Faktencheck und Tipps

123energie Preiserhöhung: Das können Sie gegen Preisanpassungen tun

123energie erhöht die Strom- und Gaspreise deutlich. Viele Kunden fragen sich, wie sie nun vorgehen sollen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur 123energie Preiserhöhung: Worauf Sie in diesem Fall achten sollten, welche Rechte Sie haben und wie lange Sie diese nutzen können.

Kurzüberblick zur 123energie Preiserhöhung

Sie haben eine 123energie Preiserhöhung erhalten oder fragen sich, ob dies bald passieren wird? Dann sollten Sie folgende Punkte zu 123energie Strom- und Gaspreiserhöhungen wissen:

  • 123energie erhöht regelmäßig die Strom- und Gaspreise.
  • Sie haben die Möglichkeit, sofort zu kündigen (unabhängig von der verbleibenden Vertragslaufzeit).
  • Durch einen Anbieterwechsel lassen sich je nach Angebotslage jährlich hunderte Euro sparen.
  • Wer nicht rechtzeitig wechselt, zahlt bei 123energie demnächst deutlich mehr.
  • Die Strompreisbremse bzw. Gaspreisbremse greift für das Jahr 2023. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich zwar der Abschlag vieler Haushalte, aber es handelt sich hierbei nicht um eine Preiserhöhung.

So erkennen Sie eine 123energie Preiserhöhung

123energie agiert bei Preiserhöhungen transparent und vorschriftsgemäß, was bei vielen anderen Energieversorgern nicht der Fall ist. Wichtig ist für Sie als 123energie-Kunde vor allem, auf Post oder Mails von 123energie zu achten und diese genau zu lesen. Folgendes gilt normalerweise bei 123energie Preiserhöhungen:

  • 123energie versendet Preiserhöhungsschreiben ca. 6 Wochen vor der geplanten Preisanpassung.
  • Bei einer Information per Mail wird bereits in dieser auf die Preiserhöhung hingewiesen, welche im angehängten Dokument genauer erläutert wird.
  • Der Betreff des Schreibens ist eindeutig (z. B. „Preisanpassung für Erdgas und AGB-Änderung ab dem [Datum]“).
  • Es wird an mehreren Stellen das Datum genannt, ab dem die neuen Preise gelten.
  • 123energie stellt die bisherigen und neuen Preise gegenüber.
  • Es ist ein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten (z. B. „Sie sind aufgrund der Preisänderung […] berechtigt, […] ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Wirksamwerden der neuen Preise in Textform zu kündigen“).
  • 123energie weist – anders als viele andere Anbieter – Kunden im Schreiben darauf hin, bis wann ggf. die Sonderkündigung vorliegen muss.

123energie Preiserhöhung: Kündigen und wechseln

Falls Sie aufgrund einer 123energie Preiserhöhung einen anderen Strom- oder Gastarif nutzen möchten, können Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. 123energie Preiserhöhung prüfen (v. a. neuer Arbeits- und Grundpreis sowie Datum der Preisänderung)
  2. Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchführen (Sind günstigere Angebote bei seriösen Anbietern verfügbar?)
  3. Sonderkündigung bei 123energie einreichen (weitere Informationen s. nächster Abschnitt)
  4. Neuen Anbieter beauftragen und über die bereits erfolgte Vertragsbeendigung bei 123energie informieren

Für die meisten Verbraucher lohnt sich ein Anbieterwechsel bei einer Preiserhöhung. Das liegt u. a. daran, dass man durch einen Wechsel zu einem anderen Energieversorger von günstigen Neukundenangeboten profitieren kann (niedrigere Preise und evtl. Bonuszahlungen).

Gerne überprüft cheapenergy24 für Sie, ob im Rahmen der 123energie Preiserhöhung ein günstigerer Tarif für Ihre Anforderungen verfügbar ist.

Sonderkündigungsrecht bei 123energie Preiserhöhung

Falls Sie einer 123energie Preiserhöhung ausgesetzt sind, ist es wichtig zu wissen, was Sie tun können. Die Erhöhung der Preise müssen Sie nicht akzeptieren. Sie haben nämlich in diesem Fall (und bei allen einseitigen Vertragsänderungen durch 123energie) ein Sonderkündigungsrecht.

Wozu verhilft das Sonderkündigungsrecht bei einer 123energie Preiserhöhung?
Wenn 123energie die Preise ändert, können Sie die vereinbarte Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist ignorieren und Ihren Vertrag bei 123energie zeitnah beenden.

Wie lange kann man die Sonderkündigung durchführen?
Sie können die Sonderkündigung bis zum Tag vor Eintreten der neuen Preise bei 123energie einreichen. Wichtig ist, dass diese am Vortag der Preiserhöhung bereits bei 123energie eingetroffen ist, was insbesondere bei einer Kündigung per Post berücksichtigt werden sollte.

Kann man den neuen Anbieter mit der Sonderkündigung beauftragen?
Nein. Sie müssen die Kündigung selbst durchführen und können sie nicht dem neuen Energieversorger überlassen, wie es bei regulären Anbieterwechseln oft möglich ist.

Wann endet der Vertrag bei 123energie nach einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung?
Der Vertrag endet (unabhängig davon, wie früh die Sonderkündigung eingereicht wurde) am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten.

Wie schnell muss man bei einer 123energie Preiserhöhung handeln?
Um bei einer 123energie Preiserhöhung den Strom- oder Gasanbieter zu wechseln, sollten Sie so bald wie möglich reagieren. Wir empfehlen, den Strom- oder Gasanbieterwechsel mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit durchzuführen. Je früher Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und die Vertragsbeendigung bei 123energie abgewickelt ist, desto eher kann ein anderer Anbieter die Strom- oder Gasversorgung aufnehmen.

Was passiert, wenn man sich bei einer 123energie Preiserhöhung zu spät um Kündigung und Wechsel kümmert?
Wenn Sie zu spät tätig werden, kann der neue Versorger evtl. nicht zum gewünschten Datum mit der Belieferung beginnen. Auch das ist unproblematisch: Bis der neue Anbieter bereit ist, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger mit dem Ersatzversorgungstarif. Dieser ist allerdings vergleichsweise teuer, sodass eine möglichst kurze Nutzung angestrebt werden sollte.

Was passiert, wenn man das Sonderkündigungsrecht nicht oder nicht rechtzeitig nutzt?
Sollten Sie nicht rechtzeitig oder gar nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sind Sie verpflichtet, die teureren Preise zu zahlen. Außerdem sind Sie wieder an die reguläre Laufzeit und Kündigungsfrist gebunden – die Möglichkeit zur kurzfristigen Kündigung erlischt also.

Hat man beim Entfall der Bonuszahlungen auch ein Sonderkündigungsrecht?
Nein. Wenn die ggf. vereinbarten Bonuszahlungen nach dem ersten Vertragsjahr nicht mehr gezahlt werden, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt nur bei aktiven, einseitigen Vertragsanpassungen durch 123energie.

Hier erfahren Sie bei Interesse mehr zur regulären Kündigung bei 123energie.

123energie Preiserhöhung vermeiden durch Preisgarantie

Statt von einer Preiserhöhung überrascht zu werden, ist es sinnvoller, sich davor gezielt zu schützen. Dies ist – zumindest für eine gewisse Zeit ab Vertragsbeginn – durch eine Preisgarantie möglich. Viele Strom- und Gastarife beinhalten eine solche Garantie. Wichtig zu wissen sind dabei zwei Aspekte:

  1. Vertraglich wird festgelegt, wie lange die Preisgarantie gilt (z. B. 12 Monate).
  2. Der Strom- und Gaspreis setzen sich u. a. aus dem Preisanteil des Energieversorgers, Steuern und Netzentgelten zusammen. Nicht alle Preisbestandteile werden durch die Preisgarantie zugesichert. Dies hängt von der Art der Preisgarantie ab.

Sie haben einen Vertrag mit Preisgarantie abgeschlossen und trotzdem eine Preiserhöhung von 123energie erhalten? Dann ist höchstwahrscheinlich entweder die Zeitspanne der Garantie vorbei oder die Erhöhung kommt durch einen Preisbestandteil zustande, der von der Preisgarantie nicht abgedeckt wird. Oft sind das z. B. Steuern oder Netzentgelte.

Wichtig: Auch wenn je nach Preisgarantie bestimmte Erhöhungen trotzdem möglich sind, haben Sie bei Verteuerungen immer ein Sonderkündigungsrecht.

Wechsel zum besten Anbieter bei 123energie Preiserhöhung

Eine 123energie Preiserhöhung ist eine gute Gelegenheit, um kurzfristig zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Sie würden gerne den Stromanbieter oder Gasanbieter wechseln, Tarifvergleich und Anbieterwechsel sind Ihnen aber zu viel Aufwand? Kein Problem: cheapenergy24 findet den besten Anbieter und Tarif für Ihre Bedürfnisse. Dabei achten wir nicht nur auf günstige Preise, sondern auch auf zuverlässige, seriöse Energieversorger.

Neben dem Tarifvergleich und dem kompletten Wechselvorgang übernehmen wir alle erforderlichen Tätigkeiten, z. B. Vertragsverwaltung und Kommunikation mit dem Energieversorger. Zudem behalten wir Ihre Preise im Blick und senden Ihnen jedes Jahr eine neue Tarifempfehlung, sodass Sie immer ohne Aufwand sparen.

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