Immer mehr Strom- und Gaskunden werden von VATTENFALL abgelehnt. Seit einiger Zeit betrifft dies gehäuft Verbraucher, die in der Vergangenheit bereits VATTENFALL-Kunden waren und nun erneut die Bonus-Angebote des Energieriesen nutzen möchten. Warum werden Kunden von VATTENFALL abgelehnt, in welchen Fällen kann dies passieren und was können Verbraucher tun? Das erfahren Sie hier.
Grundsätzlich gibt es einige Ursachen, die dafür sorgen können, dass Kunden von Energieversorgern wie VATTENFALL abgelehnt werden:
Auch Kunden mit einem sehr niedrigen Jahresverbrauch (z. B. unter 2.000 kWh beim Strom) werden von einigen Energieanbietern tendenziell eher abgelehnt – vermutlich, weil ein Vertrag mit ihnen nicht besonders rentabel wäre.
Bei VATTENFALL kommt es zudem immer häufiger vor, dass Kunden abgelehnt werden, weil sie bereits in der Vergangenheit einen VATTENFALL-Vertrag abgeschlossen hatten, einen Bonus erhalten haben und nun erneut einen Bonus-Tarif nutzen möchten.
Wie VATTENFALL diese Ablehnung rechtfertigt und unter welchen Bedingungen Ihr Vattenfall-Auftrag abgelehnt werden kann, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
VATTENFALL und viele weitere Energieversorger bieten häufig Neukundenboni zum Vertragsabschluss an, um die Tarife attraktiver zu gestalten.
Normalerweise gilt bei Strom- und Gasanbietern für eine Auszahlung des Neukundenbonus die Voraussetzung, dass ein Kunde in den letzten 6 Monaten nicht von dem entsprechenden Energieversorger beliefert wurde. Sobald diese 6 Monate vergangen sind, stellt es i. d. R. kein Problem dar, ein zweites Mal bei einem Anbieter in Belieferung zu sein und einen Wechselbonus zu erhalten. Auch zu einer Lieferverweigerung kommt es in diesem Fall nicht.
VATTENFALL hat nun allerdings in seiner Datenschutzerklärung Bedingungen festgelegt, die es rechtfertigen, Interessenten von Bonustarifen abzuweisen.
Unter folgenden Bedingungen kann VATTENFALL eine Belieferung ablehnen:
VATTENFALL lehnt einen erneuten Abschluss von Bonusverträgen also vor allem dann ab, wenn innerhalb der letzten Jahre eine bestimmte Vertragsanzahl oder eine Bonussumme von 500 Euro bereits überschritten wurde. Dies gilt nicht bei mehreren Lieferstellen, also z. B., wenn Sie mehrere Mietwohnungen besitzen und für diese VATTENFALL-Verträge abschließen sollten.
VATTENFALL musste im Herbst 2021 ein Bußgeld i. H. v. 900.000 Euro zahlen. Dieses wurde durch den Hamburgischen Landesdatenschutzbeauftragten verhängt, weil VATTENFALL keine Erlaubnis der Kunden für einen Datenabgleich eingeholt hatte.
Trotzdem wurden in rund 500.000 Fällen die Daten ehemaliger Kunden von VATTENFALL gespeichert und anschließend, wenn die gleichen Kunden erneut einen Vertrag abschließen wollten, abgeglichen. So konnten „Mehrfachwechsler“ identifiziert und eine Belieferung von VATTENFALL abgelehnt werden.
Inzwischen hat VATTENFALL seine Datenschutzerklärung ergänzt: Es wird nun darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten auch zum Zweck der „Verhinderung von mehrfach wiederholter Inanspruchnahme von Bonusvertragsabschlüssen pro Lieferstelle“ gespeichert werden. Die Speicherung ist also auch nach Ende der Belieferung legitim – und zwar 5 Jahre lang.
Strom- und Gasanbieter wie VATTENFALL profitieren dann am meisten von Kunden, wenn diese länger als ein Jahr im Vertrag bleiben. Das hat mehrere Gründe:
Anders gesagt: Neukunden sind durch Rabatte und Boni teuer, während Bestandskunden für die Unternehmen gewinnbringender sind.
Deshalb liegt es nicht im Interesse von VATTENFALL, Kunden anzuziehen, die regelmäßig ihren Energieversorger wechseln und von Bonuszahlungen profitieren möchten (sogenannte „Bonushopper“). Mehrfachwechsler können als Konsequenz von VATTENFALL abgelehnt werden, sobald sie eine der genannten Voraussetzungen erfüllen.
Zunächst die schlechte Nachricht: Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als eine Ablehnung durch VATTENFALL zu akzeptieren. Doch es gibt auch einige gute Nachrichten:
Sie können einen Wechsel zu einem anderen Anbieter einleiten. Eine weitere Ablehnung ist äußerst unwahrscheinlich, sofern es dafür nicht eine andere Ursache gibt. Im Zweifelsfall werden Sie immer vom Grundversorger beliefert.
Sie haben außerdem Anspruch darauf, Ihre persönlichen Daten nach Vertragsende bei VATTENFALL löschen zu lassen. Davon sollten Sie Gebrauch machen, um das Risiko einer zukünftigen Ablehnung zu minimieren.
Falls Sie den Stromanbieter wechseln bzw. den Gasanbieter wechseln wollen, sollten Sie zudem den Wechselprozess rechtzeitig einleiten. So stellen Sie sicher, dass auch bei einer Ablehnung noch genug Zeit bleibt, um einen anderen Energieversorger zu beauftragen.
Wenn Sie sich nicht mit abgelehnten Wechseln herumärgern wollen, können Sie den Wechselservice von cheapenergy24 nutzen: Wir übernehmen nicht nur den Tarifvergleich für Sie und finden das beste Angebot für Ihre Bedürfnisse, sondern kümmern uns um den gesamten Wechsel. Falls es zu Problemen bei der Bonusauszahlung kommen sollte, können Sie auf uns zählen.
Über unseren Tarifrechner können Sie eine kostenlose, unverbindliche Tarifempfehlung anfordern und direkt erfahren, wie hoch Ihr Sparpotenzial durch einen Wechsel Ihres Energieversorgers ist.
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