bekommen Sie meist kein Geld mehr zurück.

Checkliste Sonderkündigungsrecht Strom: Was ist zu beachten?

Einige Stromanbieter weisen Sonderkündigungen bereits bei kleinen Fehlern durch Verbraucher zurück. Damit bei der außerordentlichen Kündigung Ihres Stromvertrages nichts schief geht, haben wir eine Checkliste zum Strom-Sonderkündigungsrecht zusammengestellt:

  • Informationen zum Sonderkündigungsrecht einholen:
    Egal aus welchem Grund Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, ist es wichtig, dies rechtzeitig zu erkennen. Bei Preiserhöhungen verstecken beispielsweise manche Anbieter die Mitteilung über steigende Kosten in langen Informationsschreiben, sodass sie für Verbraucher nicht leicht zu finden sind.
  • Rechtzeitig kündigen:
    Vor allem im Fall einer Preiserhöhung sollten Sie baldmöglichst Ihre Kündigung einreichen. Das gilt auch für die Sonderkündigung bei einem Umzug oder im Todesfall.
  • Kündigung selbst durchführen:
    Wichtig bei der vorzeitigen Kündigung ist, dass Sie diese – außer natürlich im Sterbefall – selbst durchführen und explizit auf Ihr Sonderkündigungsrecht verweisen. Anders als bei einem regulären Stromanbieterwechsel kann nicht der neue Anbieter mit der außerordentlichen Kündigung beauftragt werden.
    Den zukünftigen Stromversorger sollten Sie möglichst bald aussuchen, um nicht zwischenzeitlich in die teure Grundversorgung zu rutschen. Ohne Strom stehen Sie jedoch zu keinem Zeitpunkt da.
  • Rechtsgültige Kündigung einreichen:
    Beachten Sie außerdem, die außerordentliche Kündigung korrekt aufzusetzen. Sie muss schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen. Ein kurzes Schreiben, in dem Sie sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht berufen und den Termin für das gewünschte Vertragsende angeben, genügt dabei vollkommen. Bitten Sie im Schreiben um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung. Geben Sie außerdem Folgendes an:
    • Ihren vollständigen Namen
    • Ihre Adresse
    • Ihre Vertrags- bzw. Kundennummer
  • Ggf. neuen Stromtarif suchen:
    Im Falle einer Preiserhöhung oder eines Umzugs sollten Sie so bald wie möglich einen Stromvergleich durchführen und anschließend den Stromanbieter wechseln. Über den cheapenergy24-Tarifrechner finden Sie innerhalb weniger Minuten den aktuell besten Stromtarif. Auf Wunsch kümmern wir uns auch um alle Aufgaben rund um den Wechsel.
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Sonderkündigungsrecht Strom: Vorlage für die Kündigung

Um etwaige Formfehler zu vermeiden, stellen wir Ihnen Vorlagen für Ihre Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrechts bereit. Wählen Sie einfach aus, ob Sie die Vorlage für den Preiserhöhungs-, den Umzugs- oder den Sterbefall benötigen und füllen Sie das Formular aus.

Sonderkündigung Strom mit cheapenergy24

Sie sind sich unsicher, ob Ihnen tatsächlich ein Sonderkündigungsrecht zusteht oder ob Sie alle Fristen im Blick behalten? Keine Sorge! Wir von cheapenergy24 stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite und übernehmen bei Bedarf auch die außerordentliche Kündigung Ihres Stromvertrags für Sie – egal, ob bei einer Preiserhöhung, im Sterbefall oder bei einem Umzug. Dies ist Teil unseres Rundum-sorglos-Service. Wir wechseln Sie jedes Jahr zum besten Tarif und nehmen Ihnen die ganze Vertragsorganisation ab. So sparen Sie vollkommen ohne Aufwand und müssen sich keinerlei Gedanken um Kündigungsfristen oder unnötige Kosten machen.

Unser Rundum-sorglos-Service für Sie!

cheapenergy24 optimiert unabhängig und verbraucherfreundlich jährlich Ihre Tarife. Dabei übernehmen wir die gesamte Vertragsorganisation – von der Tarifprüfung bis zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters. Sie sparen mit unserem automatischen Wechselservice jedes Jahr bis zu 900 Euro und jede Menge kostbare Zeit!

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