Faktencheck und Tipps

Süwag Preiserhöhung: Das können Sie tun

Süwag erhöht die Strom- und Gaspreise. Viele Kunden sind unsicher, wie sie nun verfahren sollen. Im Folgenden gehen wir eine mögliche Süwag Preiserhöhung Schritt für Schritt durch und verraten Ihnen, worauf Sie achten sollten, welche Rechte Sie haben und wie lange Sie diese im Fall einer Erhöhung durch Süwag nutzen können.

Kurzüberblick zur Süwag Preiserhöhung

Das sollten Sie zur Süwag Strom- und Gaspreiserhöhung wissen:

  • Süwag erhöht regelmäßig die Strom- und Gaspreise.
  • Preiserhöhungen werden von vielen Anbietern versteckt und intransparent mitgeteilt.
  • Eine sofortige Kündigung ist möglich, ohne dass die verbleibende Vertragslaufzeit von Kunden berücksichtigt werden muss.
  • Durch einen Strom- oder Gasanbieterwechsel lassen sich jedes Jahr mehrere Hundert Euro sparen.

So erfahren Sie von der Süwag-Preiserhöhung

Bei einer Preiserhöhung müssen sich Strom- und Gasanbieter – so auch Süwag – an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten. Darunter zählen folgende Kriterien:

  • Kunden müssen über die Verteuerung mindestens 4-6 Wochen im Voraus informiert werden.
  • Die Informationen muss per Mail oder Brief schriftlich erfolgen.
  • Die Preiserhöhung muss klar kommuniziert werden und für Verbraucher problemlos ersichtlich sein (z. B. durch eindeutigen Betreff des Schreibens).

Sie möchten sich generell über den Frankfurter Anbieter informieren? Dann finden Sie hier eine unabhängige Anbieterbewertung zu Süwag.

So erkennen Sie eine Süwag-Preiserhöhung

Teilweise halten sich Strom- und Gasversorger nicht an die Vorgabe, eine Preisanpassung 6 Wochen im Voraus gut verständlich und schriftlich mitzuteilen. Oft werden die Informationen in langen Briefen versteckt, die vordergründig ein anderes Thema haben.

Bei Süwag als seriösem Energieversorger werden Preiserhöhungen auf die vorgeschriebene Art kommuniziert und sind somit relativ leicht zu erkennen, solange Verbraucher ihre Nachrichten im Blick behalten. Doch auch in diesem Fall sollten längere Schreiben von Süwag nicht mit Analysen zu den Strom- bzw. Gaspreisen verwechselt werden.

Eindeutig erkennen lassen sich Preiserhöhungen u. a. an der Formulierung „Aufgrund der Vertragsänderung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu“. Zu einem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht sind Strom- und Gasanbieter gesetzlich verpflichtet, sobald die Vertragsbedingungen geändert werden.

Im Preiserhöhungsschreiben von Süwag werden außerdem der alte Preis und eine Berechnungsgrundlage für die neuen Preise genannt.

Tipp: Lesen Sie alle Informationsschreiben von Süwag aufmerksam durch, damit Sie eine Preiserhöhung nicht übersehen.

Rechte bei einer Süwag Preiserhöhung

Viele Verbraucher sind sich nicht sicher, was sie bei einer Süwag Preiserhöhung tun können. Kann man den Vertrag kündigen? Wie lange hat man dafür Zeit?

Wichtig zu wissen: Wenn Süwag die Strom- und Gaspreise erhöht (oder auch senkt) oder andere einseitige Änderungen an den Vertragsbedingungen vornimmt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können damit die eigentliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist außer Acht lassen und bis zum Tag vor Eintreten der neuen Preise kündigen. Eine Preissteigerung müssen Sie also nicht unbedingt akzeptieren.

Der Entfall des Neukundenbonus nach dem ersten Vertragsjahr verteuert die Gesamtkosten des Süwag-Tarifs zwar faktisch auch, allerdings haben Sie in diesem Fall KEIN Sonderkündigungsrecht.

Hinweis: Wenn Sie einen Grundversorgungstarif von Süwag nutzen, können Sie jederzeit innerhalb von 2 Wochen kündigen. Sie sollten und müssen dann nicht mit der Kündigung warten, bis die neuen Preise gültig sind.

Süwag Preiserhöhung: Schutz durch Preisgarantie

Viele Anbieter gewähren bei ihren Strom- bzw. Gastarifen eine Preisgarantie, so auch Süwag. Kunden sind dann – je nach Art der Garantie – für eine bestimmte Zeitspanne vor Strom- und Gaspreiserhöhungen aus verschiedenen Gründen geschützt.

Bei den Sondertarifen von Süwag gilt die Preisgarantie normalerweise bis zum 31.12. oder 30.06. eines Jahres.

Man unterscheidet zwischen folgenden Preisgarantien:

  • Vollständige Preisgarantie: Schutz vor Preiserhöhungen aller Art, evtl. Mehrwertsteuer ausgenommen.
  • Eingeschränkte Preisgarantie: Schutz vor Preiserhöhungen, außer wenn diese durch Steuern, Abgabe oder Umlagen zustande kommen.
  • Energiepreisgarantie: Schutz lediglich vor Preiserhöhungen durch den Anbieter selbst. Möglich sind Verteuerungen durch Steuern, Abgaben oder Umlagen oder durch steigende Netzentgelte.

Sonderkündigungsrecht bei Süwag Preiserhöhung durch Steuern und Netzentgelte?

Steuern und Netzentgelte gelten also oft als Ausnahme, die trotz Preisgarantie eine Verteuerung verursachen können. Deshalb vermuten u. a. Kunden von Süwag, sie könnten einer Preiserhöhung aufgrund von Steuern oder Netzentgelten nicht widersprechen und kurzfristig kündigen. Dies ist jedoch nicht korrekt: Es gilt trotzdem das Sonderkündigungsrecht, auch wenn die Erhöhung nicht durch Süwag verursacht wird.

Hintergrund ist, dass sich die Vertragsbedingungen einseitig ändern. Kunden haben dann die Möglichkeit, diesen zuzustimmen oder sie durch das Sonderkündigungsrecht abzulehnen.

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Süwag Preiserhöhung: Kündigung und Anbieterwechsel

Sobald Sie über eine Süwag Preiserhöhung informiert wurden und sich zu einem Anbieterwechsel entscheiden, sollten Sie sich mit der Kündigung beschäftigen.

Wie Sie am besten verfahren, hängt davon ab, ob Süwag ihr Grundversorger ist oder Sie einen Süwag-Sondertarif nutzen.

Grundversorgungs- oder Sondertarif bei Süwag?

Im Rahmen einer Preiserhöhung bei Süwag ist zwischen Grundversorgungs- und Sondertarif zu unterscheiden:

  • Süwag übernimmt für viele Standorte in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz die Grundversorgung. Wer nicht selbst einen Stromanbieter beauftragt oder vom bisherigen Anbieter nicht mehr versorgt wird, wird automatisch von Süwag über den Grundversorgungstarif beliefert.
  • Alternativ zur Grundversorgung können Verbraucher selbst einen Stromversorger auswählen. Man spricht dann von einem Sondertarif. Auch wer im Grundversorgungsgebiet von Süwag wohnt und einen speziellen Tarif auswählt, nutzt einen Sondertarif.

Ein Grundversorgungstarif bei Süwag ist jederzeit innerhalb von 2 Wochen kündbar, auch unabhängig von Preissteigerungen. Ausnahme: Spezielle, selbstgewählte Sondertarife des Grundversorgers.

Wenn Sie einen Sondertarif bei Süwag abgeschlossen haben, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung nutzen. Damit endet der Vertrag am Tag, bevor die neuen Preise gültig werden.

Süwag Preiserhöhung: Wie lange hat man Zeit zu handeln?

Grundsätzlich sollten Sie im Falle einer Süwag Preiserhöhung schnellstmöglich reagieren. Je früher das Sonderkündigungsrecht geltend gemacht wird, desto eher kann sich ein anderer Anbieter um die Strom- oder Gasversorgung kümmern. Es ist dann wahrscheinlicher, dass ein nahtloser Wechsel zum neuen Anbieter klappt.

Bei einem kurzfristigen Wechsel von Süwag zu einem anderen Anbieter kann es vorkommen, dass der neue Versorger nicht zum gewünschten Datum mit der Belieferung beginnen kann. Dann greift zwischenzeitlich die Ersatzversorgung des Grundversorgers. Vorteil: Die Versorgungssicherheit ist jederzeit gewährleistet. Nachteil: Die Ersatzversorgung ist vergleichsweise teuer.

Wir empfehlen deshalb, den Strom- oder Gasanbieterwechsel mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit durchzuführen.

Wichtig: Die Sonderkündigung bei einer Preiserhöhung kann nicht der neue Anbieter übernehmen, sondern sie muss vom Kunden selbst durchführt werden.

Sobald die Kündigung von Süwag bestätigt wurde, können Sie sich auf die Suche nach einem neuen Tarif machen. Wir empfehlen dazu einen Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich. Keine Lust, selbst zu wechseln? Dann können Sie cheapenergy24 beauftragen.

Sonderkündigung wegen Süwag Preiserhöhung: Was muss man beachten?

Falls Sie aufgrund einer Süwag Preiserhöhung Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen möchten, sollten Sie einige Punkte beachten:

  • Die Sonderkündigung bei einer Preiserhöhung kann nicht der neue Anbieter übernehmen, sondern sie muss vom Kunden selbst durchführt werden.
  • Sobald die Kündigung von Süwag bestätigt wurde, können Sie sich auf die Suche nach einem neuen Tarif machen. Wir empfehlen dazu einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich.
  • Falls Sie das Sonderkündigungsrecht verpassen (dieses endet mit dem Inkrafttreten der neuen Preise von Süwag), müssen Sie ggf. regulär bei Süwag kündigen.

Wechsel bei Süwag Preissteigerung: Wir finden den besten Anbieter für Sie

Süwag hat die Preise erhöht und Sie möchten zu einem günstigeren Stromanbieter oder Gasanbieter wechseln, scheuen aber den Aufwand? Kein Problem: cheapenergy24 findet den besten Anbieter für Ihre Bedürfnisse. Bei Interesse senden wir Ihnen jährlich eine neue Tarifempfehlung. So profitieren Sie immer vom besten Tarif mit günstigen Preisen und ggf. Bonuszahlungen für Neukunden.

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