enviaM erhöht die Strompreise deutlich. Viele Kunden fragen sich, wie sie nun vorgehen sollen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur enviaM Preiserhöhung: Worauf Sie in diesem Fall achten sollten, welche Rechte Sie haben und wie lange Sie diese nutzen können.
Inhalt
Sie haben eine enviaM Preiserhöhung erhalten oder befürchten, dass dies bald der Fall sein wird? Dann sollten Sie unbedingt folgende Punkte wissen:
Bei einer Preiserhöhung muss sich enviaM (wie alle Strom- und Gasanbieter) an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten. Dazu zählen folgende Kriterien:
Inwiefern sich enviaM an diese Vorgaben hält und wie Sie eine Preiserhöhung des Anbieters erkennen, verraten wir im Folgenden.
enviaM hält sich bzgl. Preiserhöhungen an die gesetzlichen Vorgaben. Demgegenüber führen auch viele Energieversorger versteckte Preiserhöhungen durch.
Achten Sie jedoch grundsätzlich darauf, ob Sie E-Mails oder Post von enviaM erhalten, und lesen Sie diese genau. Falls Sie das Online-Kundenportal von enviaM nutzen, sollten Sie auch dort unbedingt die Dokumente überprüfen. Wenn Sie die Information zur Preisanpassung übersehen, ist das Kündigungsrecht evtl. bereits verstrichen. enviaM Preiserhöhungen werden normalerweise 6 Wochen im Voraus versendet, sodass Sie genug Zeit haben sollten, aktiv zu werden.
Anhand der folgenden Punkte können Sie eine enviaM Preiserhöhung erkennen:
Bei einer enviaM Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das Datum, ab dem die neuen Preise gelten. Dieses finden Sie im Informationsschreiben von enviaM.
Ausnahme: Falls Sie einen enviaM-Grundversorgungstarif nutzen, können Sie innerhalb von 2 Wochen kündigen. Der Vertrag muss nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Preise (4-6 Wochen später) weitergeführt werden.
Sollten Sie unsicher sein, um welche Art von Tarif es sich bei Ihrem Vertrag handelt, erfahren Sie im nächsten Abschnitt, was der Unterschied zwischen enviaM Grundversorgungs- und Sondertarifen ist.
Im Rahmen einer enviaM Preiserhöhung gelten unterschiedliche Regelungen bei Grundversorgungs- und Sondertarifen:
Sondertarife haben oft längere Laufzeiten (z. B. 12 Monate). Preiserhöhungen sind daher eine gute Möglichkeit, frühzeitig den Anbieter zu wechseln. Im Gegensatz dazu kann ein Grundversorgungstarif immer innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden – auch wenn keine Preiserhöhung erfolgt.
Sobald Sie die Information über eine enviaM Preiserhöhung erhalten haben, sollten Sie einen Stromtarifvergleich durchführen. Für die meisten Verbraucher ist ein Anbieterwechsel im Rahmen einer Preiserhöhung äußerst lohnenswert, da sich deutlich günstigere Neukundenangebote finden lassen.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, von enviaM zu einem anderen Energieversorger zu wechseln, sollten Sie sich baldmöglichst mit der Kündigung beschäftigen. Im Gegensatz zu einer regulären Kündigung bei enviaM bietet das Sonderkündigungsrecht die Gelegenheit, den Vertrag sehr schnell zu beenden.
Viele Verbraucher sind nicht sicher, wie lange sie nach einem Preiserhöhungsschreiben von enviaM Zeit haben, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Die Antwort: Reagieren Sie nach Möglichkeit so schnell wie möglich. Wir empfehlen, den Stromanbieterwechsel mindestens 4 Wochen im Voraus anzustoßen – also sobald Sie das Infoschreiben von enviaM erhalten.
Je früher Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, desto wahrscheinlicher wird ein reibungsloser Wechsel und desto eher kann Ihr neuer Anbieter die Stromversorgung übernehmen.
Falls nicht genügend Zeit einkalkuliert wird, kann der neue Stromanbieter evtl. nicht zum gewünschten Datum mit der Belieferung beginnen. Doch das ist kein Grund zur Sorge, denn der örtliche Grundversorger versorgt Sie über den Ersatzversorgungstarif so lange, bis der Wunschanbieter die Belieferung aufnehmen kann. Es ist allerdings zu bedenken, dass die Ersatzversorgung relativ teuer ist und möglichst kurz oder im Optimalfall gar nicht beansprucht werden sollte.
Sie möchten nicht ständig Preiserhöhungen befürchten? Kein Problem: Vor diesen können Sie sich gezielt schützen – zumindest für eine gewisse Zeit. Den Schutz bietet eine Preisgarantie, auf die Sie schon beim Vertragsabschluss achten können.
Bei der Preisgarantie gibt es allerdings einige Einschränkungen:
Beispielsweise können bei einer eingeschränkten Preisgarantie der Preisanteil des Anbieters und die Netzentgelte zunächst nicht erhöht werden. Preiserhöhungen durch Steuern, Abgaben oder Umlagen sind währenddessen trotzdem möglich.
Wichtig: Auch wenn eine Preisgarantie Verteuerungen durch bestimmte Preisbestandteile zulässt, haben Sie bei diesen Erhöhungen trotzdem ein Sonderkündigungsrecht.
Eine enviaM Preiserhöhung ist eine gute Gelegenheit, um kurzfristig zu einem günstigeren Angebot zu wechseln. Der Tarifvergleich und der Stromanbieterwechsel sind Ihnen zu viel Aufwand? Kein Problem: cheapenergy24 ermittelt den besten Anbieter für Ihre Bedürfnisse. Dabei achten wir nicht nur auf günstige Preise, sondern auch auf verbraucherfreundliche, seriöse Anbieter.
Neben dem Tarifvergleich und dem kompletten Wechselvorgang übernehmen wir für Sie alle erforderlichen Tätigkeiten rund um den Stromtarif, z. B. die Vertragsverwaltung, die Überwachung Ihrer Kündigungsfristen und die Kommunikation mit dem Energieversorger. Besonders praktisch: Wir behalten Preiserhöhungen Ihres Anbieters im Blick und senden Ihnen ggf. eine neue Tarifempfehlung.
Gerne finden wir jedes Jahr den besten Stromtarif für Sie. So profitieren Sie immer von günstigen Preisen und ggf. Bonuszahlungen für Neukunden.
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