Faktencheck und Tipps

NEW ENERGIE Preiserhöhung: Das können Sie gegen steigende Preise tun

Haben Sie eine NEW ENERGIE Preiserhöhung erhalten oder befürchten Sie, dass dies bald passieren wird? Hier verraten wir, wie Sie von der Preisanpassung erfahren, welche Rechte Sie bei Strom- und Gaspreiserhöhungen von NEW ENERGIE haben, wie lange Sie diese nutzen können und wie Sie einen günstigeren Tarif finden.

Kurzüberblick zur NEW ENERGIE Preiserhöhung

Folgendes sollten Sie zur Strom- bzw. Gaspreiserhöhung der NEW ENERGIE (NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH) wissen:

  • NEW ENERGIE erhöht regelmäßig die Strom- und Gaspreise.
  • Kunden haben bei Preisanpassungen ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag bei NEW ENERGIE kurzfristig beenden (unabhängig von der restlichen Vertragslaufzeit).
  • Durch einen Anbieterwechsel lassen sich jährlich mehrere Hundert Euro sparen.
  • Wer nicht rechtzeitig wechselt, muss bei NEW ENERGIE demnächst deutlich mehr zahlen.

So erkennen Sie eine NEW ENERGIE Preiserhöhung

NEW ENERGIE hält sich bei Preiserhöhungen grundsätzlich an die gesetzlichen Vorgaben, was bei vielen anderen Energieversorgern nicht der Fall ist. Trotzdem sollten Sie stets darauf achten, ob sie eine E-Mail oder einen Brief von NEW ENERGIE erhalten, und diese genau prüfen.

Mithilfe der folgenden Aspekte können Sie eine NEW ENERGIE Preiserhöhung leicht erkennen:

  • Schreiben zu NEW ENERGIE Preiserhöhungen werden normalerweise 6 Wochen vor der Erhöhung versendet.
  • Achtung: Im Betreff und im Fließtext des NEW Energie-Preiserhöhungsschreibens ist normalerweise nur die Rede von „neuen Konditionen“, nicht von Preisanpassungen.
  • Es wird das Datum genannt, ab dem die neuen Preise gelten.
  • Die alten und neuen Preise werden einander gegenübergestellt, allerdings etwas unübersichtlich. Es lohnt sich, den Preisunterschied genauer zu betrachten, da es zu enormen Steigerungen kommen kann.
  • Meist ist erst auf der zweiten Seite des NEW Energie-Schreibens – nach anderen Informationen – der verpflichtende Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten („Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrages auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung“).

Auf die Ursachen der Preiserhöhungen geht NEW ENERGIE teils nicht näher ein. Aufschlussreich sind diesbezüglich die aktuelle Strompreisentwicklung bzw. Gaspreisentwicklung.

Solange Sie auf diese Punkte achten, sollten Sie die NEW Preiserhöhung nicht übersehen. Was Sie dann tun können, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Rechte bei einer NEW ENERGIE Preiserhöhung

Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte Sie bei einer NEW ENERGIE Preiserhöhung haben. Wichtig: Die Verteuerung müssen Sie nicht unbedingt hinnehmen. Stattdessen verschafft Ihnen eine NEW ENERGIE Strom- oder Gaspreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.

Ausnahme: Sie nutzen den örtlichen Grundversorgungstarif von NEW ENERGIE (weitere Informationen s. nächster Abschnitt).

  • Wozu verhilft das Sonderkündigungsrecht bei NEW ENERGIE Preiserhöhungen? Sie können Ihren Vertrag kurzfristig beenden und müssen die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nicht beachten.
  • Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei NEW ENERGIE Preiserhöhungen? Sie können bis zum Tag vor Eintreten der neuen Preise kündigen, es gilt aber: Je früher, desto besser.
  • Wie lange läuft der Vertrag bei NEW ENERGIE noch? Der Vertrag endet (unabhängig vom Kündigungsdatum) am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gültig sind.
  • Was passiert, wenn man bei einer NEW ENERGIE Preiserhöhung nicht rechtzeitig kündigt? Sollten Sie die Frist verpassen, müssen Sie die teureren Preise zahlen und sind wieder an die reguläre Laufzeit und Kündigungsfrist gebunden.

Hinweis: Beim Entfall der ggf. im Tarif enthaltenen Bonuszahlungen nach 12 Monaten haben Sie KEIN Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt nur bei aktiven, einseitigen Vertragsanpassungen durch NEW ENERGIE. Der Bonus-Entfall ist hingegen bereits vorher vertraglich festgelegt.

NEW ENERGIE Preiserhöhung im Grundversorgungstarif

Falls Sie die örtliche Grundversorgung von NEW ENERGIE nutzen, haben Sie zwar eigentlich auch ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen, allerdings sind Sie nicht auf dieses angewiesen. Das liegt daran, dass Sie den Grundversorgungstarif immer – auch ohne Preisanpassungen – innerhalb von 2 Wochen beenden können.

Das heißt: Der Grundversorgungstarif von NEW ENERGIE muss nicht noch mehrere Wochen genutzt werden, bis die neuen Preise gültig werden.

Im nachfolgenden Kasten erfahren Sie bei Bedarf, was der Unterschied zwischen dem Grundversorgungstarif und Sondertarifen bei NEW ENERGIE ist.

Grundversorgungs- oder Sondertarif bei NEW ENERGIE?

So unterscheiden sich NEW ENERGIE Grundversorgungs- und Sondertarif:

  • Grundversorgungstarif: NEW ENERGIE übernimmt für bestimmte Standorte (z. B. Mönchengladbach) die Grundversorgung mit Strom und Gas. Wenn Sie an diesen Orten Strom bzw. Gas beziehen, aber keinen Energieversorger beauftragen oder vom bisherigen nicht mehr versorgt werden, werden Sie automatisch von NEW ENERGIE über den Grundversorgungstarif beliefert.
    Achtung: Wenn NEW ENERGIE Ihr örtlicher Grundversorger ist und Sie einen speziellen Tarif auswählen, nutzen Sie einen Sondertarif.
  • Sondertarif: Alternativ zur Grundversorgung können Verbraucher selbst einen Energieversorger und Tarif auswählen. Man spricht dann von einem Sondertarif bei einem alternativen Anbieter.

NEW ENERGIE Preiserhöhung: Tarifvergleich, Kündigung und Wechsel

Bevor Sie aufgrund der NEW ENERGIE Preiserhöhung kündigen, empfiehlt es sich, einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchzuführen. So stellen Sie sicher, dass aktuell ein günstigerer Tarif für Ihre Anforderungen (Wohnort, Verbrauchshöhe etc.) verfügbar ist. Für die meisten Verbraucher zahlt sich ein Anbieterwechsel im Rahmen einer Preiserhöhung aus: In vielen Fällen lassen sich hunderte Euro sparen. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, nicht nur einen günstigen, sondern auch einen seriösen Anbieter auszuwählen.

Der nächste Schritt, nachdem Sie einen guten Tarif gefunden haben: Reichen Sie baldmöglichst die Kündigung ein.

Wichtig: Sie müssen die Sonderkündigung selbst vornehmen und können diese nicht dem zukünftigen Anbieter überlassen, wie es bei einem regulären Anbieterwechsel meist möglich ist.

Schnell handeln bei NEW ENERGIE Preiserhöhung

Wenn Sie die NEW ENERGIE Preiserhöhung nicht akzeptieren möchten, sondern stattdessen zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter wechseln möchten, sollten Sie schnellstmöglich reagieren. Wir empfehlen, den Wechsel mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit anzustoßen. Sobald Sie das Infoschreiben erhalten, können Sie also aktiv werden.

Aus zwei Gründen sollten Sie bei einer NEW ENERGIE Preiserhöhung schnell handeln:

  1. Wenn Sie die Zeitspanne verpassen, in der Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen können, gelten die erhöhten Preise als akzeptiert. Dann bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, gegen Ende der Vertragslaufzeit regulär bei NEW ENERGIE zu kündigen.
  2. Je früher Sie handeln, desto eher kann sich Ihr neuer Anbieter um die Strom- oder Gasversorgung kümmern. Dadurch steigen die Chancen auf einen nahtlosen Wechsel zum neuen Energieversorger.

Bei einem kurzfristigen Wechsel kann der neue Versorger evtl. nicht zum gewünschten Datum mit der Belieferung beginnen. Auch das ist kein großes Problem: Bis zum Belieferungsbeginn springt der örtliche Grundversorger mit dem Ersatzversorgungstarif ein. Dieser ist allerdings recht teuer, sodass er optimalerweise möglichst kurz beansprucht werden sollte, falls nötig.

So schützen Sie sich vor Preiserhöhungen

Mithilfe einer Preisgarantie kann man sich vor Preiserhöhungen schützen. Viele Anbieter bieten diese Garantie bei ihren Tarifen an.

Tipp: Achten Sie beim Tarifvergleich bzw. Abschluss eines neuen Vertrags unbedingt auf eine Preisgarantie.

Der Schutz vor Preiserhöhungen besteht je nach Tarif für eine bestimmte Zeit, z. B. für 12 Monate.

Wichtig zu wissen: Je nach Art der Preisgarantie bleiben nur bestimmte Anteile des Preises garantiert gleich. Andere können ausgenommen sein, z. B. die Netzentgelte.

Trotzdem hat Ihre Preisgarantie keinen Einfluss auf das Sonderkündigungsrecht: Auch wenn z. B. Steuern in Ihrem Vertrag als Ausnahme gelten, durch die Preiserhöhungen möglich sind, haben Sie bei allen Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht – unabhängig von der Ursache.

Wechsel zum besten Anbieter bei NEW ENERGIE Preiserhöhung

Meist ist es keine gute Idee, eine NEW ENERGIE Preiserhöhung einfach zu akzeptieren. In vielen Fällen sind die Mehrkosten gewaltig. Stattdessen ist eine Preiserhöhung inkl. Sonderkündigungsrecht eine gute Gelegenheit, um kurzfristig zu einem günstigeren Anbieter wechseln zu können.

Sie würden aufgrund der Preiserhöhung von NEW ENERGIE gerne den Stromanbieter oder Gasanbieter wechseln, aber Tarifvergleich und Anbieterwechsel sind Ihnen zu aufwändig? Kein Problem: cheapenergy24 ermittelt den besten Anbieter für Ihre Bedürfnisse. Dabei achten wir nicht nur auf günstige Preise, sondern auch auf seriöse Anbieter und verbraucherfreundliche Konditionen.

Neben dem Preisvergleich und dem kompletten Wechselvorgang übernehmen wir alle erforderlichen Tätigkeiten, z. B. Vertragsverwaltung, Überwachung der Kündigungsfristen und vollständige Kommunikation mit dem Energieversorger. Zudem behalten wir Preiserhöhungen Ihres Anbieters im Blick und finden ggf. erneut ein günstigeres Angebot für Sie.

Fordern Sie gleich kostenlos und unverbindlich eine Tarifempfehlung über unseren Tarifrechner an.

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