Faktencheck und Tipps

RHEINPOWER Preiserhöhung: Das können Sie tun

RHEINPOWER, eine Marke der Stadtwerke Duisburg AG (Eigenschreibweise R(H)EINPOWER), erhöht die Strom- und Gaspreise. Viele Kunden sind unsicher, wie sie nun verfahren sollen. Im Folgenden gehen wir eine mögliche RHEINPOWER Preiserhöhung Schritt für Schritt durch und verraten Ihnen, worauf Sie achten sollten, welche Rechte Sie haben und wie lange Sie diese nutzen können.

Kurzüberblick zur RHEINPOWER Preiserhöhung

Haben Sie eine Preiserhöhung von RHEINPOWER erhalten oder sind Sie sich nicht sicher, ob der Anbieter aufgrund der aktuellen Strompreisentwicklung bzw. Gaspreisentwicklung bald Ihren Tarif verteuert? Dann sollten Sie zunächst die wichtigsten Punkte zu RHEINPOWER Strom- und Gaspreiserhöhungen wissen:

  • Bei RHEINPOWER kommt es regelmäßig zu Strom- und Gaspreiserhöhungen.
  • RHEINPOWER Preisanpassungen erfolgen meist dann, wenn die Preisgarantie endet.
  • Preiserhöhungen werden teilweise schwer erkennbar mitgeteilt.
  • Kunden können ihren Vertrag kurzfristig kündigen (unabhängig von der verbleibenden Vertragslaufzeit).
  • Durch einen Wechsel des Energieversorgers lassen sich jährlich mehrere Hundert Euro sparen.

Sie möchten sich generell über den Energieversorger informieren? Dann finden Sie hier eine unabhängige Anbieterbewertung zu RHEINPOWER.

So erkennen Sie eine RHEINPOWER Preiserhöhung

Sobald das Ende Ihrer Preisgarantie erreicht ist (also z. B. nach 12 Monaten), sollten Sie sich auf Preiserhöhungen durch RHEINPOWER gefasst machen. Bei einer Preiserhöhung muss sich RHEINPOWER – wie auch alle anderen Strom- und Gasversorger – an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten. Grundsätzlich handelt es sich bei RHEINPOWER um einen seriösen Strom- und Gasanbieter. Versteckte Preiserhöhungen (z. B. getarnt als Werbung) wie bei manchen anderen Anbietern haben Kunden deshalb nicht zu befürchten.

Mit diesen Informationen können Sie eine RHEINPOWER Preisanpassung leichter erkennen:

  • Die Information muss schriftlich erfolgen. RHEINPOWER versendet die Information über Preisanpassungen meist per E-Mail mit dem Informationsschreiben als Dateianhang.
  • Kunden müssen mindestens 6 Wochen im Voraus über die Preiserhöhung informiert werden.
  • Achtung: Auch RHEINPOWER Preiserhöhungen können übersehen werden: Der Betreff der Mail beinhaltet oft nicht das Wort „Preiserhöhung“, sondern z. B. „Preisgarantie“. In der Mail ist meist nur die Rede von „wichtigen Informationen“. Auch im angehängten Preiserhöhungsschreiben liest man oft zunächst nur von einer „neuen Preisgarantie“.
  • Oft werden RHEINPOWER-Kunden erst in unteren Textpassagen darauf hingewiesen, dass ihre Preisgarantie endet und RHEINPOWER eine Preisanpassung vornimmt.
  • Es wird im Schreiben eine Begründung der Preissteigerung aufgeführt.
  • RHEINPOWER Preiserhöhungen können Sie außerdem sicher daran erkennen, auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird (z. B. durch Formulierungen wie „Aufgrund der Vertrags-/Preisänderung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu“).
  • Im Schreiben zur RHEINPOWER Preiserhöhung werden der bisherige und der neue Preis aufgeführt.

Rechte bei einer RHEINPOWER Preiserhöhung

Viele Verbraucher sind sich nicht sicher, was sie bei einer RHEINPOWER Preiserhöhung tun können. Kann man den Vertrag kündigen? Ist das aus Kostensicht sinnvoll? Wie lange hat man dafür Zeit?

Wichtig zu wissen: Wenn RHEINPOWER die Strom- und Gaspreise erhöht (oder auch senkt), haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können also bis zum Tag vor Eintreten der neuen Preise kündigen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist müssen Sie in diesem Fall nicht beachten. Wenn RHEINPOWER die Preise erhöht, sind Sie also nicht gezwungen, dies zu akzeptieren.

Aber Achtung: Sobald die neuen Preise von RHEINPOWER in Kraft getreten sind, gelten diese als von Ihnen akzeptiert. Sie haben dann keine Möglichkeit mehr, den Vertrag kurzfristig zu beenden, sondern müssen die vereinbarte Laufzeit einhalten und können nur regulär bei RHEINPOWER kündigen.

Alles Wichtige zum Anbieterwechsel bei einer RHEINPOWER Preiserhöhung haben wir im Folgenden zusammengefasst.

Anbieter wechseln bei RHEINPOWER Preiserhöhung

Im Fall einer RHEINPOWER Preiserhöhung können Sie darüber nachdenken, zu einem anderen Strom- bzw. Gasanbieter zu wechseln.

Achtung: Führen Sie einen Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich durch, bevor Sie bei RHEINPOWER kündigen. Da die Energiepreise aktuell insgesamt hoch sind, kann Ihr bisheriger Tarif u. U. trotz Preiserhöhung günstiger sein als verfügbare Neukundentarife. Ein Preisvergleich schafft Klarheit. Um den besten Tarif zu finden, können Sie auch kostenlos und unverbindlich den cheapenergy24 Tarifrechner nutzen.

Sie möchten RHEINPOWER aufgrund der Preiserhöhung kündigen? Dann erfahren Sie im Folgenden alles Wichtige zum weiteren Vorgehen.

Wie schnell bei RHEINPOWER Preiserhöhung handeln?

Bei einer RHEINPOWER Preiserhöhung sollten Sie schnellstmöglich aktiv werden. Je früher das Sonderkündigungsrecht genutzt wird, desto eher kann sich ein anderer Anbieter um die Strom- oder Gasversorgung kümmern. Damit wird ein nahtloser Wechsel zum neuen Anbieter wahrscheinlicher. Wir empfehlen, den Strom- oder Gasanbieterwechsel mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit durchzuführen – also sobald Sie die Information über die RHEINPOWER Preiserhöhung per Post oder per Mail erhalten haben.

Bei einem kurzfristigen Wechsel kann es vorkommen, dass der neue Strom- oder Gasanbieter nicht zum gewünschten Datum mit der Belieferung beginnen kann. In diesem Fall greift zwischenzeitlich die Ersatzversorgung des Grundversorgers. Diese ist zwar relativ teuer, allerdings ist so die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet. Zudem fallen die Kosten nicht allzu sehr ins Gewicht, solange die Ersatzversorgung nur als kurzfristige Überbrückung genutzt wird.

Bei RHEINPOWER wegen Preiserhöhung kündigen: So geht’s

Wenn Sie aufgrund einer RHEINPOWER Preiserhöhung kündigen möchten, muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Die sogenannte Textform ist laut den AGB von RHEINPOWER ausreichend, es ist also z. B. eine Kündigung per E-Mail möglich. Natürlich können Sie auch per Fax oder Brief kündigen.

In der Kündigung sollten Sie unbedingt auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Wichtig: Die Sonderkündigung aufgrund einer RHEINPOWER Preiserhöhung muss von Ihnen selbst vorgenommen werden und kann nicht vom zukünftigen Anbieter ausgeführt werden.

Schutz vor RHEINPOWER Preiserhöhung durch Preisgarantie?

Beim Strom- und Gasvertrag können sich Kunden gewissermaßen vor Preiserhöhungen schützen: Auch RHEINPOWER gewährt bei seinen Strom- bzw. Gastarifen eine Preisgarantie. Dadurch sind für eine bestimmte Zeit Strom- und Gaspreiserhöhungen aus bestimmten Gründen ausgeschlossen. Im Fall von RHEINPOWER handelt es sich aber nur um eine Energiepreisgarantie.

Das heißt, es werden nur Preiserhöhungen ausgeschlossen, die durch den Anbieter verursacht werden (z. B. Einkaufs- und Vertriebskosten). Verteuerungen aufgrund von Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelten sind hingegen trotzdem zulässig sind.

Anders verhält es sich bei einer eingeschränkten Preisgarantie (Preiserhöhungen nur durch Steuern, Abgabe oder Umlagen möglich) und bei einer vollständigen Preisgarantie (Schutz vor Preiserhöhungen aller Art, evtl. Mehrwertsteuer ausgenommen). Bei der Wahl des neuen Strom- oder Gastarifs lohnt es sich, auf eine eingeschränkte oder vollständige Preisgarantie zu achten.

Sonderkündigungsrecht bei RHEINPOWER-Preiserhöhung durch Steuern und Netzentgelte?

Steuern und Netzentgelte gelten also bei RHEINPOWER als Ausnahme, die trotz Preisgarantie eine Verteuerung verursachen können. Deshalb vermuten manche Kunden von RHEINPOWER, sie könnten einer Preiserhöhung aufgrund von Steuern oder Netzentgelten nicht widersprechen und somit auch nicht kurzfristig kündigen.

Dies ist jedoch nicht korrekt: Die Preisgarantie hat keinen Einfluss auf das Sonderkündigungsrecht. Dieses haben Verbraucher auch, wenn die Erhöhung nicht durch RHEINPOWER verursacht wird.

Hintergrund: Die Vertragsbedingungen ändern sich einseitig. Kunden können diesen zustimmen oder sie durch das Sonderkündigungsrecht ablehnen.

Wechsel bei RHEINPOWER Preiserhöhungen: Wir finden den besten Anbieter für Sie

Sie würden aufgrund der Preiserhöhung von RHEINPOWER gerne zu einem günstigeren Stromanbieter oder Gasanbieter wechseln, scheuen aber den Aufwand oder wissen nicht, wie Sie den besten Tarif finden sollen?

Kein Problem: cheapenergy24 ermittelt gerne den besten Tarif für Ihre Bedürfnisse. Bei Interesse senden wir Ihnen jährlich eine neue Tarifempfehlung. So profitieren Sie immer vom besten Angebot und entgehen den regelmäßigen Preiserhöhungen der Energieversorger.

Beim Wechsel kümmern wir uns um alle erforderlichen Tätigkeiten, z. B. Vertragsverwaltung, Einhaltung der Kündigungsfristen, Kontakt zum Anbieter u. v. m. Auch Preiserhöhungen Ihres Energieversorgers behalten wir im Blick und finden ggf. einen neuen Tarif für Sie. Bereits bei unseren Tarifempfehlungen achten wir jedoch auf eine Preisgarantie, sodass Sie für ein Jahr keine Verteuerungen befürchten müssen.

Fordern Sie gleich kostenlos und unverbindlich eine Tarifempfehlung über unseren Tarifrechner an und erfahren Sie, wie hoch Ihre Ersparnis im Vergleich zu Ihrem RHEINPOWER Tarif ist.

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Strom- und Gasanbieterwechsel mit cheapenergy24

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