Stromvertrag: Das sollten Sie beim Abschluss beachten

Der Stromvertrag wirft bei vielen Verbrauchern Fragen auf. Wie unterscheidet man einen guten von einem schlechten Vertrag? Worauf sollte man achten? Wie lange ist eine vorteilhafte Laufzeit? Welche Arten von Stromverträgen gibt es überhaupt? Wann kann man den Stromvertrag wechseln? Hier bringen wir Licht ins Dunkel, damit Sie den besten Vertrag für Ihre Situation finden und evtl. sogar noch eine Menge Geld sparen können.

Stromvertrag: Was sollte drinstehen?

Im Stromvertrag (auch: Stromliefervertrag) werden die Bedingungen rund um die Belieferung mit Strom schriftlich festgehalten. Vertragspartner sind Stromversorger und Verbraucher.

Stromverträge werden abhängig vom Tarif abgeschlossen. Bei einem Tarif- oder Anbieterwechsel wird ein neuer Vertrag aufgesetzt. Ein Stromvertrag enthält zahlreiche Informationen, die dazu dienen, beide Seiten abzusichern.

Hinweis: Bei unseriösen Stromanbietern kommt es vor, dass der Stromvertrag unvollständig ist. Die folgende Auflistung hilft Ihnen, den Vertrag auf Vollständigkeit zu überprüfen.

 Checkliste: Das sollte ein Stromvertrag enthalten

  • Daten der Vertragspartner (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten und Kundennummer)
  • Angaben bzgl. des Verbrauchs (z. B. Zählernummer, Zählerstand zum Belieferungsbeginn, erwarteter Jahresverbrauch)
  • Vertragsdauer bzw. Mindestlaufzeit
  • Kündigungsfrist und -zeitpunkt
  • Vertragsverlängerung nach Ablauf der Mindestlaufzeit (Rechtliche Änderung: Bei Vertragsabschluss ab 01.03.2022 keine Verlängerung mehr um eine bestimmte Laufzeit möglich)
  • Lieferbeginn
  • Regelung zu Preiserhöhungen (optimalerweise Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum)
  • Widerrufsrecht (Wie lange können Kunden vom Vertrag zurücktreten?)
  • Leistungen (Welches Produkt wird zu welchem Grund- und Arbeitspreis geliefert?)
  • Zahlungsart und Bankverbindung (z. B. Zahlung von monatlichen Abschlägen – per Überweisung oder Bankeinzug)
  • Streitbeilegungsverfahren (Kontakt für Verbraucherbeschwerden)
  • Regelung für den Fall des Vertragsbruchs (z. B. ausbleibende Lieferung oder Zahlung)
  • Hinweis auf Möglichkeit des kostenlosen Anbieterwechsels
  • Auftragserteilung, Vollmacht, Widerrufsbelehrung
  • AGB des Stromversorgers

Stromvertrag: Welche Arten gibt es?

Beim Stromvertrag unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Vertragsarten – dem Grundversorgungsvertrag und dem individuellen Liefervertrag. Erfahren Sie jetzt, was das bedeutet und was die beiden Vertragsarten unterscheidet.

Grundversorgungsvertrag

Ein Grundversorgungsvertrag besteht dann, wenn ein Verbraucher durch den örtlichen Grundversorger beliefert wird. Das ist der Stromanbieter, der in der Region bzw. im Netzgebiet die meisten Kunden mit Strom und Gas beliefert. Im Bedarfsfall muss er dort jeden Haushalt mit Strom beliefern können bzw. darf keinen Verbraucher ablehnen.

Beispiel: Der Grundversorger in Berlin ist Vattenfall.

Die Preise im Grundversorgungsvertrag gelten für das gesamte Liefergebiet. Der Vertrag ist deutlich teurer als alternative Tarife, kann aber auch innerhalb von 14 Tagen kurzfristig gekündigt werden. Es gibt keine Mindestlaufzeit.

In folgenden Situationen kommt es zu einem Grundversorgungsvertrag:

  • Ein Verbraucher hat noch nie den Anbieter gewechselt bzw. keinen anderen Anbieter beauftragt (z. B. bei Umzug), dadurch passiver Vertragsabschluss.
  • Der Anbieterwechsel verzögert sich (z. B. bei Umzug), sodass eine zwischenzeitliche Ersatzversorgung durch Grundversorger erfolgt.
  • Die Belieferung durch den vorherigen Stromanbieter wird beendet (z. B. wegen Insolvenz), und eine Ersatzversorgung wird erforderlich.
  • Ein Verbraucher wurde beim Wechsel vom gewünschten Anbieter abgelehnt (z. B. wegen schlechter Bonität).

Tipp: Wechseln Sie aus dem Grundversorgungstarif zu einem günstigeren Anbieter, um nicht jährlich mehrere hundert Euro zu viel zu zahlen.

Individueller Stromliefervertrag

Alternativ zum Grundversorgungsvertrag hat jeder Verbraucher in Deutschland die Möglichkeit, selbst einen Stromanbieter auszuwählen. Davon gibt es in Deutschland über tausend. Auch die Bezeichnungen für diese Art von Stromvertrag sind vielfältig:

  • Alternativer Stromvertrag/Tarif/Anbieter
  • Sondervertrag
  • Stromtarif vom freien Energiemarkt
  • Individueller Stromliefervertrag
  • Selbstgewählter Stromtarif

Beispiel: In Berlin kann man alternativ zum Grundversorgungsvertrag z. B. einen individuellen Stromvertrag mit enviaM, Mainova, E WIE EINFACH oder vielen weiteren Anbietern abschließen.

Voraussetzung für einen Vertragsabschluss mit einem selbstgewählten Anbieter ist, dass er das entsprechende Gebiet beliefern kann. Dies lässt sich durch die Angabe der Postleitzahl herausfinden.

Die Preise bei alternativen Anbietern sind nicht einheitlich für alle Kunden, sondern werden im Stromvertrag je nach Tarif, Verbrauch usw. festgelegt.

Anders als der Grundversorgungsvertrag kann ein individueller Stromliefervertrag oft nicht kurzfristig gekündigt werden. Die Kündigungsfrist hängt vom Anbieter und Vertrag ab. Meist beträgt sie zwischen 4 und 12 Wochen. Bei Vertragsabschluss ab 01.03.2022 darf Sie maximal 4 Wochen betragen.

Die Mindestlaufzeit ist ebenfalls vertraglich geregelt und beträgt i. d. R. zwischen 1 Monat und maximal 2 Jahren.

Tipp: Mit dem cheapenergy24-Tarifrechner finden Sie innerhalb weniger Minuten unverbindlich den besten Tarif für Ihre Situation.

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Wie findet man einen günstigen Stromvertrag?

Wenn Sie auf der Suche nach einem günstigen Stromvertrag sind, ist ein Stromtarifvergleich hilfreich. Zahlreiche Haushalte können dadurch sparen – vor allem diejenigen, die bereits länger den gleichen Stromvertrag oder einen Grundversorgungsvertrag nutzen.

Das Ziel sollte dabei sein, nicht unbedingt den billigsten Anbieter zu finden, sondern einen seriösen Energieversorger mit verbraucherfreundlichen Konditionen und gleichzeitig einer möglichst hohen Ersparnis.

Gerade bei sogenannten Discount- oder Billiganbietern besteht die Gefahr, dass der Service mangelhaft ist, extreme Preiserhöhungen erfolgen, rechtswidrige Praktiken angewendet werden oder der Anbieter von einer Insolvenz bedroht ist. Wer einen Stromvertrag bei derartigen Energieversorgern abgeschlossen hat, spart vielleicht anfangs, muss dann aber ggf. mit Problemen und hohen Kosten rechnen.

Wie der Vergleich verschiedener Stromverträge genau funktioniert, erfahren Sie im Artikel zum Stromtarifvergleich.

Im nächsten Abschnitt verraten wir Ihnen die wichtigsten Aspekte, die Sie bei Ihrem Stromvertrag berücksichtigen sollten.

Worauf sollte man beim Stromvertrag achten?

Die vielen Bestandteile eines Stromvertrags können für Verbraucher unübersichtlich sein: Es erschwert die Suche nach einem neuen Anbieter deutlich, wenn man nicht weiß, worauf man bei einem Stromvertrag achten sollte. Im Folgenden haben unsere Strom-Experten daher die wichtigsten Aspekte zusammengetragen, die Sie bei der Prüfung eines neuen Stromvertrags beachten sollten.

Checkliste: Das sollte man beim Stromvertrag beachten

Positiv:

  • Vertragslaufzeit von max. 12 Monaten
  • Kündigungsfrist von max. 6 Wochen (Bei Vertragsabschluss ab 01.03.2022: Frist darf max. 4 Wochen betragen)
  • Preisgarantie für 12 Monate
  • Günstiger Grund- und Arbeitspreis
  • Bonuszahlungen, die die Gesamtkosten senken können
  • Seriöser Anbieter mit guten Bewertungen/wenigen Beschwerden

Negativ:

  • Laufzeit von mehr als 12 Monaten
  • Zahlung per Vorauskasse
  • Zahlung von Kaution oder Sonderabschlag
  • Pakettarife
  • Sachprämien

Stromvertrag: Was ist die beste Laufzeit?

Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal bei Stromverträgen ist die Vertragslaufzeit. Sie bestimmt, wie lange Verbraucher an den Tarif gebunden sind. Viele Stromanbieter bieten das gleiche Strom-Produkt z. B. mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder von 24 Monaten an. Auch 1-Monats-Verträge findet man bei einigen Stromversorgern. Aber welche Laufzeit ist die beste?

Kurze Vertragslaufzeiten

Grundsätzlich sind kurze Laufzeiten empfehlenswert, denn Sie bleiben dadurch flexibel und können ggf. wechseln.

Stromverträge mit einer Laufzeit von nur 1 Monat bieten zwar hohe Flexibilität, sind aber meistens teurer. Das liegt u. a. daran, dass Anbieter dadurch wenig Planungssicherheit haben und dass diese Verträge normalerweise keine Bonuszahlung beinhalten.

12 Monate Laufzeit könnte man als „goldenen Mittelweg“ ansehen: Sie behalten damit einerseits Ihre Flexibilität und können andererseits innerhalb der 12 Monate günstige Preise in Anspruch nehmen und je nach Anbieter 1-2 Bonuszahlungen erhalten. Durch diese Zahlungen sinken die Gesamtkosten.

Nach 12 Monaten entfallen die Boni jedoch. Wer also länger im Vertrag bleibt, lässt sich jährlich die Zahlungen entgehen. Auch die Preisgarantie gilt meist nur für 12 Monate. Das heißt: Ab dem zweiten Jahr kommt es typischerweise zu starken Preiserhöhungen. Ein Wechsel ist empfehlenswert.

Lange Vertragslaufzeiten

Lange Vertragslaufzeiten eignen sich evtl. für Kunden, die nicht wechseln möchten und dafür höhere Kosten in Kauf nehmen. Verbraucherschützer raten jedoch von langen Laufzeiten (mehr als 12 Monate) ab.

Die Flexibilität zu wechseln geht dabei verloren. Vor allem unseriöse Anbieter erreichen dadurch eine sehr lange Vertragsbindung bei schlechten Preisen. Laut Gesetz soll die Vertragslaufzeit von Stromverträgen zwar bei maximal 2 Jahren liegen, dies wird von fragwürdigen Anbieter jedoch teils umgangen.

Bei manchen seriösen Versorgern sind Stromverträge mit 24-monatiger Laufzeit etwas günstiger als mit 12-monatiger Laufzeit. Hier sollten Sie aber gründlich prüfen, wie lange und in welchem Ausmaß die Preise garantiert werden. Je nach Art der Preisgarantie sind bestimmte Preisbestandteile ausgeschlossen und können so trotzdem für eine Verteuerung sorgen.

Auch die Seriosität des Energieversorgers sollte zweifelsfrei gegeben sein. Ein anfangs günstiger Stromvertrag kann für viel Ärger sorgen, wenn Sie für zwei Jahre oder länger auf schlechten Service angewiesen sind oder mit rechtswidrigem Vorgehen konfrontiert werden.

Stromvertrag mit Prämie: Lohnt sich das?

Der Konkurrenzkampf auf dem Strommarkt ist groß. Daher bieten die meisten Stromanbieter als Anreiz für den Vertragsabschluss verschiedene „Benefits“ an: Das können entweder Bonuszahlungen oder Sachprämien sein. Im Folgenden geben wir einen Überblick darüber, was das bedeutet und welche Prämien lohnenswert sind.

Stromvertrag mit Bonuszahlung

Stromanbieter, die den Kampf um die günstigsten Preise gewinnen wollen, kommen inzwischen nicht mehr darum herum, Tarife mit Bonus anzubieten. Das Prinzip: Kunden, die einen Stromvertrag abschließen und für eine bestimmte Dauer in Belieferung bleiben, erhalten ein einmaliges „Geldgeschenk“ im ersten Vertragsjahr.

Es gibt Tarife mit einem oder mit zwei Boni. Die Zahlungen nennen sich Neukunden- und Sofortbonus und können mehrere Hundert Euro betragen. Sie werden mit der Abschlussrechnung verrechnet oder direkt an die Kunden ausgezahlt. Wenn man dieses Geldgeschenk von den Gesamtkosten im ersten Vertragsjahr abzieht, fallen die Stromkosten (je nach Bonushöhe) deutlich günstiger aus.

Bei cheapenergy24 empfehlen wir vorzugsweise Stromverträge mit Bonuszahlung, denn mit diesen können Verbraucher viel Geld sparen. Allerdings ist dann ein Wechsel nach 12 Monaten ratsam, um nicht ab dem zweiten Jahr deutlich mehr zu zahlen.

In unserem Artikel zum Neukundenbonus finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Boni und worauf Sie bei einem Stromvertrag mit Bonus achten sollten.

Stromvertrag mit Sachprämie

Ein weiteres „Lockmittel“ für Stromverträge sind Sachprämien. Dabei erhalten Verbraucher zum Vertragsabschluss ein vorher ausgewähltes Produkt, z. B. eine Waschmaschine, ein Smartphone oder einen Fernseher.

Was zunächst verlockend klingt, ist in den meisten Fällen nicht lohnenswert oder sogar extrem nachteilig. Das liegt an folgenden Gründen:

  • Stromverträge mit Prämie sind meist sehr teuer.
  • Der angegebene Warenwert entspricht oft nicht dem Preis, zu dem Kunden das Produkt selbst kaufen könnten.
  • Stromverträge mit Prämie bringen teilweise schlechte Konditionen mit sich, z. B. lange Laufzeiten, wodurch Kunden für lange Zeit zu viel zahlen.
  • Durch eine Zuzahlung zur Prämie werden die Stromverträge ggf. noch teurer.

Sie wollen mehr erfahren? Dann könnte unser Artikel zu Stromanbietern mit Sachprämie für Sie interessant sein. In unserem Artikel zum Thema Stromanbieter wechseln erfahren Sie, wie Sie erfolgreich einen Vertrag bei einem neuen Anbieter abschließen und dadurch ggf. sogar noch mehrere hundert Euro jährlich sparen können.

Häufige Fragen zum Stromvertrag

Haben Sie weitere Fragen zum Stromvertrag? Hier finden Sie die häufigsten Fragen und die Antworten darauf.

Wie Sie einen Stromvertrag abschließen, hängt von Ihrer Ausgangssituation ab:

  • Wenn Sie bisher keinen eigenen Stromvertrag abgeschlossen haben, sind Sie höchstwahrscheinlich in der Grundversorgung. Dieser Vertrag kommt automatisch zustande, falls kein anderer Anbieter beauftragt wird. In diesem Fall sollten Sie trotzdem baldmöglichst Kontakt zum Grundversorger aufnehmen, um wichtige Rahmendaten abzuklären (Einzugsdatum, Zählerstand, Kontaktdaten usw.). Diese Informationen benötigen Sie auch für einen eventuellen Wechsel.
  • Wenn Sie einen Stromvertrag bei einem anderen Anbieter abschließen möchten, ist das über mehrere Wege möglich: Beim Stromversorger direkt (z. B. über die Website), über ein Vergleichsportal oder über einen Wechseldienstleister wie cheapenergy24.
  • Wie Sie einen Stromvertrag im Umzugsfall abschließen, beantworten wir in der nächsten Frage.

Wenn Sie umziehen, sollten Sie rechtzeitig die Absprache zwischen altem und neuem Versorger in die Wege leiten. Alle wichtigen Informationen finden Sie im Beitrag „Umzug und Stromanbieter“.

Einen neuen Stromvertrag können Sie für den Zeitpunkt abschließen, ab dem Ihre aktuelle Vertragslaufzeit zu Ende ist. Beachten Sie auch Ihre aktuelle Kündigungsfrist.

Hinweis: Zu vielen Stromanbietern kann man 12 Monate oder mehr in die Zukunft wechseln und sich so die Preise sichern, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten.

Wenn Sie einen Stromvertrag erst kürzlich abgeschlossen haben und doch nicht nutzen möchten, können Sie ihn widerrufen. Dies ist 14 Tage ab Vertragsabschluss möglich. Meist gilt hier das Datum, an dem Sie eine Auftragsbestätigung bzw. ein sog. Begrüßungsschreiben erhalten haben.

Das Widerrufsrecht besteht bei Stromverträgen unabhängig davon, ob diese online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen wurden.

Einen Stromvertrag sollten Sie schriftlich widerrufen. Dies ist zwar per Mail möglich, gerade bei unseriösen Anbietern gehen Sie mit einem Brief per Einschreiben aber auf Nummer sicher.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Widerrufsrecht beim Stromvertrag.

In bestimmten Fällen können Sie Ihren Stromvertrag vorzeitig kündigen. Man spricht dann von einer außerordentlichen Kündigung durch das Sonderkündigungsrecht.

Im Sterbefall des Vertragspartners enden Energielieferverträge nicht automatisch, sondern müssen durch die Hinterbliebenen gekündigt werden. Das kann der Fall sein, wenn der Haushalt aufgelöst wird oder die Erben den Vertrag nicht mehr nutzen möchten.

Alternativ können diese den Stromvertrag auch übernehmen und auf den Namen des neuen Vertragspartners umschreiben lassen. Meist ist jedoch ein Wechsel aus finanzieller Hinsicht empfehlenswerter.

Ja, wenn bei Kündigung des alten und Abschluss eines neuen Stromvertrags ein Fehler unterlaufen ist, kann es in Ausnahmefällen passieren, dass Verbraucher zwei Stromverträge haben.

Das kann z. B. im Rahmen von Umzügen oder Wechseln der Fall sein, wenn nicht ordnungsgemäß oder gar nicht gekündigt wird. Evtl. laufen dann z. B. der alte und der neue Stromvertrag auf Ihren Namen.

Eine Belieferung durch zwei Stromanbieter für die gleiche Wohnung ist allerdings nicht möglich, da vor Belieferungsstart immer abgeklärt wird, ob bereits ein Belieferungsvertrag besteht.

Selbstverständlich können Sie auch ordnungsgemäß zwei Stromverträge abschließen, wenn Sie über zwei Stromzähler verfügen.

Keine Arbeit mit dem Stromvertrag: Wechselservice nutzen

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