ESWE erhöht die Strom- und Gaspreise. Hier finden Sie alles Wichtige zur ESWE Preiserhöhung: Wie Sie davon erfahren, was Sie tun können, welche Rechte Sie bei einer ESWE Preisanpassung haben und wie Sie einen günstigeren Tarif finden.
Inhalt
Sie haben eine Preiserhöhung der ESWE Versorgungs AG erhalten oder befürchten, dass dies bald der Fall sein könnte? Dann sollten Sie folgende Punkte zu ESWE Strom- und Gaspreiserhöhungen wissen:
Bei Preiserhöhungen müssen sich Strom- und Gasanbieter – und somit natürlich auch ESWE – an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten. Die Information zur Preiserhöhung muss…
Nicht alle Energieversorger berücksichtigen diese Vorgaben. Inwiefern sich die ESWE Versorgungs AG daran hält und wie Sie eine ESWE Preiserhöhung erkennen, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
ESWE hält sich bei Preiserhöhungen größtenteils an die Vorschriften, allerdings könnten Preisanpassungen durch das Wiesbadener Unternehmen auch transparenter kommuniziert werden. Als ESWE-Kunde sollten Sie zuallererst auf Post oder Mails von ESWE achten und diese gründlich durchlesen.
Diese Aspekte sind typisch für ESWE Preiserhöhungen und können dabei helfen, diese zu erkennen:
Im Folgenden erfahren Sie, was Sie bei einer ESWE Preiserhöhung tun können. Die Verteuerung Ihres Tarifs müssen Sie nicht unbedingt hinnehmen: Sie haben im Fall von ESWE Strom- oder Gaspreiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei ESWE Preiserhöhungen.
Hier erfahren Sie bei Interesse mehr zur regulären Kündigung bei ESWE.
Hinweis: Falls Sie einen ESWE-Tarif inkl. Boni abgeschlossen hatten, erhalten Sie die Bonuszahlung(en) nur im ersten Vertragsjahr bzw. kurz danach. Die anschließende Nichtauszahlung verhilft Ihnen jedoch nicht zu einem Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt nur bei aktiven, einseitigen Vertragsänderungen durch ESWE.
Wenn Sie den Grundversorgungstarif von ESWE nutzen, lässt sich dieser jederzeit innerhalb von 2 Wochen kündigen. Sie hätten zwar theoretisch auch in diesem Tarif ein Sonderkündigungsrecht bei einer ESWE Preiserhöhung, sind aber nicht darauf angewiesen.
Der Vertrag lässt sich auch beenden, ohne dass Sie das Inkrafttreten der teureren Preise (6 Wochen später) abwarten müssten, wie es bei einem Sondertarif der Fall wäre.
Es gelten unterschiedliche Regelungen bei ESWE Preiserhöhungen, je nachdem, ob der Anbieter Ihr örtlicher Grundversorger ist oder Sie den Anbieter selbst gewählt haben.
Sobald Sie die Information über eine ESWE Preiserhöhung erhalten haben, sollten Sie einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchführen. Für die meisten Verbraucher zahlt sich ein Tarifvergleich und Wechsel aus: In vielen Fällen lassen sich mehrere hundert Euro sparen.
Wenn Sie sich für einen Anbieterwechsel entscheiden, sollten Sie baldmöglichst die Sonderkündigung einreichen.
Wichtig: Sie müssen die Kündigung selbst vornehmen und können diese nicht dem zukünftigen Anbieter überlassen.
Ihr Sonderkündigungsrecht bei einer ESWE Preiserhöhung sollten Sie schnellstmöglich nutzen, wenn Sie einen Anbieterwechsel vorhaben. Je früher Sie die vorzeitige Kündigung einreichen, desto eher kann sich ein anderer Anbieter um die Strom- oder Gasversorgung kümmern. Wir empfehlen, Kündigung und Wechsel mindestens 4 Wochen im Voraus einzuleiten.
Bei einem zu kurzfristig beauftragten Wechsel kann der neue Anbieter evtl. nicht zum gewünschten Datum mit der Belieferung beginnen. Auch das ist allerdings kein Grund zur Sorge: Der örtliche Grundversorger beliefert Sie in diesem Fall über den sog. Ersatzversorgungstarif, bis der neue Anbieter die Versorgung aufnehmen kann.
Die Ersatzversorgung ist allerdings vergleichsweise teuer, sodass Sie möglichst kurz beansprucht werden sollte. Sie endet automatisch, sobald der Wunschanbieter liefern kann.
Sie möchten sich im neuen Tarif vor Preiserhöhungen schützen? Dann sollten Sie unbedingt auf eine Preisgarantie achten. Diese sichert ihnen zu, dass für eine bestimmte Zeit die Preise gleich bleiben. Allerdings ist meist vertraglich festgelegt, dass bestimmte Preisbestandteile ausgenommen sind – also trotzdem für eine Verteuerung sorgen können. Welche Bestandteile dies sind, hängt von der Art der Preisgarantie ab.
Auch ESWE-Tarife beinhalten eine Preisgarantie. Es handelt sich dabei um die häufige Form der eingeschränkten Preisgarantie. Bei dieser werden der Preisanteil des Anbieters (Einkaufskosten usw.) und die Netzentgelte für die festgelegte Dauer nicht erhöht. Preiserhöhungen können jedoch durch Steuern, Abgaben oder Umlagen zustande kommen.
Wenn Sie nun also trotz ESWE Preisgarantie einer Preisanpassung ausgesetzt sind, ist höchstwahrscheinlich entweder die Preisgarantie bereits erloschen oder die Erhöhung kommt durch Steuern, staatliche Abgaben oder Umlagen zustande.
Wichtig: Trotz Ausnahmen bei der Preisgarantie (Steuern usw.) haben Sie bei Preiserhöhungen immer ein Sonderkündigungsrecht.
Eine ESWE Preiserhöhung ist die optimale Gelegenheit, um kurzfristig zu einem günstigeren Anbieter wechseln zu können. Ihnen sind Tarifvergleich und Anbieterwechsel zu viel Aufwand? Kein Problem: cheapenergy24 findet den besten Tarif für Sie. Dabei achten wir nicht nur auf günstige Preise, sondern auch auf seriöse Anbieter und verbraucherfreundliche Konditionen.
Wir kümmern uns nicht nur um den Tarifvergleich und den Wechsel, sondern auch um die Vertragsverwaltung und die Kommunikation mit dem Energieversorger.
Gerne senden wir Ihnen jedes Jahr eine neue Tarifempfehlung, damit Sie Preiserhöhungen gezielt entgehen können. So profitieren Sie immer von den besten Neukundentarifen.
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