Faktencheck und Tipps

enviaM Preiserhöhung 2023: Das können Sie tun

enviaM erhöht die Strompreise deutlich. Viele Kunden fragen sich, wie sie nun vorgehen sollen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur enviaM Preiserhöhung: Worauf Sie in diesem Fall achten sollten, welche Rechte Sie haben und wie lange Sie diese nutzen können.

Kurzüberblick zur enviaM Preiserhöhung

Sie haben eine enviaM Preiserhöhung erhalten oder befürchten, dass dies bald der Fall sein wird? Dann sollten Sie unbedingt folgende Punkte wissen:

  • enviaM erhöht regelmäßig die Strompreise.
  • Sie haben das Recht, kurzfristig zu kündigen (unabhängig von der verbleibenden Vertragslaufzeit).
  • Durch einen Wechsel des Energieversorgers lassen sich jährlich mehrere Hundert Euro sparen.
  • Wer nicht rechtzeitig wechselt, muss bei enviaM demnächst deutlich mehr zahlen.

enviaM Preiserhöhung 2023

Im November 2022 hat enviaM die Preiserhöhung bekanntgegeben, die ab 01.01.2023 im Grundversorgungstarif gilt. Diese fällt hoch aus: Der Arbeitspreis steigt von bisher 27,78 ct/kWh auf 48,06 ct/kWh erhöht. Der Grundpreis beträgt weiterhin 145,05 € pro Jahr.

Die starke Preiserhöhung kommt durch den extremen Anstieg der Beschaffungskosten für Strom zustande (s. Strompreisentwicklung in Deutschland).

Die Strompreisbremse der Bundesregierung greift von Januar bis Dezember 2023. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich der Abschlag für viele Haushalte.

Sind Sie von einer enviaM Preiserhöhung betroffen? Gerne prüfen wir, ob es für Sie einen günstigeren Tarif auf dem Strommarkt gibt. Fordern Sie einfach eine kostenlose, unverbindliche Tarifempfehlung an.

So erfahren Sie von der enviaM Preiserhöhung

enviaM hält sich bzgl. Preiserhöhungen an die gesetzlichen Vorgaben für Strompreiserhöhungen.

Dazu gehört, dass die Information über eine Preisanpassung schriftlich erfolgen muss: Achten Sie deshalb grundsätzlich darauf, ob Sie E-Mails oder Post von enviaM erhalten, und lesen Sie diese genau. Falls Sie das Online-Kundenportal von enviaM nutzen, sollten Sie auch dort unbedingt die Dokumente überprüfen. Wenn Sie die Information zur Preisanpassung übersehen, ist das Kündigungsrecht evtl. bereits verstrichen.

enviaM Preiserhöhungen werden vorschriftsgemäß 4-6 Wochen im Voraus versendet, sodass Sie genug Zeit haben sollten, aktiv zu werden.

Anhand der folgenden Punkte können Sie eine enviaM Preiserhöhung erkennen:

  • Meist eindeutiger Betreff, z. B. „Neue Preise für Ihren Strom ab [Datum]“
  • Eindeutiger Hinweis auf Preisanpassung Datum, i. d. R. bereits im ersten Absatz
  • Nennung des bisherigen und des neuen Grund- und Arbeitspreises
  • Genaue Aufschlüsselung der Preisänderungen (z. B. Erhöhung durch Energiebeschaffungskosten)
  • Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht, z. B. folgendermaßen: „Sie haben das Recht, ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.“

Rechte bei einer enviaM Preiserhöhung

Bei einer enviaM Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das Datum, ab dem die neuen Preise gelten. Dieses finden Sie im Informationsschreiben von enviaM.

  • Wozu verhilft das Recht? Sie können die ursprüngliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ignorieren und Ihren Vertrag bei enviaM stattdessen kurzfristig beenden.
  • Wie lange kann man die Sonderkündigung einreichen? Sie können bis letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten, den Vertrag kündigen.
  • Kann der neue Anbieter die Sonderkündigung übernehmen? Nein, falls Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung durch enviaM nutzen möchten, müssen Sie die Kündigung selbst vornehmen.
  • Wie lange läuft der Vertrag bei enviaM nach der Sonderkündigung noch? Der Vertrag endet am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten.

Schnell handeln bei enviaM Preiserhöhung

Viele Verbraucher sind nicht sicher, wie lange sie nach einem Preiserhöhungsschreiben von enviaM Zeit haben, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Die Antwort: Reagieren Sie nach Möglichkeit so schnell wie möglich. Wir empfehlen, den Stromanbieterwechsel mindestens 4 Wochen im Voraus anzustoßen – also sobald Sie das Infoschreiben von enviaM erhalten.

Je früher Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, desto wahrscheinlicher wird ein reibungsloser Wechsel und ein Lieferbeginn zum gewünschten Datum.

Falls es dennoch zu Verzögerungen kommen sollte, ist das kein Grund zur Sorge, denn der örtliche Grundversorger versorgt Sie über den Ersatzversorgungstarif so lange, bis der Wunschanbieter die Belieferung aufnehmen kann. Es ist allerdings zu bedenken, dass die Ersatzversorgung relativ teuer ist und möglichst kurz oder im Optimalfall gar nicht beansprucht werden sollte.

Ausnahme: enviaM Grundversorgungstarif

Falls Sie einen enviaM-Grundversorgungstarif nutzen, können Sie innerhalb von 2 Wochen kündigen. Der Vertrag muss nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Preise (4-6 Wochen später) weitergeführt werden.

Sollten Sie unsicher sein, um welche Art von Tarif es sich bei Ihrem Vertrag handelt, erfahren Sie hier, was der Unterschied zwischen enviaM Grundversorgungs- und Sondertarifen ist.

Grundversorgungs- oder Sondertarif bei enviaM?

Im Rahmen einer enviaM Preiserhöhung gelten unterschiedliche Regelungen bei Grundversorgungs- und Sondertarifen:

  • Grundversorgungstarif: Der Grundversorger ist der Energieversorger mit den meisten Kunden vor Ort. enviaM leistet für ein bestimmtes Gebiet die Grundversorgung mit Strom. Wenn Sie keinen Stromanbieter beauftragen oder vom bisherigen Anbieter nicht mehr versorgt werden, beliefert Sie automatisch enviaM über den Grundversorgungstarif.
    Hinweis: Wenn Sie beim Grundversorger einen speziellen Tarif auswählen, nutzen Sie einen Sondertarif.
  • Sondertarif: Alternativ zur Grundversorgung können Verbraucher selbst einen Stromversorger auswählen. Man spricht dann von einem Sondertarif bei einem alternativen Anbieter.

Sondertarife haben oft längere Laufzeiten (z. B. 12 Monate). Preiserhöhungen sind daher eine gute Möglichkeit, frühzeitig den Anbieter zu wechseln. Im Gegensatz dazu kann ein Grundversorgungstarif immer innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden – auch wenn keine Preiserhöhung erfolgt.

enviaM Preiserhöhung: Kündigen und wechseln

Sobald Sie die Information über eine enviaM Preiserhöhung erhalten haben, sollten Sie einen Stromtarifvergleich durchführen. Für die meisten Verbraucher ist ein Anbieterwechsel im Rahmen einer Preiserhöhung äußerst lohnenswert.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, von enviaM zu einem anderen Energieversorger zu wechseln, sollten Sie sich baldmöglichst mit der Kündigung beschäftigen. Im Gegensatz zu einer regulären Kündigung bei enviaM bietet das Sonderkündigungsrecht die Gelegenheit, den Vertrag sehr schnell zu beenden.

enviaM Preiserhöhung vermeiden durch Preisgarantie

Sie möchten nicht ständig Preiserhöhungen befürchten? Kein Problem: Vor diesen können Sie sich gezielt schützen – zumindest für eine gewisse Zeit. Den Schutz bietet eine Preisgarantie, auf die Sie schon beim Vertragsabschluss achten können.

Bei der Preisgarantie gibt es allerdings einige Einschränkungen:

  • Sie gilt nur für eine bestimmte Zeitspanne, z. B. für 12 Monate.
  • Nach dem Ende der Preisgarantie kann der Anbieter die Preise erhöhen.
  • Die Art der Preisgarantie entscheidet darüber, wie viele bzw. welche Anteile des Strompreises nicht erhöht werden.

Beispielsweise können bei einer eingeschränkten Preisgarantie der Preisanteil des Anbieters und die Netzentgelte zunächst nicht erhöht werden. Preiserhöhungen durch Steuern, Abgaben oder Umlagen sind währenddessen trotzdem möglich.

Wichtig: Auch wenn eine Preisgarantie Verteuerungen durch bestimmte Preisbestandteile zulässt, haben Sie bei diesen Erhöhungen trotzdem ein Sonderkündigungsrecht.

Wechsel zum besten Anbieter bei enviaM Preiserhöhung

Eine enviaM Preiserhöhung ist eine gute Gelegenheit, um kurzfristig zu einem günstigeren Angebot zu wechseln. Der Tarifvergleich und der Stromanbieterwechsel sind Ihnen zu viel Aufwand? Kein Problem: cheapenergy24 ermittelt den besten Anbieter für Ihre Bedürfnisse. Dabei achten wir nicht nur auf günstige Preise, sondern auch auf verbraucherfreundliche, seriöse Anbieter.

Neben dem Tarifvergleich und dem kompletten Wechselvorgang übernehmen wir für Sie alle erforderlichen Tätigkeiten rund um den Stromtarif, z. B. die Vertragsverwaltung, die Überwachung Ihrer Kündigungsfristen und die Kommunikation mit dem Energieversorger. Besonders praktisch: Wir behalten Preiserhöhungen Ihres Anbieters im Blick und senden Ihnen ggf. eine neue Tarifempfehlung.

Gerne finden wir jedes Jahr den besten Stromtarif für Sie. So profitieren Sie immer von günstigen Preisen und ggf. Bonuszahlungen für Neukunden.

Fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich eine Tarifempfehlung über unseren Tarifrechner an und erfahren Sie, wie hoch Ihre Ersparnis ist.

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