MAINGAU Energie erhöht die Strom- und Gaspreise erneut sehr stark. Viele Kunden sind unsicher, was sie tun können. Im Folgenden verraten wir, worauf Sie bei einer MAINGAU Energie Preiserhöhung achten sollten, welche Rechte Sie haben und wie lange Sie von diesen Gebrauch machen können, wenn MAINGAU Ihre Preise erhöht.
Inhalt
MAINGAU Energie ist ein bundesweit aktiver Strom- und Gasanbieter. Bei Interesse finden Sie hier eine unabhängige Bewertung zum Energieversorger aus der Rhein-Main-Region.
Das sollten Sie zur MAINGAU Energie Strom- und Gaspreiserhöhung wissen:
MAINGAU Energie bietet Tarife ohne Bonuszahlungen an. Viele Verbraucher erhoffen sich dadurch, Preisfallen sogenannter Discount-Anbieter zu entgehen. Diese locken mit attraktiven Erstjahresangeboten und erhöhen anschließend nach Ablauf der Preisgarantie ihre Preise. Doch auch bei MAINGAU Energie kommt es zu deutlichen Preiserhöhungen.
Bei einer Preiserhöhung muss sich MAINGAU Energie – so wie alle Energieversorger – an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten, nämlich folgende:
MAINGAU Energie hält sich bzgl. Preiserhöhungen im Gegensatz zu zahlreichen anderen Energieversorgern an die gesetzlichen Vorgaben. Trotzdem sollten Verbraucher auf der Hut sein, um Post bzw. Mails des Anbieters nicht zu übersehen. Auch lange Schreiben von MAINGAU Energie können zur Folge haben, dass Kunden die Preiserhöhung nicht bemerken.
Strom- und Gasanbieter sind gesetzlich zu einem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht verpflichtet, wenn sich die Vertragsbedingungen ändern, also z. B. bei einer Preissteigerung. Zudem sollten der alte Preis und eine Berechnungsgrundlage für die neuen Preise in einem Schreiben zu Preiserhöhungen genannt werden. Anhand dieser Punkte können Sie eine MAINGAU Energie Preiserhöhung immer erkennen.
Meist werden MAINGAU Energie Preiserhöhungen mit gestiegenen Großhandelspreisen begründet. Die aktuelle Strompreisentwicklung und Gaspreisentwicklung gehen tatsächlich steil nach oben. Bei MAINGAU wurden jedoch bereits in der Vergangenheit auch bei einem geringen Anstieg der Einkaufspreise drastische Erhöhungen vorgenommen. Auch im Rahmen der Energiekrise fallen die Preiserhöhungen bei MAINGAU Energie verhältnismäßig hoch aus.
In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie bei einer MAINGAU Energie Preiserhöhung vorgehen können.
Wenn MAINGAU Energie die Strom- und Gaspreise erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie müssen also nicht regulär bei MAINGAU Energie kündigen. Stattdessen können Sie die eigentliche Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist ignorieren und Ihren Vertrag kurzfristig beenden.
Dies ist bis zum Tag vor Eintreten der neuen Preise möglich. Der Vertrag bei MAINGAU endet dann am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten. Wichtig ist dabei, dass Sie die Kündigung selbst vornehmen und nicht dem zukünftigen Anbieter überlassen.
Hinweis: Grundversorgungstarife von MAINGAU Energie können Sie jederzeit innerhalb von 2 Wochen beenden. Der Vertrag muss also nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Preise weitergeführt werden.
Im Rahmen einer Preiserhöhung bei MAINGAU Energie ist zwischen Grundversorgungs- und Sondertarif zu unterscheiden:
Sobald Sie die Information über eine MAINGAU Energie Preiserhöhung erhalten haben, sollten Sie einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchführen. Meist lohnt sich ein Wechsel. Wenn Sie sich dazu entscheiden, den Anbieter zu wechseln, sollten Sie sich baldmöglichst mit der Kündigung beschäftigen.
Wie Sie am besten verfahren, hängt davon ab, ob MAINGAU Energie ihr Grundversorger ist oder Sie einen MAINGAU Energie-Sondertarif nutzen (s. vorheriger Abschnitt). Alles Weitere erfahren Sie im Folgenden.
Grundsätzlich sollten Sie im Falle einer MAINGAU Energie Preiserhöhung schnellstmöglich reagieren. Je früher Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, desto eher kann sich ein anderer Anbieter um die Strom- oder Gasversorgung kümmern. Wir empfehlen, den Strom- oder Gasanbieterwechsel mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit durchzuführen. Ein nahtloser Wechsel zum neuen Anbieter wird so wahrscheinlicher.
Bei einem kurzfristigen Wechsel kann es vorkommen, dass der neue Versorger nicht zum gewünschten Datum die Belieferung beginnen kann. Auch das ist kein Problem: Bis die Belieferung startet, springt der örtliche Grundversorger mit dem Ersatzversorgungstarif ein. Dieser ist vergleichsweise teuer, jedoch ist so die ununterbrochene Strom- oder Gasversorgung jederzeit gewährleistet.
Viele Strom- bzw. Gastarife beinhalten eine Preisgarantie, so auch bei MAINGAU Energie. Kunden sind dadurch für eine bestimmte Zeit vor Strom- und Gaspreiserhöhungen aus verschiedenen Gründen geschützt. Je nach Art der Garantie sind nur bestimmte Preisbestandteile gesichert.
Bei MAINGAU Energie wird normalerweise eine eingeschränkte Preisgarantie gewährt. Das bedeutet, dass ein Schutz vor Preiserhöhungen gegeben ist, außer wenn diese durch Steuern, Abgaben oder Umlagen zustande kommen.
Wichtig: Auch wenn dabei Preiserhöhungen durch Steuern, Abgaben oder Umlagen möglich sind, haben Sie trotzdem ein Sonderkündigungsrecht, wenn derartige Verteuerungen erfolgen.
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