Der Abschlag oder die Abschlagszahlungen bezeichnen die regelmäßigen Teilzahlungen des Kunden an den Strom- oder Gasversorger. In der Regel wird der Abschlag monatlich (11 oder 12 Abschläge pro Jahr) verrechnet und bemisst sich am voraussichtlichen Jahresverbrauch des Kunden und den aktuellen Preisen des Anbieters.
Die Höhe der Abschlagszahlungen hängt hauptsächlich vom prognostizierten Jahresverbrauch ab.
Dieser wird mit dem im Vertrag vereinbarten Arbeitspreis multipliziert und der Grundpreis anschließend addiert, um die voraussichtlichen Jahreskosten zu bestimmen. Diese werden dann durch die Anzahl der Abschläge (i. d. R. 12 pro Jahr) dividiert, sodass sich Ihre voraussichtlichen Kosten über ein Jahr verteilen.
In der folgenden Tabelle finden Sie ein Beispiel für die Berechnung des monatlichen Abschlags.
Die Gesamtkosten berechnen sich aus dem Jahresverbrauch*Arbeitspreis+Grundpreis. Der monatliche Abschlag berechnet sich aus den Gesamtkosten/Abschläge pro Jahr.
Normalerweise erhält der Kunde zum Ende seines Vertragsjahres eine Jahresrechnung von seinem Strom- oder Gasanbieter. Die Jahresabrechnung wird auf Grundlage des tätsachlichen Jahresverbrauchs erstellt und die Abschläge mit den tatsächlich anfallenden Kosten verrechnet.
Die Höhe der Abschlagszahlungen im Folgejahr wird auch auf Grundlage des tatsächlichen Jahresverbrauchs bestimmt.
Einige Strom- und Gasanbieter erstellen auch unterjährige Zwischenrechnungen, falls der Zählerstand vom jeweiligen Netzbetreiber auch unterjährig abgelesen wird. Weicht in diesem Fall der tatsächliche Jahresverbrauch vom prognostizierten Jahresverbrauch ab, wird auch hier der Abschlag angepasst. Unterjährige Preiserhöhungen der Strom- und Gasversorger können zudem auch auch zu unterjährigen Abschlagsänderungen führen, da sich die prognostizierten Gesamtkosten aufgrund der Preisanpassung ändern.
Folgende Empfehlungen sprechen wir für Abschlagszahlungen aus:
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