LEW erhöht die Strompreise 2023 deutlich. Zahlreiche Kunden fragen sich, wie sie jetzt vorgehen sollen. Hier lesen Sie alles Wichtige zur LEW Preiserhöhung: Wie hoch diese ausfällt, wie Sie davon erfahren, welche Rechte Sie haben und wie Sie ggf. einen günstigeren Tarif finden.
LEW (Lechwerke AG) ist Strom-Grundversorger in großen Teilen Bayerisch-Schwabens und Teilen Oberbayerns. Darüber hinaus bietet das Unternehmen aus Augsburg deutschlandweit Sondertarife an.
Sie haben eine LEW Preiserhöhung erhalten oder befürchten, dass diese bald erfolgt? Dann sollten Sie Folgendes zu Strompreiserhöhungen der Lechwerke wissen:
LEW erhöht die Strompreise im Grundversorgungstarif zum 01.01.2023 deutlich:
Die starken Preiserhöhungen kommen durch den extremen Anstieg der Beschaffungskosten zustande (s. Strompreisentwicklung).
Die Strompreisbremse gilt ab März 2023 (auch rückwirkend für Januar und Februar). Dadurch wird der Strompreis für alle Verbraucher auf max. 40 Cent für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs begrenzt.
Haben Sie eine LEW Preiserhöhung 2023 erhalten? Gerne prüfen wir, ob es für Sie einen günstigeren Tarif auf dem Strommarkt gibt. Fordern Sie einfach eine unverbindliche Tarifempfehlung an.
Eine LEW Preiserhöhung sollten Sie auf keinen Fall übersehen, denn wenn Sie nicht handeln, gelten die erhöhten Preise als akzeptiert. Das kann sich besonders negativ auswirken, da die LEW Preisanpassung 2023 sehr hoch ausfällt. Einige gesetzliche Regelungen sollen es Verbrauchern erleichtern, Preisanpassungen zu erkennen. An folgenden Punkten können Sie sich orientieren:
Im Folgenden verraten wir, welche Rechte Sie bei einer LEW Preiserhöhung haben und wie Sie vorgehen können.
Eine LEW Preiserhöhung müssen Sie nicht akzeptieren. Dabei ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten kennen. Diese sind davon abhängig, welchen LEW-Tarif Sie nutzen:
LEW Grundversorgungs- oder Sondertarif?
Grundversorgungstarif: In Teilen Bayerisch-Schwabens und Oberbayerns ist LEW der Strom-Grundversorger. Wer dort nicht selbst einen Stromanbieter auswählt, erhält automatisch Strom über den Grundversorgungstarif von LEW.
Den LEW-Grundversorgungstarif können Sie jederzeit innerhalb von 2 Wochen kündigen. Sie hätten zwar bei Preisanpassungen ein Sonderkündigungsrecht, durch die 14-tägige Kündigungsfrist können Sie den Vertrag aber schneller beenden. Sie müssen also nicht wie bei einer Sonderkündigung bis zur Gültigkeit der teureren Preise (ca. 6 Wochen später) warten, bis der LEW-Vertrag endet.
Sondertarif: Wenn Sie bei LEW (oder einem anderen Energieversorger) einen speziellen Tarif ausgewählt haben, spricht man von einem Sondertarif.
Einen LEW-Sondertarif können Sie normalerweise erst zum Ende der Vertragslaufzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist beenden. Bei Preiserhöhungen haben Sie allerdings ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag damit deutlich schneller kündigen.
Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, sollten Sie sich baldmöglichst um die Kündigung kümmern. Bei Preiserhöhungen müssen Sie diese selbst vornehmen und können nicht Ihren Wunschanbieter damit beauftragen.
Hier erhalten Sie bei Interesse detaillierte Informationen zum Thema „LEW kündigen“.
Falls Sie einen Sondertarif von LEW nutzen, haben Sie bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht, denn der Anbieter ändert einseitig die Vertragskonditionen und Sie sind nicht gezwungen, diese zu akzeptieren. Hier beantworten wir alle wichtigen Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei LEW Preiserhöhungen.
Wenn Sie einer LEW Preiserhöhung ausgesetzt sind, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob es hinsichtlich der Kosten sinnvoller ist, den LEW-Vertrag fortzuführen oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Führen Sie dazu frühestmöglich einen Stromvergleich durch, nachdem Sie über die LEW Preiserhöhung informiert wurden. Gerne können Sie auch einfach eine unverbindliche, kostenlose Tarifempfehlung von cheapenergy24 anfordern.
Wenn Sie sich nach einem neuen Stromtarif umsehen, ist es empfehlenswert, auf eine Preisgarantie zu achten. Dadurch können Sie sich vor Preiserhöhungen schützen – allerdings mit gewissen Einschränkungen:
Wichtig: Bei der Preisgarantie können zwar bestimmte Preisbestandteile ausgenommen sein, Sie haben jedoch immer ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen jeglicher Art.
Wir raten bei einer LEW Preiserhöhung dazu, die angekündigten Preise mit Tarifen anderer Energieversorger zu vergleichen. Falls Sie ein günstigeres Angebot bei einem seriösen Anbieter finden, können Sie den Stromanbieter wechseln.
Zu viel Arbeit? Kein Problem: cheapenergy24 übernimmt für Sie folgende Aufgaben:
Mit dem Service von cheapenergy24 sparen Sie ohne Aufwand bei den Energiekosten. Im Fall von Preiserhöhungen prüfen wir, ob es ein günstigeres Angebot gibt. Fordern Sie gleich kostenlos und unverbindlich eine Tarifempfehlung über unseren Tarifrechner an.
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