Faktencheck und Tipps

eins energie Preiserhöhung 2023: Mitteilung, Umfang, Möglichkeiten

eins erhöht die Strom- und Gaspreise 2023 deutlich. Zahlreiche Kunden fragen sich, wie sie jetzt vorgehen sollen. Hier lesen Sie alles Wichtige zur eins energie Preiserhöhung: Wie hoch diese ausfällt, wie Sie davon erfahren, welche Rechte Sie haben und wie Sie ggf. einen günstigeren Tarif finden.

Kurzüberblick zur eins Preiserhöhung

Der Energieversorger eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, kurz: „eins“, ist Strom- und Gas-Grundversorger in Teilen Sachsens, z. B. in Chemnitz. Darüber hinaus bietet das Unternehmen deutschlandweit Strom- und Gas-Sondertarife an.

Sie haben eine eins Preiserhöhung erhalten oder befürchten, dass diese bald erfolgt? Dann sollten Sie Folgendes wissen:

  • Bei einer eins Preiserhöhung können Sie kurzfristig kündigen (Sonderkündigungsrecht).
  • Durch einen Anbieterwechsel lassen sich evtl. hunderte Euro pro Jahr sparen.
  • Wer nicht rechtzeitig wechselt, zahlt durch die eins Preiserhöhung deutlich mehr.

eins Strom- und Gaspreiserhöhung 2023

eins erhöht die Strompreise im Grundversorgungstarif zum 01.01.2023 deutlich:

  • Der Arbeitspreis steigt von bisher 25,95 ct/kWh auf 52,92 ct/kWh.
  • Der Grundpreis bleibt bei rund 115 Euro jährlich.

Auch bei den Gaspreisen (Grundversorgungstarif) kommt es zum 01.01.2023 zu starken Verteuerungen bei eins energie (Verbrauchshöhe bis 5.000 kWh/Jahr):

  • Der Arbeitspreis steigt im Grundversorgungstarif von 10,73 ct/kWh auf 18,52 ct/kWh.
  • Der Grundpreis steigt von knapp 110 Euro auf knapp 115 Euro jährlich.

Die starken Preiserhöhungen kommen durch den extremen Anstieg der Beschaffungskosten zustande (s. Strompreisentwicklung bzw. Gaspreisentwicklung).

Strompreisbremse und Gaspreisbremse greifen für das Jahr 2023. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich zwar der Abschlag vieler Haushalte, aber es handelt sich hierbei nicht um eine Preiserhöhung.

Haben Sie eine eins Preiserhöhung erhalten? Gerne prüfen wir, ob es für Sie einen günstigeren Tarif gibt.

So erkennen Sie eine eins Preiserhöhung

Zunächst ist es wichtig, die eins energie Preiserhöhung zu erkennen. An folgenden Punkten können Sie sich orientieren:

  1. Achten Sie immer auf Briefe/E-Mails von eins. Prüfen Sie diese genau und zeitnah nach Erhalt.
  2. Ein eins energie Preiserhöhungsschreiben erhalten Sie ca. 4-6 Wochen vor der Preisanpassung.
  3. Vergleichen Sie die bisherigen und neuen Preise (Grund- und Arbeitspreis).
  4. Achten Sie auf das angekündigte Datum der Preisänderung.
  5. Eindeutig erkennbar ist eine Preiserhöhung auch am Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte Sie bei einer eins Preiserhöhung haben und wie Sie vorgehen können.

Kündigungsmöglichkeiten bei eins energie Preiserhöhung

Eine eins Preiserhöhung müssen Sie nicht akzeptieren. Falls Sie Ihren Vertrag beenden möchten, ist es wichtig zu wissen, wann dies möglich ist. Dabei spielt es eine wichtige Rolle, ob Sie einen Grundversorgungs- oder einen Sondertarif von eins energie nutzen.

eins Grundversorgungs- oder Sondertarif?

Grundversorgungstarif: In Teilen Sachsens leistet eins die Grundversorgung mit Strom und Gas. Wer dort nicht selbst einen Energieversorger beauftragt, erhält ab der ersten Nutzung automatisch Strom bzw. Gas über den Grundversorgungstarif von eins.
Diesen können Sie grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen kündigen. Sie hätten zwar bei Preisanpassungen ein Sonderkündigungsrecht, durch die 14-tägige Kündigungsfrist lässt sich der Vertrag aber schneller beenden.

Sondertarif: Wenn Sie bei eins energie einen speziellen Tarif ausgewählt haben, spricht man von einem Sondertarif.
Sondertarife können Sie erst zum Ende der Vertragslaufzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist beenden. Bei Preiserhöhungen haben Sie allerdings ein Sonderkündigungsrecht, wodurch der Vertrag deutlich schneller kündbar ist.

Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, sollten Sie sich baldmöglichst um die Kündigung kümmern. Bei Preiserhöhungen müssen Sie diese selbst vornehmen – Sie können diese Aufgabe also nicht an den zukünftigen Anbieter abgeben.

eins-Sondertarif mit Sonderkündigungsrecht beenden

Falls Sie einen Sondertarif von eins abgeschlossen haben, können Sie bei Preiserhöhungen Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Der Grund: eins ändert die Vertragskonditionen und Sie sind nicht gezwungen, diese zu akzeptieren. Hier beantworten wir alle wichtigen Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei eins Preiserhöhungen.

Wozu verhilft das Sonderkündigungsrecht bei einer eins Preiserhöhung?
Sie können so Ihren Tarif vorzeitig kündigen, ohne sich an die eigentliche Laufzeit und Kündigungsfrist halten zu müssen.

Wie lange kann man die Sonderkündigung vornehmen?
Sie können bis zum letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten, Ihren eins-Vertrag beenden. Ratsam ist jedoch eine möglichst frühe Kündigung.

Warum sollte man bei einer eins Preiserhöhung schnell handeln?
Kündigung und Anbieterwechsel beanspruchen meist ein paar Wochen Zeit. Wenn der „Startschuss“ erst spät gegeben wird, kann der neue Anbieter evtl. nicht zum Wunschdatum die Belieferung aufnehmen. Dann übernimmt zwischenzeitlich der örtliche Grundversorger die Belieferung (Ersatzversorgungstarif), das ist allerdings recht teuer. Beauftragen Sie Ihren Anbieterwechsel optimalerweise mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Lieferbeginn.

Wann endet der Vertrag bei eins nach der Sonderkündigung?
Der Vertrag bei eins läuft noch bis zum letzten Tag, an dem die alten Preise gelten.

Was passiert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt?
Wenn Sie nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Preise die Sonderkündigung eingereicht haben, sind Sie verpflichtet, die höheren Preise zu zahlen. Zudem müssen Sie im Falle einer gewünschten Kündigung wieder die reguläre Laufzeit und Kündigungsfrist berücksichtigen.

eins Preiserhöhung: Stromtarife vergleichen

Bei einer eins Preiserhöhung sollten Sie unbedingt überprüfen, ob es hinsichtlich der Kosten sinnvoller ist, den eins-Vertrag fortzuführen oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Führen Sie dazu frühestmöglich einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durch, nachdem Sie über die eins Preiserhöhung informiert wurden. Falls Sie ein günstigeres Angebot bei einem seriösen Anbieter finden, können Sie den Stromanbieter bzw. Gasanbieter wechseln.

Preiserhöhung vermeiden durch Preisgarantie

Achten Sie bei der Suche nach einem neuen Stromtarif auf eine Preisgarantie. Dadurch können Sie sich vor Preiserhöhungen schützen – allerdings mit folgenden Einschränkungen:

  1. Die Preisgarantie umfasst meist nur bestimmte Teile des Preises – je nach Art der Preisgarantie.
  2. Die Preisgarantie gilt nur für eine bestimmte Dauer – je nach Anbieter und Tarif.

Wichtig: Bei Preiserhöhungen jeglicher Art haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dies ist unabhängig von verschiedenen Formen der Preisgarantie und ihren Ausnahmen.

Wechselservice nutzen bei eins Preiserhöhung

Wir raten bei einer eins Preiserhöhung dazu, die angekündigten Preise mit Tarifen anderer Energieversorger zu vergleichen und ggf. einen Anbieterwechsel vorzunehmen.

Zu viel Arbeit? Kein Problem: cheapenergy24 findet für Sie den besten Tarif auf dem Strom- bzw. Gasmarkt und kümmert sich um den kompletten Wechselprozess. Zudem prüfen wir jährlich (und auch bei Preiserhöhungen) Ihren Tarif und schlagen Ihnen ggf. einen erneuten Wechsel vor. Bei der Tarifauswahl achten wir immer auf Angebote mit Preisgarantie, sodass Sie so gut wie möglich vor Preisanpassungen geschützt sind. So sparen Sie ohne Aufwand bei den Energiekosten.

Fordern Sie gleich kostenlos und unverbindlich eine Tarifempfehlung über unseren Tarifrechner an und erfahren Sie, wie hoch Ihr Sparpotenzial ist.

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