Bei der Anmeldung von Strom und Gas gibt es viel zu beachten. Was brauche ich zum Strom bzw. Gas anmelden? Wie wähle ich den richtigen Anbieter? Kann ich plötzlich ohne Strom oder Gas dastehen? Und welche Fristen muss ich beachten? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst!
Inhalt
Situationen, in denen Verbraucher Strom bzw. Gas anmelden, können folgende sein:
Bei der Anmeldung bei einem neuen Versorger geht es vor allem um die Übermittlung bestimmter Daten, die er für die Versorgung und Abrechnung benötigt.
Viele Verbraucher haben Sorge, im Falle eines Umzugs oder Anbieterwechsels plötzlich ohne Strom oder Gas auskommen zu müssen. Diese Sorge ist aber völlig unbegründet, denn in Deutschland ist gesetzlich garantiert, dass jeder Haushalt ohne Unterbrechung mit Strom und Gas beliefert wird.
Selbst wenn es Probleme beim Wechsel gibt oder man bei einem Umzug vergessen hat, sich um die Versorgung an der neuen Adresse zu kümmern, fällt man automatisch in die örtliche Grundversorgung.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie (noch) keinen Strom bzw. Gas angemeldet haben, aber der Verbrauch begonnen hat (z. B. bei Einschalten des Lichts), kommt es automatisch zu einem Vertragsschluss mit dem örtlichen Grundversorger. Auch wenn die Strom- bzw. Gasversorgung schon läuft, müssen Sie Ihre Daten trotzdem zur Anmeldung an den Grundversorger übermitteln. Ggf. übernimmt dies auch der Vermieter.
In der Regel ist es günstiger, sich selbst einen Strom- bzw. Gasanbieter zu suchen, denn der Grundversorgungstarif ist meistens deutlich teurer als alternative Tarifangebote.
Wenn Sie die teure Grundversorgung von vornherein umgehen möchten, sollten Sie mindestens 6 Wochen vor dem Umzug Strom für die neue Lieferstelle anmelden. Ihr Einzugsdatum nennen Sie dem neuen Versorger als Lieferbeginn.
Wenn Sie sich für einen Anbieterwechsel entscheiden, sollten Sie unbedingt Tarife vergleichen. Aber Vorsicht: Im Tarifdschungel der Strom- und Gasanbieter verstecken sich leider auch einige schwarze Schafe. Um diese zu umgehen, sollten Sie neben dem Preis auch die Seriosität des Anbieters und die Vertragskonditionen genauestens unter die Lupe nehmen. Denn viele unseriöse Versorger werben mit attraktiven Erstjahresangeboten, die sich im Nachhinein als enorme Kostenfalle entpuppen.
Damit Sie gezielt den besten Tarif heraussuchen können und dabei nicht in Anbieter-Fallen tappen, haben wir für Sie Tipps für einen neutralen Gasvergleich sowie für einen unabhängigen Stromvergleich zusammengestellt.
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Wenn Sie einen passenden Tarif gefunden haben, können Sie Strom und Gas anmelden. (Hinweis: Wenn Sie unseren Wechselservice nutzen, übernehmen wir die Anmeldung und alle Formalitäten für Sie).
Damit die Anmeldung reibungslos funktioniert, benötigt Ihr neuer Anbieter neben Ihren persönlichen Informationen (Name, Geburtsdatum etc.) noch folgende Daten von Ihnen:
Wichtig zu wissen: Normalerweise kümmert sich der neue Strom- oder Gasanbieter um die Kündigung beim alten Anbieter. So erfolgt mit Ihrer Anmeldung bei einem neuen Versorger auch die Abmeldung beim bisherigen.
Damit Sie sich nicht im Chaos an Fristen verlieren, wenn Sie Strom oder Gas anmelden möchten, haben wir die wichtigsten Fristen für Sie zusammengefasst:
Kündigung beim Grundversorger:
Befinden Sie sich noch im Grundversorgungstarif oder sollten Sie nach Ihrem Umzug in der Grundversorgung gelandet sein, können Sie diese ziemlich zeitnah kündigen. Denn deutschlandweit gilt: Den Grundversorgungstarif kann man immer mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
Sonderkündigungsrecht:
Im Falle einer Preiserhöhung haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht. Manche Anbieter gewähren dieses auch, wenn Sie umziehen.
Um einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen, sollten Sie so früh wie möglich kündigen (mindestens 2 Wochen vor Ablauf der Sonderkündigungsfrist).
Rückwirkender Wechsel bei Umzug:
Bei einem Umzug haben Sie auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe 6 Wochen Zeit zu wechseln. Hier gilt: Der Wechselantrag muss nach diesen 6 Wochen dem Netzbetreiber vorliegen.
Im Rahmen eines Umzugs sollte man auch an die Strom- und/oder Gasversorgung an der neuen Adresse denken. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Strom und Gas anzumelden. Grundsätzlich gilt: Ihre Möglichkeiten hängen von Ihrer Ausgangssituation ab. Im Folgenden haben wir verschiedene Situationen aufgeführt, in denen Verbraucher im Rahmen eines Umzugs Strom und Gas anmelden können.
Tipp: Lesen Sie die Zählerstände am alten und neuen Wohnort ab. Am praktischsten ist es, einfach mit dem Smartphone ein Foto davon aufzunehmen. So gehen Sie auf Nummer sicher bzgl. der Abrechnung. Auch im Übergabeprotokoll sollten die Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe unbedingt festgehalten werden.
Hier finden Sie detailliertere Infos zum Gasanbieterwechsel bei Umzug bzw. den Stromanbieterwechsel bei Umzug.
Bei einem Ersteinzug (z. B. Auszug aus dem Elternhaus) haben Sie in der Regel noch keinen bestehenden Strom- und/oder Gasvertrag. Sie können Ihren Anbieter also frei wählen.
Bei Mietverhältnissen kann es durchaus vorkommen, dass der Vermieter sich um die Belieferung mit Strom und Gas kümmert. Fragen Sie in diesem Fall frühzeitig nach, für was Sie als Mieter zuständig sind.
Sie sind zufrieden mit Ihrem derzeitigen Tarif? Dann können Sie diesen i. d. R. auch mit an Ihre neue Adresse nehmen, solange die Belieferung auch am neuen Wohnort möglich ist. In diesem Fall müssen Sie Ihrem Versorger Ihre neue Adresse und das Einzugsdatum mitteilen.
Achtung: Nicht bei jedem Vertrag haben Sie die Option, diesen mitzunehmen. Auch die Abschlagshöhe kann sich je nach Wohnfläche und Personenzahl ändern. Klären Sie dies im Voraus mit Ihrem Anbieter ab.
Bei vielen Anbietern können Sie im Fall eines Umzugs vom Sonderkündigungsrecht Strom bzw. Sonderkündigungsrecht Gas Gebrauch machen und so frühzeitig einen neuen Anbieter beauftragen.
Teilen Sie Ihrem Versorger den Umzug und Ihren Kündigungswunsch mit genügend Vorlaufzeit mit (i. d. R. zwei Wochen vor dem Umzugsdatum), damit der Vertrag automatisch zum Tag des Auszugs endet.
Im Umzugsstress kann es passieren: Sie haben vergessen, sich um einen neuen Strom- oder Gasanbieter zu kümmern und ärgern sich über die Mehrkosten in der teuren Grundversorgung. Aus diesem Grund haben Sie auch nach dem Einzug bis zu sechs Wochen Zeit, Ihren Versorger rückwirkend zu wechseln.
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