Faktencheck und Tipps
Bürgerwerke Preiserhöhung: Das können Sie tun
Die Bürgerwerke erhöhen regelmäßig die Strom- und Gaspreise nach Ablauf des ersten Vertragsjahres. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Bürgerwerke Preiserhöhung: Wie Sie von der Verteuerung erfahren, was Sie tun können, welche Rechte Sie haben und wie Sie rechtzeitig einen neuen Stromanbieter finden können.
Inhalt
Kurzüberblick zur Bürgerwerke Preiserhöhung
Sie haben eine Bürgerwerke Preiserhöhung erhalten oder befürchten, dass diese bald eintreffen könnte? Dann sollten Sie unbedingt folgende Punkte zu Strompreiserhöhungen durch die Bürgerwerke wissen:
- Die Bürgerwerke erhöhen regelmäßig die Strompreise.
- Eine sofortige Kündigung ist möglich (unabhängig von der verbleibenden Vertragslaufzeit). Hier erfahren Sie alles zur Bürgerwerke Kündigung.
- Durch einen Anbieterwechsel lassen sich jährlich mehrere Hundert Euro sparen.
- Wer nicht rechtzeitig wechselt, muss bei den Bürgerwerken demnächst deutlich mehr zahlen.
- Für das Jahr 2023 greift die Strom- und Gaspreisbremse. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich zwar der Abschlag vieler Haushalte, aber es handelt sich hierbei nicht um eine Preiserhöhung.
Bei Interesse finden Sie hier eine unabhängige Bewertung der Bürgerwerke.
So erkennen Sie eine Bürgerwerke Preiserhöhung
Bei Preiserhöhungen müssen sich die Bürgerwerke (wie alle Energieversorger) an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten (s. Liste unten). Das Unternehmen berücksichtigt diese Vorgaben – anders als einige andere Energieversorger, die z. B. versuchen, versteckte Preisanpassungen durchzuführen.
Sie sollten allerdings immer darauf achten, ob Sie einen Brief oder eine E-Mail von den Bürgerwerken erhalten, und diese genau lesen. Prüfen Sie bei Mails unbedingt auch immer angehängte Dokumente.
Anhand folgender Kriterien, die gesetzlich vorgegeben sind, können Sie eine Bürgerwerke Preiserhöhung erkennen:
- Die Bürgerwerke kommunizieren Informationen zu Preiserhöhungen i. d. R. 6 Wochen zuvor
- Die Preiserhöhung wird von den Bürgerwerken eindeutig mitgeteilt – der Betreff kann z. B. lauten „Preisanpassung“.
- Das Datum der Preisänderung wird eindeutig genannt.
- Die bisherigen und neuen Preise werden in einer Tabelle übersichtlich gegenübergestellt.
- Im Schreiben von den Bürgerwerken ist ein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten, z. B. „Wenn Sie den Vertrag nicht fortsetzen möchten, haben Sie die Möglichkeit, diesen fristlos bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung zu kündigen“.
Achtung: Bis jetzt war das bei den Bürgerwerken nicht der Fall, aber im Preiserhöhungsschreiben von einigen Energieversorgern kann beispielsweise zunächst ausführlich die Rede von der aktuellen Strompreisentwicklung sein. Lesen Sie unbedingt das ganze Schreiben, um Preisanpassungen nicht zu übersehen.
Rechte bei einer Bürgerwerken Preiserhöhung
Im Folgenden erfahren Sie, was Sie bei einer Bürgerwerke Preiserhöhung tun können. Die Verteuerung müssen Sie nicht akzeptieren. Stattdessen verschafft Ihnen diese Situation einen Vorteil: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht.
- Wozu verhilft das Sonderkündigungsrecht bei einer Bürgerwerke Preiserhöhung? Sie können durch dieses Recht die vertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ignorieren und Ihren Bürgerwerke-Vertrag stattdessen kurzfristiger beenden.
- Wie lange kann man das Sonderkündigungsrecht nutzen? Sie können bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise kündigen.
- Wie lange läuft der Vertrag bei den Bürgerwerke noch? Ihr Vertrag endet (unabhängig davon, wie bald Sie kündigen) am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten.
- Was passiert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt? Sollten Sie die Frist verpassen, müssen Sie die teureren Preise von den Bürgerwerken zahlen und sind wieder an die reguläre Laufzeit und Kündigungsfrist gebunden.
Hinweis: Falls in Ihrem Bürgerwerke-Tarif eine Bonuszahlung enthalten ist, erhalten Sie diese nur im ersten Vertragsjahr. Da dies vertraglich geregelt ist, handelt es sich nicht um eine einseitige Anpassung durch den Anbieter. Aus diesem Grund haben Sie beim Bonus-Entfall KEIN Sonderkündigungsrecht.
Bürgerwerke Preiserhöhung: Kündigen und wechseln
Sobald Sie über eine Bürgerwerke Preiserhöhung informiert werden, sollten Sie einen Stromvergleich durchführen. In vielen Fällen lassen sich durch einen Tarifvergleich und Wechsel mehrere hundert Euro sparen. Falls Sie einen guten alternativen Tarif gefunden haben und zum entsprechenden Anbieter wechseln möchten, sollten Sie sich baldmöglichst mit der Kündigung beschäftigen.
Wichtig: Sie müssen die Sonderkündigung selbst durchführen und können diese nicht dem neuen Anbieter überlassen wie bei einem regulären Anbieterwechsel.
Wie schnell muss man bei einer Bürgerwerke Preiserhöhung handeln?
Wenn Sie in Folge einer Bürgerwerke Preiserhöhung den Stromanbieter wechseln möchten, sollten Sie so bald wie möglich reagieren. Je früher Sie Sie Sonderkündigung einreichen, desto eher kann sich Ihr neuer Anbieter um die Stromversorgung kümmern. Wir empfehlen, den Stromanbieterwechsel mit mindestens 6 Wochen Vorlaufzeit durchzuführen.
Bei einem zu kurzfristigen Wechsel kann der neue Stromanbieter evtl. nicht zum gewünschten Datum mit der Belieferung beginnen. Auch das ist kein Problem: Bis zum Belieferungsbeginn durch den neuen Anbieter springt der örtliche Grundversorger mit dem Ersatzversorgungstarif ein. Dieser ist allerdings vergleichsweise teuer, sodass er nur möglichst kurz beansprucht werden sollte. Er endet automatisch, sobald Ihr Wunschanbieter die Stromversorgung starten kann.
Bürgerwerke Preiserhöhung vermeiden durch Preisgarantie
Vor Strompreiserhöhungen kann man sich gezielt schützen – zumindest eine gewisse Zeit lang. Dazu sollte man beim Vertragsabschluss darauf achten, dass der Tarif eine Preisgarantie beinhaltet. Dabei sind allerdings zwei Aspekte wichtig – falls Sie eine Preisgarantie bei den Bürgerwerken haben, kann es trotzdem zu einer Preiserhöhung kommen:
- Preisgarantien gelten nur für eine bestimmte Zeit. Bei den Bürgerwerken sind es je nach Vertrag bis zu 12 Monate. Danach können Preiserhöhungen erfolgen, was normalerweise auch regelmäßig geschieht, wenn Verbraucher im Vertrag bleiben.
- Die Bürgerwerke gewähren wie alle anderen Anbietern, wenn überhaupt, eine eingeschränkte Preisgarantie. Dabei bleiben der Preisanteil des Anbieters und die Netzentgelte gleich. Preiserhöhungen können allerdings durch Steuern, Abgaben oder Umlagen zustande kommen. Je nach Art der Preisgarantie werden unterschiedlich viele Preisbestandteile garantiert.
Wichtig: Auch wenn bei dieser Preisgarantie Ausnahmen festgelegt sind, haben Sie auch in diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht.
Wechsel zum besten Anbieter bei Bürgerwerke Preiserhöhung
Die Gelegenheit, bei einer Bürgerwerke Preiserhöhung zügig zu einem günstigeren Anbieter wechseln zu können, sollten Sie nicht verstreichen lassen. Achtung: Wählen Sie nicht unbedingt den billigsten Tarif, sondern achten Sie auf einen seriösen Anbieter.
Sie möchten aufgrund der Bürgerwerke Preiserhöhung gerne den Stromanbieter wechseln, aber der Tarifvergleich und der Anbieterwechsel sind Ihnen zu aufwändig? Kein Problem: cheapenergy24 ermittelt den besten Tarif für Sie und prüft die Anbieter anhand strenger Kriterien.
Wir übernehmen nicht nur den Stromtarifvergleich und den Wechsel, sondern beispielsweise auch die Vertragsverwaltung, die Kommunikation mit dem Energieversorger und die jährliche Optimierung Ihres Tarifs. Dazu senden wir Ihnen immer rechtzeitig eine neue Tarifempfehlung zu. So nutzen Sie stets das beste Angebot, ohne viel Aufwand zu haben. Das Sparpotenzial ist enorm, denn als Neukunde erhalten Sie i. d. R. die attraktivsten Tarife.
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