Faktencheck und Tipps

Stadtwerke München Preiserhöhung: Entgehen Sie den teureren Preisen

Die Stadtwerke München erhöhen immer wieder ihre Preise. Die Preiserhöhung 2023 fällt besonders hoch aus. Kunden können solche Preisänderungen allerdings nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Im Folgenden gehen wir eine Stadtwerke München Preiserhöhung Schritt für Schritt durch und erklären, worauf Sie achten sollten, welche Rechte Sie haben und was bei einer Preiserhöhung der SWM zu tun ist.

Das Wichtigste zur SWM-Preiserhöhung

Die Stadtwerke München (SWM) sind grundsätzlich ein empfehlenswerter deutschlandweit aktiver Strom- und Gasanbieter. (Hier gelangen Sie zu unserer unabhängigen Bewertung der Stadtwerke München). Allerdings erfolgen auch bei diesem Energieversorger immer wieder Preisanpassungen. Folgende Informationen zu den Stadtwerke München-Preiserhöhungen sind besonders wichtig:

  • Preiserhöhungen der Stadtwerke München werden leicht übersehen.
  • Kunden können direkt kündigen (Sonderkündigungsrecht), unabhängig von der verbleibenden Vertragslaufzeit.
  • Durch einen Stromanbieterwechsel ist eine Ersparnis von mehreren hundert Euro jährlich möglich.

Stadtwerke München Preiserhöhung 2023

Im November 2022 haben die Stadtwerke München die Preiserhöhung bekanntgegeben, die ab 01.01.2023 im Grundversorgungstarif gilt. Diese fällt enorm hoch aus: Der Arbeitspreis wird von bisher 24,97 ct/kWh auf 61,89 ct/kWh erhöht. Der Grundpreis beträgt wie zuvor 116,48 € pro Jahr.

Als Gründe für die starke Preiserhöhung geben die Stadtwerke München den extreme Anstieg der Strom-Beschaffungskosten (s. Strompreisentwicklung in Deutschland), gestiegene Netzentgelte und den Anstieg der Offshore-Netzumlage an.

Die Strompreisbremse gilt für das Jahr 2023. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich zwar der Abschlag vieler Haushalte, aber es handelt sich hierbei nicht um eine Preiserhöhung, die zur Sonderkündigung berechtigt.

Sind Sie von der Stadtwerke München Preiserhöhung betroffen? Gerne prüfen wir, ob es einen günstigeren Tarif für Ihre Anforderungen auf dem Strommarkt gibt. Fordern Sie einfach eine kostenlose, unverbindliche Tarifempfehlung an.

Die SWM-Preiserhöhung erkennen

Hebt ein Stromanbieter seine Preise an, dann verpflichtet ihn das Gesetz dazu, sich an bestimmte Vorgaben zu halten. Dies gilt natürlich auch für Strom- und Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke München. Die wichtigsten Vorschriften sind folgende:

  • Kunden müssen mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich über eine geplante Preiserhöhung informiert werden.
  • Es muss auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden, das Kunden zusteht.
  • Idealerweise sollte aus der Überschrift oder den ersten Sätzen ersichtlich sein, dass eine Preiserhöhung erfolgt.
  • Für den Grundversorgungstarif der SWM muss eine öffentliche Mitteilung erfolgen, z. B. in der Zeitung.

Grundversorgungs- oder Sondertarif bei den Stadtwerken München?

Es gelten unterschiedliche Regelungen bei einer Preiserhöhung der SWM. Diese hängen davon ab, ob die SWM in Ihrem Fall der örtliche Grundversorger oder ein selbstgewählter Anbieter sind.

  • Für die Stadt München gewährleisten die Stadtwerke München die Grundversorgung. Verbraucher, die nicht selbst einen Stromanbieter beauftragen oder nicht mehr vom bisherigen beliefert werden, beziehen automatisch Strom über den SWM-Grundversorgungstarif.
    Hinweis: Örtliche Grundversorger wie die SWM bieten auch Sondertarife an. Hierbei gelten andere Fristen als im Grundversorgungstarif, die sich in den AGB finden.
  • Alternativ zur Grundversorgung können Verbraucher in Deutschland aus zahlreichen freien Anbietern einen Stromversorger auswählen. Man spricht dann von einem Sondertarif bei einem alternativen Anbieter. Die SWM bieten auch außerhalb von München Sondertarife an.

Versteckte Preiserhöhungen bei den Stadtwerken München?

Trotz der Vorgaben sehen die Mitteilungen zu Preisänderungen durch Energieversorger in der Realität oft anders aus. Die Stadtwerke München halten sich zwar an die gesetzlichen Vorgaben, versenden die Information über eine Preiserhöhung allerdings häufig in langen Briefen. Kunden können so evtl. nicht auf Anhieb erkennen, dass eine Preiserhöhung angekündigt wird.

Falls Sie unsicher sind, ob eine Stadtwerke München Preiserhöhung vorliegt, können Sie z. B. auf Formulierungen wie „Aufgrund der Vertragsänderung steht Ihnen selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht zu“ achten.

Rechte bei einer Stadtwerke München Preiserhöhung

Bei Stadtwerke München Preiserhöhungen (und auch bei Senkungen) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Sonderkündigungsrecht bei einer Stadtwerke München Preisanpassung.

  • Wozu verhilft das Sonderkündigungsrecht bei einer Stadtwerke München Preiserhöhung? Sie können dadurch die vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist ignorieren und Ihren Vertrag kurzfristig beenden.
  • Wie lange kann man die Sonderkündigung durchführen? Sie können bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise kündigen. Wichtig ist hierbei das Eingangsdatum der Kündigung bei den Stadtwerken München. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Wie viel Zeit hat man bei einer SWM Preiserhöhung?“.
  • Wann endet der SWM-Vertrag bei einer Sonderkündigung? Der Vertrag endet am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gültig sind.
  • Was passiert, wenn man bei einer SWM-Preiserhöhung nicht rechtzeitig kündigt? Falls Sie nicht rechtzeitig oder gar nicht von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, müssen Sie ab der Erhöhung die teureren Preise zu zahlen. Außerdem gelten dann wieder die reguläre Laufzeit und Kündigungsfrist – die Möglichkeit zur kurzfristigen Kündigung erlischt also.

Wichtig: Wenn Sie einen Grundversorgungstarif der Stadtwerke München nutzen, lässt sich dieser jederzeit innerhalb von 2 Wochen kündigen. Der Vertrag lässt sich also schon beenden, bevor teurere Preise in Kraft treten würden.

Wie viel Zeit hat man bei einer SWM Preiserhöhung?

Wenn Sie bei einer SWM Preiserhöhung den Anbieter wechseln möchten, haben Sie dafür zwar bis zum Tag vor der Preisänderung Zeit, allerdings sollten Sie möglichst bald kündigen. Wenn Sie länger warten, steigt die Gefahr, dass der neue Stromanbieter die Belieferung nicht mehr rechtzeitig übernehmen kann und Sie kurzzeitig durch die Ersatzversorgung des Grundversorgers zwischenversorgt werden müssen. Die Ersatzversorgung kann teuer ausfallen, gewährleistet allerdings, dass Sie jederzeit mit Strom versorgt werden. Wir empfehlen, einen Wechsel des Stromtarifs mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit vorzunehmen.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen: Unabhängig von Preisgarantie

Viele Energieversorger bieten Tarife an, die eine Preisgarantie beinhalten. Je nach Form der Garantie wird aber nicht der ganze Preis garantiert, sondern es werden bestimmte Ausnahmen festgelegt, die trotzdem zu Preiserhöhungen führen können. Diese Ausnahmen können z. B. Verteuerungen durch Steuern sein.

Wichtig zu wissen: Das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen wird nicht von Ausnahmen bei der Preisgarantie beeinflusst. Grund: Der Energieversorger entscheidet bei Preisanpassungen einseitig, die Vertragsbedingungen zu ändern. Kunden können die Änderung akzeptieren oder ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.

Kündigung und Anbieterwechsel bei SWM-Strompreiserhöhung

Ein Stromanbieterwechsel lohnt sich besonders bei Preiserhöhungen, denn meist lässt sich ein günstigeres Angebot finden. Falls Sie aufgrund der Stadtwerke München Preiserhöhung zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, können Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. SWM Preiserhöhung prüfen (v. a. neuer Arbeits- und Grundpreis sowie Datum der Preisänderung)
  2. Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchführen (Sind günstigere Angebote bei seriösen Anbietern verfügbar?)
  3. Sonderkündigung bei den Stadtwerken München einreichen
  4. Neuen Anbieter beauftragen und über die bereits erfolgte Vertragsbeendigung informieren

Hinweis: Der neue Versorger kann die Sonderkündigung bei einer Preisänderung nicht für den Verbraucher vornehmen; dies muss der Kunde selbst durchführen.

In unserem Artikel zum Thema „Stadtwerke München kündigen“ erfahren Sie unter anderem, ob Sie per Mail oder per Brief kündigen müssen und wie Sie den Vertrag beenden können, wenn Sie bei einer Stadtwerke München Preiserhöhung Ihr Sonderkündigungsrecht verpasst haben.

Stadtwerke München Preiserhöhung: Wir finden den besten Anbieter für Sie

Wegen der Stadtwerke München Preiserhöhung würden Sie gerne zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln, aber der Aufwand ist Ihnen zu groß? Kein Problem: cheapenergy24 findet den besten und günstigsten Anbieter für Sie. Anschließend kümmern wir uns um alle erforderlichen Tätigkeiten (z. B. den gesamten Wechselprozess, die Vertragsverwaltung, die Einhaltung der Kündigungsfristen und den Kontakt zum Anbieter).

Wir achten bei der Tarifauswahl auf eine Preisgarantie, sodass Sie für eine bestimmte Zeit vor Preiserhöhungen geschützt sind. Jedes Jahr senden wir Ihnen eine neue Tarifempfehlung. So profitieren Sie immer vom besten Tarif mit günstigen Preisen und ggf. Bonuszahlungen für Neukunden.

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