Faktencheck und Tipps

RheinEnergie Preiserhöhung 2023: Das können Sie tun

RheinEnergie erhöht die Strom- und Gaspreise deutlich. Viele Kunden fragen sich, wie sie jetzt vorgehen sollen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur RheinEnergie Preiserhöhung: Wie Sie davon erfahren, welche Rechte Sie haben und wie Sie ggf. einen günstigeren Tarif finden.

Kurzüberblick zur RheinEnergie Preiserhöhung

Sie haben eine RheinEnergie Preiserhöhung erhalten oder befürchten, dass dies bald passieren wird? Dann sollten Sie Folgendes zu RheinEnergie Strom- und Gaspreiserhöhungen wissen:

  • Bei einer RheinEnergie Preiserhöhung können Sie kurzfristig kündigen (Sonderkündigungsrecht).
  • Durch einen Anbieterwechsel lassen sich evtl. jährlich mehrere Hundert Euro sparen.
  • Wer nicht rechtzeitig wechselt, zahlt demnächst durch die RheinEnergie Preiserhöhung deutlich mehr.

RheinEnergie Preiserhöhung 2023

Im November 2022 hat RheinEnergie eine Preiserhöhung bekanntgegeben, die ab 01.01.2023 für den Grundversorgungstarif beim Strom gilt. Diese fällt extrem hoch aus: Der Arbeitspreis steigt von bisher 31,04 ct/kWh auf 54,98 ct/kWh. Der Grundpreis lag bisher bei rund 187 Euro pro Jahr und steigt Anfang 2023 auf knapp 220 Euro.

Die starke Preiserhöhung kommt durch den extremen Anstieg der Beschaffungskosten für Strom zustande (s. Strompreisentwicklung in Deutschland).

Die Strompreisbremse gilt für das Jahr 2023. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich der Abschlag für viele Haushalte.

Beim Gas erfolgte zuletzt zum November 2022 eine Erhöhung in der Grundversorgung – Arbeitspreis 17,13 ct/kWh und Grundpreis 155,15 Euro pro Jahr (Preismodell gilt ab 4.422 Kilowattstunden). Hier wird zum Januar 2023 keine erneute Preiserhöhung vorgenommen.

Sind Sie von einer RheinEnergie Preiserhöhung betroffen? Gerne prüfen wir, ob es für Sie einen günstigeren Tarif auf dem Strommarkt gibt. Fordern Sie einfach eine kostenlose, unverbindliche Tarifempfehlung an.

So erkennen Sie eine RheinEnergie Preiserhöhung

Eine RheinEnergie Preiserhöhung sollten Sie auf keinen Fall übersehen – das gilt insbesondere bei der drastischen Preisanpassung 2023. RheinEnergie muss sich – wie alle Strom- und Gasanbieter – an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten, wenn die Preise geändert werden sollen. RheinEnergie agiert bei Preiserhöhungen transparent, was leider nicht auf alle Energieversorger zutrifft.

  1. Achten Sie immer auf Post bzw. Mails von RheinEnergie und prüfen Sie diese genau.
  2. RheinEnergie versendet Preiserhöhungsschreiben i. d. R. vorschriftsgemäß etwa 6 Wochen vor der geplanten Preisanpassung.
  3. Achten Sie insbesondere auf das Datum, ab dem die neuen Preise gelten.
  4. Vergleichen Sie die bisherigen und neuen Preise (Grund- und Arbeitspreis), um das Ausmaß der RheinEnergie Preiserhöhung zu erkennen.
  5. Im Schreiben sollte auch ein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten sein.

Welche Rechte Sie bei einer RheinEnergie Preiserhöhung haben und wie Sie vorgehen können, erfahren Sie im Folgenden.

Sonderkündigungsrecht bei RheinEnergie Preiserhöhung

Sie müssen eine RheinEnergie Preiserhöhung nicht akzeptieren. Die Verteuerung ist natürlich ärgerlich, verschafft Ihnen aber einen Vorteil: Sie haben im Fall einer RheinEnergie Strom- oder Gaspreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.

  • Wozu verhilft das Sonderkündigungsrecht bei einer RheinEnergie Preiserhöhung? Sie können durch dieses Recht Ihren Vertrag schneller beenden als gewöhnlich. Die vertraglich vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist müssen Sie vorübergehend nicht berücksichtigen.
  • Wie lange kann man die Sonderkündigung durchführen? Sie können bis zum Tag, bevor die neuen Preise in Kraft treten, per Sonderkündigung Ihren RheinEnergie-Vertrag beenden. Eine möglichst frühzeitige Kündigung ist jedoch empfehlenswert für einen reibungslosen Ablauf.
  • Warum sollte man bei einer RheinEnergie Preiserhöhung schnell handeln? Im Optimalfall sollten Sie Ihren Anbieterwechsel mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Lieferbeginn anstoßen – also am besten, sobald Sie das Infoschreiben erhalten haben. Bei einem Wechsel mit zu wenig Vorlaufzeit kann der neue Anbieter evtl. nicht zum Wunschdatum die Belieferung aufnehmen. Dann springt jedoch bis zum Lieferbeginn der örtliche Grundversorger mit dem Ersatzversorgungstarif ein. Der Nachteil: Die Ersatzversorgung ist vergleichsweise teuer.
  • Wie lange läuft der Vertrag bei RheinEnergie noch? Der Vertrag endet am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten. Ein früheres Ende ist nicht möglich.
  • Was passiert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt? Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Preise genutzt haben, müssen Sie die höheren Kosten zahlen. Zudem sind Sie wieder an die reguläre Laufzeit und Kündigungsfrist gebunden.

Hier erfahren Sie mehr zur regulären Kündigung bei RheinEnergie.

Hinweis: Wenn der Bonus nicht mehr gezahlt wird, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt nur bei einseitigen Vertragsanpassungen durch RheinEnergie.

Ausnahme: RheinEnergie Preiserhöhung im Grundversorgungstarif

Nutzen Sie den RheinEnergie-Grundversorgungstarif? Dann hätten Sie zwar bei einer RheinEnergie Preiserhöhung auch ein Sonderkündigungsrecht, Sie sind aber nicht darauf angewiesen. Stattdessen können Sie den Grundversorgungstarif jederzeit innerhalb von 2 Wochen kündigen. Sie müssen also nicht bis zum Inkrafttreten der teureren Preise (ca. 6 Wochen später) warten, bis der RheinEnergie-Vertrag endet.

RheinEnergie Grundversorgungs- oder Sondertarif?

Bei einer RheinEnergie Preiserhöhung gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob Sie den Grundversorgungstarif oder einen Sondertarif von RheinEnergie nutzen.

  • Grundversorgungstarif: Für Köln und Umgebung gewährleistet RheinEnergie die örtliche Grundversorgung. Wer dort nicht selbst einen Strom- bzw. Gasanbieter beauftragt oder vom bisherigen Anbieter nicht mehr beliefert wird, erhält automatisch Strom bzw. Gas über den Grundversorgungstarif von RheinEnergie.
    Hinweis: Spezielle, selbstgewählte Tarife beim Grundversorger gelten als Sondertarif (s. u.).
  • Sondertarif: Verbraucher können auch selbst einen Energieversorger auswählen. Man spricht dann von einem Sondertarif bei einem alternativen Anbieter.

RheinEnergie Preiserhöhung: Kündigen und wechseln

Überprüfen Sie im Fall einer RheinEnergie Preiserhöhung unbedingt, ob es sich lohnt, den RheinEnergie-Vertrag fortzuführen oder ob Sie dann erheblich mehr bezahlen als bei einem anderen Anbieter. Sobald Sie über eine RheinEnergie Preiserhöhung informiert wurden, sollten Sie dazu einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchführen. So finden Sie heraus, ob es aktuell günstigere Angebote gibt. Meist lassen sich durch einen Anbieterwechsel mehrere hundert Euro sparen.

Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, sollten Sie sich baldmöglichst um die Kündigung kümmern. Bei Preiserhöhungen müssen Sie diese selbst vornehmen.

Preiserhöhung vermeiden durch Preisgarantie

Vor Preiserhöhungen kann man sich durch einen Tarif mit Preisgarantie gezielt schützen.

Wichtig zu wissen:

  1. Die Preisgarantie gilt nur für eine bestimmte Zeitspanne.
  2. Die Preisgarantie sichert nur bestimmte Teile des Preises zu, z. B. den, auf den der Energieversorger Einfluss hat. Andere Preisanteile, z. B. Steuern, können trotz Preisgarantie eine Erhöhung verursachen.

Welche Preisbestandteile garantiert gleich bleiben, hängt von der Art der Preisgarantie ab.

Wichtig: Auch wenn bei der Preisgarantie bestimmte Preisbestandteile ausgenommen sind, haben Sie trotzdem ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Preis aufgrund dieser Faktoren erhöht wird.

Bei RheinEnergie Preiserhöhung zum besten Anbieter wechseln

Wir raten dazu, bei einer RheinEnergie Preiserhöhung unbedingt die angekündigten Preise mit Angeboten anderer Anbieter zu vergleichen. Anschließend können Sie ggf. den Stromanbieter oder Gasanbieter wechseln.

Zu viel Arbeit? Kein Problem: cheapenergy24 übernimmt für Sie folgende Aufgaben:

  • Unabhängiger Tarifvergleich zur Ermittlung des besten Tarifs
  • Vollständige Durchführung Ihres Wechsels inkl. Kündigungen und Anmeldungen bei Energieversorgern
  • Überwachung Ihrer Fristen
  • Jährliche Prüfung Ihres Tarifs und erneute Tarifempfehlung, ggf. erneuter Wechsel
  • Kommunikation mit dem Energieversorger

So sparen Sie ohne Aufwand bei den Energiekosten. Wir achten bewusst auf Tarife mit Preisgarantie, um Sie möglichst lange vor Verteuerungen zu schützen. Auch im Fall von Preiserhöhungen nach Ende der Preisgarantie prüfen wir, ob es ein günstigeres Angebot für Ihre Bedürfnisse gibt.

Fordern Sie gleich kostenlos und unverbindlich eine Tarifempfehlung über unseren Tarifrechner an und erfahren Sie, wie hoch Ihr Sparpotenzial ist.

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