Faktencheck und Tipps

LichtBlick Preiserhöhung: Das können Sie gegen die Verteuerung tun

Bei LichtBlick kommt es zu deutlichen Preiserhöhungen bei Strom und Gas. Viele Kunden fragen sich, wie sie nun vorgehen sollen. Im Folgenden verraten wir Ihnen, wie Sie eine LichtBlick Preiserhöhung erkennen, welche Rechte Sie haben und wie lange Sie diese nutzen können.

Kurzüberblick zur LichtBlick Preiserhöhung

Das sollten Sie zur LichtBlick Strom- bzw. Gaspreiserhöhung wissen:

  • LichtBlick erhöht regelmäßig die Strom- und Gaspreise.
  • Preiserhöhungen werden oft nicht vollkommen transparent mitgeteilt.
  • Eine sofortige Kündigung (unabhängig von der verbleibenden Vertragslaufzeit) ist möglich.
  • Wer nicht rechtzeitig wechselt, muss demnächst bei LichtBlick deutlich mehr zahlen.
  • Durch einen Strom- oder Gasanbieterwechsel lassen sich jährlich mehrere Hundert Euro sparen.

So erfahren Sie von der LichtBlick Preiserhöhung

Bei einer LichtBlick Preiserhöhung muss sich der Energieversorger (wie alle Strom- und Gasanbieter) an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten:

  • Kunden müssen über die Preiserhöhung mindestens 4-6 Wochen im Voraus informiert werden.
  • Die Information muss per Mail oder Brief schriftlich erfolgen.
  • Im Schreiben muss auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden.
  • Eine Preiserhöhung muss klar kommuniziert werden, im Optimalfall bereits durch einen eindeutigen Betreff des Schreibens.

Inwiefern sich LichtBlick an diese Vorgaben hält und wie Sie eine LichtBlick Preiserhöhung erkennen, verraten wir im Folgenden.

So erkennen Sie eine LichtBlick Preiserhöhung

LichtBlick hält sich an die gesetzliche Vorgabe, Preiserhöhungen 4-6 Wochen vor der Preisänderung mitzuteilen – teils erfolgt die Information sogar bereits ca. 2 Monate vor der Preisanpassung. Versteckte Strompreiserhöhungen wie bei einigen anderen Energieversorgern erfolgen beim Hamburger Anbieter normalerweise nicht. Allerdings gibt es auch bei LichtBlick einige Aspekte, die zur Folge haben können, dass Kunden eine Preiserhöhung übersehen:

  • LichtBlick-Kunden erhalten eine Standard-Mail mit Hinweis auf ein Dokument im Kundenportal. Dass eine Preiserhöhung erfolgt, ist hierbei nicht erkennbar.
  • Die Information zur Preiserhöhung befindet sich in einem mehrseitigen Schreiben.
  • Teilweise wird die Preisänderung von LichtBlick im gleichen Schreiben wie AGB-Änderungen kommuniziert, wodurch die Preiserhöhung leichter überlesen werden kann.

Verbraucher müssen sich also nach Erhalt der Mail ins Online-Kundenportal einloggen und das entsprechende Dokument öffnen, um überhaupt zu sehen, dass eine LichtBlick Preiserhöhung vorliegt.

An folgenden Punkten können Sie eine LichtBlick Preiserhöhung eindeutig erkennen:

  • Der Betreff des Dokuments lautet z. B. „Neuer Preis ab [Datum]“.
  • Das Schreiben enthält eine Tabelle, worin der alte und der neue Grund- und Arbeitspreis gegenübergestellt werden.
  • Es wird erläutert, welche Kostenbestandteile sich verändern (z. B. bestimmte Steueranteile).
  • Das Dokument von LichtBlick beinhaltet – wie gesetzlich vorgeschrieben – einen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht.

Allerdings wird im Dokument von LichtBlick das Sonderkündigungsrecht nicht wortwörtlich genannt, sondern es heißt im Schreiben z. B. „Aufgrund der Preisänderung (…) steht es dir zu, deinen Liefervertrag mit uns ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum [Datum] (…) zu beenden.“

Aktuelles zur LichtBlick Preiserhöhung

Die deutliche Preiserhöhung von LichtBlick erfolgt wie bei den meisten Anbietern aufgrund der aktuellen Strompreisentwicklung bzw. Gaspreisentwicklung. Der Einkaufspreis ist extrem angestiegen, was auch bei LichtBlick eine enorm starke Steigerung des Arbeitspreises zur Folge hat.

Im Jahr 2023 greifen die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse bei den Preiserhöhungen von LichtBlick, sobald die Preise 40 ct/kWh (Strom) bzw. 12 ct/kWh (Gas) übersteigen. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich zwar der Abschlag vieler Haushalte, aber es handelt sich hierbei nicht um eine Preiserhöhung, die zur Sonderkündigung berechtigen würde.

Rechte bei einer LichtBlick Preiserhöhung

Falls Sie eine LichtBlick Preiserhöhung erhalten, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und schnell handeln. Egal aus welchen Gründen die Erhöhung erfolgt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie müssen dann die eigentliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nicht beachten und können Ihren Vertrag kurzfristig beenden.

Dies ist bis zum Tag vor Eintreten der neuen Preise möglich. Der Vertrag bei LichtBlick endet dann am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten. Wichtig ist dabei, dass Sie die Kündigung selbst vornehmen und nicht dem zukünftigen Anbieter überlassen.

Grundversorgungs- oder Sondertarif bei LichtBlick?

Bei LichtBlick Preiserhöhungen ist zwischen Grundversorgungs- und Sondertarifen zu unterscheiden:

  • Grundversorgungstarif: LichtBlick übernimmt für einige Standorte die Grundversorgung. Verbraucher, die sich nicht selbst um einen Energieversorger kümmern oder vom bisherigen Anbieter nicht mehr versorgt werden, werden automatisch von LichtBlick über den Grundversorgungstarif beliefert.
    Hinweis: Spezielle, selbstgewählte Tarife beim Grundversorger gelten als Sondertarife.
  • Sondertarif: Alternativ zur Grundversorgung können Verbraucher aus zahlreichen alternativen Anbietern einen Stromversorger auswählen. Man spricht in diesem Fall von einem Sondertarif.

Je nachdem, welche Tarifart Sie nutzen, gelten unterschiedliche Regelungen im Fall einer LichtBlick Preiserhöhung.

Hinweis: Falls Sie einen örtlichen Grundversorgungstarif von LichtBlick nutzen, können Sie diesen jederzeit innerhalb von 2 Wochen beenden. Der Vertrag muss also nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Preise weitergeführt werden.

LichtBlick Preiserhöhung: Kündigung und Anbieterwechsel

Sobald Sie die Information über eine LichtBlick Preiserhöhung erhalten haben, sollten Sie einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchführen. Meist lohnt sich ein Wechsel besonders, wenn der bisherige Anbieter die Preise anhebt. Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, sollten Sie sich baldmöglichst mit der Kündigung befassen.

Wie schnell sollte man bei einer LichtBlick Preiserhöhung handeln?

Wir empfehlen, den Strom- oder Gasanbieterwechsel mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit durchzuführen. Grundsätzlich sollte im Falle einer LichtBlick Preiserhöhung schnellstmöglich reagiert werden, auch wenn theoretisch bis zum Tag vor Gültigkeit der neuen Preise Zeit ist.

Je früher das Sonderkündigungsrecht geltend gemacht wird, desto eher kann sich ein anderer Anbieter um die Strom- oder Gasversorgung kümmern und ein nahtloser Wechsel zum neuen Anbieter wird wahrscheinlicher.

Bei einem kurzfristigen Wechsel kann der neue Strom- oder Gasanbieter evtl. nicht zum gewünschten Datum die Belieferung beginnen. Auch das ist kein Problem: Bis die Belieferung startet, springt der örtliche Grundversorger mit dem Ersatzversorgungstarif ein. Dieser ist vergleichsweise teuer, jedoch ist so die ununterbrochene Strom- oder Gasversorgung jederzeit gewährleistet.

Über den Link gelangen Sie zu weiterführenden Informationen rund um das Thema LichtBlick kündigen.

LichtBlick Preiserhöhung: Schutz durch Preisgarantie

Vor Preiserhöhungen kann man sich schützen, indem man bereits bei Vertragsabschluss auf eine Preisgarantie achtet. Dadurch sind für eine bestimmte Zeit Strom- bzw. Gaspreiserhöhungen ausgeschlossen. Je nach Art der Garantie bleiben jedoch nur bestimmte Preisbestandteile garantiert gleich.

Beispiel: Bei einer eingeschränkten Preisgarantie bleiben der Kostenanteil des Anbieters sowie die Netzentgelte garantiert gleich (z. B. für 12 Monate), während die Preise durch Steuern, Abgaben oder Umlagen trotzdem angehoben werden können. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Bestandteile des Strompreises.

Wichtig: Unabhängig von der Art der Preisgarantie haben Sie bei allen Preiserhöhungen – egal durch welche Preisbestandteile – trotzdem immer ein Sonderkündigungsrecht.

LichtBlick Preiserhöhung umgehen: Wechsel zum besten Anbieter

Sie würden aufgrund der Preiserhöhung von LichtBlick gerne zu einem günstigeren Stromanbieter oder Gasanbieter wechseln, scheuen aber den Aufwand? Kein Problem: cheapenergy24 findet gerne durch einen Tarifvergleich den besten Anbieter für Ihre Bedürfnisse und kümmert sich um den kompletten Wechsel.

Bei Interesse senden wir Ihnen jährlich eine neue Tarifempfehlung. So profitieren Sie immer vom besten Tarif mit günstigen Preisen und ggf. Bonuszahlungen für Neukunden.

Fordern Sie gleich kostenlos und unverbindlich eine Tarifempfehlung über unseren Tarifrechner an. Besonders wenn Sie vor Kurzem eine LichtBlick Preiserhöhung erhalten haben, kann sich schnell sein auszahlen.

1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
kWh

Strom- und Gasanbieterwechsel mit cheapenergy24

Keine Lust auf den Anbieterwechsel? cheapenergy24 geht einen Schritt weiter als gängige Vergleichsportale: Wir optimieren nicht nur anbieterunabhängig und verbraucherfreundlich jedes Jahr Ihren Tarif, sondern übernehmen auch die gesamte Vertragsorganisation – von der Tarifprüfung bis zum Wechsel. Dadurch sparen Sie nicht nur bequem und einfach Geld, sondern auch wertvolle Zeit!