Bei LichtBlick kommt es zu deutlichen Preiserhöhungen bei Strom und Gas. Viele Kunden fragen sich, wie sie nun vorgehen sollen. Im Folgenden verraten wir Ihnen, wie Sie eine LichtBlick Preiserhöhung erkennen, welche Rechte Sie haben und wie lange Sie diese nutzen können.
Inhalt
Das sollten Sie zur LichtBlick Strom- bzw. Gaspreiserhöhung wissen:
Bei einer LichtBlick Preiserhöhung muss sich der Energieversorger (wie alle Strom- und Gasanbieter) an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten:
Inwiefern sich LichtBlick an diese Vorgaben hält und wie Sie eine LichtBlick Preiserhöhung erkennen, verraten wir im Folgenden.
LichtBlick hält sich an die gesetzliche Vorgabe, Preiserhöhungen 4-6 Wochen vor der Preisänderung mitzuteilen – teils erfolgt die Information sogar bereits ca. 2 Monate vor der Preisanpassung. Versteckte Strompreiserhöhungen wie bei einigen anderen Energieversorgern erfolgen beim Hamburger Anbieter normalerweise nicht. Allerdings gibt es auch bei LichtBlick einige Aspekte, die zur Folge haben können, dass Kunden eine Preiserhöhung übersehen:
Verbraucher müssen sich also nach Erhalt der Mail ins Online-Kundenportal einloggen und das entsprechende Dokument öffnen, um überhaupt zu sehen, dass eine LichtBlick Preiserhöhung vorliegt.
An folgenden Punkten können Sie eine LichtBlick Preiserhöhung eindeutig erkennen:
Allerdings wird im Dokument von LichtBlick das Sonderkündigungsrecht nicht wortwörtlich genannt, sondern es heißt im Schreiben z. B. „Aufgrund der Preisänderung (…) steht es dir zu, deinen Liefervertrag mit uns ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum [Datum] (…) zu beenden.“
Die deutliche Preiserhöhung von LichtBlick erfolgt wie bei den meisten Anbietern aufgrund der aktuellen Strompreisentwicklung bzw. Gaspreisentwicklung. Der Einkaufspreis ist extrem angestiegen, was auch bei LichtBlick eine enorm starke Steigerung des Arbeitspreises zur Folge hat.
Ab 2023 greifen die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse bei den Preiserhöhungen von LichtBlick, sobald die Preise 40 ct/kWh (Strom) bzw. 12 ct/kWh (Gas) übersteigen.
Falls Sie eine LichtBlick Preiserhöhung erhalten, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und schnell handeln. Egal aus welchen Gründen die Erhöhung erfolgt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie müssen dann die eigentliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nicht beachten und können Ihren Vertrag kurzfristig beenden.
Dies ist bis zum Tag vor Eintreten der neuen Preise möglich. Der Vertrag bei LichtBlick endet dann am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten. Wichtig ist dabei, dass Sie die Kündigung selbst vornehmen und nicht dem zukünftigen Anbieter überlassen.
Bei LichtBlick Preiserhöhungen ist zwischen Grundversorgungs- und Sondertarifen zu unterscheiden:
Je nachdem, welche Tarifart Sie nutzen, gelten unterschiedliche Regelungen im Fall einer LichtBlick Preiserhöhung.
Hinweis: Falls Sie einen örtlichen Grundversorgungstarif von LichtBlick nutzen, können Sie diesen jederzeit innerhalb von 2 Wochen beenden. Der Vertrag muss also nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Preise weitergeführt werden.
Sobald Sie die Information über eine LichtBlick Preiserhöhung erhalten haben, sollten Sie einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchführen. Meist lohnt sich ein Wechsel besonders, wenn der bisherige Anbieter die Preise anhebt. Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, sollten Sie sich baldmöglichst mit der Kündigung befassen.
Wir empfehlen, den Strom- oder Gasanbieterwechsel mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit durchzuführen. Grundsätzlich sollte im Falle einer LichtBlick Preiserhöhung schnellstmöglich reagiert werden, auch wenn theoretisch bis zum Tag vor Gültigkeit der neuen Preise Zeit ist.
Je früher das Sonderkündigungsrecht geltend gemacht wird, desto eher kann sich ein anderer Anbieter um die Strom- oder Gasversorgung kümmern und ein nahtloser Wechsel zum neuen Anbieter wird wahrscheinlicher.
Bei einem kurzfristigen Wechsel kann der neue Strom- oder Gasanbieter evtl. nicht zum gewünschten Datum die Belieferung beginnen. Auch das ist kein Problem: Bis die Belieferung startet, springt der örtliche Grundversorger mit dem Ersatzversorgungstarif ein. Dieser ist vergleichsweise teuer, jedoch ist so die ununterbrochene Strom- oder Gasversorgung jederzeit gewährleistet.
Über den Link gelangen Sie zu weiterführenden Informationen rund um das Thema LichtBlick kündigen.
Vor Preiserhöhungen kann man sich schützen, indem man bereits bei Vertragsabschluss auf eine Preisgarantie achtet. Dadurch sind für eine bestimmte Zeit Strom- bzw. Gaspreiserhöhungen ausgeschlossen. Je nach Art der Garantie bleiben jedoch nur bestimmte Preisbestandteile garantiert gleich.
Beispiel: Bei einer eingeschränkten Preisgarantie bleiben der Kostenanteil des Anbieters sowie die Netzentgelte garantiert gleich (z. B. für 12 Monate), während die Preise durch Steuern, Abgaben oder Umlagen trotzdem angehoben werden können. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Bestandteile des Strompreises.
Wichtig: Unabhängig von der Art der Preisgarantie haben Sie bei allen Preiserhöhungen – egal durch welche Preisbestandteile – trotzdem immer ein Sonderkündigungsrecht.
Sie würden aufgrund der Preiserhöhung von LichtBlick gerne zu einem günstigeren Stromanbieter oder Gasanbieter wechseln, scheuen aber den Aufwand? Kein Problem: cheapenergy24 findet gerne durch einen Tarifvergleich den besten Anbieter für Ihre Bedürfnisse und kümmert sich um den kompletten Wechsel.
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