Preiserhöhungen von EnBW treffen regelmäßig zahlreiche Kunden: Der Strom- und Gasanbieter hebt immer wieder seine Preise an. Im Folgenden gehen wir eine solche Preiserhöhung Schritt für Schritt durch und erklären, worauf man achten sollte, welche Rechte man hat und was bei einer EnBW Preiserhöhung zu tun ist.
Das sollten Sie zur Preiserhöhung von EnBW wissen:
Wenn Sie wissen möchten, welche Erfahrungen andere Kunden mit EnBW als Strom- oder Gasanbieter gemacht haben, finden Sie hier eine EnBW-Bewertung.
Bei Preiserhöhungen sind Energieversorger wie EnBW gesetzlich verpflichtet, sich an bestimmte Vorgaben zu halten:
Im Idealfall wird dem Kunden schon in der Überschrift oder in den ersten Sätzen klar, dass ihn eine Preiserhöhung erwartet. EnBW hält sich grundsätzlich an die gesetzlichen Vorgaben, allerdings werden die Mitteilungen zur Preiserhöhung oft in langen Briefen untergebracht und können so leichter übersehen werden. Prüfen Sie daher alle Schreiben von EnBW genau.
Auffällig sind z. B. Formulierungen wie „Aufgrund der Vertragsänderung steht Ihnen selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht zu“. Strom- und Gasanbieter sind gesetzlich zu solchen Klauseln verpflichtet, wenn sich etwas an den Vertragsbedingungen ändert. So lässt sich eine Preiserhöhung meist sicher entlarven.
Preissteigerungen müssen Sie nicht hinnehmen: Bei einer EnBW-Preiserhöhung (und genau genommen auch bei einer Senkung) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, Sie können bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise kündigen. Die vertraglich festgelegte Laufzeit und Kündigungsfrist müssen Sie nicht mehr beachten.
Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bei einer EnBW Preiserhöhung nutzen, endet der Vertrag vor Inkrafttreten der neuen Preise.
Falls Sie den Zeitraum, in dem das Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann, verpassen, gelten die neuen Preise bei EnBW als akzeptiert und müssen von Ihnen gezahlt werden. Erst zum Ablauf der Laufzeit haben Sie wieder die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden.
Wenn Sie einen EnBW-Grundversorgungstarif nutzen, lässt sich dieser jederzeit innerhalb von 2 Wochen kündigen. Sie hätten zwar theoretisch auch ein Sonderkündigungsrecht bei einer EnBW Preiserhöhung, sind aber nicht auf dieses angewiesen. Der Vertrag lässt sich also auch beenden, ohne dass Sie das Inkrafttreten der teureren Preise (4-6 Wochen später) abwarten müssten.
Bzgl. einer Preiserhöhung durch EnBW gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob EnBW Ihr örtlicher Grundversorger ist oder Sie den Anbieter selbst gewählt haben.
Vor Preiserhöhungen kann man sich schützen – zumindest für eine gewisse Zeit. Achten Sie dazu beim Vertragsabschluss auf eine Preisgarantie. Auch EnBW bietet Tarife mit Preisgarantie an. Falls Sie einen solchen Tarif abgeschlossen haben und trotzdem einer EnBW Preiserhöhung ausgesetzt sind, kann das folgende Gründe haben:
Wichtig: Egal durch welchen Preisbestandteil die Erhöhung verursacht wird, haben Sie bei Strom- und Gaspreiserhöhungen immer ein Sonderkündigungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Vertrag eine Preisgarantie beinhaltet und um welche Art es sich dabei handelt.
Sich über die EnBW Preiserhöhung zu ärgern und sie dennoch hinzunehmen, ist nicht sinnvoll. Ein Anbieterwechsel lohnt sich meist enorm, denn Neukunden können bei zahlreichen Energieversorgern von Rabatten und Bonuszahlungen (z. B. Neukundenbonus) profitieren. Bestandskunden zahlen i. d. R. allerdings deutlich mehr.
Wenn Sie sich aufgrund einer Preiserhöhung entschließen, den Anbieter zu wechseln, sollten Sie einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchführen und als nächsten Schritt die Kündigung schnellstmöglich einreichen.
Je schneller Sie reagieren, desto eher ist gewährleistet, dass der neue Strom- bzw. Gasanbieter die Belieferung zum richtigen Datum übernehmen kann. Wenn Sie zu kurzfristig wechseln, besteht die Gefahr, dass Sie kurzzeitig die Ersatzversorgung des Grundversorgers in Anspruch nehmen müssen. Diese ist vergleichsweise teuer. Wir empfehlen, einen Wechsel mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit durchzuführen.
Hinweis: Eine Sonderkündigung bei einer Preisänderung kann nicht vom neuen Versorger übernommen werden, sondern muss durch den Kunden erfolgen.
Hier gelangen Sie zu ausführlichen Informationen zum Thema „EnBW kündigen“. Sie erfahren auf der Seite z. B., ob Sie den Vertrag bei EnBW per Mail beenden können und was im Kündigungsschreiben unbedingt stehen muss.
Sie möchten aufgrund der EnBW-Preiserhöhung gerne den Stromanbieter oder Gasanbieter wechseln, scheuen aber den Aufwand? Kein Problem: Wir suchen für Sie den besten Anbieter. Jedes Jahr senden wir Ihnen eine neue Tarifempfehlung. So profitieren Sie immer vom besten Tarif mit günstigen Preisen und ggf. Bonuszahlungen für Neukunden.
Beim Wechsel kümmern wir uns um alle erforderlichen Tätigkeiten, z. B. Vertragsverwaltung, Einhaltung der Kündigungsfristen, Kontakt zum Anbieter u. v. m. Fordern Sie gleich kostenlos und unverbindlich eine Tarifempfehlung über den cheapenergy24-Tarifrechner an.
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