Faktencheck und Tipps

MITGAS Preiserhöhung 2023: Das können Sie tun

MITGAS erhöht die Gaspreise deutlich. Viele Kunden fragen sich, wie sie nun vorgehen sollen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur MITGAS Preiserhöhung: Worauf Sie achten sollten, welche Rechte Sie haben und wie lange Sie Zeit haben, diese zu nutzen.

Kurzüberblick zur MITGAS Preiserhöhung

Sie haben eine MITGAS Preiserhöhung erhalten oder befürchten, dass dies bald der Fall sein wird? Dann sollten Sie unbedingt folgende Punkte zur MITGAS Preiserhöhung wissen:

  • MITGAS erhöht regelmäßig die Preise – auch 2023 kommt es wieder zu deutlichen Preissteigerungen.
  • Eine sofortige Kündigung per Sonderkündigungsrecht ist möglich (unabhängig von der verbleibenden Vertragslaufzeit).
  • Durch einen Anbieterwechsel lassen sich mehrere Hundert Euro sparen.
  • Wer nicht rechtzeitig wechselt, muss bei MITGAS demnächst deutlich mehr zahlen.

MITGAS Preiserhöhung 2023

MITGAS führt zum 01.01.2023 eine Gaspreiserhöhung im Grundversorgungstarif durch: Der Arbeitspreis wird von bisher 12,65 ct/kWh auf 18,96 ct/kWh erhöht. Der Grundpreis beträgt weiterhin 72,23 € pro Jahr.

Ursache für die starke Preiserhöhung ist die aktuelle Gaspreisentwicklung.

Die Gaspreisbremse gilt für das Jahr 2023. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich der Abschlag vieler Haushalte.

Sind Sie von der MITGAS Preiserhöhung betroffen? Gerne prüfen wir, ob es einen günstigeren Gastarif für Ihre Anforderungen gibt. Fordern Sie einfach eine kostenlose, unverbindliche Tarifempfehlung an.

So erfahren Sie von der MITGAS Preiserhöhung

Bei einer Preiserhöhung muss MITGAS wie alle Energieversorger bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Dazu zählen folgende Kriterien:

  • Die Information muss schriftlich erfolgen – per Mail oder Brief.
  • Die Information muss mindestens 6 Wochen im Voraus erfolgen.
  • Eine Preiserhöhung muss klar kommuniziert werden (z. B. durch einen eindeutigen Betreff).
  • Im Schreiben sollten der bisherige und der neue Preis genannt werden.
  • Im Schreiben muss auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden.

Inwiefern sich MITGAS an diese Vorgaben hält und wie Sie eine MITGAS Preiserhöhung erkennen, lesen Sie im Folgenden.

So erkennen Sie eine MITGAS Preiserhöhung

MITGAS hält die gesetzlichen Vorgaben bei Preiserhöhungen ein. Dies ist bei vielen anderen Energieversorgern nicht der Fall. Verbraucher sollten allerdings immer darauf achten, ob sie eine E-Mail oder einen Brief von MITGAS erhalten, das Schreiben genau lesen und ggf. zeitnah handeln.

Folgendes gilt i. d. R. für MITGAS Preiserhöhungs-Informationen:

  • MITGAS Preiserhöhungen werden meist 6 Wochen vor der Erhöhung versendet.
  • Normalerweise ist bereits in der Betreffzeile die Rede von „neuen Preisen ab [Datum]“.
  • Im Fließtext wird erneut ohne viele Umschweife auf die Erhöhung eingegangen.
  • Die bisherigen und die neuen Preise werden bei MITGAS im Preiserhöhungsschreiben genannt.
  • Es ist wie vorgegeben ein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten: Es wird darauf hingewiesen, dass Kunden das Recht haben, „ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen“.
  • Ein angepasster Abschlagsplan ist bei MITGAS Preiserhöhungen i. d. R. im Schreiben enthalten.

Viele andere Anbieter agieren weniger transparent und versuchen beispielsweise durch seitenlange Schreiben zu anderen Themen, die Preisanpassung zu verschleiern.

Als Ursache der MITGAS Preiserhöhung werden u. a. die gestiegenen Beschaffungskosten und die CO₂-Steuer genannt. Die Preissteigerung fällt deutlich aus – teils um über 300 Prozent. Hier erfahren Sie mehr zur aktuellen Gaspreisentwicklung.

Rechte bei einer MITGAS Preiserhöhung

Für Sie als Verbraucher ist es wichtig zu wissen, was Sie bei einer MITGAS Preiserhöhung tun können. Sie müssen die Verteuerung nicht unbedingt akzeptieren. Stattdessen haben Sie bei Preiserhöhungen des Energieversorgers immer ein Sonderkündigungsrecht.

Falls Sie bei MITGAS einen Sondertarif abgeschlossen haben, gelten die hier aufgeführten Rechte. Anders verhält es sich im MITGAS Grundversorgungstarif (s. nächster Abschnitt).

  • Wozu verhilft das Recht? Sie müssen die vertraglich festgelegte Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist Ihres MITGAS-Sondertarifs nicht mehr beachten. Stattdessen können Sie den Vertrag kurzfristig kündigen.
  • Wie gilt das Sonderkündigungsrecht? Sie können bis zum Tag vor Eintreten der neuen Preise kündigen.
  • Wann endet der Vertrag bei MITGAS? Der Vertrag endet (unabhängig davon, an welchem Tag innerhalb der Frist Sie kündigen) am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten.
  • Was passiert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt? Sollten Sie die Frist des Sonderkündigungsrechts verpassen, gelten für die restliche Vertragslaufzeit die teureren Preise bei MITGAS. Zudem sind Sie dann wieder an die reguläre Laufzeit und Kündigungsfrist gebunden.

Hier erfahren Sie bei Interesse mehr zur regulären Kündigung bei MITGAS.

Ausnahme: Preiserhöhung in MITGAS Grundversorgung

Wenn Sie den örtlichen Grundversorgungstarif von MITGAS nutzen, haben Sie zwar theoretisch auch ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen, praktisch ist die Situation jedoch etwas anders.

Den Grundversorgungstarif können Sie nämlich immer – auch ohne Preisanpassungen – innerhalb von 2 Wochen beenden. Das heißt: Der Vertrag muss nicht noch mehrere Wochen weitergeführt werden, bis die neuen Preise gültig werden.

Bei Unsicherheiten erfahren Sie im nachfolgenden Kasten, was der Unterschied zwischen dem MITGAS Grundversorgungstarif und Sondertarifen ist.

Grundversorgungs- oder Sondertarif bei MITGAS?

So unterscheiden sich MITGAS Grundversorgungs- und Sondertarif:

  • Grundversorgungstarif: MITGAS übernimmt für das südliche Sachsen-Anhalt, das westliche Sachsen und Teile Südwest-Brandenburgs und Nord-Thüringens die Grundversorgung mit Gas. Wenn Sie dort keinen Gasanbieter beauftragen oder vom bisherigen Anbieter nicht mehr versorgt werden, werden Sie automatisch von MITGAS über den Grundversorgungstarif beliefert.
    Achtung: Wenn MITGAS Ihr örtlicher Grundversorger ist und Sie einen speziellen Tarif auswählen, nutzen Sie einen Sondertarif.
  • Sondertarif: Alternativ zur Grundversorgung können Verbraucher auch selbst einen Gasanbieter und -tarif auswählen. Man nennt dies einen Sondertarif bei einem alternativen Anbieter.

Bei Sondertarifen gelten in vielen Fällen längere Laufzeiten, sodass das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen eine gute Gelegenheit darstellt, um den Vertrag vorzeitig zu beenden. Den Grundversorgungstarif können Sie dagegen immer innerhalb von 14 Tagen kündigen.

MITGAS Preiserhöhung: Kündigen und wechseln

Sobald Sie über eine MITGAS Preiserhöhung informiert werden, sollten Sie einen Gasvergleich durchführen. Für die meisten Verbraucher lohnt sich ist ein Anbieterwechsel im Falle einer Preiserhöhung. Wenn Sie sich zu einem Anbieterwechsel entscheiden, sollten Sie baldmöglichst die Kündigung ausführen.

Wichtig: Sie müssen bei einer MITGAS Preiserhöhung die Kündigung selbst vornehmen und können diese nicht dem zukünftigen Anbieter überlassen wie bei einem regulären Anbieterwechsel.

Wie schnell muss man bei einer MITGAS Preiserhöhung handeln?

Wenn Sie in Folge einer MITGAS Preiserhöhung den Gasanbieter wechseln möchten, sollten Sie schnellstmöglich reagieren. Wir empfehlen, den Anbieterwechsel mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit durchzuführen. Sobald Sie das Infoschreiben erhalten, können Sie also tätig werden.

Je früher Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, desto eher kann ein anderer Anbieter die Gasversorgung fortführen. So steigen die Chancen auf einen nahtlosen Übergang.

Bei einem zu kurzfristigen Wechsel kann der neue Gasanbieter evtl. nicht zum gewünschten Datum mit der Belieferung beginnen. Auch das ist kein Grund zur Sorge: Bis zum Belieferungsbeginn beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger über den Ersatzversorgungstarif. Dieser ist allerdings relativ teuer, sodass dieser im Optimalfall vermieden oder nur kurz in Anspruch genommen werden sollte.

Preiserhöhung vermeiden durch Preisgarantie

Gut zu wissen: Vor Gaspreiserhöhungen kann man sich schützen – zumindest eine gewisse Zeit lang. Dazu sollte man beim Vertragsabschluss auf eine Preisgarantie achten.

Für eine Zeitspanne von meist 12 bzw. 24 Monaten bleiben dabei bestimmte Preisbestandteile garantiert gleich. Welche das sind, ist abhängig von der Art der Preisgarantie.

Beispiel: Bei einer eingeschränkten Preisgarantie bleiben alle Preisbestandteile außer Steuern, Abgaben und Umlagen garantiert gleich.

Wichtig: Auch wenn bestimmte Preisbestandteile je nach Art der Garantie ausgenommen sind, haben Sie bei Erhöhungen jeglicher Art trotzdem ein Sonderkündigungsrecht.

Wechsel zum besten Anbieter bei MITGAS Preiserhöhung

Die Gaspreiserhöhungen fallen aktuell auch bei MITGAS sehr hoch aus. Aus diesem Grund ist eine Preisanpassung eine gute Gelegenheit, um kurzfristig zu einem günstigeren Anbieter wechseln zu können. In den meisten Fällen lässt sich ein günstigerer Tarif finden.

Sie möchten im Rahmen der MITGAS Preiserhöhung den Gasanbieter wechseln, der Tarifvergleich und der Anbieterwechsel sind Ihnen aber zu viel Aufwand? Kein Problem: cheapenergy24 findet den besten Tarif für Sie. Dabei achten wir nicht nur auf günstige Preise, sondern auch auf absolut seriöse Anbieter.

Neben dem Preisvergleich und dem kompletten Wechselvorgang kümmert sich cheapenergy24 für Sie um alle erforderlichen Tätigkeiten, z. B. Vertragsverwaltung und Kommunikation mit dem Energieversorger. Besonders praktisch: Wir behalten Preiserhöhungen Ihres Anbieters im Blick und finden ggf. wieder ein günstigeres Angebot für Sie.

Gerne senden wir Ihnen jährlich eine neue Tarifempfehlung und behalten Ihre Fristen immer im Blick. So profitieren Sie ohne Aufwand stets vom besten Neukundentarif.

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