Faktencheck und Tipps
ESWE Preiserhöhung 2023: Das können Sie tun
ESWE erhöht die Strompreise 2023. Hier finden Sie alles Wichtige zur ESWE Preiserhöhung: Wie Sie davon erfahren, was Sie tun können, welche Rechte Sie bei einer ESWE Preisanpassung haben und wie Sie einen günstigeren Tarif finden.
Inhalt
- Kurzüberblick zur ESWE Preiserhöhung
- ESWE Strompreiserhöhung 2023
- So erfahren Sie von der ESWE Preiserhöhung
- So erkennen Sie eine ESWE Preiserhöhung
- Sonderkündigungsrecht bei ESWE Preiserhöhung
- ESWE Preiserhöhung: Kündigen und wechseln
- ESWE Preiserhöhung und Preisgarantie
- Wechsel zum besten Anbieter bei ESWE Preiserhöhung
Kurzüberblick zur ESWE Preiserhöhung
Sie haben eine Preiserhöhung der ESWE Versorgungs AG erhalten oder befürchten, dass dies bald der Fall sein könnte? Dann sollten Sie folgende Punkte zu ESWE Strom- und Gaspreiserhöhungen wissen:
- ESWE erhöht regelmäßig die Strom- und Gaspreise.
- Sie haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag kurzfristig beenden.
- Durch einen Wechsel des Anbieters lassen sich jährlich mehrere Hundert Euro sparen.
- Wer nicht rechtzeitig wechselt, muss durch die ESWE Preiserhöhung demnächst deutlich mehr zahlen.
ESWE Strompreiserhöhung 2023
Die aktuelle Strompreisentwicklung bzw. Gaspreisentwicklung macht sich auch bei ESWE preislich bemerkbar:
ESWE erhöht die Strompreise im Grundversorgungstarif zum 01.01.2023 deutlich.
- Der Arbeitspreis steigt von bisher 33,38 ct/kWh auf 51,49 ct/kWh.
- Der Grundpreis bleibt bei rund 86 Euro pro Jahr.
Die Strompreisbremse gilt für das Jahr 2023. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich der Abschlag für viele Haushalte.
Haben Sie eine ESWE Preiserhöhung erhalten? Gerne prüfen wir, ob es für Sie einen günstigeren Tarif gibt. Fordern Sie einfach eine unverbindliche Tarifempfehlung an.
So erfahren Sie von der ESWE Preiserhöhung
Bei Preiserhöhungen müssen sich Strom- und Gasanbieter – und somit natürlich auch ESWE – an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten. Die Information zur Preiserhöhung muss…
- … per Mail oder Brief schriftlich kommuniziert werden.
- … mindestens 4-6 Wochen im Voraus erfolgen.
- … einen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten.
- … möglichst eindeutig formuliert werden (z. B. durch einen eindeutigen Betreff).
- … die neuen Preise beinhalten – im Optimalfall auch die bisherigen.
Nicht alle Energieversorger berücksichtigen diese Vorgaben. Inwiefern sich die ESWE Versorgungs AG daran hält und wie Sie eine ESWE Preiserhöhung erkennen, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
So erkennen Sie eine ESWE Preiserhöhung
ESWE hält sich bei Preiserhöhungen größtenteils an die Vorschriften, allerdings könnten Preisanpassungen durch das Wiesbadener Unternehmen auch transparenter kommuniziert werden. Als ESWE-Kunde sollten Sie zuallererst auf Post oder Mails von ESWE achten und diese gründlich durchlesen.
Diese Aspekte sind typisch für ESWE Preiserhöhungen und können dabei helfen, diese zu erkennen:
- ESWE versendet Preiserhöhungsschreiben vorschriftsgemäß 6 Wochen vor der Anpassung.
- Achtung: Der Betreff des Schreibens ist evtl. nicht eindeutig (z. B. „Auch bei explodierenden Energiekosten und steigendem CO₂-Preis: Sicher versorgt mit ESWE Versorgung!“).
- Auch im Fließtext des Schreibens geht es evtl. zunächst mehrere Absätze lang um andere Themen als die ESWE Preiserhöhung, z. B. um die allgemeine Situation auf dem Energiemarkt und die zuverlässige Versorgung durch ESWE.
- In einer Tabelle werden der neue Arbeits- und Grundpreis genannt. Eine Gegenüberstellung mit den bisherigen Preisen fehlt, was es Verbrauchern erschwert, den Preisunterschied zu erkennen.
- Es wird das Datum genannt, ab dem die neuen Preise gelten.
- Es sollte ein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten sein.
Sonderkündigungsrecht bei ESWE Preiserhöhung
Im Folgenden erfahren Sie, was Sie bei einer ESWE Preiserhöhung tun können. Die Verteuerung Ihres Tarifs müssen Sie nicht unbedingt hinnehmen: Sie haben im Fall von ESWE Strom- oder Gaspreiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei ESWE Preiserhöhungen.
- Wozu verhilft das Sonderkündigungsrecht bei einer ESWE Preiserhöhung? Sie sind aufgrund der Vertragsänderung durch den Anbieter für eine gewisse Zeit nicht an die vereinbarte Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist gebunden. Sie können stattdessen Ihren Vertrag kurzfristig beenden.
- Wie lange kann man die Sonderkündigung durchführen? Theoretisch reicht es aus, wenn die Sonderkündigung am Tag vor Eintreten der neuen Preise bei ESWE eintrifft. Es gilt jedoch: Je früher Sie die Kündigung versenden, desto besser.
- Wie lange läuft der Vertrag bei ESWE noch? Der ESWE-Vertrag endet am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten. Ein früheres Vertragsende ist auch durch eine zeitnahe Kündigung nicht möglich.
- Was passiert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt? Sollten Sie die Frist verpassen, müssen Sie für die restliche Vertragslaufzeit bei ESWE die teureren Preise zahlen und sind an die reguläre Laufzeit und Kündigungsfrist gebunden.
Hier erfahren Sie bei Interesse mehr zur regulären Kündigung bei ESWE.
Hinweis: Falls Sie einen ESWE-Tarif inkl. Boni abgeschlossen hatten, erhalten Sie die Bonuszahlung(en) nur im ersten Vertragsjahr bzw. kurz danach. Die anschließende Nichtauszahlung verhilft Ihnen jedoch nicht zu einem Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt nur bei aktiven, einseitigen Vertragsänderungen durch ESWE.
ESWE Preiserhöhung im Grundversorgungstarif
Wenn Sie den Grundversorgungstarif von ESWE nutzen, lässt sich dieser jederzeit innerhalb von 2 Wochen kündigen. Sie hätten zwar theoretisch auch in diesem Tarif ein Sonderkündigungsrecht bei einer ESWE Preiserhöhung, sind aber nicht darauf angewiesen.
Der Vertrag lässt sich auch beenden, ohne dass Sie das Inkrafttreten der teureren Preise (6 Wochen später) abwarten müssten, wie es bei einem Sondertarif der Fall wäre.
Grundversorgungs- oder Sondertarif bei ESWE?
Es gelten unterschiedliche Regelungen bei ESWE Preiserhöhungen, je nachdem, ob der Anbieter Ihr örtlicher Grundversorger ist oder Sie den Anbieter selbst gewählt haben.
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Grundversorgungstarif: Für die Stadt Wiesbaden und die umliegende Region übernimmt ESWE die örtliche Grundversorgung. Wer nicht selbst einen Strom- bzw. Gasanbieter beauftragt oder vom bisherigen nicht mehr beliefert wird, bezieht automatisch Strom bzw. Gas über den ESWE-Grundversorgungstarif.
Hinweis: Wenn ESWE Ihr Grundversorger ist, Sie jedoch einen speziellen ESWE-Tarif auswählen, gilt dies als Sondertarif. - Sondertarif: Alternativ zum Grundversorgungstarif können Verbraucher selbst einen Energieversorger auswählen. Man spricht dann von einem Sondertarif bei einem alternativen Anbieter.
ESWE Preiserhöhung: Kündigen und wechseln
Sobald Sie die Information über eine ESWE Preiserhöhung erhalten haben, sollten Sie einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchführen. Für die meisten Verbraucher zahlt sich ein Tarifvergleich und Wechsel aus: In vielen Fällen lassen sich mehrere hundert Euro sparen.
Wenn Sie sich für einen Anbieterwechsel entscheiden, sollten Sie baldmöglichst die Sonderkündigung einreichen.
Wichtig: Sie müssen die Kündigung selbst vornehmen und können diese nicht dem zukünftigen Anbieter überlassen.
Wie schnell muss man bei einer ESWE Preiserhöhung handeln?
Ihr Sonderkündigungsrecht bei einer ESWE Preiserhöhung sollten Sie schnellstmöglich nutzen, wenn Sie einen Anbieterwechsel vorhaben. Je früher Sie die vorzeitige Kündigung einreichen, desto eher kann sich ein anderer Anbieter um die Strom- oder Gasversorgung kümmern. Wir empfehlen, Kündigung und Wechsel mindestens 4 Wochen im Voraus einzuleiten.
Bei einem zu kurzfristig beauftragten Wechsel kann der neue Anbieter evtl. nicht zum gewünschten Datum mit der Belieferung beginnen. Auch das ist allerdings kein Grund zur Sorge: Der örtliche Grundversorger beliefert Sie in diesem Fall über den sog. Ersatzversorgungstarif, bis der neue Anbieter die Versorgung aufnehmen kann.
Die Ersatzversorgung ist allerdings vergleichsweise teuer, sodass Sie möglichst kurz beansprucht werden sollte. Sie endet automatisch, sobald der Wunschanbieter liefern kann.
ESWE Preiserhöhung und Preisgarantie
Sie möchten sich im neuen Tarif vor Preiserhöhungen schützen? Dann sollten Sie unbedingt auf eine Preisgarantie achten. Diese sichert ihnen zu, dass für eine bestimmte Zeit die Preise gleich bleiben. Allerdings ist meist vertraglich festgelegt, dass bestimmte Preisbestandteile ausgenommen sind – also trotzdem für eine Verteuerung sorgen können. Welche Bestandteile dies sind, hängt von der Art der Preisgarantie ab.
Auch ESWE-Tarife beinhalten eine Preisgarantie. Es handelt sich dabei um die häufige Form der eingeschränkten Preisgarantie. Bei dieser werden der Preisanteil des Anbieters (Einkaufskosten usw.) und die Netzentgelte für die festgelegte Dauer nicht erhöht. Preiserhöhungen können jedoch durch Steuern, Abgaben oder Umlagen zustande kommen.
Wenn Sie nun also trotz ESWE Preisgarantie einer Preisanpassung ausgesetzt sind, ist höchstwahrscheinlich entweder die Preisgarantie bereits erloschen oder die Erhöhung kommt durch Steuern, staatliche Abgaben oder Umlagen zustande.
Wichtig: Trotz Ausnahmen bei der Preisgarantie (Steuern usw.) haben Sie bei Preiserhöhungen immer ein Sonderkündigungsrecht.
Wechsel zum besten Anbieter bei ESWE Preiserhöhung
Eine ESWE Preiserhöhung ist die optimale Gelegenheit, um kurzfristig zu einem günstigeren Anbieter wechseln zu können. Ihnen sind Tarifvergleich und Anbieterwechsel zu viel Aufwand? Kein Problem: cheapenergy24 findet den besten Tarif für Sie. Dabei achten wir nicht nur auf günstige Preise, sondern auch auf seriöse Anbieter und verbraucherfreundliche Konditionen.
Wir kümmern uns nicht nur um den Tarifvergleich und den Wechsel, sondern auch um die Vertragsverwaltung und die Kommunikation mit dem Energieversorger.
Gerne senden wir Ihnen jedes Jahr eine neue Tarifempfehlung, damit Sie Preiserhöhungen gezielt entgehen können. So profitieren Sie immer von den besten Neukundentarifen.
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Strom- und Gasanbieterwechsel mit cheapenergy24
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