Lexikon: Abschlag

Was bedeutet Abschlag für Strom und Gas?

Der Abschlag oder die Abschlagszahlungen bezeichnen die regelmäßigen Teilzahlungen des Kunden an den Strom- oder Gasversorger. In der Regel wird der Abschlag monatlich (11 oder 12 Abschläge pro Jahr) verrechnet und bemisst sich am voraussichtlichen Jahresverbrauch des Kunden und den aktuellen Preisen des Anbieters.

Wie wird der Abschlag berechnet?

Die Höhe der Abschlagszahlungen hängt hauptsächlich vom prognostizierten Jahresverbrauch ab. (Hier erfahren Sie bei Interesse mehr zum durchschnittlichen Stromverbrauch bzw. Gasverbrauch.)

  1. Der voraussichtliche Jahresverbrauch in Kilowattstunden wird mit dem (im Vertrag vereinbarten) Arbeitspreis beim Strom bzw. Arbeitspreis beim Gas multipliziert.
    Beispiel: Jahresverbrauch 3.500 kWh x Arbeitspreis Strom 0,35 €/kWh = 1.225 €
  2. Zu diesem Ergebnis wird der Grundpreis addiert, um die voraussichtlichen Jahreskosten zu bestimmen.
    Beispiel: 1.225 € + Grundpreis (je nach Anbieter unterschiedlich) 100 €/Jahr = 1.325 €
  3. Diese Summe dividiert man durch die Anzahl der Abschläge (i. d. R. 12 pro Jahr), sodass sich die voraussichtlichen Kosten über ein Jahr verteilen.
    Beispiel: 1.325 € : 12 = 110,42 €

Der monatliche Abschlag beträgt in diesem Fall also 110,42 €.

Abschläge werden mit der Jahresrechnung verrechnet

Normalerweise erhält der Kunde zum Ende seines Vertragsjahres eine Jahresrechnung von seinem Strom- oder Gasanbieter. Die Jahresabrechnung wird auf Grundlage des tatsächlichen Jahresverbrauchs erstellt und die Abschläge mit den tatsächlich anfallenden Kosten verrechnet.

  • Ist der Verbrauch höher als angenommen, muss der Kunde die Differenz nachzahlen.
  • Bei geringerem Verbrauch erhält der Kunde eine Rückzahlung.

Die Höhe der Abschlagszahlungen im Folgejahr wird auch auf Grundlage des tatsächlichen Jahresverbrauchs bestimmt.

Zwischenabrechnung Strom bzw. Gas

Einige Strom- und Gasanbieter erstellen auch unterjährige Zwischenrechnungen, falls der Zählerstand vom jeweiligen Netzbetreiber auch unterjährig abgelesen wird. Weicht in diesem Fall der tatsächliche Jahresverbrauch vom prognostizierten Jahresverbrauch ab, wird auch hier der Abschlag angepasst.

Unterjährige Strompreiserhöhungen bzw. Gaspreiserhöhungen können zu unterjährigen Abschlagsänderungen führen, da sich die prognostizierten Gesamtkosten aufgrund der Preisanpassung ändern.

Empfehlung für die Abschlagszahlungen

Folgende Empfehlungen sprechen wir für Abschlagszahlungen aus:

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