Der Abschlag oder die Abschlagszahlungen bezeichnen die regelmäßigen Teilzahlungen des Kunden an den Strom- oder Gasversorger. In der Regel wird der Abschlag monatlich (11 oder 12 Abschläge pro Jahr) verrechnet und bemisst sich am voraussichtlichen Jahresverbrauch des Kunden und den aktuellen Preisen des Anbieters.
Die Höhe der Abschlagszahlungen hängt hauptsächlich vom prognostizierten Jahresverbrauch ab. (Hier erfahren Sie bei Interesse mehr zum durchschnittlichen Stromverbrauch bzw. Gasverbrauch.)
Der monatliche Abschlag beträgt in diesem Fall also 110,42 €.
Normalerweise erhält der Kunde zum Ende seines Vertragsjahres eine Jahresrechnung von seinem Strom- oder Gasanbieter. Die Jahresabrechnung wird auf Grundlage des tatsächlichen Jahresverbrauchs erstellt und die Abschläge mit den tatsächlich anfallenden Kosten verrechnet.
Die Höhe der Abschlagszahlungen im Folgejahr wird auch auf Grundlage des tatsächlichen Jahresverbrauchs bestimmt.
Einige Strom- und Gasanbieter erstellen auch unterjährige Zwischenrechnungen, falls der Zählerstand vom jeweiligen Netzbetreiber auch unterjährig abgelesen wird. Weicht in diesem Fall der tatsächliche Jahresverbrauch vom prognostizierten Jahresverbrauch ab, wird auch hier der Abschlag angepasst.
Unterjährige Strompreiserhöhungen bzw. Gaspreiserhöhungen können zu unterjährigen Abschlagsänderungen führen, da sich die prognostizierten Gesamtkosten aufgrund der Preisanpassung ändern.
Folgende Empfehlungen sprechen wir für Abschlagszahlungen aus:
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Kündigungsfrist Strom
Was sollte man bzgl. der Kündigungsfrist des Stromvertrags beachten?